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Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014

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Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014

Europa wächst immer mehr auch finanzpolitisch zusammen. Für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum – kurz SEPA (Single Euro Payments Area) – hat der Gesetzgeber beschlossen, auch einheitlich rechtliche Rahmenbedingungen für alle Banken in Europa zu schaffen.

Aus diesem Grund wird die Mitgliederverwaltung zum 01.02.2014 anstelle des bisher angewandten Einzugsermächtigungsver- fahrens zum Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umstellen. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 werden vor dem 31.01.2014 noch mit dem „alten“ Lastschriftverfahren eingezogen.

Änderungen durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014:

• Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC

• Der Einzug muss durch eine eindeutige Mandatsreferenz sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet sein

• Spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift erfolgt eine schriftliche Vorabinformation an das Mitglied über Betrag und Fälligkeit des Einzuges

• Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift und postalischer (nicht Fax oder E-Mail) Zusen- dung gültig.

Ausführliche Informationen zum neuen Einzugsverfahren erhalten die Mitglieder rechtzeitig Ende Januar 2014 zusammen mit den jährlichen Mitgliedsunterlagen.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an!

Sie erreichen die Mitgliederverwaltung unter

Tel.: 0911 3931623 oder 0911 3931626.

Referenzen

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