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(1)Teilnahme am SEPA -Lastschriftverfahren Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler, das SEPA-Lastschriftverfahren spart Zeit und Kosten

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Teilnahme am SEPA -Lastschriftverfahren Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler,

das SEPA-Lastschriftverfahren spart Zeit und Kosten. Sicher nutzen Sie es für eine Vielzahl von Zahlungsverpflichtungen, warum also nicht auch für die Steuerzahlungen beim Finanzamt?

Sie gehen kein Risiko ein, sparen sich die Terminüberwachung, vermeiden Säumniszuschläge und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen.

Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie jederzeit die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Die Teilnahme stellt somit für Sie kein Risiko dar, bringt aber eine nicht unerhebliche Arbeitserleichterung mit sich.

Wenn Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, brauchen Sie nur das umseitige SEPA-Lastschriftmandat vollständig auszufüllen und an Ihr zuständiges Finanzamt zurücksenden.

Vergessen Sie bitte nicht die zwei Unterschriften.

Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchung der entsprechenden Beträge.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Finanzamt

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