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Dazu wird den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e

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AOK Sachsen-Anhalt 4.0 Frau Sylvia Berlin 39084 Magdeburg

Unser Zeichen Gesprächspartner Telefon/Fax Datum

Antrag auf Förderung von Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen eine Förderung nach § 45c Abs.9 SGB XI für unser regionales Netzwerk für das Jahr 2018 im Landkreis/ kreisfreies Stadt

Es handelt sich um folgendes Netzwerk (Name)

Der Steckbrief und die darin geforderten Unterlagen sind vollständig als Anlagen beigefügt.

Die Stellungnahme des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu einer möglichen Beteiligung am Netzwerk ist beigefügt.

Nicht verwendete oder nicht zulässig verwendete Mittel sind an das Bundesversicherungsamt zu- rückzuzahlen. Dazu wird den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. bis zum 31. März eines jeden Kalenderjahres ein Verwendungsnach- weis für das vorangegangene Kalenderjahr vorgelegt.

Ferner ist uns bekannt, dass sich eine Bewilligung ausschließlich auf das beantragte Kalenderjahr beschränkt und daraus keine Bindungen der Landesverbände der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. über den Bewilligungszeitraum hinaus entstehen.

Wir bitten um Förderung aus Mitteln der sozialen und privaten Pflegeversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

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