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Seminar zur Verfassungsgeschichte:„Individuelle Freiheit und Herrschaftsordnung in der Zeit zwischen Reformation undbürgerlicher Revolution – Entwicklungsimpulse der mit Wittenberg und Halleverbundenen Staatsdenker“Seminarthemen:

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Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Vorankündigung für das Sommersemester 2004

Seminar zur Verfassungsgeschichte:

„Individuelle Freiheit und Herrschaftsordnung in der Zeit zwischen Reformation und bürgerlicher Revolution – Entwicklungsimpulse der mit Wittenberg und Halle

verbundenen Staatsdenker“

Seminarthemen:

1. Philipp Melanchton – Entwicklung einer protestantischen Lehre der Ethik und Politik 2. Christian Thomasius – Naturrecht und Staatslehre in der deutschen Frühaufklärung 3. Christian Wolff – Früher Entwurf des modernen freiheitlichen Rechtsstaats

4. Staats- und Verfassungsentwicklung in Kursachsen und Preußen-Brandenburg im 17./18.

Jahrhundert unter dem Vorzeichen des Absolutismus

5. Die frühen Verfassungen in den thüringischen Staaten nach den Befreiungskriegen, insbes. im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach

6. Die Vormärzbewegungen in den preußischen Provinzen Sachsen und den Anhaltinischen Herzogtümern

7. Die gemeinsame Verfassung von Anhalt-Köthen/Anhalt-Dessau vom 29. 10. 1848 und die Verfassung von Anhalt-Bernburg vom 25. 6. 1848 – Inhalte, Besonderheiten im Vergleich mit der Paulskirchenverfassung

Bei Interesse können weitere Themen für Seminararbeiten vergeben werden. Das Seminar will sich – im Thomasius-Jahr - mit den Staatsvorstellungen herausragender „mitteldeutscher Denker“ befassen und danach fragen, ob und inwieweit deren Ideen in der weiteren

Verfassungsgeschichte der Region ihren Niederschlag fanden.

Die einzelnen Themen sind bewusst weit gefasst und erlauben nach entsprechender Absprache sowohl besondere Schwerpunktsetzungen als auch die Bearbeitung durch mehrere Interessenten zu speziellen Unterthemen.

Studierende (ab dem 2. Fachsemester bzw. Nebenfachstudierende, z.B. Politikwissenschaftler, und Historiker mit Vorkenntnissen im Staats- und Verfassungsrecht), die an der Übernahme eines Referats interessiert sind, können sich ab sofort unter Angabe des Themenwunsches an der Professur melden.

Eine erste Vorbesprechung zur Klärung organisatorischer Fragen, der Seminartermine sowie zur Information über Anforderungen und Literatur findet am Dienstag, 06. 04. 2004, 16. 00 Uhr s.t., in den Räumen der Professur (LS für öff. Recht, Juridicum Zi. 0.19, Telefon 552-3141) statt.

Erfolgreiche Teilnehmer erhalten einen Seminarschein. Wahlweise können Studierende der Rechtswissenschaft mit einem Referat einen Grundlagenschein (§ 8 Abs. 3 JAPrO) in Rechtsgeschichte erwerben.

Referenzen

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