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Archiv "NS-Machtergreifung: Freudigst fügte sich die Ärzteschaft" (21.03.2008)

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A622 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 1221. März 2008

D

er „Tag von Potsdam“, der 21. März 1933, war symbol- trächtig inszeniert. In der Garnisons- kirche belehnte Reichspräsident von Hindenburg, der Repräsentant des alten Deutschland, Reichskanzler Hitler, den Emporkömmling, mit der Macht. Und der, im Frack vor Hin- denburg stehend, gelobte, „die große Tradition unseres Volkes, seiner Geschichte und seiner Kultur in demütiger Ehrfurcht zu pflegen“.

Stauders Gelöbnis

Der Tag hat die ärztlichen Spitzen- verbände schwer beeindruckt. Auch sie gelobten. Geheimrat Dr. Stauder, der Vorsitzende der Verbände und keineswegs ein Nazi, schickte schon einen Tag nach „Potsdam“ Hitler ein Telegramm:

„Die ärztlichen Spitzenverbän- de Deutschlands, Ärztevereinsbund und Verband der Ärzte Deutsch- lands, begrüßen freudigst den ent- schlossenen Willen der Reichsregie- rung der nationalen Erhebung, ei- ne wahre Volksgemeinschaft aller Stände, Berufe und Klassen aufzu- bauen, und stellen sich freudigst in den Dienst dieser großen vaterlän- dischen Aufgabe mit dem Gelöbnis treuester Pflichterfüllung als Die- ner der Volksgesundheit.“

Als die Ärzteverbände ihre Erge- benheitsadresse schickten, glaubten sie wohl, sie würden, wenn sie sich nur freudig genug gäben, weiterma- chen können. Sie irrten. Zwei Tage nach „Potsdam“ beschloss der Reichstag das „Gesetz zur Behe-

bung der Not von Volk und Reich“, das die Reichsregierung ermächtig- te, Gesetze ohne Parlament und oh- ne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten zu beschließen.

Für das Ermächtigungsgesetz stimm- ten auch die bürgerlichen Parteien.

Lediglich die SPD lehnte ab. Die kommunistischen Abgeordneten waren „verhindert“; sie verrichteten – so das zynische Diktum von Reichsinnenminister Wilhelm Frick – „nützliche Arbeiten in den Kon- zentrationslagern“.

Dem Ermächtigungsgesetz folgte die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich; deren Parlamente wur- den gemäß der Sitzverteilung des Reichstags, ohne Kommunisten, neu gebildet und entmachtet. Paral- lel dazu übernahm die NSDAP die entscheidenden Funktionen im öf- fentlichen Leben, so auch in der Ärzteschaft.

Glaubt man Dr. med. Paul Sper- ling, dann lief die Gleichschaltung bei den Ärzten undramatisch, ja manchmal fast skurril ab. Sperling war Geschäftsführender Arzt des Württembergischen Ärzteverbandes und NSDAP-Mitglied. Während der

„Systemzeit“ (damit ist im NS-Jar- gon die Weimarer Republik gemeint) habe er es als Parteigenosse nicht im- mer leicht gehabt, klagte er gegen- über einem Kollegen. Die Macht- übernahme bescherte ihm dann umso größere Aufgaben, zunächst bei der Überführung des Hartmannbundes (Verband der Ärzte Deutschlands) in die neuen Verhältnisse, später bei der Reichsärztekammer, als die 1935 ge- gründet wurde.

Sperling wurde eines Morgens im März 1933 nach Nürnberg beordert, ins „Lehrerhaus“. In Nürnberg wohnte Dr. Stauder, der Vorsitzende der Ärzteverbände, der die Ergeben- heitsadresse an Hitler gerichtet hatte.

Doch nicht der wartete vor dem Haus, sondern „mehrere Herren, von denen ich die meisten gar nicht kann- NS-MACHTERGREIFUNG

Freudigst fügte sich die Ärzteschaft

Auch die ärztlichen Verbände wurden 1933 gleichgeschaltet.

Die Standesführer räumten schnell die Plätze. Bei der

Ausschaltung jüdischer oder politisch missliebiger Kollegen übertraf die Ärzteschaft sogar die Ministerialbürokratie an Eifer.

Der „Tag von Potsdam“:

Am 21. März 1933 gelobte Adolf Hitler gegen- über Reichspräsident von Hindenburg, die große Tradition des deutschen Volkes in Ehr- furcht zu pflegen. Zwei Tage später stimmte der Reichstag dem Ermächtigungsgesetz zu.

Foto:picture alliance/akg-images

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te. Es wurde mir bedeutet, sie seien die Führer des NS-Ärztebundes, der beauftragt worden sei, die Leitung der ärztlichen Organisationen zu übernehmen“, schreibt Sperling in einem 1965 verfertigten Typoskript.

„Ich begrüßte die Herren durch höfliches Hutabnehmen und gleich- zeitig den mir noch etwas unge- wohnten Hitlergruß und erntete da- mit eine mir unverständliche Heiter- keit. Ich wurde auch gleich belehrt daß nur noch der Hitlergruß in Fra- ge komme und die Kopfbedeckung nicht abgenommen werden dürfe.“

Man begab sich sodann in einen Sitzungssaal; hier wartete Stauder auf die neuen Herren. „Von einer aufge- regten Auseinandersetzung oder auch nur unfreundlichen Worten war gar nichts zu hören, und Geheimrat Stau- der zeigte sich ohne weiteres bereit, die Führung in die neuen politisch be- auftragten Hände zu legen.“ So gelas- sen ging es also nach Sperlings Ein- druck zu. Eine Nebenbemerkung des Zeitzeugen lässt freilich die Drohku- lisse erahnen. Die Herren vom NS- Ärztebund hätten darauf aufmerksam gemacht, „dass die Umstellung unter allen Bedingungen erzwungen wer- den müsse, und für alle Fälle schon SA bereitgestellt sei“.

Kollegialiter mit NS-Ärzten Das Nürnberger Treffen fand am 23.

und 24. März 1933 statt. Stauder hat- te da schon mindestens ein Treffen mit dem Vorsitzenden des NS-Ärzte- bundes, Dr. med. Gerhard Wagner, hinter sich. Wagner und sein NS-Ärz- tebund hatten die Macht handstreich- artig übernommen. Als „Reichskom- missar der deutschen Ärzteschaft“

konnte er gemäß dem Führerprinzip anordnen, „und er machte auch leb- haften Gebrauch davon“ (Sperling).

Dennoch blieben Stauder und seine Kollegen in den Vorständen des Ärz- tevereinsbundes und des Hartmann- bundes vorerst im Amt. Darauf hatte man sich mit Wagner „kollegialiter“

verständigt. Gleichschaltung, belehrt Dr. Sperling, bedeutete nämlich,

„dass an die maßgebenden Stellen äl- tere und jüngere Parteigenossen ge- setzt wurden, unter Beibehaltung oder (was nur selten vorkam) Entlas- sung bisheriger Inhaber“.

Das Nebeneinander von gewähl- ten Vertretern der ärztlichen Selbst- verwaltung, dem Reichskommissar und den vom ihm bestellten Provinz- kommissaren funktionierte schlecht.

Die Kommissare setzten sich über Beschlüsse der Vorstände und Sat- zungen hinweg. Dennoch blieben die gewählten Vorstände vor dem Gesetz verantwortlich und zivilrechtlich haftbar. „Es ergibt sich aus dieser La- ge insbesondere für den Vorsitzen- den der Spitzenverbände die Folge, dass seine Autorität gefährdet wird, weil seine Führung insbesondere in

grundsätzlichen Fragen in recht er- heblichem Maße zu einer Illusion wird“, resümiert der Vorstand des Deutschen Ärztevereinsbundes am 15. Mai 1933 bei einer Sitzung im Hartmannhaus in Leipzig. Stauder hält die Situation für den Vorstand,

„der nicht nachträglich Beschlüssen zustimmen könne, an deren Zustan- dekommen er nicht mitgewirkt hat, für unerträglich“ und bietet seinen Rücktritt an. Er regt an, Wagner

„schon in allernächster Zeit zum Vor- sitzenden des Ärztevereinsbundes zu wählen“. Stauder hält es zudem auch für möglich, Wagner beim Hart- mannbund entgegen dessen Sat- zungsbestimmungen „vielleicht mit Hilfe des Polizeipräsidenten“ den Vorsitz zu verschaffen.

Des Polizeipräsidenten bedurfte es nicht. Nirgends. Die Ärzteorganisa- tionen fügten sich willig. Und Wag-

ner hatte eine Bestätigung durch Wahlen – welch „altmodische“ Vor- stellung – nicht nötig. Der Hart- mannbund überließ „Beauftragten“

von Kommissar Wagner das Feld.

Die Ärztekammern wurden aufge- löst. Schon im Mai 1933 verkündete Dr. med. Karl Haedenkamp, der Ein- bau des ärztlichen Standes in den neuen Staat schreite planmäßig vor- an. Mitte des Jahres dann war die Ärz- teschaft endgültig gleichgeschaltet.

Als Vollzugsdatum mag der 7. Juni 1933 gelten, als Dr. Stauder offiziell seinen Rücktritt erklärte und als Nachfolger Wagner (ab 1934:

„Reichsärzteführer) vorschlug. Für

den Staat meldete Reichsinnen- minister Frick am 11. Juli, die Gleichschaltung sei vollzogen, die

„Revolution“ abgeschlossen.

Die Fachleute dienen sich an Die Selbstverwaltungen der alten ärztlichen Vereine und Verbände waren zwar aufgelöst, deren Ver- waltungen aber lebten fort. Die Fachleute wurden gebraucht und dienten sich an. „Sie waren letzten Endes meist ziemlich unpolitisch“, behauptet Dr. Sperling, damit auch sich selbst rechtfertigend, „und hiel- ten nur als Fachleute die Maschinerie der Verwaltung in Gang, ob das Signal auf rosa, braun oder schwarz- rot-gold stand.“

Ein solcher Fachmann, der zwar keineswegs „ziemlich unpolitisch“

war, aber beizeiten jedes Farbsignal

Ergebenheits- telegramm der ärztlichen Spit- zenverbände an den Reichskanzler Adolf Hitler mit dem Gelöbnis treuester Pflichterfüllung als Diener der Volks- gesundheit.

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richtig zu deuten wusste, war Dr.

Haedenkamp. Vor 1933 diente er den Spitzenverbänden der Ärzte als Berliner Verbindungsmann zur Poli- tik; er saß für die Deutschnationalen im Reichstag, de facto prägte er als eine Art Chefideologe über Jahre die ärztliche Berufspolitik. Mit der Gleichschaltung schwenkte Hae- denkamp behände um, wurde Wag- ners Verbindungsmann im Reichs- arbeitsministerium und zugleich Schriftleiter des gleichgeschalteten Deutschen Ärzteblattes. „In Zu- kunft lenkt uns der starke Wille au- toritärer Führung, die ihre Macht aus der Hand des neuen Staates empfangen hat“, stimmte Haeden- kamp die Kollegenschaft ein.

„Diesem Staat zu dienen, kann allein die Aufgabe des ärztlichen Standes sein. Wir kennen die Pflich- ten, die wir ihm gegenüber zu erfül- len haben. Indem wir ihnen nach- kommen, erwerben wir uns das Recht auf Würdigung unserer Arbeit und auf die Stellung im Staate, auf die wir Anspruch erheben müssen, um unseren Aufgaben gerecht wer- den zu können.“

Haedenkamps Vorgänger beim Deutschen Ärzteblatt, Dr. med. Sieg- mund Vollmann, musste 1933 gehen.

Das Protokoll der Vorstandssitzung des Bundes vom 15. Mai vermerkt dazu verklausuliert: „Über Voll- manns Stellung muss in Kürze Be- schluss gefasst werden. Er erhält zur Zeit noch seine bisherigen Bezüge, wird aber pensioniert werden müs- sen. Es bestehen Zweifel darüber, ob die Sicherstellung seiner vertragli- chen Ansprüche ohne Schwierigkei- ten erfolgen wird. Stauder über- nimmt es, ihm den Rat zu geben, aus zweifellos vorliegenden gesundheit- lichen Gründen selbst seine Pensio- nierung zu beantragen.“

Vollmann hatte schon im März um seine Beurlaubung gebeten.

Nach seinem Rausschmiss hielt er sich mit einer Praxis als Gynäkolo- ge über Wasser, solange es ging.

Was das Protokoll nicht aussagt:

Vollmann war bis Anfang 1933 ein hoch geachteter Ratgeber des Vor- stands und eher konservativ geprägter Verteidiger der Standesinteressen und – er war Jude.

Die Ärzteverbände besorgten die Verabschiedung ihrer jüdischen Mitarbeiter prompt und gnadenlos.

Der Ärztevereinsbund forderte ge- meinsam mit Wagner seine örtli- chen Ärztevereine auf, „jüdische und solche Kollegen, die sich der neuen Ordnung innerlich nicht anschließen können, zur Niederle- gung ihrer Ämter in Vorständen und Ausschüssen zu veranlassen“.

Gnadenlose Ausschaltung Die Ausschaltung der jüdischen und politisch missliebigen Kassenärzte besorgte der Hartmannbund im Ver- ein mit den (ihm eng verbundenen) örtlichen Kassenärztlichen Vereini- gungen. Rechtsgrundlage dafür bot die Verordnung über die Kassenzu- lassung (vom 22. April 1933), die an das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 anknüpfte. Danach war Ärzten nicht arischer Abstammung bis auf wenige Ausnahmen („Frontkämp- fer“ des Ersten Weltkriegs) die Kas- senzulassung zu entziehen, außer- dem betroffen waren Kommunisten und Sozialisten. Zum 1. September trat zudem ein Abkommen zwischen Hartmannbund und dem Verband der privaten Krankenversicherung in Kraft, wonach Rechnungen nicht

arischer Ärze nicht mehr erstattet wurden. Jüdischen Ärzten war damit der Boden ihrer wirtschaftlichen Existenz weitgehend entzogen.

Die örtlichen Ärztevereinigungen schossen zudem über das Ziel hinaus.

Schäbige Streitereien gab es etwa darüber, wie lange ein Arzt an der Front war oder ob er überhaupt gekämpft hatte. Politische Betätigung wurde so eng wie möglich ausgelegt, die Mitgliedschaft in einem sozialisti- schen Verein, die Befürwortung von Polikliniken oder auch eine liberale Haltung zur Abtreibung konnten zum Ausschluss führen. Selbst dem Reichsarbeitsministerium gingen die Aktivitäten zu weit: Von 1 030 Be- schwerden jüdischer Ärzte erkannte es 294 als berechtigt an.

Eine Verordnung von Kommissar Dr. Wagner vom Juli 1933 rief wie- derum das Reichsinnenministerium auf den Plan. Wagner hatte die Zu- sammenarbeit von arischen und nicht arischen Ärzten bei Vertretungen, Überweisungen und in Praxisge- meinschaften untersagt. Kostprobe:

„Arische Ärzte dürfen sich nur durch arische Ärzte vertreten lassen.“ Die lokalen Ärztefunktionäre verschärf- ten die Anordung noch. Der Verein in Erfurt etwa setzte eine Konventional- strafe „in eineinhalbfacher Höhe des durch den Verstoß erworbenen Ho- norars“ fest. Der Verein in Fürth droh- te, jeder Verstoß werde „mit Anpran- gerung des betreffenden deutschstäm- migen Arztes wegen Verrat an dem Nationalsozialistischen Rassenkampf (sic!) geahndet“. Die KV Düsseldorf erweiterte das Verbot auf die Assis- tenz bei Narkosen. Viele Ärzteverei- ne legten Listen arischer und nicht arischer Ärzte an, angeblich zum in- ternen Gebrauch; doch die Listen wurden bekannt. Das Reichsinnen- ministerium bezweifelte die Recht- mäßigkeit der Verordnung und ver- suchte, Wagner zur Rechenschaft zu ziehen. Der blieb ungerührt. Vertrau- lich berichtete er seinen Beauftragten in den KVen von den Bedenken und schloss: „Trotzdem hebe ich meine

Anordnung nicht auf.“ Er empfahl lediglich, vorsichtiger zu sein.

Aus Sicht der Nationalsozialisten geriet die „Gleichschaltung“ der Ärzteschaft zu einem vollen Erfolg.

Nicht einmal ein Vierteljahr brauch- ten sie, um die Ärzteverbände voll und ganz auf Linie zu bringen. Die umgepolten Organisationen erwie- sen sich alsdann eifriger als erwar- tet. Das hatte seine Gründe. Die Na- tionalsozialisten versprachen, lang gehegte und von früheren Regierun- gen nie erfüllte Wünsche der Ärzte zu erfüllen, ihnen, wie es Haeden- kamp formulierte, die Stellung im Staat zu verschaffen, „auf die wir Anspruch erheben müssen“. Das aber hatte seinen Preis. I Norbert Jachertz

In Zukunft lenkt uns der starke Wille autoritärer Führung, die ihre Macht aus der Hand des neuen Staates empfangen hat.

Karl Haedenkamp

Der Folge- beitrag wird sich mit der Erfüllung ärzt- licher Wünsche durch die Natio- nalsozialisten

und der zunehmenden Verquickung der

Ärzteschaft mit Partei und

NS-Staat beschäftigen.

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