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Archiv "Neues Recht – Arbeitgeberzuschuss: Mehr Geld für privat Krankenversicherte" (17.03.2000)

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en meisten privat kran- kenversicherten Arbeit- nehmern steht vom Ja- nuargehalt 2000 an ein höherer Zuschuss ihres Arbeitgebers zu ihrem Krankenversicherungs- beitrag zu. Dieser ist zweifach begrenzt: Die Arbeitnehmer erhalten

❃ die Hälfte des Betrages, der sich aus ihrem Arbeits- entgelt (so, als ob sie kranken- versicherungspflichtig wären) und dem durchschnittlichen Beitragssatz aller gesetzlich Krankenversicherten ergibt.

❃ Maximal gezahlt wird je- doch die Hälfte des vom Arbeit- nehmer an seine private Kran- kenversicherung überwiesenen Beitrags.

Für privat krankenversicher- te Arbeitnehmer, die 1999 exakt die Hälfte ihres Beitrags vom Arbeitgeber erhielten, ändert sich nichts, wenn ihr Beitrag zur PKV gleich hoch geblieben ist.

Betrug der Anteil aber mehr als 50 Prozent (steuerte der Arbeit- geber also weniger als die Hälfte bei), so steht den Mitarbeitern

ab Januar 2000 ein höherer Zuschuss des Arbeitgebers zu, wenn das Gehalt die Beitragsbe- messungsgrenze 1999 überstie- gen hat. Wird der (Höchst-)Ar- beitgeberzuschuss zum 1. Janu- ar neu errechnet, so wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Bei- tragsbemessungsgrenze berück- sichtigt: 6 450 DM und der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkas- sen. Für den Beitragssatz ist der 1. Januar des Vorjahres Stichtag.

Er betrug am 1. Januar 1999 in den alten Bundesländern 13,5 Prozent. Daraus resultiert ein durchschnittlicher GKV- Höchstbetrag von 870,75 DM.

Für einen privat Kranken- versicherten gibt es vom Ar- beitgeber somit als Zuschuss

höchstens 435,38 DM – das aber nur, wenn sein Beitrag minde- stens 870,75 DM beträgt und er mehr als 6 450 DM verdient.

Das gilt unabhängig davon, wie sich der durchschnittliche Bei- tragssatz der Krankenkassen nach Januar 1999 entwickelt hat. Der neue Höchstbetrag er- gibt knapp zwei DM mehr als bisher, weil der Anstieg der Be- messungsgrenze zum 1. Januar 2000 durch die Senkung des Beitragssatzes zum 1. Januar 1999 (um 0,1 Prozent) fast kom- pensiert worden ist. Um die Hälfte hiervon erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss.

Privat Krankenversicherte sollten ihrem Lohnbüro jeweils aktuell die Bescheinigung ihrer privaten Krankenversicherung

vorlegen, aus der die Höhe ihrer Prämie hervorgeht. Es könnte sonst passieren, dass darauf ver- zichtet wird, einen höheren Zu- schuss von der Firma zu erhal- ten – oder dass dem Arbeitge- ber überzahlte Beträge später erstattet werden müssen.

Abweichung im Osten:

Die Beitragsbemessungsgren- ze sinkt, weil im Vorjahr die Steigerung wegen zu optimisti- scher Verdienstprognosen zu hoch ausgefallen war. Der neue Höchstbeitrag fällt dadurch um etwa 16 DM niedriger aus – ent- sprechend sinkt der Beitragszu- schuss des Arbeitgebers um rund acht DM monatlich. Wer 1999 gesetzlich krankenversi- chert war und knapp unter 5 400 DM monatlich brutto ver- dient hat, der scheidet am Jah- resende 2000 (nicht 1999) durch die Senkung auf 5 325 DM aus der Pflichtversicherung aus.

Will er ab 2001 nicht ohne Versicherungsschutz sein, so muss er sich in der GKV frei- willig weiter- oder privat kran-

kenversichern. WB

V E R S I C H E R U N G E N

Neues Recht: Arbeitgeberzuschuss

Mehr Geld für privat

Krankenversicherte

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