• Keine Ergebnisse gefunden

Motion 1565 Grunder, Hasle-Rüegsau (SVP) Hostettler, Zollbrück (SVP)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Motion 1565 Grunder, Hasle-Rüegsau (SVP) Hostettler, Zollbrück (SVP)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 042/2000 VOL 17. Mai 2000 43C Motion

1565 Grunder, Hasle-Rüegsau (SVP) Hostettler, Zollbrück (SVP)

Mitunterzeichner: 25 Eingereicht am: 03.02.2000

Festlegung der landwirtschaftlichen Nutzflächen Der Regierungsrat wird beauftragt:

1. dafür zu sorgen, dass die neuvermessenen und festgelegten Flächen und deren finanziellen Auswirkungen erst in Kraft treten, wenn die Vermessung über den ganzen Kanton abgeschlossen und das Auflageverfahren beendet ist.

2. auf Stufe Bund die gleiche Anwendungspraxis - wie im Punkt 1 verlangt - zu erwirken.

3. die durch den Sturm „Lothar“ verursachten Veränderungen an den Waldrändern im Planwerk zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Motionäre begrüssen die Beseitigung der falschen LN-Flächen. Durch die stufenweise Rechtsumsetzung der ermittelten Flächen entstehen aber grosse Rechtsungleichheiten.

Die bis heute definitiv vermessenen Gebiete betreffen zum grössten Teil Siedlungsgebiete und nicht Waldränder. Dadurch kann das Argument gegenüber den durch ordentliche Neuvermessungen festgelegten Flächen sicher nicht geltend gemacht werden. Der Grossteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen wird erst durch das LN-Projekt erhoben.

Weiter gilt es festzustellen, dass das Problem der falschen Waldflächen nicht ein rein bernisches Problem darstellt. In den andern betroffenen Kantonen sind die Vermessungsarbeiten noch lange nicht so weit fortgeschritten wie im Kanton Bern. Das Bernerprojekt hat Pilotcharakter. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass auch nach der Erhebung der Flächen im ganzen Kanton noch in vielen anderen Kantone die Umsetzung nicht erfolgen kann. Auch aus dieser Betrachtungsweise ist der rechtsgleichen Behandlung nachzuleben.

Es wird Dringlichkeit verlangt: Gewährt: 06.04.2000

Antwort des Regierungsrates

Im Zusammenhang mit der laufenden Neufestlegung der landwirtschaftlichen Nutzflächen beantragen die Motionäre dem Regierungsrat, auf Kantons- und Bundesebene dafür zu

(2)

2

sorgen, dass die neu vermessenen Flächen nicht regionsweise, sondern kantonsweise, d.h. im ganzen Kanton gleichzeitig, in Kraft gesetzt werden. Zudem sollen die Auswirkungen des Sturmes „Lothar“ entlang der Waldränder im Planwerk berücksichtigt werden.

Bei der im Vorstoss erwähnten Neuvermessung handelt es sich um das Projekt

„Aktualisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen“ (LWN), das insbesondere vom Bund (Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Landestopographie) gefordert und gefördert wird. Der Grund liegt primär darin, dass es sich die öffentliche Hand inskünftig nicht mehr leisten kann, die flächenbezogenen Direktzahlungen auf ungenügenden Grundlagen basierend (veraltete Grundbuchpläne) auszurichten. Das Projekt garantiert ein schweizweit koordiniertes Vorgehen bei der Bestimmung der korrekten flächenbezogenen Direktzahlungen. Dessen kantonsinterne Durchführung liegt in der Zuständigkeit des kantonalen Vermessungsamtes. Änderungen der Bodenbedeckung werden in der Folge in der Grundstückdatenbank des Kantons Bern (GRUDA) und damit auch im Grundbuch und in den Verzeichnissen der amtlichen Bewertung berücksichtigt.

Eine der zentralen Zielsetzungen der Direktzahlungen ist die Erhaltung der offenen Kulturlandfläche durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Sie ermöglichen es der Landwirtschaft, die gesellschaftlich geforderten Leistungen zu erbringen. Diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden in erster Linie durch die nachhaltige Flächenbewirtschaftung erbracht. Deshalb ist die bewirtschaftete Fläche das wichtigste Beitragskriterium. Die flächenbezogenen Direktzahlungen dürfen nur für die effektiven landwirtschaftlichen Nutzflächen ausbezahlt werden und nicht für nur noch auf Plänen bestehende Flächen, welche heute durch Wald oder Buschwerk bestockt sind.

Der Grossteil der Landwirte bezieht die Direktzahlungen aufgrund korrekter Flächenangaben. Als Grundlage für die Flächenangaben dienen in der Regel direkt oder indirekt die amtlichen Vermessungswerke. Wenn bis anhin landwirtschaftliche Beiträge für Waldflächen ausgerichtet worden sind, stellt dies gegenüber Landwirten mit aktualisierten Flächen eine Ungleichbehandlung dar. Es geht darum, die vorhandenen Rechtsungleichheiten zwischen den Regionen, Gemeinden und benachbarten Landwirten möglichst rasch zu beseitigen.

Es wird bereits in verschiedenen Kantonen im landwirtschaftlichen Beitragswesen mit aktualisierten und korrigierten Flächenangaben gearbeitet. Auch im Kanton Bern werden unabhängig vom Projekt LWN jährlich Neuvermessungen über eine Bruttofläche von ca.

25'000 Hektaren abgeschlossen. Die korrigierten Landdaten werden jeweils in die Grundstückdatenbank des Kantons eingeführt und somit auch unmittelbar für die flächenbezogenen Direktzahlungen herangezogen. Dies gilt beispielsweise für Flächendaten, welche im Rahmen einer Flurbereinigung / Güterzusammenlegung neu zustande kommen.

Was die Anwendung der neuen, aktualisierten Flächendaten aufgrund des Projektes LWN angeht, besteht grundsätzlich keine Übergangsfrist. Sobald die neuen Flächen bekannt sind, müssen sie bei der nächsten Erhebung im Flächenverzeichnis eingesetzt werden. Im Kanton Bern ist vorgesehen, die Einführung der neuen Flächen nicht gemeindeweise vorzunehmen, sondern pro Region zu koordinieren. So wie sich der Stand des Projektes präsentiert, dürften die Flächendaten im Emmental frühestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2001 in die GRUDA einfliessen und somit für die landwirtschaftliche Datenerhebung bzw. die Direktzahlungen im Jahr 2002 wirksam werden. Bis spätestens 2004 ist das Projekt in allen betroffenen Regionen des Kantons Bern abgeschlossen.

Der Sturm “Lothar“ hat in weiten Teilen des Berner Waldes enorme Schäden angerichtet.

Auch wenn er am Waldrand reihenweise ganze Bäume entwurzelt oder Bäume beschädigt hat, verbleibt der Stockbereich nach wie vor Wald nach Forstgesetz. Das heisst, ein Sturm verändert die tatsächliche Waldgrenze nicht.

Aufgrund all dieser Überlegungen kann der Regierungsrat den Anliegen der Motionäre nicht entsprechen.

Antrag: Ablehnung der Motion

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

den Gemeinden / Schulgemeinden / Gemeindeverbänden werden an Stelle der Klassen – und Lektionenzahlen neu die Stellenprozente für Lehrpersonen des Normal-, Fakultativ-

Während der Hauptsaison haben die ausländischen Besucher keine Fränkli bei sich und wollen Euros an der Badekasse wechseln!. Diese Kasse ist

Bei Bauten, die unter der Erde liegen oder deren Konturen erst nach Erdbewegun- gen sichtbar werden, sind die Ecken mit Pfählen von wenigstens 1 m Höhe zu mar-

Ist der Gemeinderat auch der Meinung, dass die Argumentation der Kantonspolizei mit dem Beschleunigen der Autofahrenden beim durch das rote Blinklicht angekündigten Schliessen der

Als Beispiel von möglichen Interessenkonflikten kann der Bau an der Baselstrasse 5 angesehen werden, bei dem erst der Giebeldachbau von einem Architekten aus Basel durch

Der Grosse Rat des Kantons Bern Namensliste / Liste nominative!. Le Grand Conseil du canton de Berne

Le projet islandais de prévention et de santé publique « Planet Youth » doit être mis en oeuvre dans les communes intéressées du canton de Berne. Gegenstand der Abstimmung /

Einerseits soll zusammen mit der Steuerbelastung auch die Gebührenbelastung , und dies «für alle» aufgenommen werden. Zudem ist auch die Formulierung «senken» besser