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Archiv "Zulassung zum Medizinstudium: Ein Stück Berechenbarkeit" (28.10.1983)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Schwerbehindertenrecht:

Bonn plant Entschärfung

Zulassung zum Medizinstudium

Ein Stück Berechenbarkeit

Ab 1986 gilt eine Kombination

aus Note, qualifizierter Wartezeit, Test und Auswahlgespräch Die Bundesregierung will das

Schwerbehindertengesetz ent- schärfen und dadurch die Einstel- lung von Lehrlingen bei den Be- trieben fördern. Wie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verlautet, ist beab- sichtigt, daß künftig bei der Be- rechnung der Pflichtzahl von zu beschäftigenden Schwerbehin- derten Lehrlinge nicht mehr mit- gezählt werden sollen. Bislang müssen die Betriebe nach dem Schwerbehindertengesetz je 16 Arbeitnehmer (einschließlich der Lehrlinge) einen Behinderten be- schäftigen. Danach müßte künftig zum Beispiel ein Betrieb, der 15 Voll-Arbeitnehmer und einen Lehrling beschäftigt, keinen Schwerbehinderten mehr einstel- len.

Ferner plant die Regierung, daß bei der Berechnung der Pflicht- zahl von Schwerbehinderten ein schwerbehinderter Lehrling als zwei schwerbehinderte Voll-Ar- beitnehmer gelten soll. EB

870 Soldaten studieren Medizin

An den Universitäten und Hoch- schulen der Bundesrepublik Deutschland studieren zur Zeit 870 Sanitätsoffiziersanwärter Hu- manmedizin und weitere 202 Sol- daten Zahnmedizin. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregie- rung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten der CDU/CSU-Bun- destagsfraktion, Herbert Latt- mann, Barsinghausen, hervor.

Wie Staatssekretär Dr. Joachim Hiehle mitteilte, können die Sani- tätsoffiziersanwärter der Bundes- wehr nur im Inland Famulaturen und das Praktische Jahr ableisten, da Dienstreisen oder Kommandie- rungen in das Ausland wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes derzeit nicht genehmigt würden. EB

Ende September hat die Konfe- renz der Länderkultusminister den Zugang zum Medizin-Studi- um neu geregelt (dazu die Mel- dung: „Künftig fünf Zulassungsva- rianten" in Heft 42/1983). Der bis- her probeweise durchgeführte Eingangstest wird für alle Bewer- ber verbindlich; das leistungsge- steuerte Losverfahren entfällt;

wiedereingeführt wird hingegen die Möglichkeit, sich einen Stu- dienplatz zu „erwarten"; neu hin- zukommen wird ein Auswahlge- spräch, durch das sich die Hoch- schulen einen Teil ihrer künftigen Studenten selbst auswählen kön- nen. Wirksam wird diese Neu- regelung zum Wintersemester 1986/87, wenn das bisher prakti- zierte „Übergangsverfahren" aus- läuft.

In der Öffentlichkeit ist das Kriteri- um „Auswahlgespräch" am mei- sten beachtet worden. Wichtiger als dieses Auswahlgespräch ist je- doch für den Bewerber, daß in das lange Zeit vom Losglück bestimm- te Zulassungsverfahren ein Stück Berechenbarkeit zurückkehrt.

Über die Wartezeit erhält jeder Bewerber, sofern er sich den

„Spielregeln" gemäß verhält, mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit einen Studienplatz.

Ebenso bietet die Studienplatz- vergabe über Abiturnote und Testergebnis eine sichere Kalku- lationsgrundlage für Erfolg oder Mißerfolg in der Konkurrenz um einen der begehrten Medizin-Stu- dienplätze.

Im einzelnen haben die Kultusmi- nister folgendes beschlossen:

Eingangstest und Note

Bei der Vergabe von 55 Prozent der Studienplätze spielt der Ein-

gangstest eine Rolle. Zehn Pro- zent der Plätze gehen an diejeni- gen, die in diesem Test am besten abschneiden, die restlichen 45 Prozent werden in einer Kombina- tion aus Testergebnis und Abitur- note vergeben. Innerhalb dieser Kombination wird das Abitur zu 55 Prozent, das Testergebnis zu 45 Prozent gewichtet. An dem jähr- lich durchgeführten Test kann man nur einmal teilnehmen, mit dem Testergebnis kann man sich jedoch beliebig oft am Vergabe- verfahren beteiligen.

Gewichtete Wartezeit

Wer in diesem leistungsabhängi- gen Auswahlverfahren nicht zum Zuge kommt, hat eine leistungs- unabhängige Zulassungschance in der Wartezeit- oder in der Inter- view-Quote. Für Bewerber mit der längsten Wartezeit sind 20 Pro- zent der Studienplätze reser- viert.

Die Wartezeit selbst kann durch das Verhalten des Bewerbers po- sitiv oder negativ verändert wer- den. So wird sie durch eine ab- geschlossene Berufsausbildung (gleichgültig in welchem Bereich sie erfolgte), aber auch durch ein anderes abgeschlossenes Studi- um rechnerisch verbessert. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollen Bundeswehr- und Zivil- dienstzeiten sowie Entwicklungs- helferdienste und das freiwillige soziale Jahr besonders gewichtet werden. Zeiten eines „Parkstudi- ums" werden allerdings von der Wartezeit abgezogen. Abwei- chend von der bisher von der ZVS praktizierten Wartezeitberech- nung beginnt die Wartezeit erst mit der ersten Bewerbung für die- sen Studiengang und nicht mit dem Datum des Abiturzeugnisses. >

Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 43 vom 28. Oktober 1983 25

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Die Information:

Bericht und Meinung

Zulassung zum Medizinstudium

Auswahlgespräch

Das Auswahlgespräch von ei- nem Professoren-Gremium einer Hochschule ist eine zusätzliche Chance. 15 Prozent aller verfüg- baren Studienplätze werden auf diese Weise vergeben. Bei der Auswahl der Interview-Kandidaten spielt jedoch das Glück eine Rol- le. Dreimal mehr Bewerber, als schließlich Plätze in dieser Quote zu vergeben sind, werden über ein einfaches Losverfahren be- stimmt. Die Chance, über das Vor- stellungsgespräch zum Studien- platz zu kommen, wird man nur einmal haben. Auch in dieser Quote trägt der Bewerber ein Ab- lehnungsrisiko.

Weniger Sonderquoten

Die restlichen zehn Prozent der Studienplätze gehen an Auslän- der und Härtefälle. Eine Sonder- quote für Zweitstudienbewerber, für den öffentlichen Gesundheits- dienst, für Überwechsler von den Fachhochschulen und für die me- dizinische Versorgung der Bun- deswehr, die bisher auch im Rah- men der — allerdings umfangrei- cheren — Vorabquote bedient wor- den sind, wird es demnach nicht mehr geben.

Mit diesen „Eckwerten" hat die Kultusministerkonferenz einen Rahmen vorgegeben, der in den kommenden Monaten noch aus- gefüllt werden muß. Zahlreiche Einzelheiten zum Beispiel zur Be- rechnung der Wartezeit, zur Durchführung des Testes und des Vorstellungsgesprächs müssen noch ebenso festgelegt werden wie der zeitliche Rahmen des Be- werbungsverfahrens. Erst dann wird es für den Bewerber möglich sein, sein Verhalten auf die Neu- regelung einzustellen.

Kompliziertes Nebeneinander?

Auf den ersten Blick mag das Ne- beneinander verschiedener Quo- ten — Testbeste, Test-Abitur-Korn-

bination, Wartezeit, Interview und Vorabquote — kompliziert erschei- nen. Aus der Geschichte der Stu- dienplatzvergabe in den medizini- schen Fächern läßt sich jedoch manches erklären. Denn trotz der starken Vermehrung der Studien- plätze hat sich die Zulassungssi- tuation in den vergangenen Jah- ren nicht entspannt. Nach wie vor bewerben sich fünfmal mehr jun- ge Menschen um einen Studien- platz, als schließlich zugelassen werden können.

Die reine Auswahl nach Abiturno- te und Wartezeit, so wie sie von der ZVS bis zum Sommerseme- ster des Jahres 1980 praktiziert worden ist, führte zu sehr hohen Anforderungen an die Abiturnote und zu überlangen Wartezeiten.

Zuletzt schwankte der erforder- liche Notendurchschnitt für die Humanmedizin je nach Bundes- land, in dem das Abitur abgelegt worden war, zwischen 1,6 und 2,3.

Wer diesen Notenschnitt nicht er- reichte, mußte fünf Jahre Warte- zeit in Kauf nehmen. In der Zahn- medizin betrug die Wartezeit so- gar sieben Jahre. Von Bewerbern angerufen, entschied das Bundes- verfassungsgericht, daß dieses Auswahlverfahren durch ein ande- res Verfahren abgelöst werden müsse, in dem die Zulassungs- chancen breiter über alle Bewer- bergruppen gestreut werden müßten.

Ab dem Wintersemester 1980/81 wurden einzelne Elemente des möglichen Auswahlverfahrens in einem sogenannten „Übergangs- verfahren" erprobt. Bis auf kleine Veränderungen wird dieses Ver- fahren bis einschließlich Sommer- semester 1986 weiter angewandt.

So wurde und wird der Test zu- nächst an nur 6000 Bewerbern durchgeführt. Ein jährlich abneh- mender Teil der Studienplätze wurde in einem Losverfahren an sogenannte „Altwarter" verge- ben.

Die Zulassungschance wuchs mit der Länge der Wartezeit. lnzwi-

schen ist diese Quote ausgelau- fen. Der überwiegende Teil der Studienplätze wird, gleichfalls in einem Losverfahren, in dem die Zulassungschance von der Güte der Abiturnote abhängt, verge- ben. Durch das Los werden Be- werber aus allen Notengruppen zugelassen. Gute Abiturienten ge- hen dabei ebenso ein Ableh- nungsrisiko ein, wie weniger gute Schüler eine Zulassungschance haben. Chance und Risiko sind je- doch von der Note abhängig. Le- diglich zehn Prozent der Plätze werden allein nach der Abiturnote vergeben. Damit sollen herausra- gende Abiturleistungen honoriert werden.

Ursprünglich war im Übergangs- verfahren die Zahl der Teilnahme- möglichkeiten begrenzt. Da je- doch im endgültigen Zulassungs- verfahren diese Beschränkung

nicht existiert, hat man auch im Übergangsverfahren auf die An- wendung dieses Zwangsaus- schlusses verzichtet.

Auch weiterhin: 1 zu fünf

Auf den ersten Blick mag das ur- sprüngliche Zulassungsverfahren

— hier Abiturnote, da Wartezeitzu- lassung — sehr viel übersichtlicher sein als die im Übergangsverfah- ren angewandte und im endgülti- gen Auswahlverfahren vorgesehe- ne Vielzahl von Quoten. Sie er- möglichen es jedoch, gemäß den Forderungen des Bundesverfas- sungsgerichtes ganz unterschied- lichen Bewerbergruppen mit un- terschiedlichen Leistungsprofilen gerecht zu werden.

Eines wird aber auch ein noch so ausgefeiltes Zulassungsverfahren nicht zu leisten vermögen: Die Zahl der Studienplätze läßt sich dadurch nicht vermehren. Auch künftig wird nur einer von fünf Be- werbern einen Studienplatz erhal- ten können. Henning Berlin

Der Verfasser ist Leiter der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dort-

mund.

26 Heft 43 vom 28. Oktober 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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