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Archiv "Unsere gemeinsamen Ziele: Berufliche Unabhängigkeit, Entscheidungsfreiheit, Wirtschaftliche Sicherheit" (25.04.1991)

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urvlugilizummuliummlium

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Karsten Vilrnar Unsere gemeinsamen Ziele:

Berufliche Unabhängigkeit Entscheidungsfreiheit

Wirtschaftliche Sicherheit

Die schon heute als historisch zu wertenden politischen Ereignisse der Jahre 1989 und 1990 in Deutschland und in Europa, insbesondere die Herstellung der Einheit Deutsch- lands am 3. Oktober 1990 und die er- sten gesamtdeutschen Wahlen zum Bundestag am 2. Dezember 1990, waren Schlußpunkt und Neuanfang zugleich: Auf unabsehbare Zeit für unlösbar gehaltene Probleme sind — ebenso wie jahrzehntelang unüber- windbare Grenzen — entfallen. Von den Menschen in Ost und West kön- nen jetzt in Freiheit viele neue Chan- cen genutzt werden.

Auch die Arbeit der ärztlichen Organisationen und Verbände auf Bundes- und Länderebene wurde von diesen Entwicklungen in beson- derer Weise geprägt. Die gemeinsa- men Anstrengungen richteten sich vor allem darauf, die durch das Scheitern jahrzehntelanger sozialisti- scher Mißwirtschaft im Osten ent- standenen verheerenden Zustände auch im Gesundheitswesen zu bes- sern mit dem Ziel, auch in den neuen Bundesländern Lebens- und Ar- beitsbedingungen auf einem gleich hohen Niveau zu erreichen, wie es in den bisherigen Ländern der Bundes- republik Deutschland seit langem selbstverständlich ist.

Mit Hilfe zahlreicher Partner- schaften von Ländern und Lan- desteilen, Städten und Gemeinden, Krankenhäusern und einzelnen Per- sönlichkeiten wurden zur Beseiti- gung der dringendsten Not viele Hilfsgüter, medizinisch-technische Geräte, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel ebenso wie Büroeinrich- tungen und Material in die damalige DDR geschickt. Zahlreiche Informa- tionsveranstaltungen mit oftmals vie- len hundert Teilnehmern wurden ebenso wie Einzelberatungsgesprä- che durchgeführt, um in den sich schnell wieder bildenden neuen Län- dern auf dem Gebiet der ehemaligen

DDR ein gegliedertes soziales Siche- rungssystem mit einer funktionieren- den ärztlichen Selbstverwaltung ein- zuführen.

Nachdem sich zunächst freiwilli- ge Zusammenschlüsse von Ärztin- nen und Ärzten in Form von Ver- bänden und Vereinen in verschiede- nen Regionen gebildet hatten, wur- den die rechtlichen Voraussetzun- gen zur Begründung von Ärztekam- mern als Körperschaften öffentli- chen Rechts noch von der Volks- kammer durch das Gesetz über die Berufsvertretungen und die Berufs- ausübung der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker — Kammer- gesetz — vom 13. Juli 1990 geschaf- fen, das nach der Vereinigung der beiden Teile Deutschlands am 3. Ok- tober 1990 bis zur Verabschiedung von Heilsberufsgesetzen durch die neugewählten Landesparlamente als Landesrecht weitergilt. Auf dieser Grundlage konstituierten sich in den neuen Bundesländern Ärztekam- mern; in Berlin erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich der Ärzte- kammer Berlin auch auf den Ostteil der ehemals geteilten Stadt. Schon im Dezember 1990 hatten alle neuen Landesärztekammern ihren Beitritt zur Bundesärztekammer erklärt, die nach Zustimmung der bisherigen Mitgliedskammern nunmehr zur Ar- beitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern geworden ist, so daß die bislang bestehende Einschrän- kung auf westdeutsch entfallen und deshalb generell gestrichen werden konnte.

Erstmals: Delegierte aus ganz Deutschland

Auf dem anstehenden 94. Deut- schen Ärztetag in Hamburg 1991 (30.

April bis 4. Mai) werden entspre- chend der Satzung der Bundesärzte- kammer erstmals wieder nach nun-

mehr sechzig Jahren 38 rede-, an- trags- und stimmberechtigte Dele- gierte aus den neuen Bundesländern unter den insgesamt 250 Delegierten des Deutschen Ärztetages als ge- wählte Repräsentanten von nun- mehr rund 289 000 Ärztinnen und Ärzten (ohne die von den neuen Kammern noch nicht erfaßten Ärz- tinnen und Ärzte ohne berufliche Tätigkeit) aus ganz Deutschland ver- treten sein. Gemeinsam werden sie sich um die Lösung der zahlreichen, außerordentlich schwierigen Proble- me bemühen, um die als Folge der Teilung Deutschlands und durch ideologische Verblendung entstan- denen Fehlentwicklungen zu besei- tigen und so rasch wie möglich ein in allen Teilen Deutschlands gleich leistungsfähiges Gesundheitswesen aufzubauen.

Unter Wahrung der Belange der Allgemeinheit gilt es, berufliche Un- abhängigkeit und ärztliche Entschei- dungsfreiheit auf der Basis wirt- schaftlicher Sicherheit und frei von staatlicher und administrativer Be- vormundung zu sichern und auszu- bauen, um damit die Voraussetzun- gen für eine möglichst gute individu- elle ärztliche und medizinische Ver- sorgung aller Kranken und Hilfsbe- dürftigen nach dem jeweiligen Stand medizinisch-wissenschaftlicher und -technischer Möglichkeiten zu schaf- fen.

Die Sicherstellung der ärztli- chen Versorgung der Bevölkerung erfordert auch bei derzeit noch un- terschiedlichen Systemen und Tätig- keitsformen als Folge der Differen- zierung und Spezialisierung in der Medizin Kooperation und Koordina- tion der Ärzte in den verschiedenen Bereichen unseres Gesundheitswe- sens ebenso wie eine verstärkte Zu- sammenarbeit mit anderen Fachbe- rufen im Gesundheitswesen. Die An- wendung vieler neuer, auf gesicher- ten Forschungsergebnissen beruhen- Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991 (19) A-1447

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der Erkenntnisse in Diagnostik und Therapie ebenso wie in Prävention und Rehabilitation setzt die Erarbei- tung wissenschaftlich allgemein an- erkannter Regeln voraus, die jedoch niemals eine individuelle ärztliche Entscheidung unter Berücksichti- gung der besonderen Umstände und Erfordernisse eines jeden einzelnen Patienten einschließlich seiner psy-

chischen Ausgangslage sowie seiner möglichen körperlichen und seeli- schen Belastbarkeit überflüssig ma- chen.

Auch in Anbetracht begrenzter Ressourcen im Gesundheitswesen müssen sich ärztliche Entscheidun- gen für oder gegen einzelne Maß- nahmen dabei lediglich vom medizi- nisch Sinnvollen und Notwendigen

F üllige Tagesordnungen in Hamburg

KÖLN. Füllige .. Tagesordnungen haben während der Arztetagswoche in Hamburg der 94. Deutsche Ärztetag und die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu bewältigen.

.. Die Arbeitstagungen während der Arztetagswoche werden eröffnet durch die Vertreterversammlung der KBV am 29. April im Congress-Centrum in Hamburg, Saal 4, 10 Uhr. Bundesge- sundheitsministerin Gerda Hasselfeldt wird zum Thema "Die ambulante ärztli- che Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland" referieren. Sodann wird der Erste Vorsitzende der KBV, Dr.

med. Ulrich Oesingmann, Dortmund einen "Bericht zur Lage" geben. Eine Aussprache schließt sich an.

Im Zeichen der "Qualitätssiche- rung der kassen ärztlichen Versorgung"

steht der KBV-Nachmittag am 29.

April. Zum Thema "Qualitätssicherung"

wird Prof. Dr. rer. biol. hum. Hans- Konrad Selbmann, Universität Tübin- gen, Stellung nehmen. Aus der Sicht der KBV referiert deren Vorstandsmit- glied Dr. med. Eckhard Weisner

Preetz. '

Die Tagesordnungspunkte "Fi- nanzangelegenheiten" (Referent: Dr.

med. Folkert Hinrichs, Aurich) und

"Verschiedenes" beschließen die Ar- beitstagung der 7. Sitzung der Vertre- terversammlung der KBV in. Hamburg.

Der 94. Deutsche Arztetag in Hamburg wird am 30. April im Großen Festsaal des Hamburger Rathauses um 15 Uhr eröffnet. Nach der Begrü- ßung durch Dr. med. Rolf Bialas Prä- sident der gastgebenden Ärzteka;"mer Hamburg, fOlgt die Verleihung der Pa- racelsus-Medaille der deutschen Ärz-

teschaft. Die Grußansprache des Er- sten Bürgermeisters, Dr. Henning Vo- , scherau, schließt sich an. Ferner wird

Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vor dem Ärztetag das Wort ergreifen. Dar- an schließt sich das Grundsatzreferat des Präsidenten der Bundesärztekam- mer und des Deutschen Ärztetages, Dr. med. Karsten Vilmar, Bremen, an.

Während der Plenarsitzungen im CCH, Saal 2, in Hamburg, vom 1. bis 4. Mai (jeweils ab 9 Uhr) sind 12 Ta- gesordnungspunkte zu beraten:

I. Gesundheits- und Sozialpolitik im vereinten Deutschland und Europa;

11. Bericht zum Aufbau der ärztli- chen Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern;

111. Weiterbildungsordnung;

IV. Qualitätssicherung der ärztli- chen Berufsausübung (Sachstandsbe- richt);

V. Satzungsberichtigung und Sat- zungsänderung der Satzung der Bun- desärztekammer;

VI. Tätigkeitsbericht der Bundes- ärztekammer;

VII. bis X. Bericht über die Jahres- rechnungslegung der Bundesärzte- kammer, Entlastung des Vorstandes, Nachtragshaushalt und Haushaltsvor- anschlag für das Geschäftsjahr 1991/92.

XI. Wahlen: Präsident, Vizepräsi- d,enten und Vertreter der. angestellten Arzte im Vorstand der BAK; Mitglieder des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung; Vorstände der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin und der Deutschen Akademie der Gebiets- ärzte.

XII. Wahl des .Tagungsortes für den 96, Deutschen Arztetag 1993.

A-1448 (20) Ot. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991

für den einzelnen Patienten I 't lassen - selbst, wenn dabei ein ei en Wi derspruch zu der globalen Betr h- tung von Effizienz und

Efff'lcti~'~"­

des m.edizinischen

Leis.tung~g~sc~:~

hens m der gesundheitspolitisch D 'k . IS usslon entstehen kann. ~

Der Sachverständigenrat für d'

K . Ak' le

~nzertlerte tlOn im Cosund_

heltswesen hat deshalb in seinem Jahre~gutac.hten 1990 zu Recht dar- auf hmgewlesen, daß die:. laugjähri- gen Ford~rungen der Arzteschaft na~h E.ntwlcklung von medizi ischen Onentlerungsdaten begründet sind n:~t deren Hi~fe dargestellt werde~

konnte, ob die verfügbaren Mittel

au~reichen oder nicht, um Gesund- heit zu erhalten oder wied .... herzu- stellen, und festgestellt: "Die Auf- merksamkeit des Rates wirr' sich in Zukunft immer mehr der Analy- se und Fortschreibung des aktuel- len Leistungsgeschehens zuwenden.

Dem gesetzlichen Auftrag entspre- chend muß außerdem net .':1 der ökonomischen verstärkt eine medizi- nische Orientierung erarbeitet wer- den."

Dieser Feststellung des Sachver- ständigenrates ist gerade ant:,.:sichts der in den neuen Bundesländern zur Lösung anstehenden Probletne voll zuzustimmen - zeigt sich doch hier in besonderem Maße die Fragwürdig- keit eines starren Festhalten~ an der lediglich politisch zu begründenden Beitragssatzstabilität, die ka'·'l1 mit einer bestmöglichen Versorgung der Patienten vereinbar ist. Dies ist auch bei den in der 12. Wahlperiode des

Deuts~hen Bundestages anstehen- den Uberlegungen für weiL;e ge- setzliche Regelungen im Gesund- heitswesen mehr als bisher zu heach- ten. Durch einen weiteren Ausbau reglementierender und dirigistischer Regelungen für alle Details \', l:rden dagegen mehr neue Probleme ge- schaffen als alte gelöst und S0Plit auf Dauer tragfähige Fundamente für ein leistungsfähiges, freiheitliches Gesundheitswesen weder gefestigt noch erweitert.

Alle ehrenamtlich oder :aupt- amtlich in der ärztlie,hen Selbstver- waltung Tätigen sind sich ihrer eige- nen Verpflichtung und Verantwor- tung bewußt. Zahl und Vielfalt der zu lösenden Probleme werdc,1 eine

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Was ist, was will

„Ärztliche Selbstverwaltung"?

weiterhin steigende Inanspruchnah- me auch der ärztlichen Selbstverwal- tungskörperschaften bewirken, um ärztliche Argumente in politische Entscheidungsprozesse einzubrin- gen. Zu zahlreichen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben ist ebenso wie zu Regelungen innerhalb der ärztli- chen Selbstverwaltungskörperschaf- ten vor allem im Berufs- und Weiter- bildungsrecht Stellung zu nehmen.

Notwendig ist ein vermehrtes Enga- gement vieler ehrenamtlich in den verschiedenen Gremien der ärztli- chen Selbstverwaltung mitarbeiten- den Ärztinnen und Arzte. Nur so kann der für die vielen unterschiedli- chen Probleme erforderliche speziel- le ärztliche Sachverstand in die Be- ratungen eingebracht werden. Allen, die sich oft weit über jedes normale Arbeitsmaß hinaus sowie unter oft erheblichen Opfern an Freizeit für die Belange der Ärzteschaft und der Allgemeinheit einsetzen, gebührt Dank und Anerkennung.

So dankt die Bundesärztekam- mer allen, die die Arbeit der ärztli- chen Selbstverwaltung entweder in ihren Gremien oder als Sachverstän- dige mit Rat und Tat unterstützt oder in vielen Fällen überhaupt erst ermöglicht haben. Die Bundesärzte- kammer verbindet mit dem Dank die Hoffnung, daß eine so große Zahl kompetenter Persönlichkeiten auch in Zukunft tatkräftig mit dazu bei- trägt, die Belange der Ärzteschaft zu wahren. Auch bei unterschiedlicher Auffassung in Einzelfragen muß die in einem demokratischen Meinungs- bildungsprozeß erarbeitete ärztliche Argumentation möglichst geschlos- sen in die politischen Entscheidungs- prozesse eingebracht werden kön- nen, um mit dazu beizutragen, die Chancen der Selbstverwaltung mit allen sich daraus ergebenden Rech- ten und Pflichten gegenüber den Kranken und der Allgemeinheit zu nutzen und damit gleichzeitig einen Beitrag zur Erhaltung von Frieden und Freiheit in Europa und der Welt zu leisten.

Dr. med. Karsten Vilmar Präsident der

Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Herbert-Lewin-Straße 1 W-5000 Köln 41

Ärztlicher Sachverstand, das Be- mühen, die Zersplitterung der Heil- berufe zu überwinden und eine „Ein- heit und Gleichheit im ärztlichen Stande" herzustellen, sowie das Be- streben und die Notwendigkeit, be- stimmte Angelegenheiten in eigener Verantwortung zu regeln oder ge- genüber Regierungen zu vertreten, waren die Begründung für die in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhun- derts beginnende Forderung nach ärztlicher Selbstverwaltung.

Die Auseinandersetzungen um die Einheit des ärztlichen Berufes wurden erst durch die Gewerbeord- nung von 1869 beendet, die in § 29 für „diejenigen Personen, welche sich als Ärzte (Wundärzte, Augen- ärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte und Thierärzte) oder mit gleichbedeu- tenden Titeln bezeichnen oder sei- tens des Staates oder einer Gemein- de als solche anerkannt oder mit amtlichen Funktionen betraut wer- den sollen", die Approbation auf- grund eines Befähigungsnachweises verlangte. In der Folgezeit finden sich verstärkte Bemühungen zum Zusammenschluß der Ärzte, die in dem Aufruf von Prof. Hermann Eberhard Richter aus Dresden an al- le ärztlichen Vereine vom Juli 1872 gipfeln, sich im August des gleichen Jahres in Leipzig zu treffen, um dort über die Errichtung eines gemeinsa- men Verbandes zu beraten.

Als Ergebnis dieser Beratungen wurde der Deutsche Ärztevereinstag

— 1. Deutscher Ärztetag für den 17.

September 1873 nach Wiesbaden einberufen. Der Grundstein für die ärztliche Selbstverwaltung war damit gelegt. Bis zur Verankerung der Ärz- tekammern als Körperschaften öf- fentlichen Rechts mußte jedoch noch ein langer Weg zurückgelegt werden. Die vielfältigen Bemühun- gen, eine derartige Regelung herbei- zuführen, waren noch nicht abge- schlossen, als die Nationalsozialisten diese Gedanken aufgriffen und für ihre Zwecke mißbrauchten. Sie in- stallierten eine Reichsärztekammer, in der zwangsweise die ärztlichen

Verbände und Vereine aufgingen — eine Lösung, die von den ursprüngli- chen Initiatoren sicher nicht beab- sichtigt war.

Erst nach der Auflösung der Reichsärztekammer durch die Alli- ierte Militärregierung nach dem Zu- sammenbruch des Deutschen Rei- ches 1945 konnten die Bemühungen um einen körperschaftlichen Zusam- menschluß der Ärzte auf demokra- tischer Basis fortgesetzt werden. Die Entwicklung in den einzelnen Bun- desländern verlief dabei unter- schiedlich. Schon 1946 wurde im Freistaat Bayern durch Landesgesetz die Bayerische Landesärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Die anderen Bun- desländer folgten in mehr oder weni- ger großem Abstand, bis mit der ge- setzlichen Gründung der Ärztekam- mer Berlin im Jahre 1962 diese Ent- wicklung abgeschlossen wurde.

Baustein in unserem

freiheitlich-demokratischen Deutschland

Unabhängig von dem Stand der gesetzlichen Regelungen hatten in allen Bundesländern die Ärztekam- mern nach dem Zusammenbruch 1945 auf regionaler Ebene weiterge- arbeitet und sich rasch zu größeren Einheiten zusammengeschlossen, die zunächst auf der Grundlage freiwilli- ger Mitgliedschaft existierten. Daß trotz dieser Freiwilligkeit rund 90 Prozent der Ärzte Mitglied waren, spricht für die Einsicht in die Not- wendigkeit einer eigenen Vertretung der Ärzteschaft. Ebenso kann man darauf Rückschlüsse auf das Ge- wicht heute manchmal erhobener Äußerungen ziehen, die den Vor- wurf einer „Zwangsorganisation"

und von „Zwangsbeiträgen" zum In- halt haben.

Schon im Juni und Oktober 1947 trafen sich Vertreter aller westdeut- schen Landesärztekammern und des Marburger Bundes, des ersten der nach dem Kriege frei gegründeten Dt. Ärztebl. 88, Heft 17, 25. April 1991 (21) A-1449

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