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Archiv "Was ist für Ärzte zu beachten?" (20.09.1990)

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Was ist für Ärzte zu beachten?

Neben den in der Regel bekannt en Leasing-Argu- menten, wie 100prozentige Fremdfinanzierung, keine schlagartige Liquiditätsbela- stung im Investitions-Zeit- punkt etc., gibt es speziell hinsichtlich ständig notwendi- ger technologischer Anpas- sungen, wie sie für den Arzt wichtig sind, gewichtige Pro- Leasing-Argumente, von de- nen drei kurz angesprochen werden sollen:

• Im Leasing-Verfahren gemietete Wirtschaftsgüter ermöglichen, da die Bindung an sie kürzer ist als an gekauf- te Wirtschaftsgüter, eine Ver- ringerung des Investitionsrisi- kos und des Uberalterungsri- sikos. Diese Tatsache wird in der Praxis häufig durch die plastische Formulierung des

„Mietens auf Zeit" durch Leasing gegenüber dem

„Kauf auf ewig" ausgedrückt.

• Die Alternativen eines Leasing-Vertrags für das En- de der Mietzeit, nämlich Wei- ternutzung des Leasing-Ge- genstandes durch Kauf bzw.

Verlängerung des Leasing- Vertrags oder aber Austausch gegen ein neueres Modell, er- leichtern den Entschluß zu Modern isierungs-Investitio- nen.

• Der Leasing-Gesell- schaft fällt es normalerweise leichter als dem einzelnen Arzt, gebrauchte Wirtschafts- güter zur Weiterverwertung zu bringen. Dies ist vor allem bei den Wirtschaftsgütern von erheblicher Bedeutung, die häufig der technischen Neuerung unterliegen.

Leasing wird im medizini- schen Sektor immer noch un- terproportional — bezogen auf seine gesamtwirtschaftliche Bedeutung — eingesetzt, ob- wohl dieser Bereich mehr als andere vom technischen Fort- schritt betroffen ist. Einige Leasing-Gesellschaften, die jahrzehntelanges Leasing- Know-how haben, haben sich

in jüngster Zeit diesem spezi- fischen Sektor jedoch ver- stärkt zugewendet. Dies ist si- cherlich verständlich, wenn man bedenkt, daß der Arzt geradezu „leasing-ideal" ist.

Der Arzt bietet der Lea- sing-Gesellschaft in hohem Maße das, was die Leasing- Gesellschaften immer mit

„Bonität des Leasing-Neh- mers" (Mieters) umschrei- ben. Die meisten medizi- nisch-technischen Geräte er- füllen außerdem eine weitere Bedingung der Leasing-Ge- sellschaften, nämlich die der

„Fungibilität" des Leasing- Gegenstandes, d. h. der Lea- sing-Gegenstand muß so be- schaffen sein, daß die Lea- sing-Gesellschaft ihn auch nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiterverwerten kann, sei es durch Weiterver- mietung oder Verkauf. Und last not least ist auch die In- teressenlage des Arztes lea- sing-ideal. Für ihn ist es näm- lich unabdingbar, ständig an- zustreben, daß die von ihm genutzten Geräte und Ein- richtungen, sei es im Labor oder bei der Behandlung von Patienten, dem aktuellen technischen Stand entspre- chen. Die Patienten erwarten eine ständig modernisierte Technik, die zum einen mit- hilft, die Therapie laufend zu verbessern, und die zum an- dern dazu beiträgt, durch wirtschaftliche Gestaltung des Untersuchungs- und Be- handlungsvorgangs den steti- gen Kostenanstieg im Ge- sundheitswesen einzudäm- men. Geräte und Einrichtun- gen stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, bedeutet für Ärzte und Kran- kenhäuser jedoch immer wie- der hohe Investitionskosten, das heißt eine immer wieder von Zeit zu Zeit auftretende plötzliche Belastung der Fi- nanzen.

Aus oberflächlicher Sicht kann man zu der Überlegung Dt. Ärztebl. 87, Heft 38, 20. September 1990 (79) A-2835

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kommen, daß Leasing zwangs- läufig teurer sein muß als der Kauf aus Eigenmitteln (vor- ausgesetzt, man hat sie), da ein zusätzliches Unterneh- men — die Leasing-Gesell- schaft — eingeschaltet ist, die auch ihre Marge haben muß.

Bei gründlicher Betrachtung stellt man jedoch fest, daß es auch Faktoren gibt, die diese Kosten der Leasing-Gesell- schaft ausgleichen oder sogar überkompensieren:

Eine Leasing-Gesell- schaft hat normalerweise bes- sere Finanzierungsmöglich- keiten als der selbstfinanzie- rende Arzt. Es dürfte klar sein, daß man fiir Millionenkredite bessere Konditionen be- konunt als beispielsweise für ein 50 000-DM-Darlehen. Au- ßerdem sei darauf hingewie- sen, daß die meisten bedeuten- den Leasing-Gesellschaften Tochtergesellschaften von Banken sind.

Die Leasing-Gesell- schaft kann unter Umständen durch Mengenabnahmen bes-

sere Rabatt-Vereinbarungen mit den Händlern treffen.

Der Leasing-Gesell- schaft fällt es, wie bereits er- wähnt, normalerweise leich- ter als dem einzelnen Arzt, gebrauchte Geräte weiterzu- verwerten. Das Ergebnis ei- nes exakten Wirtschaftlich- keits-Vergleichs „LeasinW Kauf" hängt demzufolge zu sehr vom Einzelfall ab. Es sei nur auf drei wesentliche Punkte hingewiesen, die zu berücksichtigen sind:

C) Art und Preis des Lea- sing-Gegenstandes,

C)

Art des Leasing-Ver- trages,

C)

Kapitalmarkt-Verhält- nisse.

Es ist dem Arzt dringend zu empfehlen, von dem Leasing- Anbieter eine situationsbezo- gene, also die Steuersituation des Arztes sowie Art und Ko- sten des medizinischen Gerä- tes berücksichtigende Wirt- schaftlichkeits-Vergleichs- rechnung zu verlangen. Der leasing-interessierte Arzt

stellt sich natürlich neben der Kostenfrage auch die Frage, welcher Leasing-Vertrag für ihn wann sinnvoll ist. Leasing- Verträge müssen gewissen steuerrechtlichen Regelun- gen Rechnung tragen, um zu gewährleisten, daß der Arzt von der Finanzverwaltung den Vertrag als Leasing-Ver- trag anerkannt bekommt.

Die Finanzverwaltung hat sich bisher in verschiedenen Erlassen zur Frage der Zu- rechnung von Leasing-Ge- genständen geäußert, auf die hier aus Platzgründen nicht näher eingegangen werden soll. Jede erfahrene und se- riöse Leasing-Gesellschaft, aber auch der leasing-erfah- rene Steuerberater des Arz- tes werden nur steuerrecht- lich einwandfreie Leasing- Verträge offerieren, was für den Arzt bedeutet, daß er die Leasing-Zahlungen beispiels- weise in voller Höhe als Be- triebsausgaben geltend ma- chen kann. Die richtige Ver- tragswahl kann immer nur

einzelfallbezogen werden, das heißt, es kommt auf den Lea- sing-Gegenstand an und auf die wirtschaftlichen Vorstel- lungen des leasenden Arztes.

Abschließend muß klar festgestellt werden, daß Lea- sing nicht vor Fehlinvestitio- nen schützt. Dies gilt für den medizinisch-technischen Sek- tor ebenso wie für andere Leasing-Bereiche. Ein Vor- teil, den Leasing bei falschen Investitions-Entscheidungen mit sich bringen kann, ist, daß die Leasing-Gesellschaft dem Leasing-Nehmer bei Ab- schluß eines mindestens gleichwertigen Leasing-Ver- trages in der Regel einen Um- tausch ermöglicht, und darauf sollte der leasende Arzt bei Vertragsabschluß auch ach- ten. Bei gekauften Wirt- schaftsgütern sind Fehlinve- stitionen hingegen immer mit erheblichen Einbußen durch das frühzeitige Abstoßen des Gegenstandes verbunden.

Diplom-Volkswirt Hans-Joachim Spittler

Börsebius: Teurer Graf

Wer sich für Investment- fonds interessiert, wird von der Fülle des Angebots fast erschlagen. Alleine in Deutschland gibt es rund 200 verschiedene Fonds mit ei- nem Fondsvermögen von et- wa 200 Milliarden Mark. Vie- le Anleger fühlen sich völlig überfordert, mindestens aber hilflos, wenn sie sich ihren richtigen Investmentfonds heraussuchen wollen. Den Prospekten der Banken trau- en auch immer weniger Leu- te. Dieser Transparenzman- gel hat — wen wundert's — zu einer neuen Spezialbranche geführt, dem Fonds-Picking.

Die Idee ist bestechend ein- fach und faszinierend: Exper- ten sagen, wo's langgeht, nen- nen Roß und Reiter, dieser und jener Fonds sei genau der richtige fiir den Anleger.

Diesem Anspruch will auch die Graf Lambsdorff Vermögensverwaltung in St.

Gallen gerecht werden. In ei- nem aufwendig und gediegen

gestalteten Prospekt wird dem Anleger klargemacht, daß die Suche nach der opti- malen Vermögensanlage nunmehr durch das schweize- rische Unternehmen gelöst sei. Man konzentriere sich ausschließlich auf Fonds mit einer überdurchschnittlichen Wertentwicldung und einem stetigen Verlauf, die aus ei- nem weltweit verzweigten Datenbanknetz herausgefil- tert werden. 5000

0)

Fonds

stünden weltweit unter Beob- achtung.

Also die Botschaft der Graf Lambsdorff Vermögens- verwaltung ist klar: „Du, An- leger, ich suche Dir die be-

Leserservice: Wenn Sie Fragen „rund ums Geld"

haben, können Sie sich ger- ne an den Autor wenden.

Schreiben Sie an Diplom- Ökonom Reinhold Rom- bach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50

sten Fonds heraus und kaufe sie für Dich, mach Dir mal keine Sorgen." Hört sich wirklich gut an, und wer woll- te sich nicht von einem Ex- perten die wirklich besten Fonds zum eigenen Nutzen und Frommen herauspicken lassen.

Ein bißchen Kratzen an der glänzenden Oberfläche bringt schon Bedenklicheres zutage. Mal abgesehen davon, daß sich hinter dem glänzen- den Namen nicht unser Wirt- schaftsgraf verbirgt (oder war das etwa nicht beabsichtigt?), sondern dessen heilpraktizie- render Neffe, so ist doch die mutige Aussage, man hätte 5000 Fonds unter Beobach- tung, ziemlich unverfroren.

Soweit ich mich umsehe in den mir bekannten Redaktio- nen der „Zeit" und der „Wirt- schaftswoche", haben wir schon Schwierigkeiten, 200 Fonds gründlich und seriös zu analysieren. Für 5000 Fonds bräuchte man vermutlich eine Hundertschaft an Experten.

Ist natürlich für die Graf Lambsdorff AG bei fünf fest-

angestellten Leutchen kein Problem. Was bezahlt der Anleger für diese Leistung?

Bei einer Mindesteinlage von 30 000 Mark fallen schon mal 3000 Mark als Einstandsge- bühr an und beim Angebots- typ A — das ist die Variante für den konservativen Anle- ger — zusätzlich Monat für Monat 0,15 Prozent (gleich 1,8 Prozent p. a.) laufende Gebühr. Ein Gewinnhonorar von 15 Prozent ist ebenfalls noch zu berappen.

Bei diesen aus meiner Sicht eh' schon unverschäm- ten Kosten würde den Anle- ger sicher interessieren, wer denn konkret hinter dem Un- ternehmen steht und welche Fonds denn nun wirklich als attraktiv beurteilt . werden.

Aber darüber läßt die Graf Lambsdorff AG nichts ver- lauten. Alles andere hätte mich auch gewundert. Aus dem Fonds-Picking wird wohl mehr das Geld-Picking aus des Anlegers Geldbeutel.

Börsebius A-2836 (80) Dt. Ärztebl. 87, Heft 38, 20. September 1990

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