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340. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 30.06.2008 – 39. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

340. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Interdisziplinäre Balkanstudien

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2008 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten

Curricularkommission vom 5. Mai 2008 beschlossene 1. Änderung des Curriculums für den Interdisziplinäre Balkanstudien (veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 4. Mai 2007, 23. Stück, Nr.114) in der nachfolgenden Fassung genehmigt:

1. In

Teil II STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG

§ 8 Unterrichtsplan

(3) Modulzusammensetzung

c) Politik und Internationale Beziehungen am Balkan (vorletzte Zeile im Kasten)

ist das Wort „Forschungslandschaft“ durch „Förderungslandschaft“ zu ersetzen.

2.

Teil II STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG

§ 9 Prüfungsordnung (1) Lehrveranstaltungen a) Vorlesungen (VO)

a) ... Zur Bewertung herangezogen werden Leistungen der Studierenden oder des

Studierenden aus der Mitarbeit (Teilnahme an Diskussionen) und/oder einer schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfung.

3. Inkrafttreten

An § 11 wird ein neuer Absatz 2 angefügt:

(2) Die Änderungen, treten mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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