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128. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang "Professional Master in Communication"

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2014/2015 – Ausgegeben am 07.05.2015 – 23. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

128. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang

„Professional Master in Communication“

Der Senat hat in seiner Sitzung am 23. 04. 2015 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 13. 04. 2015 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für den Universitätslehrgang Professional Master in Communication, veröffentlicht am 6.6.2006 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 33. Stück, Nummer 217, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) § 6 Unterrichtsplan Abs 2:

Der dritte Satz soll lauten:

„Im 2. Studienjahr können beispielsweise folgende Fachbereiche nach Maßgabe des Angebots gewählt werden:

a) Journalismus,

b) Markt- und Meinungsforschung, c) Public Affairs,

d) Public Relations, e) Werbung.“

Folgender Satz wird als letzter Satz eingefügt:

„Es wird von der Lehrgangsleitung rechtzeitig bekannt gegeben, welche Fachbereiche jeweils angeboten werden.“

2) Anhang

Folgender Satz wird als letzter Satz eingefügt:

(2)

„Werden darüber hinaus andere Fachbereiche angeboten, so wird die Beschreibung der dafür jeweils zu absolvierenden Fächer und deren Zusammensetzung auf der Homepage des Universitätslehrganges bekannt gegeben.“

3) § 9 Inkrafttreten

Abs 4 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 07.05.2015, Nr. 128, Stück 23, treten mit 1. Oktober 2015 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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