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I O 298/09

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NZ

I O 298/09

gegen

Jörg Bergstedt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen

- Verfügungsbeklagter -

Rechtsanwälte Döhmer & Steinbach, Bleichstraße 34, 35390 Gießen, Gz.:21-09/00108 aw

hrngegangen

ü 3. Lrez, ?filtg [-{A -lronle

Döhrirq'

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LANDGERICHT SAARBRÜCXNN

BESCHLUSS

ln dem Rechtsstreit

1)

Kerstin Schmidt, Dorfstr. 15, 18059 Papendorf

- Verfügungklägerin -

2)

Dr. Uwe Schrader, Unter den Wellerwänden 254, 39387 Wulferstedt

- Verfügungskläger -

Prozessbevollmächtigte zu 1 + 2: Rechtsanwälte Kropf & Rehberger,

Hindenburgstraße 59, 661 1 9 Saarbrücken, Gz.: 513/09-SK-PS

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P rozessbevol I mächtigte :

(2)

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I

Seite 2

I 3, L)ez. Zü09

R4

tonje

Döhmw

wird gemäß s 926 ZPO aufAntrag des Verfügungsbeklagten vom 04'09'2009 angeordnet,

dass die Verfügungskläger binnen 2 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses KageOeim

Ceiicnt

deiHauptsache zu erheben haben'

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird auf Antrag des Verfügung-s-b9llagten das Versäumnisurteilvom 12.10.2009 i.

ü' mit

dem Eeschluss vom 20'08'2009 des Landgerichts Saarbrücken aufgehoben'

o

Ausgefertigt:

Justizbeschäftigte

.4

U rkundsbeamter der Geschäftsstelle

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