• Keine Ergebnisse gefunden

Erlass Nr. 01/2014 Richtlinien über Schwimmunterricht, Schwimmen und Wassersportarten im Rahmen des Schulsports im Lande Bremen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erlass Nr. 01/2014 Richtlinien über Schwimmunterricht, Schwimmen und Wassersportarten im Rahmen des Schulsports im Lande Bremen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Rembertiring 8-12 – Dienstgebäude: Rembertiring 8-12 – 28195 Bremen – Bus / Straßenbahn: Haltestellen Hauptbahnhof

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

Schulen im Lande Bremen

Erlass Nr. 01/2014

Auskunft erteilt Herr Beyer Zimmer 300 T (0421)361-10529 F (0421)49610529 E-mail

torsten.beyer@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-15

Bremen, 22.01.2014

Richtlinien über Schwimmunterricht, Schwimmen und Wassersportarten im Rahmen des Schulsports im Lande Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Anlage erhalten Sie die redaktionell überarbeitete Neufassung des „Schwimmerlasses“.

Die bisherige Richtlinie war bis Juli 2010 befristet.

Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Befreiung vom Schwimmunterricht stärkt Schule in der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit und dem staatli- che Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die Prüfung des Einzelfalls ist allerdings weiterhin erfor- derlich. Insofern sind die Verfahrensregelungen nach Punkt 3.c bis 3.f der Richtlinie weiterhin einzuhalten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez.

Christian Zeyfang Schulsportreferent

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wenn sich im Rahmen der Verlässlichen Grundschule die Schwimmbegleitung über Betreuungskräfte organisieren lässt, sollten die Schulen so verfahren.. • Das Konzept

Es sind daher auch die neuen Formen der Schwimmausbildung in der Grundschule, über deren feste Über- nahme in der Stadtgemeinde Bremen im Herbst 2005 entschieden wurde, zu

Schülerinnen und Schüler, die im Schulsport Sporttauchen mit Pressluftgerät betreiben, müssen im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Silber) seinb. Wasserspringen ist nur

Le- bensjahres bezieht, geht er davon aus, dass Kinder ab diesem Alter grundsätzlich in der Lage sind, sittliche Wertentscheidungen zu verstehen und für sich zu treffen (vgl.

mit sofortiger Wirkung setze ich die Richtlinien für den Schwimmunterricht in der Grundschule (Brem. 9/2000) außer Kraft. Neue Richtlinien werden zu gegebener

Das Praktikantenamt ist zuständig für Absolventinnen und Absolventen, die mit dem Zeug- nis eines Bildungsgangs der Sekundarstufe II den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr

 didaktisch angelegte Druckerzeugnisse für Schüler einschließlich zugehöriger Unterrichtsmaterialien (z. integrative Bestandteile eines Lehrwerkes wie Arbeitsheft,