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Stellungnahme vom Sozialverband Deutschland - Landesverband Bremen zur möglichen Umbenennung des Schwerbehindertenausweises

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Academic year: 2022

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Sozialverband

Landesverband Bremen ~s~1fgiBR/

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SoVD, Landesverband Bremen I Breitenweg 10-12 1 28195 Bremen

Landesbehindertenbeauftragter Der Freien Hansestadt Bremen Herrn Dr. Joachim Steinbrück Am Markt 20

28195 Bremen

1. Landesvorsitzender

Breitenweg 10-12 28195 Bremen Tel. 042116384923 Fax 042116384930

joachimwittrien@sovd-hb.de info@sovd-hb.de

16.10.2017

Dortiges Schreiben vom 6.7.2017 „Einladung zur Anhörung - Umbenennung des Schwerbehindertenausweises"

Sehr geehrter Herr Dr. Steinbrück,

für Ihr Schreiben vom 6.7.2017 bedanke ich mich sehr. Leider war es dem Sozialverband Deutschland - Landesverband Bremen aus terminlichen Gründen nicht möglich, an der Anhö­

rung teilzunehmen. Ich möchte Ihnen jedoch dazu im Nachhinein die Auffassung des SoVD dar­

legen.

Der SoVD setzt sich auf allen seinen Ebenen seit über 100 Jahren u.a. für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Er streitet für eine umfassende, gleichberechtigte Teilhabe und eine selbstbestimmte Lebensführung in allen Lebensbereichen. Zu den bedeutsamen Errungen­

schaften der deutschen Sozial- und Behindertenpolitik gehört nach seiner Auffassung die be­

hördliche Bescheinigung der geltend gemachten Behinderungen und deren Feststellung in ei­

nem amtlichen Ausweis einschließlich der jeweiligen Merkmale.

Die gegenwärtige Ausgestaltung der Rechtslage führt nahezu zwangsläufig zu der Begrifflichkeit

„Schwerbehindertenausweis". Der SoVD ist vor dem Hintergrund seiner vielfältigen Aufgaben u.a. in der Beratung und Rechtsvertretung von Menschen mit Behinderung der Auffassung, dass dieser Begriff geeignet ist, bei einer Reihe von Betroffenen negative Empfindungen und Ein­

schätzungen hervorzurufen. Dabei kommt es nach Auffassung des SoVD nicht so sehr darauf an, wie klar die geltende Bezeichnung rechtssystematisch erklärbar ist, sondern welche Auswir­

kungen zumindest bei einem bedeutsamen Teil der Ausweisinhaber entstehen. Worte und Be­

zeichnungen können durchaus negative Vorstellungen bewirken oder verstärken! Der SoVD hat daher großes Verständnis für die Initiative Bremer Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Neustadt für eine Änderung der Bezeichnung des Ausweises. Dabei soll eine Form gewählt werden, durch die nicht auf bestehende oder vermeintliche Defizite stets und immer wieder hin­

gewiesen wird. Ein derartiges Dokument, dass viele Menschen mit Behinderung ein Leben lang begleitet, sollte in den Dienst einer zeitgemäßen Politik für Menschen mit Behinderung gestellt werden und daher auf einen Stand der Namensgebung gebracht werden, der dem Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Der ausdrückliche Bezug der Feststellung einer

Sozialverband Deutschland e.V. 1 Sitz: Stralauer Str. 63110179 Berlin I Vereinsreg .. VR Berlin Charlottenburg, VR 200296 SoVD-Landesverband Bremen I Sparkasse Bremen I IBAN: DE 02 2905 0101 0012 2901 93 I BIC: SBREDE22XXX I info@sovd-hb.de Landesvorsitzender: Joachim Wittrien

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Behinderung auf die individuellen Merkmale ist mit dem aktuellen Behindertenbegriff nur noch schwer in Einklang zu bringen. So besteht weitestgehend Einvernehmen, dass die Behinderung sich aus persönlichen Besonderheiten in der Wechselwirkung mit der Umwelt, insbesondere deren einschränkenden Bedingungen, ergibt. Erst daraus resultiert die eigentliche Behinderung.

Der SoVD nimmt daher die Vorstellungen ernst und unterstützt somit nachdrücklich die besagte Initiative für eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises. Er fordert eine Fortsetzung der Diskussion. Er legt sich dabei nicht ausdrücklich auf den Begriff „Teilhabeausweis" fest.

Gemeinsames Ziel sollte es jedoch sein, einen Namen zu finden, der bestmöglich die Intention des Vorstoßes der Bremer Schülerinnen und Schüler zum Ausdruck bringt. Der SoVD kann sich durchaus vorstellen, dass auch der Begriff „lnklusionsausweis" eine gute Wirksamkeit in diesem Sinne entfalten könnte. Der neue Begriff muss nicht irgendwelche Defizite unterstreichen, son­

dern die Inklusion und Teilhabe in den Mittelpunkt stellen.

Der SoVD schlägt des Weiteren vor, das gesamte Sozialgesetzbuch, insbesondere das SGB IX Rehabilitation und Teilhabe, daraufhin zu überprüfen, wie alle Begrifflichkeiten im Sinne der UN­

BRK vereinheitlicht werden können. So findet sich z. B. an etlichen Stellen der Begriff „Integrati­

on" (Integrationsamt, Integrationsfachdienst, usw.), der wesentlich durch andere Politikfelder (Migranten) belegt ist und zu Missverständnissen führt. Bei der Beschreibung bestimmter Be­

triebe und Abteilungen hat der Gesetzgeber den Begriff „Inklusion" eingeführt (lnklusionsfirmen).

Insofern erscheint der Begriff „Teilhabeausweis" nicht unbedingt zwingend.

Der SoVD ist sich darüber im Klaren, dass allein eine Namensänderung keine Wunder bewirken kann. Entscheidend sind weitere Fortschritte im Wandel des Bewusstseins und der gesamtge­

sellschaftlichen Einstellungen. Dazu kann nach Meinung des SoVD eine geänderte Bezeich­

nung durchaus einen wichtigen Beitrag leisten.

Der SoVD Bremen beabsichtigt die Diskussion zu diesem Thema auch auf seine Bundesebene heranzutragen. Ich würde mich freuen, wenn unsere Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen würden. Für Rückfragen oder Gespräche stehen wir gern zur Verfügung.

Mit reu~d:;::

Joa him Wittrien 1 . L ndesvorsitzender

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Sozialverband Deutschland e.V. I Sitz: Stralauer Str. 63110179 Bertin I Vereinsreg.: VR Berlin Charlottenburg, VR 20029B SoVD-Landesverband Bremen I Sparkasse Bremen I IBAN DE02 2905 0101 0012 2901 93 1 BIC SBREDE22XXX I info@sovd-hb.de Landesvorsitzender: Joachim Wittrien

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