• Keine Ergebnisse gefunden

Verfügung Nr. 32/2014 Zeugnisausgabe und Unterrichtsende am letzten Unterrichtstag und Geschäftsverkehr während der Sommerferien 2014

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verfügung Nr. 32/2014 Zeugnisausgabe und Unterrichtsende am letzten Unterrichtstag und Geschäftsverkehr während der Sommerferien 2014"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank

28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 BLZ 290 500 00

IBAN: DE 27 2905 0000 1070 1150 00 Sparkasse Bremen

Konto-Nr. 1090653 BLZ 290 501 01 IBAN: DE 73 2905 0101 0001 0906 53

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12  28195 Bremen

Schulen der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich:

- Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt – - Privatschulen

Verfügung Nr. 32/2014

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 230 T (04 21) 3 61- 6550 F (04 21) 469 - 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 24-20

Bremen, 14. Mai 2014

1. Zeugnisausgabe und Unterrichtsende am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien 2014

2. Geschäftsverkehr während der Sommerferien 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend informiere ich Sie über die Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres 2013/2014 und dem Geschäftsverkehr während der Sommerferien:

1. Zeugnisausgabe

1.1 Die Zeugnisse werden gemäß § 12 der Zeugnisordnung am letzten Schultag, Mittwoch, 30. Juli 2014, in der vierten Unterrichtsstunde ausgegeben. Anschließend ist unterrichtsfrei.

1.2 Schülerinnen und Schüler der Grundschulen müssen auf Grund des verlässlichen Unterrichtes, wie an allen anderen Schultagen, bis 13.00 Uhr betreut werden.

1.3 Schülerinnen und Schülern von Ganztagsschulen, deren Eltern nicht ausdrücklich wünschen, dass ihre Kinder die Schule bereits nach der vierten Unterrichtsstunde verlassen können, ist eine Betreuung bis 16.00 Uhr zu gewährleisten.

1.4 Die Entlassung aller Abgängerinnen und Abgänger aus den Schulen der Sekundarstufe I er- folgt (frühestens) am Freitag, 04. Juli 2014 (siehe Verfügung Nr. 29/2014).

1.5 Die Klassen des Bildungsgangs Berufsschule haben am letzten Unterrichtstag vor den Ferien planmäßigen Unterricht und erhalten die Zeugnisse in der letzten Unterrichtsstunde, spätestens jedoch um 15.00 Uhr.

1.6 Für die Klassen der beruflichen Bildungsgänge mit Abschlussprüfung ergeben sich die Tage der Schulentlassung und der Zeugnisausgabe aus den Terminen der mündlichen Prüfungen.

Den Ausgabetermin legt die Schule fest.

1.7 In Einzelfällen begründete Ausnahmen von diesen Regelungen müssen durch die Schulauf- sicht genehmigt werden. Voraussetzung ist ein Antrag der Schulkonferenz.

(2)

Seite 2 von 2 zur Verfügung 2014 Zeugnisausgabe und Geschäftsverkehr 2014; Az. 24-20 vom 14.05.2014

2. Geschäftsverkehr

2.1 Während der Sommerferien muss gewährleistet sein, dass ein Mitglied der Schulleitung (Schul- oder Abteilungsleiter/in) oder ein/e Vertreter/in erreichbar ist. Das schließt mit ein, dass das Schulgebäude betreten werden kann.

2.2 In der ersten und der letzten Ferienwoche (31.07.2014 bis 07.08.2014 und 03.09.2014 bis 10.09.2014) müssen die Schulen jeweils täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr, während der übrigen Ferienzeit jeweils am Freitag zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr erreichbar sein.

2.3 Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Hausmeister/der Hausmeister bzw. de- ren Vertretung zumindest in den Vormittagsstunden zu erreichen ist.

Bitte tragen Sie im Schülerverzeichnis unter dem Menüpunkt:

"Verzeichnisse und Schuldaten" > "Bewegliche Ferientage/Ferien Ansprechpartner"

die notwendigen Angaben ein.

Letzter Termin für die Eintragungen zur Vertretungsregelung während der Sommerferien ist Freitag der 18. Juli 2014.

3. Postaustausch

Der Postaustausch findet in der ersten Ferienwoche noch am 31.07. und 01.08.2014 statt und wird in der letzten Woche der Sommerferien ab dem 08.09.2014 wieder aufgenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Post an den in den Ferien verbleibenden Austauschtagen zur festgesetzten Zeit in den Austauschschulen abgeholt wird und, falls Ihre Schule selbst eine Austauschschule ist, dass ein Austausch tatsächlich möglich ist (siehe auch Verfügung Nr.: 3/2014).

Ich bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Über den Diebstahl selbst sind keine weiteren Informationen veröffentlicht worden, allerdings stellt das BSI einen neuen Dienst zur Verfügung, über den geprüft werden muss, ob

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr..

• Auf der Grundlage der vorliegenden Unterlagen entscheidet das Referat 25 über Assistenz- leistungen. Das Referat 25 prüft, ob eine Bündelung von Assistenzleistungen an den

9/2014 vom 24.01.2014 festgelegten Mindestfrequenzen für die Einrich- tung einer Einführungsphase an einer allgemeinbildenden Gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 2014/2015,

in der Verfügung 29/2013 vom 14.05.2013 ist Ihnen der Zeitraum für die Nachschreibtermine in den Fächern angegeben worden, in denen die schriftlichen Prüfungen mit

Hiermit setze ich für das Schuljahr 2014/ 2015 die Abiturtermine für die zur Allgemeinen Hoch- schulreife führenden Schulen gemäß § 9 Abs.. 1 der Verordnung über die Abiturprüfung

Prüfung LK dezentral (je nach Gegebenheit der Schule -die zentralen Termine haben Vorrang Auslieferung der

Um die Passung von Aufgabenstellung, Erwartungshorizont und Bewertungskriterien in den Fä- chern überprüfen zu können, bitte ich Sie, nach Abschluss der Abiturprüfung