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Verfügung Nr. 26/2019 Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres 2018/2019 und Geschäftsverkehr während der Sommerferien 2019

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Schulen der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich:

- Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt – - Privatschulen

Verfügung Nr.26/2019

Auskunft erteilt Herr Joachim Böse Zimmer 238 T (04 21) 3 61- 6550 F (04 21) 4 96 - 6550 E-Mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

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(bitte bei Antwort angeben) 24-20

Bremen, 19. März 2019

1. Regelungen und Bestimmungen zur Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres 2018/2019 2. Geschäftsverkehr während der Sommerferien 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres 2018/2019 und dem Geschäftsverkehr während der Som- merferien 2019 gebe ich Ihnen die folgenden verbindlichen Regelungen und Bestimmungen bekannt:

1. Zeugnisausgabe am Ende des Schuljahres:

1.1 Die Zeugnisse werden gemäß § 12 der Zeugnisordnung am letzten Schultag, Mittwoch, 3. Juli 2019, in der vierten Unterrichtsstunde ausgegeben. Anschließend ist unterrichtsfrei.

1.2 Schülerinnen und Schüler der Grundschulen müssen auf Grund des verlässlichen Unterrichts, wie an allen anderen Schultagen, bis 13.00 Uhr betreut werden.

1.3 Schülerinnen und Schülern von Ganztagsschulen, deren Eltern nicht ausdrücklich wünschen, dass ihre Kinder die Schule bereits nach der vierten Unterrichtsstunde verlassen können, ist eine Betreu- ung bis 16.00 Uhr zu gewährleisten.

1.4 Die Entlassung aller Abgängerinnen und Abgänger aus den Schulen der Sekundarstufe I erfolgt (frühestens) am Freitag, 28. Juni 2019 (siehe Verfügung Nr.: 18/2018 vom 16.03.2018).

1.5 Die Klassen des Bildungsgangs Berufsschule haben am letzten Unterrichtstag vor den Ferien plan- mäßigen Unterricht und erhalten die Zeugnisse in der letzten Unterrichtsstunde, spätestens jedoch um 15.00 Uhr.

1.6 Für die Klassen der beruflichen Bildungsgänge mit Abschlussprüfung ergeben sich die Tage der Schulentlassung und der Zeugnisausgabe aus den Terminen der mündlichen Prüfungen.

Den Ausgabetermin legt die Schule fest.

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1.7 In Einzelfällen begründete Ausnahmen von diesen Regelungen müssen durch die Schulaufsicht genehmigt werden. Voraussetzung ist ein Antrag der Schulkonferenz.

2. Geschäftsverkehr während der Sommerferien:

2.1 Während der Sommerferien ist sicherzustellen, dass dringende Aufgaben erledigt werden kön- nen und eine Erreichbarkeit gewährleistet ist. Es ist daher erforderlich, dass die Kontaktauf- nahme zu einem Mitglied der Schulleitung oder einer festzulegenden Vertretung grundsätzlich möglich ist (siehe dazu auch Verfügung Nr.: 59/2018).

2.2 In der ersten und der letzten Ferienwoche (Donnerstag, 4. Juli 2019 bis Mittwoch, 10. Juli 2019 und Donnerstag, 8. August 2019 bis Mittwoch, 14. August 2019) müssen die Schulen jeweils täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr, während der übrigen Ferienzeit jeweils am Freitag zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr erreichbar sein.

2.3 Darüber hinaus muss die Erreichbarkeit der Hausmeisterin/des Hausmeisters zumindest in den Vormittagsstunden gewährleistet sein.

Bitte tragen Sie in SDP unter dem Menüpunkt: „Verzeichnisse und Schuldaten" > "Bewegliche Fe- rientage/Ferien Ansprechpartner" die notwendigen Angaben ein. Letzter Termin für die Eintragun- gen zur Vertretungsregelung während der Sommerferien ist Freitag, 21. Juni 2019.

3. Postaustausch

Der Postaustausch mit den Schulen findet in den Sommerferien bis Dienstag, 9. Juli 2019 statt und wird am Montag, 12. August 2019 wieder aufgenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Post an den in den Ferien verbleibenden Austauschtagen zur festgesetzten Zeit in den Austauschschulen abgeholt wird und, falls Ihre Schule selbst eine Austauschschule ist, dass ein Austausch tatsächlich möglich ist (siehe Verfügung Nr.: 1/2019).

Ich bitte um Beachtung!

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Joachim Böse

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