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Sitzungstitel7 2012.1153 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 26. März 2013

Finanzdirektion

62 2012.1153 Motion 190-2012 SP-JUSO-PSA (Stucki, Bern) Ausländische SportlerInnen und KünstlerInnen gerecht besteuern

Vorstoss-Nr: 190-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 04.09.2012

Eingereicht von: SP-JUSO-PSA (Stucki, Bern) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 20

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 06.02.2013

RRB-Nr: 159/2013

Direktion: FIN

Ausländische SportlerInnen und KünstlerInnen gerecht besteuern

Artikel 117 Absatz 2 des Steuergesetzes wird unter Erfüllung folgender Forderungen angepasst:

1. Quellensteuern für Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen, Musiker, Artistinnen, Artisten, Sportlerinnen, Sportler, Referentinnen und Referenten ohne Wohnsitz in der Schweiz werden erhöht. Die Höhe der Tarife entspricht ungefähr jener der Kantone Freiburg und Solothurn.

2. Die Tarife werden progressiv gestaltet entsprechend den Beispielen anderer Kantone wie Zürich.

Begründung:

Bei der Besteuerung der Tageseinkünfte von ausländischen Sportlerinnen, Sportlern, Künstlerinnen und Künstlern wendet der Kanton Bern einen fixen Tarif von 10 Prozent an, der weit unter dem interkantonalen Durchschnitt liegt. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Wohnsitz in der Schweiz werden dadurch stark benachteiligt, da sie wesentlich mehr von Einnahmen aus Darbietungen versteuern müssen.

Folgende Tarife werden zum Beispiel im Kanton Solothurn angewandt:

Tageseinkünfte bis Fr. 200.-- 8 %

von Fr. 201.-- bis Fr. 1000.-- 12 %

von Fr. 1001.-- bis Fr. 3000.-- 18 %

Tageseinkünfte ab Fr. 3000.-- 25 %

Auch grosse Schweizer Kantone wie Zürich wenden ein Tarifsystem an, das hohe Tageseinkünfte stärker besteuert:

Tageseinkünfte bis Fr. 200.-- 10,8 %

Tageseinkünfte von Fr. 201.-- bis Fr. 1 000.-- 12,4 % Tageseinkünfte von Fr. 1 001.-- bis Fr. 3 000.-- 15,0 % Tageseinkünfte über Fr. 3 000.-- 17,0 %

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Geschäfts-Nr.: 2012.1153 Seite 2/5

Eine stärkere Besteuerung von hohen Einkünften beziehungsweise progressive Tarife entsprechen dem in der Bundesverfassung festgelegten Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit.

Der Aufwand der öffentlichen Hand bei kommerziellen Veranstaltungen wird ungenügend abgegolten. Dies betrifft insbesondere Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen und die Entsorgung von Abfall. Zudem bringt die gerechte Besteuerung von Tageseinkünften dem Kanton Mehreinnahmen.

Antwort des Regierungsrates

Im Ausland wohnhafte Personen unterliegen für bestimmte Darbietungen im Kanton Bern einer Quellensteuer von 10 Prozent der Tageseinkünfte. Als Tageseinkünfte gelten die Bruttoeinkünfte einschliesslich aller Zulagen und Nebenbezüge, nach Abzug der Gewinnungskosten (Art. 117 des Steuergesetzes, StG, BSG 661.11).

Der heute geltende Tarif wurde im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes vom 24.

Februar 2008 festgesetzt. Die Quellensteuersätze wurden damals herabgesetzt, weil sie im interkantonalen Vergleich zu hoch waren. Insbesondere für die Veranstalter von Grosskonzerten war der Standort Bern wegen der hohen Steuersätze vorher nicht sehr attraktiv. Von den attraktiveren Steuersätzen sollte insbesondere auch das neu erstellte Stade de Suisse in Bern profitieren. Um die Konkurrenzfähigkeit herzustellen, wurden die Steuersätze vereinheitlicht und an jene der Kantone Zürich und Aargau angeglichen. Die Situation präsentiert sich heute wie folgt:

Quellensteuer in % (inkl. direkte Bundessteuer):

Kanton Bruttoeinkünfte (in CHF)

bis 200 201 bis 1'000 1'001 bis 3'000 über 3'000

BE 10.8 12.4 15.0 17.0

ZH 10.8 12.4 15.0 17.0

AG 10.8 12.4 15.0 17.0

LU 10.0 12.0 15.0 17.0

BS 9.0 15.0 21.0 27.0

SO 8.0 12.0 18.0 25.0

FR 9.8 15.4 23.0 29.0

(Quelle: ESTV: Die Besteuerung an der Quelle, Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2009, S. 35)

Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass der Tarif im Kanton Bern jenem im Kanton Zürich entspricht. Entgegen der Annahme der Motionärin findet im Kanton Zürich ebenfalls ein proportionaler Tarif Anwendung. Er beträgt wie im Kanton Bern 10 Prozent (exklusive Bundessteuer).

Den gleichen Tarif kennt auch der Kanton Aargau. Gegenüber dem Kanton Luzern sind die bernischen Ansätze bei tiefen Tageseinkünften minim höher. Der Kanton Basel-Stadt - ebenfalls ein wichtiger Konkurrent für Grossanlässe - kennt höhere Ansätze. Höhere Ansätze kennen auch die von der Motionärin erwähnten Kantone Solothurn und Freiburg.

Der Regierungsrat hat im Laufe des Jahres 2012 verschiedene Vorstösse aus dem Steuerbereich beantwortet. Mit der Motion 126-2012 FDP (Haas, Bern) «Steuerstrategie für den Kanton Bern» wurde der Regierungsrat aufgefordert, im bernischen Steuergesetz die Entwicklung einer Steuerstrategie vorzuschreiben. Dieser Vorstoss wurde in der Novembersession 2012 zurückgezogen, weil im Rahmen der 1. Lesung der

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Geschäfts-Nr.: 2012.1153 Seite 3/5

Steuergesetzrevision 2014 das Steuergesetz in Artikel 3 mit einem entsprechenden Auftrag ergänzt wurde.

Die Steuerstrategie soll eine Gesamtsicht auf die steuerliche Situation im Kanton Bern erlauben und auch interkantonale Vergleiche für alle Steuerbereiche aufzeigen.

Angesichts der angespannten Finanzlage sollten deshalb auch in Bezug auf die Quellenbesteuerung der Tageseinkünfte von im Ausland wohnhaften Personen zum heutigen Zeitpunkt alle Optionen offengehalten werden.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Béatrice Stucki, Bern (SP). Zuerst ein kleines Eingeständnis. Beim Schreiben dieser Motion ist mir ein Fehler unterlaufen. Bei den Daten aus Zürich ging aus der Homepage nicht hervor, dass der Anteil Bundessteuern bereits eingerechnet ist. Darum stimmt natürlich die Antwort der Finanzdirektion, wonach die Besteuerung von Tageseinkünften in Bern und Zürich gleich hoch ist.

Für die SP-JUSO-PSA-Fraktion ist ganz klar, dass die Finanzen des Kantons nicht ausschliesslich über die Ausgabenseite saniert werden können. Die Einnahmenseite muss mindestens ebenso akribisch und kritisch betrachtet werden. Scheuklappen in Bezug auf Korrekturen im Sinne von Mehreinnahmen im Einnahmenbereich sind in der heutigen Lage definitiv fehl am Platz. Das ist auch der Hintergrund unserer Motion. Grossanlässe wie Konzerte von Robbie Williams oder der Boxkampf von Klitschko im letzten Jahr zeigen, dass Grossanlässe im Kanton Bern möglich sind und stattfinden. Dieses Jahr werden im Juni sogar drei grosse Anlässe stattfinden, und zwar von Grössen wie Depeche Mode und Bon Jovi. Letzterer spielt bereits zum zweiten Mal in Bern. Der Kanton Bern ist also als Auftrittsort interessant. Sowohl die Stadt Bern, als auch das Saanenland mit seinen klassischen Konzerten, Interlaken oder Biel sind gut erschlossen und attraktiv. Das muss der Kanton Bern vermarkten und daraus Profit ziehen – eben durch eine angemessene, korrekte Quellenbesteuerung.

Wir sind bereit, ins Postulat zu wandeln. Im Rahmen der Steuerstrategie, die in Arbeit ist, soll auch bei Künstlerinnen, Künstlern, Artistinnen, Artisten usw. eine Besteuerung realisiert werden, die nicht nur die Kosten der zumeist kommerziellen Veranstaltungen deckt. Darüber hinaus soll diese dem Kanton auch effektive Steuereinnahmen bringen. Grossanlässe, wie ich sie erwähnt habe, kommen, wie gesagt, sehr oft vor. Es ist gut möglich, dass diese in die höchste Progressionsstufe kommen, weil es eben – wie im Falle von Klitschko – höchst kommerzielle Anlässe sind. Wir müssen uns an Basel-Stadt, Freiburg oder Solothurn anpassen. Es zeigt sich, dass sehr wohl Handlungsspielraum gegeben ist. Gerade in Basel-Stadt finden sehr grosse Rockkonzerte statt. Wir können uns also Basel-Stadt zum Vorbild nehmen. Wir bitten Sie, das Postulat zu unterstützen.

Christoph Berger, Aeschi (SVP). Wir sprechen hier über eine Form der Steuererhöhung. Dass unsere Partei nicht für Steuererhöhung ist, ist mittlerweile auch bekannt. Darum lehnen wir auch ein Postulat ab. Aus der Antwort des Regierungsrats geht hervor, dass unser Kanton bei der Erhebung der Quellensteuer für Künstlerinnen und Künstler, Sportlerinnen und Sportler im Rahmen der andern Kantone liegt. Der Vergleich zeigt, dass der Kanton Bern sogar genau im Bereich der Kantone Zürich, Aargau und Luzern liegt. Schliesslich geht es ja um die Konkurrenzfähigkeit unserer Veranstaltungsorte, beispielsweise dem Stade de Suisse, gegenüber Standorten von andern Kantonen. Das ist mit ein Grund dafür, warum das Berner Volk im Februar 2008 im Rahmen einer Teilrevision des Steuergesetzes einer Herabsetzung der Ansätze für die Quellensteuer zugestimmt hat. Dieser Volksentscheid ist so zu akzeptieren. Eine Erhöhung drängt sich im Konkurrenzvergleich nicht auf. Dementsprechend lehnen wir das Postulat ab.

Adrian Kneubühler, Nidau (FDP). Ich habe ein minimales Verständnis dafür, dass wir jetzt kein Zeichen für eine Steuersenkung setzen. Aber ich habe wenig Verständnis dafür, wenn man hier

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Zeichen für Steuererhöhungen setzen will. Wenn die Künstler- und Sportlerwelt effektiv mehr bezahlen müsste, könnte ich damit leben. In der Praxis handeln die Sportler und Künstler mit den entsprechenden Veranstaltern und Vereinen häufig Nettogagen aus. Faktisch würde sich eine Steuererhöhung gegen bernische Vereine und Veranstalter in Kultur und Sport wenden. Wir stehen in einem Wettbewerb mit andern Kantonen. Daher liegt hier faktisch eine Steuererhöhungsmotion für bernische Unternehmen, Vereine und andere Institutionen vor. Die FDP will keine Zeichen für Steuererhöhung setzen. Daher lehnen wir den Vorstoss in beiden Formen ab.

Ueli Frutiger, Oberhofen (BDP). Die Motion will die Quellensteuer für Sportler, Künstler, Artisten und Redner erhöhen. Eine steuerliche Progression soll eingeführt werden. Vorbilder sollen die Kantone Freiburg und Solothurn sein. Die Motionärin hat bereits festgestellt, dass bei den 10 Prozent als genereller Tarif Zürich auch dabei ist. Wir haben die genau gleichen Ansätze, wie sie im Moment in Zürich angewendet werden. Die BDP-Fraktion ist der Meinung, die heutige Regelung habe sich im Prinzip bewährt. Eine neue Beurteilung im Zusammenhang mit der Steuerstrategie und der allgemeinen finanziellen Situation sollte jedoch möglich sein. Unsere Fraktion rechnet nicht damit, dass das Finanzproblem des Kantons Bern gelöst werden kann, wenn wir diese Steuern anheben. Der Vorredner hat es schon gesagt: Die Steuern bezahlen wohl die Veranstalter. Denn die Künstler machen Nettogagen ab. So bleibt es bei den Veranstaltern, Geld zu bezahlen. Eine grosse Mehrheit unterstützt dennoch ein Postulat im Sinne einer Auslegeordnung im Steuer- und Finanzbereich unseres Kantons. Eine Motion wird jedoch einstimmig abgelehnt.

Ruedi Löffel-Wenger, Münchenbuchsee (EVP). Die EVP unterstützt das Postulat einstimmig. Im Rahmen der Steuerstrategie, die wir im Gesetz festgehalten haben, sollen auch die Quellensteuern angeschaut werden. Wir sind auch der Meinung, dass dort eine stärkere Progression durchaus möglich sein könnte. Wir bitten Sie – gerade auch mit Blick auf die Nachbarkantone Solothurn und Freiburg, denn sonst vergleichen wir ja auch gerne mit den Nachbarn – mitzuhelfen, das Postulat zu überweisen. In der Steuerstrategie soll eine Gesamtauslegeordnung gemacht werden, wie das vom Sprecher der BDP gesagt wurde. Daher ist ein Postulat in dieser Frage richtig. Gerade auch, wenn ich dem Sprecher der grössten Partei zugehört habe, denke ich: Da seid ihr wahrscheinlich in einem Dilemma, wenn es einerseits um Steuererhöhung geht und anderseits um Ausländerinnen und Ausländer. Es würde auch euch nicht schaden, zumindest im Rahmen eines Postulats und der Steuerstrategie die beiden Seiten nochmals abzuwägen.

Sabine Kronenberg, Biel (glp). Wie der Regierungsrat schlüssig und richtig antwortet, sollte man beim vorliegenden Vorstoss nicht bereits operativ eingreifen und sich hinsichtlich Steuerstrategie in Sachen Quellenbesteuerung die Möglichkeiten offenhalten. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorstoss ab. Dies auch als Postulat, da uns eine Prüfung überflüssig erscheint, ist doch die Regierung im Rahmen der Steuerstrategie an einer Neubeurteilung.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Ein ausgeglichenes Budget besteht darin, dass die Ausgaben mit den Einnahmen im Einklang sind. Haben wir zu wenige Einnahmen oder zu viele Ausgaben, so ist es bestimmt nicht dumm, auch einmal auf die Einnahmen zu schauen. Als Unternehmer habe ich immer zuerst auf die Einnahmen geschaut – dort konnte man am schnellsten etwas machen.

Betrachten wir die Grossveranstaltungen, die ausländischen SportlerInnen und KünstlerInnen, so geht es um Anlässe grösseren Umfangs. In diesem Markt ist eine grosse Änderung im Gange.

Früher haben die Musiker wesentlich Geld verdient, indem sie Platten und CDs verkauft haben. Das ist heute nicht mehr der Fall. Diese Einnahmen sind minoritär. Heute müssen sie Veranstaltungen machen und touren. Rund um die Uhr wie bei Bob Dylan, der auf seiner «Never ending tour» ist und von Zeit zu Zeit wieder in die Schweiz kommt. Die Beträge, die man bezahlen muss, damit solche Künstlerinnen und Künstler kommen, sind mittlerweile erheblich. Die Zeiten, da man «Deep Purple»

für 20 Franken besuchen konnte, wie das 1974 der Fall war, sind vorbei. Da bezahlt man heute gegen 100 Franken, und für andere Acts weit über 100 Franken. Da sind also grosse Umsätze im Spiel. Es ist daher nichts als richtig, dass man diese auch entsprechend besteuert. Die Acts kommen nicht, weil wir nette Menschen sind oder tiefe Steuersätze haben. Wie alle anderen Leute auch schauen sie, ob ein Markt vorhanden ist, auf welchem sie ihre Einnahmen generieren können.

Sprich: Gibt es ein genügend grosses Stadion mit der entsprechenden Infrastruktur, und kommen die Leute auch? Dann werden die Stadien regelmässig bespielt, wie man das bei einem Bruce Springsteen sieht, der in Bern war, im letzten Jahr in Zürich und diesen Sommer Genf sein wird.

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Und so geht das immer weiter. Entsprechend sollten wir dafür sorgen, dass wir das vorhandene Steuersubstrat erheben. Mit dem Postulat ist eine richtige Marke gesetzt worden. Da gibt es für den Kanton Bern Einnahmen zu generieren. Diese sollten wir uns nicht entgehen lassen. Daher sind die Grünen für Annahme des Postulats.

Roland Näf-Piera, Muri (SP). Ich mache es kurz. Ich möchte auf einen Punkt hinweisen, der mir relativ wichtig scheint. In der Bundesverfassung steht eine entscheidende Aussage zum Steuerrecht, nämlich die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Gerade im Zusammenhang mit den Finanzproblemen im Kanton Bern stellt man fest, wie wichtig es ist, dass jemand, der viel verdient, etwas mehr bezahlt als jemand, der wenig verdient. Bei den ausländischen Künstlerinnen und Künstlern liegt eine etwas ungeschickte Situation vor. Das eidgenössische Steuerrecht sieht klar eine Progression gemäss Bundesverfassung vor. Die meisten Kantone machen das auch. Die Kantone Zürich und Bern hingegen kennen in diesem Bereich keine Progression. Das ist eines der Hauptanliegen der Motion. Aus der Sicht dieses Grundprinzips macht es Sinn, wenn Sie zumindest das Postulat unterstützen. Ob wir später die Steuern erhöhen werden, ist eine andere Frage. Das werden wir dann debattieren, wenn wir die ganze Steuersache überprüfen. Zumindest tendenziell sollten wir versuchen, eine Progression hineinzubringen. Das ist eine Frage der Steuerfairness und hängt wie erwähnt von der Bundesverfassung ab. Ich bitte Sie also, dem Postulat zuzustimmen.

Beatrice Simon, Finanzdirektorin. Ich kann es sehr kurz machen. Es gibt keine Differenz. Die Motionärin hat ins Postulat gewandelt – wir werden das prüfen. Man muss daran denken, dass die Grossveranstaltungen nach Bern kommen, weil die Belastung verhältnismässig moderat war. Man darf sich nicht erhoffen, durch eine höhere Besteuerung wären unsere finanziellen Probleme gelöst.

Ein Postulat ist für mich kein Problem; wir werden das anschauen. Die Diskussion wird zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden.

Präsidentin. Wir stimmen ab über den Vorstoss, der ins Postulat gewandelt wurde.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme als Postulat

Ja 74

Nein 68

Enthalten 0

Präsidentin. Sie haben den Vorstoss als Postulat angenommen.

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