Kanton Bern Canton de Berne
Letzte Bearbeitung: 02.12.2013 / Version Nicht klassifiziert
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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 242-2013 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐
Geschäftsnummer: 2013.1180 Eingereicht am: 02.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Beutler-
Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 125/2014
Direktion: Gesundheits
Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Stadtspital Tiefenau - Warum schaut d
Die bernische Spitalpolitik sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Zuerst stand die Geburtshilfe Abteilung des sogenannten Portalspitals Riggisberg der Spitalnetz Bern AG im Fokus durch den gemeinsamen Verwaltungsra
Gründe am 31. Juli 2013 geschlossen worden.
Aktuell steht das Stadtspital Tiefenau der gleichen SNB AG mit dem Exodus der Ärzteschaft im Brennpunkt. In beiden Fällen ist der Weiterbetrieb der Spitäler gru
Folgender Fragenkatalog richtet sich an den Regierungsrat als vorgesetzte Behörde des g meinsamen Verwaltungsrates
1. Das Tiefenauspital erbringt als öffentliches nicht
vanten Beitrag zur Spitalgrundversorgung in Stadt und Agglomeration Bern. Wie will der R gierungsrat sicherstellen, dass das Tiefenauspital seine hochqualitativen Angebote in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und Gastroenterologie zum Wohl der Patientinnen und Patienten weiterführen kann?
2. Der ärztliche Exodus liegt offensichtlich im Umgang der Inselspital
Ärzteschaft des Tiefenauspitals im Zusammenhang mit der Übernahme der Spitalnetz Bern AG durch das Inselspital begründet. Warum hat der Reg
begründeten Kündigungen im Fachbereich Chirurgie Ende Juli 2013 nicht reagiert und weit re negative Entwicklungen
anton de Berne
Version: 10 / Dok.-Nr.: 78934 / Geschäftsnummer: 2013.1180
Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
2013 Interpellation 2013.1180 02.09.2013
-Hohenberger (Gwatt, EVP) (Sprecher/in)
125/2014 vom 5. Februar 2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion Nicht klassifiziert
Warum schaut der Regierungsrat tatenlos zu?
Die bernische Spitalpolitik sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Zuerst stand die Geburtshilfe Abteilung des sogenannten Portalspitals Riggisberg der Spitalnetz Bern AG im Fokus durch den gemeinsamen Verwaltungsrat der SNB AG und des Inselspitals ohne stichhaltige Gründe am 31. Juli 2013 geschlossen worden.
Aktuell steht das Stadtspital Tiefenau der gleichen SNB AG mit dem Exodus der Ärzteschaft im Brennpunkt. In beiden Fällen ist der Weiterbetrieb der Spitäler grundsätzlich in Frage gestellt.
Folgender Fragenkatalog richtet sich an den Regierungsrat als vorgesetzte Behörde des g meinsamen Verwaltungsrates:
Das Tiefenauspital erbringt als öffentliches nicht-universitäres Stadtspital einen systemrel ur Spitalgrundversorgung in Stadt und Agglomeration Bern. Wie will der R gierungsrat sicherstellen, dass das Tiefenauspital seine hochqualitativen Angebote in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und Gastroenterologie zum Wohl der Patientinnen und
nten weiterführen kann?
Der ärztliche Exodus liegt offensichtlich im Umgang der Inselspital-Verantwortlichen mit der Ärzteschaft des Tiefenauspitals im Zusammenhang mit der Übernahme der Spitalnetz Bern AG durch das Inselspital begründet. Warum hat der Regierungsrat nach den ersten, öffentlich begründeten Kündigungen im Fachbereich Chirurgie Ende Juli 2013 nicht reagiert und weit
en zugelassen?
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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates
er Regierungsrat tatenlos zu?
Die bernische Spitalpolitik sorgt seit Monaten für Schlagzeilen. Zuerst stand die Geburtshilfe- Abteilung des sogenannten Portalspitals Riggisberg der Spitalnetz Bern AG im Fokus – sie ist
t der SNB AG und des Inselspitals ohne stichhaltige Aktuell steht das Stadtspital Tiefenau der gleichen SNB AG mit dem Exodus der Ärzteschaft im
ndsätzlich in Frage gestellt.
Folgender Fragenkatalog richtet sich an den Regierungsrat als vorgesetzte Behörde des ge- universitäres Stadtspital einen systemrele- ur Spitalgrundversorgung in Stadt und Agglomeration Bern. Wie will der Re- gierungsrat sicherstellen, dass das Tiefenauspital seine hochqualitativen Angebote in den Bereichen Chirurgie, Innere Medizin und Gastroenterologie zum Wohl der Patientinnen und
Verantwortlichen mit der Ärzteschaft des Tiefenauspitals im Zusammenhang mit der Übernahme der Spitalnetz Bern
ierungsrat nach den ersten, öffentlich begründeten Kündigungen im Fachbereich Chirurgie Ende Juli 2013 nicht reagiert und weite-
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3. Wie will der Regierungsrat sicherstellen, dass die Notfallversorgung und der Betrieb einer Intensivpflegestation (IPS) im Tiefenauspital weiterhin in bisheriger Qualität und Umfang an- geboten wird?
4. Als Lehrspital leistet das Tiefenauspital seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Mit dem Exodus der Ärzteschaft besteht die unmittelbare Gefahr, dass das Tiefenauspital als schweizweit anerkannte und gesuchte Ausbildungsstäte verloren geht. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um dieser Entwicklung Einhalt zu ge- bieten?
5. Warum verhindert der Regierungsrat nicht, dass das Tiefenauspital als Folge einer verfehlten oder fehlenden Strategie des gemeinsamen Verwaltungsrats von Spitalnetz Bern AG und In- selspital geschwächt wird?
6. Die Fehlleistungen des gemeinsamen Verwaltungsrats von Spitalnetz Bern AG und Inselspi- tal haben hohe Kosten zur Folge. Wer bezahlt die ausserordentlichen Kosten für Sozialpläne und Freistellungen?
7. Das Klima im öffentlichen Spitalwesen des Kantons Bern ist zum Teil schlecht, von Unsi- cherheit geprägt und von Machtkämpfen geleitet. Welche Massnahmen will der Regierungs- rat dagegen ergreifen?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat hält einleitend fest, dass seine Zuständigkeiten gegenüber den Verwaltungs- räten der Regionalen Spitalzentren mit dem von der Interpellantin gewählten Ausdruck „vorge- setzte Behörde“ nicht zutreffend umschrieben werden. Der Regierungsrat stellt mit den ihm vom Spitalversorgungsgesetz zur Verfügung gestellten Instrumenten, in erster Linie mit der Versor- gungsplanung und der Spitalliste, eine bedarfsgerechte, regional konzentrierte Spitalversorgung sicher. Zudem legt er die Bewilligungsvoraussetzungen fest und sorgt für die entsprechende Auf- sicht.
Die Regionalen Spitalzentren werden gemäss Spitalversorgungsgesetz als rechtlich selbständige Organisationen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft geführt. Die rechtliche Selbständigkeit hat zur Folge, dass betriebliche Entscheide in der Organisation selbst und nicht auf politischer Ebene zu fällen sind, zumindest so lange, als der Versorgungsauftrag, das heisst die Sicherstel- lung der Spitalversorgung in der jeweiligen Region, nicht gefährdet ist. In der Region Bern ist die Versorgung der Bevölkerung mit Spitalleistungen nicht gefährdet.
Zu Frage 1
Aufgrund der rechtlichen Selbständigkeit werden betriebliche Entscheide der Regionalen Spital- zentren nicht auf politischer Ebene, sondern von den Organisationen selbst gefällt. Zu den be- trieblichen Entscheiden gehört auch die Bestimmung des medizinischen Angebots einzelner Standorte. Es ist somit Sache des Verwaltungsrates der Spital Netz Bern AG, die im Spital Tiefe- nau angebotenen medizinischen Fachbereiche zu bezeichnen.
Zu Frage 2
Die Spital Netz Bern AG wurde weder de jure noch de facto von der Inselspital-Stiftung über- nommen. Beide Unternehmen bleiben unter dem Zusammenschluss als selbständige Unterneh- men bestehen und erbringen ihre Leistungen gemeinsam. Doch auch vor diesem Hintergrund stellt der Zusammenschluss der beiden Unternehmen eine grosse Herausforderung für alle Be- teiligten sowohl im Inselspital als auch in der Spital Netz Bern AG dar. Es ist deshalb bedauer-
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lich, aber auch nachvollziehbar, wenn einzelne Führungskräfte sich dieser Herausforderung nicht stellen wollten und deshalb an ein anderes Spital gewechselt haben. Nach den Informationen, die dem Regierungsrat vorliegen, konnten die Lücken, die im Spital Tiefenau durch die Abgänge von Ärztinnen und Ärzten in leitender Stellung entstanden sind, rasch mit neuen Führungskräften geschlossen werden.
Zu Frage 3
Gemäss Spitalversorgungsgesetz werden betriebliche Entscheide der Regionalen Spitalzentren wie zum Beispiel die Bestimmung des medizinischen Angebots eines Standorts nicht auf politi- scher Ebene, sondern von den Organisationen, hier von der Spital Netz Bern AG selbst getrof- fen. In diesem Rahmen ist es auch Aufgabe der obersten Leitung des Unternehmens, sicherzu- stellen, dass die am Spital Tiefenau erbrachten Leistungen den Anforderungen der Qualität und Wirtschaftlichkeit genügen. Die Aufgabe der GEF ist es, im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit dar- auf zu achten, dass die Voraussetzungen zur Erbringung von Versorgungsleistungen erfüllt wer- den und auf Mängel in der Leistungsqualität zu reagieren. Derzeit liegen der GEF keine derarti- gen Hinweise vor.
Zu Frage 4
Gemäss den Informationen, die dem Regierungsrat vorliegen, konnten die Abgänge von Ärztin- nen und Ärzten in leitender Stellung am Spital Tiefenau rasch mit neuen Führungskräften ersetzt werden. Dem Regierungsrat liegen zurzeit keine Hinweise vor, dass der Beitrag des Spitals Tie- fenau an die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten durch die erfolgten personellen Änderungen in Frage gestellt wäre.
Zu Frage 5
Gemäss der vom personell identisch besetzten Verwaltungsrat vorgelegten Strategie kommt dem Spital Tiefenau die Aufgabe zu, im Rahmen des Zusammenschlusses zwischen dem Inselspital und den Spitälern der Spital Netz Bern AG als Zentrumsspital Leistungen der umfassenden Grundversorgung im stationären und ambulanten Bereich anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung des Regierungsrates einerseits nicht sachgerecht, von einer fehlenden Stra- tegie zu sprechen. anderseits aber auch völlig verfrüht, die formulierte Strategie bereits als ver- fehlt zu bezeichnen.
Zu Frage 6
Der Regierungsrat stellt fest, dass der personell identisch besetzte Verwaltungsrat der Inselspi- tal-Stiftung und der Spital Netz Bern AG den Auftrag des Regierungsrates, die beiden Unterneh- men zusammenzuschliessen und in der Perspektive des Gesamtunternehmens zu führen, mit grossem Engagement und viel Sachkenntnis umsetzt. Dabei müssen viele unterschiedliche Inte- ressen berücksichtigt und aufeinander abgestimmt werden. Es ist nachvollziehbar, dass in die- sem schwierigen Prozess gewisse Entscheide des Verwaltungsrates bei den Mitarbeitenden zu Verunsicherung führen können oder von ihnen kritisiert werden. Die Einschätzung der Interpel- lantin, in diesem Zusammenhang seien „Fehlleistungen“ erfolgt, wird vom Regierungsrat aber nicht geteilt.
Die Kosten, die der Inselspital-Stiftung und der Spital Netz Bern AG aus dem Zusammenschluss der beiden Unternehmen entstehen, werden von den Unternehmen aus eigenen Mitteln finan- ziert.
Zu Frage 7
Das öffentliche Spitalwesen des Kantons Bern steht – wie im übrigen das gesamte Spitalwesen der Schweiz – als Folge der neuen Spitalfinanzierung vor schwierigen unternehmerischen Anfor-
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derungen. Die Spitäler müssen ihre Leistungen wesentlich intensiver als bisher im Wettbewerb untereinander erbringen. Zusätzlich erschwert wird die Lage durch die seit längerem angespann- te Personalsituation im Spitalwesen. Schliesslich ist die Spitallandschaft zurzeit von sehr unter- schiedlichen politischen Signalen in Bezug auf ihre zukünftige Entwicklung ausgesetzt (vgl. die eingereichte. Spitalstandortinitiative), was die Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfüh- rung noch verstärkt. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass diese Situation zu zusätzlichen Belastungen oder Befindlichkeitsstörungen beim Personal führen kann. Diesen Belastungen mit geeigneten Massnahmen zu begegnen, liegt aber nicht im Verantwortungsbereich des Regie- rungsrates, sondern der Betriebe selbst.
An den Grossen Rat