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Editorial „Der Tod als Ausweg?“

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Academic year: 2022

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Ärzteblatt Sachsen 9|2021

LESERBRIEFE

Sehr geehrter Herr Dr . Liebscher, vielen Dank dafür, dass Sie so freimütig sich zu zwei, wie Sie sagen, existenziel- len Fragen ganz ungefragt äußern . Wir als Ärzte möchten Menschen möglichst nur helfen, wenn wir selber dabei sau- ber bleiben . Das klingt gut . Leider frage ich mich, so wie Sie es ja auch tun, ob das sauber bleiben in unserer, wie Sie zurecht sagen, ökonomisch überform- ten Gesellschaft noch möglich ist . Und ich spreche es immerhin aus, was Sie ja selbst wissen und was Sie so gern ver- drängen möchten . Es bleibt ein from- mer Wunsch . Früher musste der Hen- ker gewisse Aufgaben übernehmen . Man war froh, dass es ihn gab . Geach- tet wurde er nicht . Urteile von Militär- gerichten mussten zehn einfache Sol- daten ausführen . Sie und ich und auch die anderen acht wollten nicht töten . Darüber darf das Nachdenken in der Tat nicht aufhören . Wir alle aber verschie- ben unsere Antwort bis zum Jüngsten Gericht .

Dr . med . Helmut Barz, Dresden

Auch wenn strafrechtlich die Hilfe beim Suizid, soweit, lapidar ausgedrückt, nicht zur „Abzockerei“ oder als „Hobby“

betrieben, seit Jahrzehnten straffrei ist, die nachdenklichen Zeilen von Kolle - gen Dr . Liebscher verdienen Beachtung . Besonders eine mögliche Druckaus- übung, wohl kaum seitens des Staates aber gegebenenfalls durch Erben, ist zu bedenken . Trotzdem bin ich, ehemals 35 Jahre an der Basis und überwiegend geriatrisch tätig gewesen, sehr froh über das klare Statement aus Karls- ruhe und die Aufhebung des berufs- rechtlichen Verbots durch den Deut-

schen Ärztetag im Hinblick auf die Sui- zidassistenz, die zu leisten kein Arzt verpflichtet ist . Niemand betrachtet selbige als Mittel der Wahl und jeder begrüßt die Fortschritte bei der Betreu- ung Schwerstkranker und Sterbender . Die Versorgung von Patienten mit unmittelbar zum Tod führenden Er - krankungen ist nicht das Problem!

Durch Fachärzte, Subspezialisten und Palliativmediziner sind Schmerzen, Angstzustände und selbst Atemnot gut beherrschbar, wenngleich nicht immer wohnortnah . Unabdingbar zur Men- schenwürde gehören allerdings auch das selbstbestimmte Leben und damit das Sterben . Unbeteiligte sollten sich zurückhalten, denn sie tragen nicht die Bürde des Leidenden . Es gilt schlicht- weg zu akzeptieren, dass manche Menschen es nicht als lebenswert empfinden, durch einen Schlaganfall gelähmt und inkontinent, gegebenen- falls noch seh- und hörbehindert, zwi- schen Bett und Rollstuhl dahinzuvege- tieren . Das Suizidbegehren jener Men- schen verdient Respekt! Solchen Per- sonen ist es nicht mehr möglich, sich vor einen Zug zu werfen, vom Kirch- turm zu springen oder zum Strick zu greifen, um – theologisch gesprochen – das für sie zu einer untragbaren Last gewordene Geschenk des Lebens dem Schöpfer zurückzugeben . Sie benötigen Hilfe und Helfer, die sich nicht vor dem Einnehmen des Präparates aus dem Patientenzimmer stehlen müssen, son- dern dem Hinüberschlafenden die Hand halten dürfen, in der letzten Lebens- phase Mitmenschlichkeit erweisend und dessen Autonomie respektierend . Die Garantenpflicht in solchen Fällen war schlichtweg inhuman und verlogen .

Die Gleichbehandlung aller Menschen ist ein sehr hohes Gut . Nicht jeder- mann war so betucht, sich, gegebenen- falls liegend im Krankenwagen, eine letzte Reise in die Schweiz leisten zu können . Damit ist, den Verfassungs- richtern sei es gedankt, Schluss! Nie- mand, der haus- und heimärztlich tätig war, ist wohl so blauäugig anzunehmen, dass langjährig Vertrauten von Ärzten und Apothekern Rat und Hilfe verwehrt blieben, im insgesamt sehr seltenen Einzelfall, Grauzonen nutzend! Ein Massenphänomen ist nicht erwartbar, denn gerade Schwerstkranke, die der Hilfe bedürften, hängen am Leben . Es war und ist selbstverständlich, dass bei einem persistierenden Suizidbegehren eine oft gut behandelbare Depression auszuschließen ist, großzügigst kon- sultierte ich den Psychiater . Darüber hinaus ist eine Augenblickseingebung auszuschließen, weil etwa eine Pflege- kraft unhöflich war oder ein Arzt palli- ativmedizinisch versagte .

Dr . med . Rudolf Grzegorek, Görlitz

Editorial „Der Tod als Ausweg?“

Leserzuschriften zum Editorial „Der Tod als Ausweg“ von Dr. med. Steffen Liebscher

im „Ärzteblatt Sachsen“, Heft 7/2021, Seite 4

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