Grafik-Paket: Arbeitslosigkeit in Deutschland und der Welt
5 Grafiken in Farbe und als Kopiervorlage in Schwarz-Weiß
Enthaltene Grafiken:
1. Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit
Arbeitslosenquoten in West- und Ostdeutschland nach Bildungsabschluss (Stand 2019)
2. Arbeitslosigkeit in Deutschland
Zahl der Arbeitslosen von 1992 bis 2019 sowie Arbeitslosenquoten 2019 in den Bundesländern
3. Hartz-IV-Regelsätze
Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Kinder im Jahr 2020
4. Welt ohne Arbeit
Zahl der Erwerbslosen weltweit von 2000 bis 2018 sowie die Arbeitslosenquoten in den Regionen 2018
5. Junge Menschen ohne Job
Arbeitslose 15- bis 24-Jährige seit 2000 und Arbeitslosenquoten 2018 nach Bundesländern
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Grundsicherung für Arbeitsuchende
Erwerbsfähige Personen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, haben die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu beantragen. Sind sie leistungsberechtigt, erhalten sie monatlich einen pauschalen Betrag in der Höhe des vom Gesetzgeber festgelegten sogenannten Regelbedarfs. Für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit einem minderjährigen Partner liegt dieser seit Januar 2020 bei 432 Euro. Von diesem Betrag sollen Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie, Körperpflege, Hausrat sowie Kosten für Bedürfnisse des täglichen Lebens gedeckt werden. Neben diesen Regelsätzen können Berechtigte Einmalleistungen – zum Beispiel für die Wohnungsausstattung – erhalten.
Zudem werden die Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind, übernommen.
Quelle: Bundesregierung (http://dpaq.de/VBlbw) Datenerhebung: Stand Januar 2020
Siehe auch Grafik: 13666 Arbeitsmarktprognose, 13547 Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit, 13386 Langzeitar- beitslose
Grafik: Fred Bökelmann; Redaktion: Dr. Bettina Jütte
Hartz-IV-Regelsätze
Monatlicher Regelsatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und ihre Kinder in Euro
Stand Januar 2020 Quelle: Bundesregierung erwerbslose
18- bis 24-Jährige im Haushalt der Eltern Alleinstehende, Alleinerziehende in einem Haushalt zusammenlebende Partner
432 Euro
14- bis 17-Jährige
je 389
6- bis 13-Jährige
328
unter 6-Jährige
308
250 345
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75. Jahrgang, 3. Januar 2020 Kb-13659