• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht des Gemeinderats für das Jahr 2007

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht des Gemeinderats für das Jahr 2007 "

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Beilage zu Traktandum 2 b) der Sitzung des Einwohnerrats vom 18. Juni 2008

5. Juni 2008

Bericht der Geschäftsprüfungskommission

zum Geschäftsbericht des Gemeinderats für das Jahr 2007

Inhaltsverzeichnis

1. Rechenschaftsbericht der Geschäftsprüfungskommission S. 1

1.1. Allgemeine Bemerkungen S. 1

1.2. Informationen zu den einzelnen Themenbereichen S. 1 2. Stellungnahmen des Gemeinderats zu Fragen und Anmerkungen der

Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht 2007 des Gemeinderats S. 2 3. Stellungnahmen des Controllers zu Fragen und Anmerkungen der

Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht 2007 des Gemeinderats S. 11 4. Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung der Jahresrechnung S. 13

5. Antrag S. 14

www.riehen.ch

(2)

06-10.096.4

Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht des Gemeinderats für das Jahr 2007

_________________________________________________________________________

1. Rechenschaftsbericht der Geschäftsprüfungskommission 1.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Geschäftsprüfungskommission setzte sich wie üblich mit den finanzpolitischen Kapiteln (Ziff. II.III. und VI. bis XIV. des gemeinderätlichen Geschäftsberichts (Hauptbericht) 2007 auseinander.

Während des Geschäftsjahres wurde die GPK laufend über die aktuellen Ereignisse in der Verwaltung sowie im Gemeinderat informiert. Sie bedankt sich an dieser Stelle beim Ge- meinderat und beim Gemeindeverwalter für die stets offene und sachliche Information und Zusammenarbeit.

Die folgenden Themen gaben Anlass zu vertiefter Information:

- Neuregelung der PK für den Gemeinderat - Submissionswesen

- Personalressourcen

- Gemeindespital, Ebene Spitalleitung - Gärtnereibetrieb

1.2 Informationen zu den einzelnen Themenbereichen

Neuregelung der PK für den Gemeinderat

Die Vorgehensweise des Gemeinderats, sich auf Druck der PK BS der Abteilung 1 anzu- schliessen, ohne dem Einwohnerrat eine Vorlage zu unterbreiten, hat die GPK zu vielen Fragen an den Gemeinderat veranlasst und denselben auf diesen Beschluss zurückkom- men lassen. Bekanntlich intervenierte die GPK mit einer Motion. Wegen Befangenheit des Gemeinderats wurde die Motion in einen Anzug umgewandelt und der Spezialkommission Lohnfragen überwiesen.

Submissionswesen

Die Kommission liess sich von G. Tomaschett, Abteilungsleiter Hochbau und Planung, über die Bauausschreibungen informieren. Zusammenfassend aus den Fragen ist erwähnens- wert: Beim Einladungsverfahren ist es Usanz der Verwaltung, nur bei renommierten Firmen

www.riehen.ch

(3)

Seite 2 Offerten einzuholen, damit ein guter Standard gewährleistet ist; danach ist der Preis aus- schlaggebend.

Personalressourcen

Die geleisteten Überzeiten und die Vergabe von Aufträgen an Private geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Richtlinien zur Stellendotation und zum internen Leistungsbezug der Gemeindeverwaltung liegen vor. Der Stellenplan ist nicht auf Spitzenlast ausgerichtet, sondern auf den normalen Betrieb.

Gemeindespital, Ebene Spitalleitung

Zu der politischen Steuerung und Verantwortung für das Spital warf die GPK viele Fragen auf. Die Spitalkommission beantwortete sie umfassend und gestand Strukturmängel ein, die mit Hilfe der neuen kommunalen Gesundheitsordnung ausgeräumt werden sollen. Den Ein- wohnerrat setzte die GPK über die Ergebnisse der Befragungen mit einem Bericht in Kennt- nis.

Gärtnereibetrieb

Die GPK liess sich über den Gärtnereibetrieb durch F. Braun, Leiter Gemeindegärtnerei, orientieren. Von grösserem Interesse war die Pflege der Anlagen im Auftrag des Kantons oder der Stadt Basel gemäss NOKE, die einen Arbeitsmehraufwand von 8,9% ausmacht.

Das Pflegekonzept des Naturschutzes und für die Pärke besteht und dient auch für die Budgetierung. Allerdings fehlt ein Konzept der Alleebaumpflege.

2. Stellungnahmen des Gemeinderats zu Fragen und Anmerkungen der

Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht 2007 des Gemeinderats Die GPK hat den Gemeinderat um Auskunft zu verschiedenen Geschäftsbereichen gebeten.

Die Antworten der Mitglieder des Gemeinderats sind nachstehend auszugsweise abge- druckt.

a) S. 7, g) Gesundheit

Was verbirgt sich konkret hinter der neuen Akzentsetzung im Bereich Chirurgie in Folge des Chefarztwechsels Ende 2007?

Ganz allgemein bringt ein neuer Chefarzt immer neuen Schwung. Ein wesentlicher Aspekt der neuen Akzentsetzung von Dr. Flückiger ist die Zielsetzung, die medizinischen Leistun- gen bei verkürzter Aufenthaltsdauer in unveränderter Qualität zu erbringen. Die folgenden Beispiele verdeutlichen diese Anstrengungen:

Schwerpunkt Knochenimplantate

Oberschenkelbrüche z.B. können jetzt mit einem in den Markraum des Knochens eingeführ- ten Nagel versorgt werden. Diese so genannte „invasive“ Methode bedeutet, dass nur noch

(4)

Seite 3 drei kurze Hautschnitte für die Implantation notwendig sind und das Bein schneller wieder belastbar ist.

Schwerpunkt Laparoskopie

Die Laparoskopie bezeichnet eine Methode, bei der die Bauchhöhle durch kleine Öffnungen (0,3 - 2 cm langer Hautschnitt) und speziellen Instrumenten operativ behandelt werden kann. Dies bedeutet für den Patienten weniger Schmerzen und eine schnellere Regenerati- on. Im Jahr 2008 wurden im Gemeindespital Riehen bereits über 20 laparoskopische Bauchhöhleneingriffe getätigt.

b) S. 9, Relevante Abweichungen im Vergleich zum Budget 2007 Soziale Dienste und Integration:

Wird die Durchführung der Integrationskurse mit Basel-Stadt koordiniert?

Resultiert die mangelnde Nachfrage zur Durchführung eines zweiten geplanten Integrationskurses auf zu wenig Information oder auf zu wenig Bedarf in Folge der Angebote von Basel-Stadt?

Auf welcher rechtlichen Grundlage führt die Gemeinde Integrationskurse für Migrant/-innen durch?

Die Riehener Integrationskurse sind Teil der regionalen Integrationsmassnahmen und wer- den mit der kantonalen Integrationsstelle und dem Erziehungsdepartement koordiniert. Die Leiterin Familie und Integration Riehen ist Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen des Kan- tons zum Thema Integration. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Integrationskurse waren bis Ende 2007 das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer und die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Ab 2008 gilt zusätzlich das Integrationsgesetz Basel-Stadt vom 18. April 2007 und die entsprechende Verordnung vom 20. November 2007. Die neue Basler Migrationspolitik zielt darauf ab, Menschen mit ausländischem Pass rasch gesellschaftlich zu integrieren, sie über Qualifika- tion zur sozialen Integration zu befähigen und sie als erfolgreiche Mitbewohnerinnen und -bewohner zu behalten. Bei erheblichen Integrationsdefiziten können Migrantinnen und Migranten im Rahmen einer Integrationsvereinbarung neu zu einem Sprach- oder Integrati- onskurs verpflichtet werden.

Es ist nicht davon auszugehen, dass die fremdsprachige Bevölkerung zu wenig über die Riehener Angebote informiert wurde, da alle fremdsprachigen Neuzuziehenden angeschrie- ben und zum Kursbesuch eingeladen werden. Zusätzlich wird in der Riehener Zeitung inse- riert und es bestehen eingespielte Kontakte zu wichtigen Schlüsselpersonen und -insti- tutionen.

Bei der Planung des zweiten Kurses wurde davon ausgegangen, dass aufgrund des neuen Integrationsgesetzes Personen zum Kursbesuch verpflichtet werden. Die kantonale Einfüh- rung des Gesetzes verzögerte sich aber und die sog. Integrationsvereinbarungen befinden sich zurzeit erst in der Pilotphase. Es kann erwartet werden, dass in den nächsten Jahren

(5)

Seite 4 ein zweiter Kurs durchgeführt wird. Das vielfältige Angebot des Kantons hat im Übrigen si- cher auch Auswirkungen auf die Kursbelegung und die Nachfrage in Riehen.

c) S. 34, Personalbestand

Die Angaben zum Bereich des ausserordentlichen Personalbestands,

insbesondere zu den Personen, die zur Abdeckung von Arbeitsspitzen und für zeitlich begrenzte Arbeitsaufträge beschäftigt wurden, sind nicht klar formuliert.

Es werden daher nähere Angaben gewünscht - zur Qualifikation

- zur Tätigkeit

- zum jeweils zeitlich begrenzten Arbeitsauftrag der im Bereich des ausserordent- lichen Personalbestands beschäftigten Personen.

Im Personalbestand wird unterschieden zwischen dem „ordentlichen Personalbestand“

(Personal-Kernbestand zur Erfüllung der längerfristigen Aufgaben mit konstantem Arbeits- anfall) und dem „ausserordentlichen Personalbestand“ (Spezialstellen für Mitarbeitende im Rahmen des Reintegrationsprogramms, in Ausbildungsprogrammen und weiteren speziel- len Arbeitsverhältnissen sowie zusätzliches Personal zur Überbrückung von Arbeitsspitzen oder zur Erledigung zeitlich begrenzter Aufträge).

Im Rahmen des ausserordentlichen Personalbestands waren per Ende 2007 (Stichtag) 13 Personen im Reintegrationsprogramm eingesetzt, in Ausbildung befanden sich 6 Lernende.

Zusätzlich waren zur Überbrückung von Arbeitsspitzen per Ende 2007 6 Personen mit un- terschiedlichen Teilzeitpensen und ganz verschiedenen Tätigkeiten beschäftigt:

• Befristete, geringfügige Pensenaufstockung eines Mitarbeiters der Dokumentations- stelle

• befristete Pensenaufstockung einer Sozialarbeiterin in der Sozialhilfe

• Mitarbeiter Sammlungsbetreuung Museum („Studentenjob“, 20%)

• Zwei Aushilfen für stundenweise Badaufsicht im Schulhaus Wasserstelzen

• Mitarbeiter Freizeitzentrum Landauer, Werkstatt Bereich Kinder (befristeter Ersatz während eines unbezahlten Urlaubs eines festangestellten Mitarbeiters)

d) Warum werden erst jetzt zwei neue Lehrstellen angeboten?

In der Verwaltung gibt es viele Berufe, die von Einzelpersonen oder kleinen Teams mit knapp bemessenem Pensenumfang (oft in Teilzeit) ausgeübt werden. Dies wirkt sich kont- raproduktiv auf die Schaffung neuer Lehrstellen aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die Berufsbildungen bekanntlich gesamtschweizerisch revidiert werden. Die Neuerungen brin- gen vermehrten Aufwand für die Berufsbildenden mit sich: Es müssen auf den Betrieb zu- geschnittene Arbeits- und Lernsituationen sowie Prozesseinheiten konzipiert werden. Für diese werden mehrere interne Prüfungen, die für den Abschluss relevant sind, durchgeführt.

(6)

Seite 5 Zusammen mit den knappen Betreuungskapazitäten machen die vielfältigen, mit der Reform quantitativ und qualitativ gestiegenen Lernziele ein seriöses Angebot schwierig. Im Gemein- dehaus erschweren ferner Platzprobleme die Schaffung von Lehrstellen.

Trotz allem bleibt die Schaffung von Lehr- oder auch Praktikumsstellen ein Dauerziel.

e) S. 35, Berufliche Vorsorge

Beim Rückblick auf die vergangenen Jahre (2004 bis 2007) fällt auf, dass die PK- Verwaltungskosten durch die Gemeinde generell mit Fr. 150'000 budgetiert, aber nie in dieser Höhe beansprucht wurden, sondern immer zwischen Fr. 76'000 und 90'000 lagen. Die Differenz wird dann jeweils trotzdem der Rechnung belastet und der Arbeitgeberbeitragsreserve gutgeschrieben. Dazu folgende Fragen:

Worin liegt der Grund, dass das Budget seit Jahren regelmässig 66% oder mehr über den effektiven Verwaltungskosten liegt? Ist eine Anpassung des Budgets geplant?

Wie werden die Verwaltungskosten berechnet bzw. wie ist deren Höhe mit der PK BS vereinbart? (Prozentsatz der versicherten Lohnsumme? Pauschale pro versi- cherte Person? Anders?)

Wie hoch sind die Verwaltungskosten der PK BS (für die Gemeinde Riehen) pro versicherte Person? (Wie viele Personen der Gemeinde Riehen sind überhaupt bei der PK BS versichert?)

Wie steht die PK BS mit diesen Zahlen im Vergleich zu anderen Pensionskassen da? (Als Beispiele für 2006: Kosten pro versicherte Person und Jahr bei Abendrot Fr. 258, ASGA Fr. 180, Profond Fr. 292, PKG Fr. 232, REVOR Sammelstiftung Fr. 288, Swisscanto Fr. 430 etc.) Wie hoch sind die Verwaltungskosten im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt?

Nachdem die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) ab dem Jahr 2004 einen günstigeren Schlüssel für die Berechnung der Verwaltungskosten anwendete, waren die mit CHF 150'000 budgetierten Verwaltungskosten regelmässig zu hoch. Zusammen mit allen ande- ren Sozialleistungen (AHV, ALV, Taggeld, Kinderzulagen, PK, etc.) wurden diese Kosten jeweils mit einem pauschalen Zuschlag von 26,00% auf den AHV-pflichtigen Löhnen via Kostenrechnung den Lohnkostenstellen und somit auch den Produkten weiterbelastet. Die Verwaltungskosten PKBS alleine machten dabei 0,95%-Punkte aus. Diesen Anteil hätte man theoretisch um knapp die Hälfte auf ungefähr 0,45%-Punkte reduzieren können, was dann zu einem Gesamtsatz von rund 25,55% an Stelle der bisherigen 26,00% geführt hätte.

Auf diese marginale Reduktion wurde bewusst verzichtet, da im Zuschlagssatz von 26,00%

sowieso eine gewisse Ungenauigkeit enthalten war. Zudem fielen in den letzten Jahren

(7)

Seite 6 grosse zusätzliche PK-Kosten an, die nicht über den Zuschlagssatz, sondern über die Um- lagen weiterverrechnet werden mussten.

Auf das Jahr 2008 trat das neue PK-Gesetz in Kraft, damit verbunden auch das neue An- schlussreglement. In diesem Zusammenhang wurde neu geregelt, dass die gesamten Ver- waltungskosten der PKBS (sowohl für den Bereich Staat als auch für die angeschlossenen Institutionen) vom jeweiligen Vorsorgewerk (sprich für unseren Anschlussvertrag) pauschal aus dem anteiligen Vermögensertrag finanziert werden sollen. Dafür wurde in der Kalkulati- on der Soll-Rendite von 4,6% der Wert von 0,1%-Punkten eingesetzt. Im Übrigen gilt das- selbe für die Kosten der Äufnung der technischen Rückstellung, welche bisher ebenfalls separat in Rechnung gestellt wurden. Diese beanspruchen 0,5% Punkte der Rendite des Vermögens. Zusammen mit dem technischen Zinssatz (Verzinsung der Versichertenkonten) von 4,0% ergibt dies die langfristige Soll-Rendite von 4,6%. Somit wurden im Budget 2008 bzw. POLP 2008-2011und folgende weder Verwaltungskosten noch Kosten für die Äufnung der technischen Rückstellungen eingesetzt.

Höhe und Berechnung bis 2007:

359 Versicherte (233 Aktive + 126 Rentner) CHF 160 pauschal CHF 57’440 Zuschlag auf versicherungstechnischer Prämie 1% CHF 29’062

Total CHF 86’062

Ergibt umgerechnet pro versicherte Person 359 Personen CHF 241 In Prozenten auf den beitragspflichtigen Löhnen ca. CHF 12'357’000 0,7%

Berechnung ab 2008 (Neuregelung gemäss Anschlussreglement):

Die gesamten Verwaltungskosten werden auf alle Vorsorgewerke (inkl. Bereich Staat) ge- mäss der Anzahl Versicherten (Aktive und Rentner) aufgeteilt. Somit werden die Kosten für die Gemeinde Riehen für das Jahr 2008 voraussichtlich deutlich auf unter CHF 200 je Ver- sichertem sinken.

Weitere Vergleichszahlen zu anderen Pensionskassen, Sammelstiftungen, Gemeinschafts- einrichtungen stehen zur Zeit nicht zur Verfügung. Allerdings zeigen die von der GPK aufge- führten Vergleichszahlen, dass die PKBS in dieser Hinsicht konkurrenzfähig ist. Im Weiteren muss bei solchen Vergleichen noch berücksichtigt werden, ob die Vermögensverwaltungs- kosten in den ordentlichen Verwaltungskosten enthalten sind oder ob diese richtigerweise bereits vollständig in der Performance berücksichtigt sind. Bei der PKBS ist Letzteres der Fall. Die Vermögensverwaltungskosten, inkl. anteiligen Personal- und Raumkosten der ent- sprechenden Abteilung innerhalb der Verwaltung der PKBS, betrugen im 2006 und im 2007 lediglich 0,12% der Gesamtanlagen. Sollten weitere Vergleiche zu den Verwaltungskosten gewünscht werden, müssten detaillierte Erhebungen gemacht werden oder es müsste eine solche Erhebung in Auftrag gegeben werden.

(8)

Seite 7 f) Wie hoch sind bei der PK BS die Risikokosten pro Person, wie hoch sind gesamten Risiko- und Verwaltungskosten in Prozent der versicherten Lohn- summe und wie sieht diesbezüglich der Vergleich mit dem schweizerischen Durchschnitt aus?

Ab 2008 ist in der Prämienkalkulation ein Anteil von rund 3,5%-Punkten für den Risikobe- reich vorgesehen. Das Risiko aller Versicherten wird von der PKBS als Ganzes gemeinsam getragen. Somit spielt es für eine angeschlossene Institution keine Rolle, ob sie viel oder wenig Risikofälle zu verzeichnen hat. Der Risikoverlauf des Gesamtpools wirkt sich länger- fristig sehr wohl auf alle Vorsorgewerke aus, weil je nach Ergebnis die Prämien angepasst werden. Im Vergleich zu anderen Kassen oder Versicherungen sind Aussagen von zwei Experten bekannt, die dazu stehen, dass dieser Ansatz marktkonform sei. Es gibt einzelne Anbieter, die auf dem Markt mit Dumpingpreisen auftreten, um Marktanteile zu gewinnen.

Wie lange diese jedoch bei den tieferen Prämien bleiben werden, ist eine andere Frage.

Sollten weitere Vergleiche zu den Risikokosten gewünscht werden, müssten detaillierte Er- hebungen gemacht werden oder es müsste eine solche Erhebung in Auftrag gegeben wer- den.

S. 36, Rechtsdienst

g) Das Pensum einer 60%-Stelle Rechtsdienst für die juristischen Aufgaben der Gemeindeverwaltung scheint zu gering bemessen und führt zu einer zusätzlichen Belastung des Gemeindeverwalters.

Wie hoch sind die Kosten des Rechtsdienstes der Gemeinde im Vergleich zu den Kosten, die für externe juristische Dienste in 2007 gezahlt werden mussten?

Im Jahr 2007 fielen für die Entlöhnung der 60%-Stelle (ohne Berücksichtigung der Sozial- leistungen) einerseits und für die Finanzierung externer juristischer Mandate (ohne Notari- atshonorare bei Liegenschaftsgeschäften) andererseits etwa gleich hohe Kosten an. Exter- ne Aufträge werden dann vergeben, wenn spezialisiertes Fachwissen gefragt ist (z.B. Abklä- rungen zur Mehrwertsteuerpflicht durch einen spezialisierten Juristen von BDO Visura; Re- gressforderungen gegenüber der IV bzw. anderen Trägern der Sozialversicherungen bei komplexen Fällen der Sozialhilfe; Garantiestreitigkeit Kunstrasenfeld) oder wenn die Ge- meinde in grösseren bzw. komplexen Rekurssachen vor Gericht vertreten werden muss. Die Verbindung eines qualifizierten internen „Breitband-Rechtsdienstes", ergänzt durch die juris- tische Arbeit des Gemeindeverwalters und durch gezielte externe Spezial-Mandate, bringt der Gemeinde für die Bewältigung der juristischen Aufgaben ein sehr gutes Kosten-Nutzen- Verhältnis.

Die 60 Stellenprozente sind in der Tat knapp bemessen. Im Zusammenhang mit den Arbei- ten für die Neue Lohnordnung und für die Kommunalisierung der Primarschulen wurde das Pensum der Leiterin Rechtsdienst auf 70% aufgestockt - vorerst befristet bis Mitte 2009.

(9)

Seite 8 Zudem wurde neu die Stelle eines juristischen Volontariats (Rechtspraktikum nach Ab- schluss des Studiums) geschaffen (ab August 2008, jeweils für die Dauer von 5 oder 6 Mo- naten). Im Frühjahr 2009 wird die Situation erneut überprüft.

S. 37, Rechtsdienst Datenschutz

h) Wie hoch ist der Stellenanteil Datenschutz an dem 60%-Pensum der Stelle Rechtsdienst?

Der Stellenanteil umfasst ca. 5 Stellenprozente und beinhaltet die Führung des Sekretariats der Datenschutzkommission sowie die Aufgaben der internen Datenschutzberatung.

i) Was sind die Aufgaben des Datenschutzes in Riehen?

• Führung des Sekretariats der Datenschutzkommission mit Protokollführung sowie Koor- dination von wichtigen Geschäften, z.B. datenschutzrelevante Vernehmlassungen (Teilrevi- sion DSG, neues Harmonisierungsgesetz). Ausserdem laufen seit Mitte 2007 zusammen mit der Informatik die Aufbauarbeiten eines Registers über die Personendatenbanken und über die Zugriffe der Mitarbeitenden auf kantonale und kommunale Datenbanken (Autorisierun- gen der Zugriffsrechte). Ziel ist es, diese Arbeiten bis Ende 2008 abzuschliessen.

• Interne Datenschutzberatung: Unterstützung und Beratung der Mitarbeitenden beim Umgang mit Personendaten wie z.B. bei Fragen der Akteneinsicht in Akten oder Protokolle, Datenaustausch mit externen Behörden (z.B. externe Sozialdienste), Vorgehen betr. Endar- chivierung von heiklen Akten, Aufbewahrung und Sicherung von heiklen Akten (z.B. Perso- nalbereich, Sozialhilfe), Datenschutz im Zusammenhang mit den Leistungsvereinbarungen mit externen Leistungserbringern, Datenaustausch via E-Mail bzw. Internet usw.

Was ist der Auftrag der Datenschutzkommission?

Die Datenschutzkommission ist eine gemeinderätliche Kommission, welche die Aufsicht über die kommunale Verwaltung und die Beratung des Gemeinderats im Zusammenhang mit dem Umgang mit Personendaten wahrnehmen und somit auch operativ im kommunalen Datenschutz tätig sein sollte1. Dies verlangt jedoch viel internes Wissen der Verwaltung. Da die Datenschutzkommission jedoch kein Fachgremium ist wie der Sozialhilfebeirat und zu- dem zu weit weg ist vom Tagesgeschäft der kommunalen Verwaltung, ist sie nur für strate- gische Geschäfte geeignet. Dies ist auch der Grund dafür, dass sich die Datenschutzkom-

1 Siehe dazu § 2 der Ordnung betreffend die Aufsicht über den Datenschutz und das Register der Datensammlungen vom 27. April 1994.

(10)

Seite 9 mission in den letzten Jahren nur mit grundlegenden Themen befasst hat. Die vergleichbare Konstellation bei der basel-städtischen Datenschutzkommission führte dazu, dass sie 2005 aufgehoben wurde. Heute nimmt der kantonale Datenschutzbeauftragte diese Aufgaben wahr.

j) Wie will der Gemeinderat in Bezug auf die neue Gesetzgebung vorgehen - will er sich an die rechtlichen Regelungen des Kantons anlehnen oder eine eigene Ordnung erlassen?

Der Gemeinderat hat diese Frage noch nicht entschieden, sondern wartet ab, zu welcher Empfehlung die Datenschutzkommission in dieser Sache kommt. Im Zusammenhang mit der Teilrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes in Folge von Schengen/Dublin hat die Datenschutzkommission an ihren letzten beiden Sitzungen das Thema der Zukunft der Da- tenschutzkommission behandelt. Die Datenschutzkommission geht davon aus, dass die geforderte Unabhängigkeit weder von der heutigen Datenschutzkommission mit seinem Datenschutzsekretariat noch von der internen Datenschutzberatung erfüllt werden kann. Die Datenschutzkommission will noch im 2008 entscheiden, ob sie dem Gemeinderat den Aus- bau der kommunalen Datenschutzkommission oder deren Auflösung beantragen und eine Rückdelegation der Aufsicht an die kantonale Aufsichtsstelle oder eine Delegation an eine externe Datenschutzaufsicht empfehlen will. Je nach der vorgeschlagenen Lösung wird die bestehende Ordnung entweder aufgehoben oder entsprechend angepasst. Dabei erscheint der Kommission wichtig, dass die interne Datenschutzberatung weiter gestärkt und das Thema Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip auf kommunaler Ebene integriert wird. In die- sem Zusammenhang wird die Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes bzw. der Entwurf eines neuen Informations- und Datenschutzgesetzes, welcher am 13. Mai 2008 vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt wurde, wichtige Hinweise geben.

Seite 45, Kommentar zur Bilanz 2007

k) Der aktuelle Deckungsgrad der PK (Rechnungskreis Riehen) betrug per

31.12.2007 96,6%. Wie hoch resp. tief ist er aktuell? Welche Massnahmen haben der Gemeinderat und die PK BS zur Behebung der Unterdeckung geprüft (resp.

welche Sanierungsmassnahmen werden getroffen, falls der Deckungsgrad derzeit unter 95% liegt)? Welche Prognose ist bezüglich der Entwicklung des Deckungs- grads zu stellen? Welche Kosten kommen auf die Gemeinde zu?

Wie kam es zur signifikanten Reduktion des Deckungsgrads von 98,3% per Ende 2006 um 1,7%-Punkte auf 96,6% per Ende 2007? Die Jahresperformance der PKBS betrug 2,4%.

Der Grund für das unbefriedigende Ergebnis liegt in den massiven Kursrückschlägen an den weltweiten Finanzmärkten im letzten Quartal 2007. Vergleiche mit anderen Pensionskassen ergeben ein sehr zwiespältiges Bild. Gegenüber den offiziellen schweizerischen Vergleichs-

(11)

Seite 10 kennzahlen liegt die PKBS gut da. Allerdings gibt es auch Kassen, die eine überraschend gute bis sehr gute Performance aufweisen können:

PKBS 2,4%

ASIP Schweiz Pensionskassenverband 1,8%

Swisscanto; Schweiz. Durchschnitt 2,1%

BLVK BE, Bernische Lehrervers.-Kasse 1,2%

PK Kanton Solothurn 1,2%

Publica Bundes-PK 1,3%

Novartis 2,1%

BLPK BL, Basellandschaftl. PK 4,0%

APK AG, Aargauische PK 4,2%

Coop 4,7%

Das eingegangene Risiko ist bei diesen Vergleichen nicht berücksichtigt, wäre für eine seri- öse Beurteilung jedoch sehr mitentscheidend.

Ein Ausblick in das neue Jahr zeigt weitere deutliche Einbrüche an den Kapitalmärkten. Der relevante Credit Suisse Index für das 1. Quartal 2008 beträgt -5,6%. Das Zwischenergebnis der PKBS dürfte etwas weniger negativ ausgefallen sein. Bei einem Zwischenstatus würde allerdings ein Deckungsgrad von unter 95% festgestellt werden müssen.

Prognosen bezüglich zukünftigem Deckungsgrad sind vollkommen unmöglich. Dessen Ent- wicklung hängt alleine von der erzielten Performance und somit von den globalen Finanz- märkten ab. Und deren Verhalten ist bekanntlich nicht vorhersehbar. Dabei ist jedoch nicht zu übersehen, dass sehr viele Fachleute, auch sehr ernstzunehmende, von einer mittelfris- tigen Erholung der Märkte ausgehen. Eine diesbezügliche vorsichtige Bestätigung hat sich in den letzten Wochen auch bereits ergeben. Sollte jedoch der Deckungsgrad Ende 2008 unter 95% liegen, müssten grundsätzlich Sanierungsmassnahmen getroffen werden. Aber auch dabei werden die PKBS und die Aufsichtsbehörde in der Beurteilung mitberücksichti- gen, dass die Unterdeckung nicht aus einer Unterfinanzierung (unausgewogenes Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen), sondern eben aus einem schlechten Vermögensertrag entstanden ist. Und gemäss dem statistischen Gesetz sollten sich nach schlechten Jahren auch wieder gute Anlagejahre einstellen. Somit dürften die Sanierungsmassnahmen mode- rat ausfallen.

Grundsätzlich werden Sanierungsmassnahmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer partner- schaftlich getragen. Sollte der Deckungsgrad z.B. um 3%-Punkte angehoben werden müs- sen, müssten rund 3 Mio. Franken finanziert werden. Da im PK-Gesetz die Leistungen vor- gegeben sind, könnte diese Summe nicht mittels Leistungskürzung aufgebracht werde. So- mit wäre der einfachste Weg die Lösung über Zusatzbeiträge. Bei beitragspflichtigen Löh- nen von rund 12,4 Mio. Franken würde ein Sanierungsbeitrag von total 5% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen während fünf Jahren benötigt. Aber auch die Rentner könnten über einen anteiligen Verzicht auf Rententeuerung mitbeteiligt werden.

(12)

Seite 11 Anmerkungen der GPK

Die GPK ersucht die Spezialkommission Lohnfragen, das Thema Pensionskasse im Zu- sammenhang mit der neuen Lohnordnung für die Gemeindeangestellten aufzugreifen.

Zudem würde es die GPK im Sinne der besseren Lesbarkeit begrüssen, wenn alle Informa- tionen zur Pensionskasse künftig auf einer Seite aufgeführt werden könnten.

3. Stellungnahmen des Controllers zu einzelnen Fragen und Anmerkungen der Geschäftsprüfungskommission zum Geschäftsbericht 2007 des Gemeinderats Erstmals führte die GPK ein separates Hearing mit dem Controller zu spezifischen Finanz- fragen in Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht durch. Seine Antworten sind nachste- hend auszugsweise abgedruckt.

S. 45, Kommentar zur Bilanz 2007 - Instandsetzungsrückstellungen

a) Was sind die Gründe für die unterdurchschnittlich wenig getätigten Instandsetzungsinvestitionen in 2007?

Instandsetzungsinvestitionen bzw. Sanierungen erfolgen nur, wenn Bedarf besteht bzw.

wenn etwas kaputt ist und repariert werden muss. Besteht kein Bedarf an Instandsetzungs- investitionen bzw. Sanierungen, bleiben die Rückstellungen erhalten.

Zur Planung des künftigen Investitionsbedarfs wurden sämtliche Liegenschaften zwischen- zeitlich von einer externen Firma überprüft und der Investitionsbedarf für die nächsten Jahre in einer Liste festgehalten.

Auf Seite 54 des Hauptberichts wird ein Überblick über die Investitionen des Verwaltungs- vermögens, Anlagen des Finanzvermögens und der Instandsetzungs-Investitionen gege- ben.

In der Erfolgsrechnung auf Seite 46 des Hauptberichts ist in der Kategorie 38 die Instand- setzungsrückstellung (ISR) in Höhe von CHF 2,7 Mio. ausgewiesen. Dieser Betrag ent- spricht dem Ressourcenverzehr des Jahres 2007. Dieser Betrag wird in der Bilanz als Zu- weisung an die Instandsetzungsrückstellung gebucht. Aus dieser Rückstellung werden Mit- tel entnommen, wenn in den kommenden Jahren Instandsetzungsarbeiten ausgeführt wer- den.

Die Revisoren haben vorgeschlagen, das Finanzvermögen jedes Jahr mit 1,5% für ISR zu belasten. Die Gemeinde vertritt dagegen die Auffassung, dass eine jährliche Belastung von 1% auf Grund des guten Zustands der Liegenschaften ausreichend ist.

(13)

Seite 12 b) Ist im 2007 bei den Ersatzinvestitionen zu hoch budgetiert worden?

Die Investitionen schwanken jedes Jahr entsprechend dem jeweiligen Bedarf. Im 2007 konnten bestimmte Massnahmen, die geplant waren, auf Grund von Projektverschiebungen noch nicht oder nur teilweise durchgeführt werden.

c) Wo sind die nicht getätigten Investitionen einsichtig?

Auf Seite 50 im Hauptbericht werden im Kommentar jene Investitionen aufgeführt, die nicht oder nur teilweise im 2007 durchgeführt werden konnten. Auf Seite 49 im Hauptbericht wer- den in der Anmerkung Angaben zu den im 2007 auszuführenden Instandsetzungsmass- nahmen zur Werterhaltung der Liegenschaften gemacht.

S. 9, Cash Flow / Selbstfinanzierungsspielraum

d) Was sind die Hauptgründe für die unterdurchschnittlich wenig getätigten Ersatzinvestitionen in 2007?

Im Hauptbericht auf Seite 9 ist ausgeführt, dass es in den kommenden Jahren bei den Er- satzinvestitionen zu einem Nachholbedarf kommen wird, da im 2007 unterdurchschnittlich wenige Ersatzinvestitionen getätigt worden sind. Langfristig ist ein Cash Flow von CHF 10 Mio. anzustreben, da jährlich ca. CHF 7 Mio. auf Abschreibungen bzw. den Ersatz der Ge- meindeinfrastruktur und CHF 2,7 Mio. für Instandsetzungsinvestitionen in die Liegenschaf- ten entfallen sollten.

e) Solange die Abschreibungen gemacht werden, leben wir auf Kosten künftiger Generationen. Werden Abschreibungen auch beim Strassennetz gemacht?

Beim Strassennetz werden Abschreibungen auf einen Zeitraum von 70 Jahren vorgenom- men.

S. 44, Bilanz

f) Was versteckt sich unter: Verwaltungsvermögen - angefangene Projekte?

Die Position „angefangene Projekte“ wurde auf Wunsch der Revisoren neu gebildet. Diese Position zeigt jeweils die zum Zeitpunkt des Geschäftsberichts noch nicht abgeschlossenen Projekte und Arbeiten wie für 2007, z. B. Grenzacherweg, S-Bahn-Station Riehen Dorf und Leitungsnetz Wärmeverbund.

(14)

Seite 13 g) Wie sehen die Rückzahlungsmodalitäten der Gemeinde für Festkredite aus?

Ab Februar 2001 bestehen Festkredite bei den Versicherungen Swisslife in Höhe von CHF 3 Mio. mit einer Laufzeit bis Februar 2011 und Winterthur in Höhe von CHF 2 Mio. mit einer Laufzeit bis Februar 2009.

Bislang galt die Regelung, dass die Verwaltung ohne Zustimmung des Einwohnerrats einen Kredit bis zu CHF 12 Mio. aufnehmen kann. Diese Bewilligung für die Aufnahme von Kredi- ten ist älteren Datums. Wenn zukünftig neue Schuldkredite benötigt werden sollten, wird die Verwaltung vorgängig einen entsprechenden Antrag stellen.

h) Wie hoch sind die Zinsen die für diese Festkredite gezahlt werden müssen?

Die Zinshöhe beträgt durchschnittlich zirka 4%. Eine detaillierte Zusammenstellung zur Zinshöhe der laufenden Kredite wird dem Protokoll beigefügt.

Swisslife (Kredit 3 Mio.) Zins 4,0 % Zins CHF 120'000.- Winterthur (Kredit 2 Mio.) Zins 3,9 % Zins CHF 78'000.- Commerzbank (Rückzahlung im

Februar 2007)

(Kredit 2 Mio.) Zins 3,78 % Zins CHF 12’390.- Verzinsung Vorauszahlung auf

Wiesenbrücke

Zins CHF 10'054.-

Verzinsung Mietdepots Zins CHF 192.-

Total Zinsen auf Schulden 220’636.-

4. Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung der Jahresrechnung

Unter den Schwerpunktthemen nahm sich die Revisionsstelle die Subventionen und Beiträ- ge vor: Sie prüfte stichprobenweise deren Vereinnahmung und Verbuchung. Mängel bei den ausbezahlten Beiträgen und Zuwendungen konnten keine festgestellt werden.

Die Abläufe in der Sozialhilfe gemäss Empfehlung Jaggi wurden zwischenzeitlich grössten- teils umgesetzt.

Die Steuerschätzungen liegen absolut im Rahmen. Die Auswirkungen der Vermögenssteuer werden erst in zwei Jahren deutlich.

Die Geschäftsprüfungskommission hat vom Bericht und den Empfehlungen der Revisions- stelle PricewaterhouseCoopers vom 1. April 2008 Kenntnis genommen. Die Revisionsstelle bestätigt die ordnungsgemässe Rechnungslegung der Gemeinde Riehen ohne Einschrän- kungen und Vorbehalte und empfiehlt die Genehmigung der Jahresrechnung 2007.

(15)

Seite 14 5. Antrag

I. Dem Einwohnerrat wird beantragt, die Produktsummenrechnung, die Investitionsrech- nung und die Bilanz der Einwohnergemeinde Riehen für das Jahr 2007, die wie folgt ausgewiesen werden, zu genehmigen:

1. Die Produktsummenrechnung:

Nettoerlöse der neutralen Positionen CHF 70'597'524.93

Nettokosten der Produktgruppen CHF -70'771'453.50

Verlust CHF -173'928.57

2. Die Investitionsrechnung:

Einnahmen CHF 1'082'636.60

Ausgaben CHF -5'557'226.94

Nettoinvestitionen CHF -4'474'590.34

3. Die Bilanz:

Aktiven CHF 447'402'846.82

Passiven CHF -447'576'775.39

Verlust CHF -173'928.57

II. Dem Einwohnerrat wird beantragt, die Erfolgsrechnung zur Kenntnis zu nehmen.

Riehen, 5. Juni 2008

Der Präsident der

Geschäftsprüfungskommission:

Eduard Rutschmann

5. Juni 2008 E. Rutschmann/Ei

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Mitglieder der GPK bedanken sich an dieser Stelle beim Gemeinderat, beim Gemeinde- verwalter und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die sachliche und

Mai 2008 die Abschnitte im Geschäftsbericht 2007 des Gemeinderats besprochen, welche sich mit der Produktgruppe 3 „Finanzen und Steuern“ befassen (Hauptbericht, S.. Bei der

Mai 2008 die Abschnitte im Geschäftsbericht 2007 des Gemeinderats besprochen, welche sich mit der Produktgruppe 4 „Gesundheit“ befassen (Hauptbericht, S.. Bei der Beratung

Kindergartenzahlen: Eine Kindergartenklasse weniger als geplant wurde eröffnet. Gründe: Es wurden nicht alle kindergartenpflichtigen Kinder in das staatliche Angebot geschickt.

Die Verwaltung wird dabei zurückhaltend vorgehen und weitere Stel- lenaufstockungen erst vornehmen, wenn es sich zeigt, dass die anfallenden Arbeiten nicht bewältigt werden

Seit Jahren verlangt die GPK eine Aufstellung nach Abteilungen geordnet und was der GPK wichtig erscheint, ein Vergleich zurück, d.h. Im letztjährigen Bericht hat

a) Die IGRS konnte die nötige Aufbauarbeit nicht in der geforderten Zeit seriös leisten (in- terne Organisation IGRS, Rekrutierung Leiter, Absprachen mit Sportamt Basel-Stadt

Juni 2015 wurde darüber informiert, welche Kosten einem Pro- dukt belastet werden können, da sie nicht direkt durch das Projekt verursacht sind oder so- wieso angefallen wären.. Die