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Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Bericht des Gemeinderats zum Parlamentarischen Auftrag der GPK zur Ände-rung des Personalreglements der Gemeinde Riehen

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Geschäftsprüfungskommission GPK

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.2.6 Nr. 10-14.795.04

Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Bericht des Gemeinderats zum Parlamentarischen Auftrag der GPK zur Ände- rung des Personalreglements der Gemeinde Riehen

Bericht an den Einwohnerrat

1. Ausgangslage

Seit einigen Jahren moniert die GPK die hohen Guthaben an erbrachten Mehrleistungen und Ferien sowie die regelmässigen Auszahlungen von Mehrleistungen vor allem im Bereich des Kaders und Mitarbeitenden mit einem 100%-Pensum. Die GPK musste feststellen, dass in der Verwaltung die Vorgaben des Personalreglements bezüglich den übertragbaren, ma- ximalen Mehrleistungen in vielen Fällen nicht eingehalten wurden. Auf Interventionen der GPK haben der Gemeindeverwalter und die Leiterin Fachbereich Personal im Januar 2013 die Mitarbeitenden und Führungsverantwortlichen aufgefordert, die Handhabung der Best- immungen des Personalreglements konsequenter einzuhalten resp. durchzusetzen. In der Folge haben sich im 2013 und 2014 Auszahlungen und Übertragungen von Mehrleistungen über alle Mitarbeitenden hinweg betrachtet reduziert. Bei einigen Mitarbeitenden mit einem 100%-Pensum und zum Teil einer Kaderfunktion verharren die erbrachten Mehrleistungen auf hohem Niveau. In einem vom Einwohnerrat im Frühjahr 2014 überwiesenen Parlamenta- rischen Auftrag der GPK wurde der Gemeinderat aufgefordert, das Personalreglement so zu ändern, dass Auszahlungen von Mehrleistungen im Kaderbereich eingeschränkt werden können. Aus den aktuell vorliegenden Zahlen für das Jahr 2014 wird auch ersichtlich, dass die Ferienguthaben markant ansteigen. Eine nicht geringe Zahl an Mitarbeitenden verfügen anfangs 2015 über Guthaben - kumuliert aus Ferien und Mehrleistungen - von 10 und mehr Arbeitswochen.

2. Änderungen des Personalreglements per 1. Januar 2015

Als Reaktion auf den von der GPK eingebrachten Parlamentarischen Auftrag zur Abände- rung des Personalreglements verstärkte der Gemeinderat per 1. Januar 2015 die Steuerung der Mehrleistungen und verschärfte die Bestimmungen für deren Übertrag. Die GPK be- grüsst grundsätzlich die vorgenommenen Änderungen des Personalreglements. Die Wirk- samkeit resp. die Durchsetzung durch die Vorgesetzten der neuen Regelungen wird erst- mals Ende 2015 beurteilt werden können. Da bis Ende 2015 die nicht abgebauten Guthaben an Mehrleistungen durch Auszahlungen getilgt werden sollen, werden erst die Zahlen aus dem Jahr 2016 endgültig Aufschluss über die Wirksamkeit des angepassten Personalregle- ments geben.

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Seite 2 3. Keine Änderungen im Bereich des Kaders

Das eigentliche Kernanliegen des Parlamentarischen Auftrags, die Auszahlung von Mehr- leistungen im Kaderbereich einzuschränken, wurde vom Gemeinderat nicht aufgenommen.

Der Gemeinderat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Gemeinde Riehen keine eigentli- che Kaderstruktur kenne und dass die im Kanton Basel-Stadt seit 2012 geltende Einschrän- kung für Auszahlungen rechtlich nicht abgesichert sei. Da die GPK dieser Argumentation nicht folgen kann, soll aus Sicht der GPK der Parlamentarische Auftrag vorerst nicht abge- schrieben werden. Eine Abschreibung kann aus Sicht der GPK geprüft werden, wenn sich Anzahl und Umfang der Auszahlungen im Kaderbereich stark reduziert haben.

4. Antrag

Die GPK beantragt dem Einwohnerrat, den Parlamentarischen Auftrag stehen zu lassen und damit den Gemeinderat zu verpflichten, dem Einwohnerrat nach Jahresfrist über die Wirkung der per 1. Januar 2015 eingeführten Änderungen im Personalreglement zu berich- ten.

Riehen, 17. April 2015

Geschäftsprüfungskommission Der Präsident:

Dr. Christian Griss

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