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Anleitung für die Erstellung von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Stand 02/2008

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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Stadthausbrücke 8 Amt für Immissionsschutz und Betriebe 20302 Hamburg

________________________________________________________________________________

Anleitung für die Erstellung von Antragsunterlagen für Genehmigungsverfahren nach dem

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Stand 02/2008

Übersicht

______________________________________________________

I. Wegweiser für vollständige und formgerechte

Antragsunterlagen Seite 2 ff

II. Verbindliche Gliederung der Antragsunterlagen Seite 6 ff

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Bundes-Immissionsschutzgesetz

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Diese Anleitung informiert Sie über die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Antragstellung beachten sollten, um ein reibungsloses und zügiges Genehmigungsverfahren zu ermögli- chen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Antragsunterlagen. Wir informieren Sie darüber, welche Angaben die Genehmigungsbehörden und Fachdienststellen über das beantragte Vorhaben benötigen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durchführen zu kön- nen.

Der nachfolgende Wegweiser gibt Ihnen einen praktischen Überblick, gibt Hilfestellungen und nennt Ihnen die Vorgaben für die redaktionelle Aufbereitung der Antragsunterlagen.

I. Wegweiser

für vollständige und formgerechte Antragsunterlagen

„ALL-IN“-Service

Kurze, gesetzlich vorgegebene Entscheidungs- fristen

Formvorschriften 9. BImSchV

1. Einführung

Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) ist ein Zulassungsverfahren mit folgendem gesetzlich verbrieftem Serviceangebot für den Antragsteller / die An- tragstellerin:

Das Verfahren schließt andere behördliche Genehmigungen und Ent- scheidungen ein (Ausnahmen siehe § 13 BImSchG). Es wird zentral von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Ge- nehmigungsbehörde geleitet, koordiniert und fachlich abgestimmt. Der Vorteil:

• Ein Antrag für alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen

• Eine zentrale Ansprechperson

• Ein Bescheid.

Die einzelnen betroffenen Fachbehörden und -dienststellen werden von der Genehmigungsbehörde beteiligt. Ihre Entscheidungen und Stellungnahmen fließen in den Genehmigungsbescheid mit ein.

Das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein schnelles Verfahren. Die Genehmigungsbehörde ist gesetzlich verpflichtet, im Regelfall über den Antrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten bzw. im Fall der Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 7 Monaten zu entscheiden.

Das Genehmigungsverfahren unterliegt einer Reihe von verbindlichen Formvorschriften, die in der Verordnung über das Genehmigungs- verfahren (Neunte Verordnung zur Durchführung des BImSchG - 9. BImSchV) niedergelegt sind. Diese Vorschriften betreffen auch den Inhalt und die Form der Antragsunterlagen.

(3)

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg 3 Stand: 02/2008

ANLEIT.DOC Anleitung Genehmigungsantrag nach BImSchG

¾

¾

¾

¾

¾

Vorgespräch

Gegenstand der Antragsberatung

Vorantrags- konferenz

Vorprüfung der Antragsunterlagen

2. Antragsberatung

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin kann sich vor Antragstellung in allen zum Verfahren gehörenden Fragen von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beraten lassen. Auf die Antragsbera- tung besteht nach § 2 Absatz 2 der 9. BImSchV ein Rechtsanspruch.

Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig, d.h. bereits in der frühen Pla- nungsphase des Vorhabens von dem Beratungsangebot Gebrauch zu machen.

Gegenstand der Antragsberatung ist insbesondere die Erörterung von verfahrensrechtlichen und praktischen Fragen der Durchfüh- rung des Genehmigungsverfahrens, z.B. Wahl der Verfahrensart, Antrag auf Vorbescheid, Teilgenehmigung, Zulassung des vorzei- tigen Beginns usw.

der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens und der sich hieraus ergebenden Genehmigungsvoraussetzungen, Nachweise, Gutachten usw.

der Beteiligung anderer Fachbehörden und –dienststellen, ggf.

Erörterung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Erörterung der erforderlichen Antragsunterlagen. Inhalt und Um- fang der Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlie- gen müssen,

Erörterung des zeitlichen Ablaufs des Verfahrens und der Mög- lichkeiten der Beschleunigung.

Neben der Beratung in verfahrensrechtlichen Fragen ist vor allem die frühzeitige Absprache über Inhalt und Umfang der einzureichenden Antragsunterlagen eine wichtige Voraussetzungen für ein zügiges Genehmigungsverfahren. Bei komplexeren Vorhaben kann es emp- fehlenswert sein, eine Vorantragskonferenz unter Hinzuziehung aller am Verfahren beteiligten Behörden und Dienststellen durchzuführen.

Als Teil der Antragsberatung bietet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Ihnen eine kostenlose Vorprüfung der Antragsunterla- gen an. Diese Vorprüfung auf Vollständigkeit vor der Vervielfältigung der Antragsunterlagen hat sich für beide Seiten bewährt. Wir empfeh- len Ihnen, das Angebot in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.

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Verbindliche Gliederung

Nicht Zutreffendes

Beschriftung, Numerierung

Formblätter

auf Diskette / per E-Mail

Textteil Zeichnungen

Formblätter stets verwenden

Ausnahme

3. Gliederung der Antragsunterlagen

Die Vorgabe einer verbindlichen Gliederung für die Antragsunterlagen und die Einführung von Formblättern erleichtern den beteiligten Be- hörden die Prüfung der Unterlagen und tragen zur Beschleunigung des Verfahrens bei.

In Abschnitt II dieser Anleitung wird die Gliederung der Antragsunter- lagen verbindlich vorgegeben. Diese Gliederung enthält alle wichtigen Sachthemen, die in einem Genehmigungsverfahren nach BImSchG prüfungsrelevant sein können.

In den Fällen, in denen einzelne Sachthemen für das beantragte Vor- haben nicht zutreffen, wird unter der betreffenden Kapitel-Nr. ein er- läuternder Hinweis eingeordnet. Wenn zum Beispiel mit dem Vorha- ben keine baulichen Veränderungen verbunden sind, wird unter der entsprechenden Kapitel-Nr. (5a) der Hinweis eingeordnet: Z.B. "Mit dem beantragten Vorhaben sind keine baugenehmigungspflichtigen Än- derungen verbunden."

Die Antragsunterlagen werden mit den entsprechenden Gliederungs- nummern beschriftet. Innerhalb der Abschnitte werden die Blätter, Zeichnungen, Formulare u.ä. fortlaufend nummeriert. Z.B. "10-1", d.h.

Blatt 1 des Abschnittes 10.

4. Antragsformulare und Formblätter

Formblätter helfen der Genehmigungsbehörde, sich schnell einen Ü- berblick über die prüfungsrelevanten Details eines Vorhabens zu ver- schaffen. Sie erleichtern das Abprüfen der Genehmigungsvorausset- zungen. Dem Antragsteller sollen die Formblätter helfen, die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nachzuweisen und vollständige und prüffähige Unterlagen einzureichen. Die Formblätter sind im In ternet verfügbar. Sie können auf Anfrage auch als Microsoft Word- Dokumente auf CD oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.

Die Formblätter werden in der Regel durch einen beschreibenden Textteil und zeichnerische Darstellungen ergänzt. Die Rechtsgrund- lage für die Einführung von Formularen ergibt sich aus § 5 der 9.

BImSchV.

Bitte verwenden Sie stets die vorgegebenen Formulare und Formblätter. Falls im Einzelfall keine für die Beschreibung des Vorhabens sinnvollen An- gaben auf dem Formblatt möglich sind, wird das Formblatt mit einem entsprechenden Kommentar versehen. Z.B. „entfällt, weil ...“

Falls durch das Vorhaben ein ganzes Sachkapitel der Gliederung nicht berührt wird, entfallen auch die zugehörigen Formblätter.

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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg 5 Stand: 02/2008

ANLEIT.DOC Anleitung Genehmigungsantrag nach BImSchG

Abweichungen nur nach ausdrückli- cher Absprache

Änderungen deut- lich erkennbar machen

Abweichende Anzahl der Ausfer- tigungen

Bitte weichen Sie ansonsten nur nach ausdrücklicher Absprache mit der Genehmigungsbehörde von den Vorgaben für die Antragstellung ab.

Falls Änderungen in den vorgedruckten Formblättern von der Sache her geboten sind (z.B. Änderung der vorgegebenen Dimension kg/h in

"g/h"), wird gebeten, diese deutlich erkennbar zu machen.

5. Mehrfachausfertigungen der Antragsunterlagen

Die Anzahl der identischen Ausfertigungen der Antragsunterlagen rich- tet sich nach der Zahl der parallel zu beteiligenden Dienststellen und Behörden. Sie beträgt im Regelfall für Genehmigungsverfahren

ohne öffentliche Auslegung: 6 - 9 Exemplare

• mit Beteiligung der Öffentlichkeit: 10 - 15 Exemplare.

Die im Einzelfall benötigte Anzahl der Antragsausfertigungen erfragen Sie bitte bei der Antragsberatung.

Bestimmte Unterlagen werden in abweichender Ausfertigung benötigt:

DieNachweise für die Standsicherheit(statische Berechnungen): 2-fach

Grundstücksentwässerungsunterlagen: 4-fach

Sicherheitsberichte 3-fach

Unterlagen nach Betriebssicherheitsverordnung 3-fach (siehe auch Erläuterungen zu Kapitel 16a).

In Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung:

Getrennt vorgelegte Antragsunterlagen, dieGeschäfts- oder

Betriebsgeheimnisse enthalten: 2-fach;

Kurzbeschreibung: 20-fach;

Sicherheitsbericht, Sicherheitskonzept 6-fach.

Je nach Erfordernis des Einzelfalls können mehr oder weniger Ausfertigungen bzw.

Exemplare erforderlich sein.

6. Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse

Der Inhalt von betriebs- und geschäftsgeheimen Antragsunterlagen muss - soweit es ohne Preis- gabe des Geheimnisses geschehen kann - so ausführlich dargestellt sein, dass es Dritten mög- lich ist zu beurteilen, ob und in welchem Umfang sie von den Auswirkungen der Anlage betroffen werden können (§ 10 Abs. 2 BImSchG). Die Ge- nehmigungsbehörde kann nach § 10 Abs. 3 der 9.

BImSchV von der Geheimhaltungseinstufung des Antragstellers abweichen.

(6)

Datumsangabe

Pläne, Zeichnungen

Maßstab angeben

Nordpfeil, Standort- Koordinaten

farbliche Markie- rung

grüne Eintragungen

Lochränder

Unterschriften

Vorlage der Antragsunterlagen

Es wird empfohlen, die Abgrenzung offen/geheim vor Antragstellung mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. Auf jeden Fall ist die Art der geheim zu haltenen Information zu bezeichnen (z.B. Stoff- mengen, Bestandteile von Rezepturen, Apparategrößen, bestimmte Zusatzinformationen in Fließbildern).

7. Sonstige redaktionelle Anforderungen

Auf jedem Blatt der Antragsunterlagen ist durch eine Datumsangabe der Bearbeitungsstand kenntlich zu machen, damit bei späteren Kor- rekturen oder Ergänzungen ohne weiteres erkennbar ist, um welche Fassung es sich jeweils handelt.

Großformatige Pläne, Zeichnungen u.ä. sind so zu falten, dass sie eingeheftet zum vollen Format aufgefaltet werden können (vergl. hier- zu DIN 824). Die Bildaufteilung sollte so gestaltet werden, dass man den Zeichnungsinhalt (z.B. Fließbilder) und gleichzeitig den zugehöri- gen Textabschnitt (Legende) nebeneinander lesen kann.

Auf Karten, Bauzeichnungen, Apparateaufstellungsplänen, Apparate- zeichnungen u. ä. muss jeweils der Maßstab angegeben sein.

Auf Karten, Werksplänen, Grundrissen, Emissionsquellen-Plänen u. ä.

sind jeweils die Nordrichtungund die Hoch- und Rechtswerte (Gauß- Krüger-Koordinaten) einzutragen.

Bei Änderungsanträgen sind die neuen Gebäudeteile, Einrichtungen, Apparate etc. durch rote Markierungen, die wegfallenden Elemente durch gelbe Markierungen, Schraffuren o.ä. hervorzuheben.

Grüne Eintragungen und Vermerke bitte nicht vornehmen. Sie sind der Genehmigungsbehörde vorbehalten.

Zum Schutz vor dem Ausreißen bitte die Lochränder verstärken.

Der Antrag, jeder Gliederungsabschnitt und jede Zeichnung muss von einem Vertretungsberechtigten des Antragstellers unterschrieben sein;

mit Ausnahme der Bauvorlagen genügen für die Mehrausfertigungen Kopien der unterschriebenen Unterlagen.

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Behörde für Stadtent- wicklung und Umwelt in deutlich beschrifteten Ordnern bzw. Mappen (Firmenname, Projekttitel, Exemplarnummer) ein.

(7)

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Gliederung Anleitung zum Genehmigungsantrag nach BImSchG

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II. Verbindliche Gliederung der Antragsunterlagen

Kapitel Nr.

Thema

Inhalte

Formblatt

Titel Nr.

Zeichnungen/Tabellen/

spezielle Unterlagen

1 Antrag Antrag

Genehmigungsbestand Angaben zur Betriebsor- ganisation

Herstellungskosten

1/1 1/2 1/3

1/4

- ggf. Begründungen zu gesonderten An- trägen

2 Inhaltsverzeichnis - ggf. Kennzeichnung geschäfts- oder betriebsgeheimer Unterlagen

3 Kurzbeschreibung

Art und Umfang des Vorhabens, Umweltauswirkungen, Schutz- maßnahmen

In der Regel mit Lageplan, Ansichtsfoto/ - zeichnung

- ggf. Grundfließbild

4 Standort und Umgebung

Beschreibung mit Hinweisen auf empfindliche Nutzungen

- Topografische Karte - Werksplan

5 Bauvorlagen,

Grundstücksentwässerung 5a Bauvorlagen,

Baubeschreibung,

Bedarf an Grund und Boden

- Flurstück- und Eigentümernachweis (aktueller Auszug aus dem Liegen- schaftsbuch)

- Lageplan, ggf. Freiflächenplan - ggf. Baugrunduntersuchungen - Bauzeichnungen

- Standsicherheitsnachweise - ggf. sonstige bautechnische

Nachweise

5b Grundstücksentwässerung Sammlung und Einleitung von Niederschlagswasser, häuslichem und gewerblichem Abwasser ins öffentliche Siel. Behandlung, Nut- zung, Sielanschluss

-Entwässerungsantrag -ggf.Sielanschlussantrag -Abwasserdaten

-Abwasserbehandlung

5b/1

5b/2 5b/3

- Entwässerungsplan, Sielskizze - Bauzeichnungen

- Bemessungsrechnungen - ggf. Strangschema

- ggf. Verwendbarkeitsnachweise

6 Natur-, Arten- und Land- schaftsschutz

Beschreibung der Eingriffe in Natur und Landschaft, der mögli- chen Beeinträchtigung von FFH- Schutzgebieten und/oder FFH- geschützten Arten

- ggf. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

- ggf. Ausgleichsplan

- ,ggf. FFH-Studie,

- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung

7 Betriebsbeschreibung: Verfahrens- und Anlagen- beschreibung

-Betriebseinheiten -Apparateliste

7/1 7/2

- - Fließbilder, Verfahrensschemata - - Apparateaufstellungsplan - (Grundrisse, Schnitte, auf der Grundlage der Bauzeichnungen) - - Apparatedaten, -zeichnungen, -unterlagen

(8)

Kapitel Nr.

Thema

Inhalte

Formblatt

Titel Nr.

Zeichnungen/Tabellen/

spezielle Unterlagen 8 Stoffe, Zubereitungen

Art, Menge, Beschaffenheit, Ein- stufung

-Stoff-Eingänge -Stoff-Ausgänge, -Sonstige Abfälle

8/1 8/2 8/3

- Stoffstromschema mit Art, Menge und Zusammensetzung der Stoffströme - Sicherheitsdatenblätter

9 Abfallvermeidung, Abfallverwertung Abfallbeseitigung

-Abfallentsorgung

-Rechtfertigung der Abfall- mengen / Beseitigung

9/1

9/2

- Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung / Beseitigung, Annahmeerklärungen des Entsorgers - ggf. Angaben zum betrieblichen Ab-

fallentsorgungskonzept

10 Umgang mit wasser- gefährdenden Stoffen

VAwS-Anlagen 10/1 - ggf. Anlagenkataster / Lageplan - Verwendungs- und Übereinstim-

mungsnachweise

- ggf. Unterlagen und Nachweise für die Eignungsfeststellung

11 Luftreinhaltung 11a Emissionen,

Art, Menge und Häufigkeit von Emissionen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Emis- sionskontrolle

Emissionsquellen Emissionen

Abgasreinigungsein- richtungen

11a/1 11a/2

11a/3

- ggf. Schornsteinhöhenberechnung - ggf. Quellenplan

- Emissionsmessergebnisse vergleichbarer Anlagen

11b Immissionen

Einhaltung der zulässigen Belas- tungswerte für Luftschadstoffe, Geruch, sonstige Immissionen (z.B. Licht, Wärme, elektromag- netische Strahlung)

- ggf. Immissionsprognose über die zu erwartende Zusatzbelastung

- ggf. Gutachten über die Vorbelastung, d Zusatz- und Gesamtbelastung - ggf. Sonderfallprüfung

11c CO2-Emissionen

Angaben zur Ermittlung und Be- richterstattung nach § 5 TEHG

(Nur für Anlagen bzw. Tätigkeiten nach Anhang 1 TEHG)

ggf.

Formulare des Zuteilungs- antrages der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)

- Angaben über die Tätigkeiten mit CO2-Emissionen

- Aufstellung der Rohmaterialien und Hilfsstoffe, die mit CO2-Emissionen verbunden sind

- Angaben zur Ermittlung der CO2- Emissionen und Berichterstattung

12 Sparsame und effiziente Energieverwendung

Wirkungsgrad der Energieerzeu- gung, Maßnahmen zur effizien- ten Energienutzung

- ggf. Energieflussdiagramm

13 Schutz vor Lärm und Erschütterungen

Dämpfungs- und Schutzmaß- nahmen, Einhaltung der zulässi- gen Immissionsschallpegel

Schallquellen 13/1 - Schallquellenplan

- -Schallimmissionsprognose

- ggf. Schall-Vorbelastungsmessungen

(9)

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Stand: 02/2008

Gliederung 3 Anleitung Genehmigungsantrag nach BImSchG

Kapitel Nr.

Thema

Inhalte

Formblatt

Titel Nr.

Zeichnungen/Tabellen/

spezielle Unterlagen 14 Anlagensicherheit

Technische und organisatorische Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begren- zung der Auswirkungen nach Störfall-Verordnung

- ggf. Nachweis der Einstufung nach Stör fall-VO

- ggf. Sicherheitskonzept - ggf. Sicherheitsbericht

15 Brandschutz Brandschutz/

Löschwasserrückhaltung

15/1 15/2

ggf. Bemessungsrechnung für das Rückhaltevolumen

16 Arbeitsschutz 16a Technische Anlagen-

sicherheit

insbesondere Explosionsschutz, Dampfkessel- und Druckbehäl- tersicherheit, Schutz vor gefähr- lichen chemischen Reaktionen,

Strahlenschutz Diverse Formblätter *)

- ggf. Ex-Zonenpläne

- Gutachterliche Vorprüfung der Antragsunterlagen nach Betriebs- sicherheitsverordnung durch die zugelassene Überwachungsstelle (in Hamburg TÜV Nord)

16b Arbeitnehmerschutz (ArbStättV, GefStoffV, UVV u.a.)

Arbeitsstätten Gefahrstoffe

16b/1 16b/2

17 Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG)

(Falls erforderlich)

- ggf Unterlagen und Angaben für eine Vorprüfung des Einzelfalls **) - ggf. Gutachten zur Umwelt-

verträglichkeitsuntersuchung

18 Maßnahmen im Fall der Betriebseinstellung

Sicherungs- und Nachsorgemaßnahmen

19 Sonstige

Antragsunterlagen

z.B. Unterlagen zu verkehrsrechtli- chen Fragen, zu Flugsicherheits belangen u.a.

*) Formulare sind vom Fachhandel zu beziehen

**) nach § 3c UVPG i.V.m. Anlage 1 und 2

Referenzen

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