• Keine Ergebnisse gefunden

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 14. Ausgabe vom 4. April 2012

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 14. Ausgabe vom 4. April 2012"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzung des Sozialausschusses am 18.04.2012

Die nächste Sitzung des Sozialausschusses findet mit einer vorherigen Besichtigung des Ilse- Kubaschewski-Hauses, in Starnberg statt. Treff - punkt ist der Tagungsraum des Seniorentreffs im Haus 2, Hanfelder Straße 10 am Mittwoch, den 18. April 2012 um 15:00 Uhr

– Tagesordnung –

I. Öffentliche Sitzung

1. Sachstandsbericht des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes;

2. Jahresbericht der Behindertenbeauftragten des Landkreises Starnberg für 2011;

3. Verschiedenes

II. Nicht öffentliche Sitzung

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

14. Ausgabe vom 4. April 2012

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens - haushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlage-Soll) wird auf Euro 506.890,—

festgesetzt.

Dieser Betrag ist im Verwaltungshaushalt auf der Einnahmenseite als Umlage der Verbands mit glieder veranschlagt. Die Bemessungsgrundlage für die Umlage ergibt sich aus der Verbands satzung.

§ 5

Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeiti- gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts - plan wird auf Euro 10.226,— festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1.1.2012 in Kraft.

Starnberg, 23.03.2012

Hinweis: Die Haushaltssatzung und der Haus halts - plan samt Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung eine Woche ab dem Tag der Veröffentlichung zur öffentlichen Einsicht nahme in der Geschäftsstelle des Tourismusverbandes während der allgemeinen Geschäftszeiten aus.

Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land – B. Sontheim, Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung des Tourismusverbandes Starnberger Fünf-Seen-Land

Haushaltssatzung des Tourismusverbandes Starnberger Fünf-Seen-Land, Haushaltsjahr 2012

Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit Artikel 41 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusam - men arbeit und § 9 (3) der Verbandssatzung erlässt der Zweckverband Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf Euro

802.553,00

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf Euro 0,00 festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförde - rungs maßnahmen sind nicht vorgesehen.

INHALT:

▼ Sitzung des Sozialausschusses am 18.04.2012

▼ Haushaltssatzung des Tourismusverbandes Starnberger Fünf-Seen-Land, Haushaltsjahr 2012

Kurzzeitpflege

Das Landratsamt Starnberg – Fach bereich Sozialwesen – bietet Informations material über Kurzzeitpflege einrichtungen an.

Telefon 08151 148 - 238

www. lk- starnberg.de / kurzzeitpflege Landratsamt Starnberg

Strandbadstraße 2 82319 Starnberg

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Haushaltssatzung des Tourismusverbandes Starnberger Fünf-Seen-Land, Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit

u Haushaltssatzung, Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit Artikel 41 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusam

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80005 München, Postfachanschrift: Postfach 20 05

Die nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Starnberg findet statt am Montag, 15.10.2012 um 09:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes

Deshalb ist der geänderte Bebauungsplanentwurf und dessen angepasste Begründung einschließ- lich Umweltbericht sowie die verfügbaren umwelt- bezogenen Stellungnahmen nochmals in

Beginn jeweils: 10:00 Uhr Ort: Rat - haus Stadt Starnberg; Schlossberghalle (großer Sitzungssaal) Vogelanger 2; 82319 Starnberg Bei Bedarf werden die Termine am 23.. Der

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 • 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in 80005 München, Postfachanschrift: Postfach 20 05