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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg 13a. Ausgabe vom 9. April 2021

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

13a. Ausgabe vom 9. April 2021

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Stefan Frey, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

▼ Aufgrund der §§ 18 Abs. 1 Satz 4, 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.

BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:

Im Landkreis Starnberg hat die nach § 28a Abs.

3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Ein- wohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzi- denz) einen Wert zwischen 50 und 100:

Für den Zeitraum vom 12.04.2021 bis 18.04.2021 gilt daher:

1. Im Landkreis Starnberg findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestab-

Aufgrund der §§ 18 Abs. 1 Satz 4, 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12.

BayIfSMV) macht das Landratsamt Starnberg bekannt:

stand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunter- richt statt.

2. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- stellen im Landkreis Starnberg können nur öff- nen, sofern die Betreuung in festen Gruppen er- folgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Die Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rah- menhygieneplans für die Kinderbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten sind einzuhalten.

3. Organisierte Spielgruppen sind unter Beachtung der Ziffer 2 ebenfalls zulässig.

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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

11b. Ausgabe vom 29. März 2021 Seite 2

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Stefan Frey, Landrat Redaktion: Stefan Diebl

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