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Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen derLänder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung

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Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17. Bundesversammlung

BVers17ZBek

Ausfertigungsdatum: 08.11.2021 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 17.

Bundesversammlung vom 8. November 2021 (BGBl. I S. 4901)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 15.11.2021 +++)  

----

Auf Grund des § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) geändert worden ist, stellt die Bundesregierung fest:

Zur 17. Bundesversammlung wählt die Volksvertretung des Landes

Baden-Württemberg 94Mitglieder

Bayern 115Mitglieder

Berlin 30Mitglieder

Brandenburg 24Mitglieder

Bremen 6 Mitglieder

Hamburg 16Mitglieder

Hessen 53Mitglieder

Mecklenburg-Vorpommern 16Mitglieder

Niedersachsen 73Mitglieder

Nordrhein-Westfalen 156Mitglieder

Rheinland-Pfalz 37Mitglieder

Saarland 9 Mitglieder

Sachsen 39Mitglieder

Sachsen-Anhalt 21Mitglieder

Schleswig-Holstein 27Mitglieder

Thüringen 20Mitglieder.

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