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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen imNennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im

Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze)

Münz5DMBek 1982-07

Ausfertigungsdatum: 05.07.1982 Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Umweltkonferenz-Gedenkmünze) vom 5. Juli 1982 (BGBl. I S. 1060)"

Bek. v. 31. 8.1982 I 1304 ----

(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß des 10. Jahrestages der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm im Jahre 1972 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.

(2) Die Münze wird ab 11. November 1982 in den Verkehr gebracht.

(3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.

(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(5) Die Bildseite zeigt das Internationale Umweltemblem, umgeben von wirbelförmig gegeneinander wirkenden Kreissegmenten.

(6) Sie trägt die Umschrift:

"UMWELTKONFERENZ . DER . VEREINTEN . NATIONEN . 1972".

(7) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift:

"BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE . MARK . 1982".

(8) Das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart befindet sich rechts neben der Wertziffer 5.

(9) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:

"DIE EINE ERDE SCHUETZEN".

(10) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist das Internationale Umweltemblem dreifach eingeprägt.

(11) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Victor Huster, Baden-Baden.

(12) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r F i n a n z e n Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1982, 1061

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