• Keine Ergebnisse gefunden

TOP 12 - Information über und Vergabe von Notdienstplätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "TOP 12 - Information über und Vergabe von Notdienstplätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

In der Senatssitzung am 15. September 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Kinder und Bildung 01.09.20

S 07

Vorlage für die Sitzung des Senats am 15.09.20

Information über und Vergabe von Notdienstplätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

1. Über welche Kommunikationsformen und -kanäle unterrichten die Träger der Kindertagesbetreuung die Eltern einer Einrichtung darüber, dass Betreuung nur eingeschränkt im Rahmen des sogenannten Notdienstes erfolgen kann und wie zeitnah erfolgt in der der Regel eine solche Unterrichtung der Eltern?

2. Inwiefern ist es auch Sicht des Senats angezeigt, konkretere Vorgaben sowohl für den Informations- und Kommunikationsfluss zwischen Einrichtungsleitungen und Eltern sowie für das Vergabeverfahren von Plätzen in der Notbetreuung zu erlassen und welche Möglichkeiten sowie Problemstellungen sieht er in diesem Zusammenhang?

3. Was unternimmt der Senat grundsätzlich dafür, dass Eltern zukünftig frühzeitiger und verlässlicher darüber informiert werden, dass in ihrer jeweiligen Kita Betreuung nur im Notdienst stattfinden kann sowie dafür, dass das sich hieraus ergebende Vergabeverfahren der knappen Plätze in der Notbetreuung in allen Einrichtungen gleichermaßen nachvollziehbar, transparent und einheitlich gestaltet wird?

B. Lösung

Dem Senat wird die Beantwortung wie folgt vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Eine Abfrage der Träger zeigt insgesamt ein verhältnismäßig einheitliches Vorgehen.

Gemeinsam ist allen die Nutzung unterschiedlicher Kommunikationswege und der Anspruch

(2)

der unverzüglichen Meldung. Hier ist zu unterscheiden nach planbaren und unvorhergesehen Notsituationen. Letztere erfordern die unmittelbare, überwiegend telefonische Information oder auch die Nutzung von Messenger-Diensten.

Bei vorhersehbaren Einschränkungen von Diensten werden die Eltern in der Regel auch persönlich in der Bring- und Abholsituation informiert. Gleichzeitig werden die jeweiligen Elternbeiräte in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus nutzen die Träger die Möglichkeit des Aushangs oder schreiben den Eltern Briefe. Parallel dazu werden Informationen über die Homepages – soweit vorhanden - zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 2:

Der Senat sieht grundsätzlich keinen zusätzlichen Regelungsbedarf in Bezug auf die Kommunikationsstrukturen oder Vergabeverfahren. Die etablierten Kommunikationswege und Informationsflüsse sind adäquat. Probleme in Einzelfällen werden nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Bei Bekanntwerden von Fehlverhalten seitens der Träger schaltet sich das kommunale oder ggf. auch das Landesjugendamt unverzüglich ein.

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Kindertageseinrichtung ist zudem gesetzlich in § 22a SGB VIII geregelt. Demnach sind Eltern in allen wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen.

Aufgrund der besonderen Situation in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist es zuletzt allerdings dazu gekommen, dass Informationen nicht durchgängig mit größerem zeitlichen Vorlauf versandt werden konnten, da es sehr zeitnahe Entscheidungen zu treffen und umzusetzen galt. Zudem hat sich gezeigt, dass die Gefahr besteht, dass Informationen, wenn Sie durch mehrere „Hände“ weitergegeben werden, nicht mehr im Sinne des Erstellers ankommen. Daher wurden zu grundsätzlichen Fragen Handlungsleitfäden seitens der Behörde entwickelt, die die Kitas in den Einrichtungen aushängen sollen.

In Bezug auf die Frage nach einem zusätzlichen Vergabeverfahren wird auf das BremAOG bzw. den von der Deputation verabschiedeten Ablaufplan verwiesen, an den sich alle Träger zu halten haben. Darüber hinaus bestehen keine Regelungen auf kommunaler Ebene, die das Vorgehen bei der Vergabe von Notdiensten regeln. Die Gestaltung der Notdienste obliegt der Trägerautonomie. Dabei sind die Träger gehalten, die gesetzlich geregelten Mindeststandards einzuhalten. Die Ursachen und Sachlagen sind stets individuell und als solche auch zu behandeln.

Die Situation in der Pandemie war und ist eine Ausnahmesituation, in der sich die Kindertagesbetreuung an den Vorgaben des Infektionsschutzes orientieren muss. Diese Krise

(3)

erfordert einen Regelungsbedarf über die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Kindertagesbetreuung hinaus, dessen Rahmen die Verordnung und die Vorgaben der Senatorin für Kinder und Bildung gebildet hat und bildet.

Zu Frage 3:

Die Senatorin für Kinder und Bildung veröffentlich alle Informationen auf ihrer Homepage. Wie bereits erwähnt werden zur Vermeidung von Missverständnissen inzwischen den Kitas zu wichtigen Regelungen, wie zum Beispiel dem „eingeschränkten Regelbetrieb“, Handlungsleitfäden zur Verfügung gestellt.

In Bezug auf die Notdienste außerhalb der Pandemie werden keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, weil es sich in diesen Fällen immer um Einzelfälle handelt, die unmittelbar und individuell vor Ort zu lösen sind.

C. Alternativen Keine Alternativen

D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung

Mit der Beantwortung der Anfrage sind keine finanziellen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen verbunden.

Die Kindertagesbetreuung und damit auch die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen des Zugangs leisten einen unmittelbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und kommen damit verstärkt Frauen und insbesondere Alleinerziehenden zu Gute.

E. Beteiligung und Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einer Veröffentlichung im zentralen elektronischen Informationsregister und nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes steht nichts im Wege.

(4)

G. Beschluss

Der Senat beschließt die vorliegende Antwort der Senatorin für Kinder und Bildung vom 01.09.2020 auf die Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft der Fraktion der CDU

„Information über und Vergabe von Notdienstplätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung“ vom 17.07.2020.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

7.1.2.4 Ergebnisse des Grammatiktests in Bezug auf den

Stellt eine Ge- meinde aber fest, dass der Fortzug nicht aus ihrer Gemeinde erfolgt ist, so muss sie bei der Zuzugsgemeinde widersprechen, die dann aufgrund dieses Hinweises

Der verunglückte Motorradfahrer blutete so stark, dass er im Krankenhaus weiter behandelt werden musste. Der Sohn erbte nach dem Tode seines Vaters so viel Geld, ohne dass er

Stellungnahme Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Klimaschutzkonzept / Klimaziele Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Verwaltung als erstes Ziel die Klimaneutralität für ihr

• Gruppenbilder können auch als Colla- ge einzelner Fotos erstellt werden. • Nach Absprache mit dem Kindergarten

Während wir feiern, müssen wir uns daran erinnern, dass diese Geschen- ke zu unserem Vorteil sind und wir die Verantwortung haben, sie nicht nur für unsere heutigen Bedürfnisse

Die Erzieherin oder der Erzieher wird in dieser Zeit besondere Aufmerksamkeit auf Ihr Kind richten und versuchen, mit kleinen Spielangeboten und sprachlich begleiteten

No  matter  whether  he  was  pleased  or  angry,  Rudolph’s  nose  glowed  in  full  splendor.  His  parents  and  brothers  and  sisters  had  their  fun  with