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04. Sitzung des Temporären Expertinnen- und Expertenkreises - Abfrage Kinder

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Temporärer Expertinnen und Expertenkreis (TEEK)

Nach Senatsbeschluss vom 15.05.2012 um einen Aktionsplan zur UN- Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten

Vorsitz: Dr. Steinbrück

Freie

Hansestadt Bremen

T 361 6842 F 361 2275 MFelix.Priesmeier@

soziales.bremen.de

Für die kommende Sitzung des TEEK sollen die Themen Erziehung und Bildung vorbereitet werden.

Dies betrifft die Ressorts SBWG und SSKJF. Jedes Ressort soll eine Übersicht anfertigen, welche Maßnahmen im Sinne der UN-BRK in Bremen und Bremerhaven bereits ergriffen wurden.

Grundlage für das Thema „Erziehung und Bildung“ sind die Artikel 7 und 24 in der UN-BRK. Sie sind überschrieben mit „Kinder mit Behinderung“ und „Bildung“.

Das Themenfeld umfasst insbesondere die Bereiche

 Vorschulische Erziehung, wie Frühförderung, Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen und Tagespflege

 Schulische Bildung und Erziehung

 Studium an Hochschulen und Universität

 Lebenslanges Lernen

unter Berücksichtigung von Migration und Behinderung und Assistenz.

Der Aktionsplan der Bundesregierung bringt die Aussage der Artikel im Bezug auf schulische Bildung auf den Punkt:

Alle Kinder und Jugendlichen haben in Deutschland das Recht auf eine unentgeltliche, angemessene schulische Bildung, Förderung und Unterstützung: Die bundesweit geltende Schulpflicht bzw. das Recht auf kostenlosen schulischen Unterricht gilt für behinderte wie nichtbehinderte Kinder und Jugendliche.

Nach Artikel 24 UN-BRK gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem. Die Regelung verlangt, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben und dass alle Menschen die notwendigen, individuell angepassten Unterstützungen erhalten, damit ihnen Wirksame Bildung ermöglicht wird. Das Thema der Assistenz spielt also auch eine wesentliche Rolle.

Aber nicht nur schulische Bildung, sondern auch vorschulische Bildung und das lebenslange Lernen außerhalb der Schule und Hochschule gehört zu diesem Themenkomplex.

Unsere Aufgabe ist es, in einem ersten Schritt darzustellen, was Senat und Verwaltung in Bremen und Bremerhaven in diesem Sinne bereits tun. In einem zweiten Schritt werden diese Maßnahmen dann im ExpertInnenkreis nach Prioritäten und Handlungsschritten benannt, die zur Zielerreichung der UN-BRK führen sollen.

Zur Darstellung der vorhandenen Maßnahmen bietet sich eine tabellarische Übersicht an, wie sie auf der folgenden Seite dargestellt ist. Bitte beziehen Sie als Landesbehörde Ihre Kolleginnen und Kollegen in Bremerhaven in die Erstellung der Übersicht mit ein.

In der Tabelle sollen die Maßnahmen 1. Benannt

2. Beschrieben

3. die Auswirkung dargestellt

4. Dem federführenden Ressort zugewiesen 5. Der Zeitrahmen definiert

werden.

1 - 1 -1

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Temporärer Expertinnen und Expertenkreis (TEEK)

Zu den einzelnen Maßnahmen oder für die Maßnahmen insgesamt kann eine Präsentation vorbereitet werden, so dass im TEEK ein Impuls für die weitere Diskussion und Vorschläge gegeben wird.

2

(3)

Temporärer Expertinnen und Expertenkreis (TEEK)

Vorschulische Bildung und Erziehung

Maßnahme Beschreibung Erfolg Zuständigkei

t

Zeitrahme n Gemeinsame

Erziehung, Bildung

und Betreuung

behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Kindertagesbetreuung (u-3, 3-6 Jahre, Hort) in Einrichtungen und Kindertagespflege

Vor 30 Jahren wurde in der Stadtgemeinde Bremen die ersten Schritte zu einer gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen unternommen.

Sondereinrichtungen nahmen nicht-behinderte

Kinder auf und

Regeleinrichtungen

wurden zu

Integrationseinrichtungen durch die Aufnahme von behinderten Kindern. In 2012 wurde für 1646 Kinder Anträge für eine ergänzende integrative Förderung auf Grund einer Behinderung oder drohenden Behinderung gestellt. Neben den integrativ arbeitenden Einrichtungen gibt es eine der Schule angegliederte

Vorschuleinrichtung für gehörlose Kinder. Eine anthroposophische Spezialeinrichtung hält ein nicht-integratives Angebot vor.

Die Form der

Leistungsgewährung wird zurzeit im Rahmen des

SGB IX über

interdisziplinäre Frühförderstellen

weiterentwickelt, speziell mit dem Fokus einer Komplexleistung

(Heilpädagogik und medizinisch-

therapeutische Leistungen).

In Bremerhaven liegt die durchschnittliche Fallzahl bei 411 Fällen*…..

Sicherstellung einer qualitativen Föderung aller Kinder ohne

Ausschluss in

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und interdisziplinären Frühförderung

Senatorin für Soziales, Kinder,

Jugend und Frauen

Fortlaufend

3

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Temporärer Expertinnen und Expertenkreis (TEEK)

*Anmerkung dazu aus Bremerhaven:

90 x Integrationshelfermaßnahmen 64 x Integrationsplatz

83 x Sprachheilkindergarten

25 x Kindergarten für Kinder mit Behinderungen 2 x 1:1 Betreuung

11 x Autismustherapie 135x Hausfrühförderung 1x Hippotherapie

Wie bereits besprochen, handelt sich bei den angegeben Fallzahlen um Durchschnittswerte der bewilligten Maßnahmen im Zeitraum Januar bis September 2012. Die Zahl der gestellten Anträge können wir leider nicht ermitteln

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