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20. Sitzung des Temporären Expertinnen- und Expertenkreises - Präsentation Polizei

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Academic year: 2022

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(1)

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Land Bremen

7. Schutz der Persönlichkeitsrechte

- Polizei -

(2)

a. Die Zielvorgabe der UN-BRK

• Anforderungen und Maßnahmen lassen sich aus unterschiedlichen Artikeln ableiten; insb.:

 Art. 8 UN-BRK – Bewusstseinsbildung

 Art. 9 UN-BRK – Zugänglichkeit

 Art. 13 UN-BRK – Zugang zur Justiz

 Art. 14 UN-BRK – Freiheit und Sicherheit der Person

 Art. 17 UN-BRK – Schutz der Unversehrtheit der

(3)

b. Rahmenbedingungen und bisher durchgeführte Maßnahmen

• Regelung zum Umgang von Fesselung von Gehörlosen

• SMS-Notruf für Gehörlose

• Aus- und Fortbildung in der Polizei Bremen

• Bewusstseinsbildung durch Kooperationen

(4)

Regelung zum Umgang von Fesselung von Gehörlosen

• Art. 5 UN-BRK sind … (1) alle Menschen vor dem Gesetz gleich, vom Gesetz gleich zu behandeln…

• Art. 14 UN-BRK beinhaltet u.a. das Verbot einer

rechtswidrigen oder willkürlichen Freiheitsentziehung

• §§ 127 ff StPO Ermächtigungsgrundlage für freiheits- entziehende Maßnahmen

• §§ 3, 4, 5, 9, 41, 45 BremPolG Ermächtigungsgrundlage für weiterführende polizeiliche Maßnahmen, wie u.a.

Fesselung

• Besonderes Augenmerk auf Wahl der Mittel, Ermessens- spielraum und Situation von Gehörlosen

(5)

SMS-Notruf

• Art. 9 (1b) UN-BRK Beseitigung von Zugangshinder-

nissen und –barrieren, auch im Bereich von Informations-, Kommunikations- und anderen Diensten, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste

• Polizei Bremen: Notruf-Fax und Telefon für Gehörlose

• Polizei Bremerhaven: Notruf-SMS

• Feuerwehr Bremen: Notruf-Fax und Notruf-SMS

• Differenzen im Bereich der Darstellung des Fax- Vordrucks

• Problem: SMS-Notruf mit technisch und organisatorisch unaufhebbarer zeitlicher Verzögerungen

(6)

Aus- und Fortbildung in der Polizei Bremen

• Art. 13(2) UN-BRK geeignete Schulungs- und Fort-

bildungsmaßnahmen im Justizwesen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug

• Umsetzung durch die Hochschule für Öffentliche Verwaltung als Aus- und Fortbildungsinstitut

• In der Ausbildung durch Wahlpflichtmodule die die Thematik beinhaltet

• Im Bereich der Fortbildung durch Seminare mit entsprechenden Schwerpunkten

• Strafrechtliche, kriminaltaktische und strafverfahrens- rechtliche Grundlagen Erörterung

(7)

Bewusstseinsbildung durch Kooperationen

• Art. 8(2) UN-BRK Bewusstseinsbildung durch

Maßnahmen mit dem Ziel der dauerhaften Durchführung wirksamer Kampagnen in der Öffentlichkeit

• Kooperation der Polizei Bremen und der Werkstatt Bremen seit mehreren Jahren

• Gemeinsame Beweisstückstelle der Staatsanwaltschaft Bremen und der Polizei Bremen

• Instandhaltung der Grünanlagen, Fahrzeugpflege des Fuhr- parks und Druckerei im Verantwortungsbereich

(8)

c. Geplante Maßnahmen

• Erarbeitung einer Grundlage zur Darstellung der

Schnittstellenbereiche der UN-BRK an die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Land Bremen.

Identifizierung möglicher Schwachstellen mit anschließender Prüfung von Maßnahmen zur optimierten Umsetzung der Vorgaben aus der UN-BRK

Anlassbezogene Steuerung von Ergebnissen im Verlauf der Abarbeitung

(9)

c. Geplante Maßnahmen

• Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur Fesselung von Gehörlosen

• Vereinheitlichung und Vereinfachung des Fax Vordrucks zwischen Polizei Bremen und der Feuerwehr Bremen

• Angleichung der Notrufvarianten und entsprechender Digitalisierung bei der Polizei Bremen und Polizei Bremerhaven

• Erweiterung der Notrufvarianten der Polizei Bremen durch Nutzung des SMS-Notrufs analog der Einstellungen auf der Internetseite der Feuerwehr Bremen / Polizei

Bremerhaven

(10)

c. Geplante Maßnahmen

• Anpassung des Aus- und Fortbildungsprogramms an die Vorgabe aus der UN-BRK, mit dem Ziel der Sensibili- sierung für Situationen mit gehandicapten Menschen

• Ausbau der Zusammenarbeit Werkstatt Bremen und Polizei Bremen

• Prüfung von Möglichkeiten, die Zusammenarbeit mit der Werkstatt Bremen öffentlichkeitswirksamer zu gestalten

Referenzen

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