In der Senatssitzung am 1. Dezember 2020 beschlossene Fassung
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
25.11.2020
Vorlage
für die Sitzung des Senats am 01.12.2020
JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG hier: Finanzmittelbedarf in 2020
A. Problem
An der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG (JWP-R) sind das Land Nie- dersachsen mit 50,1 % und das Land Bremen mit 49,9 % beteiligt. Die Gesellschaft wurde mit der infrastrukturellen Errichtung sowie Unterhaltung und dem Betrieb des Jade-Weser-Port Container-Terminals in Wilhelmshaven (CTW) beauftragt. Die In- betriebnahme erfolgte am 21. September 2012.
Nach einem anfänglich zögerlichen Start hat sich der Umschlag von Containern zwischen 2016 (480.000 TEU) und 2018 (657.000 TEU) leicht positiv entwickelt.
2019 ist eine Stagnation eingetreten. Der Umschlag betrug in 2019 rund 640.000 TEU. In den ersten Betriebsjahren wurden nur 25% der möglichen Kapazitäten ausgeschöpft. Somit bleiben die kalkulierten Einnahmen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück.
Neben den fehlenden Einnahmen belasten die Finanzierungskosten für aufgenom- mene Darlehen die Liquidität der Gesellschaft. Zudem ist entgegen der ursprüngli- chen Annahmen zum Zeitpunkt der Errichtung des Hafens ein erheblicher Bagger- aufwand zur kontinuierlichen Erhaltung der Wassertiefen erforderlich. Die Kosten hierfür betrugen in den letzten Jahren rd. 2 Mio. € p.a. In den kommenden Jahren werden Baggeraufwendungen von bis zu 5 Mio. € p.a. von der Geschäftsführung angenommen.
Ab dem Jahr 2019 kam es auf Seiten der Gesellschaft zu einem deutlichen Liquidi- tätsabfluss. Dieser war in der Wirtschaftsplanung hinterlegt und führt dazu, dass die Gesellschafter nunmehr die erforderlichen und ebenfalls geplanten Kapitalzu- führungen leisten müssen. Zum 30. Juni 2019 lief eine Stundungsvereinbarung aus dem Jahr 2006 über die Zahlung von Erbbauzinsen zwischen der JWP-R und der JadeWeserPort Managementgesellschaft mbH (JWP-M) aus. Die Höhe der Erb- bauzinsen belaufen sich aktuell auf 4,5 Mio. € jährlich. Mit einer weiteren Vereinba- rung vom 14. Juni 2019 zwischen JWP-R und JWP-M wurde festgehalten, dass die gestundeten Beiträge in Höhe von 8,7 Mio. € in zwei Tranchen, am 30. Juni 2019 und am 31. Oktober 2020, zu erstatten sind.
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Des Weiteren ist eine Zahlung in Höhe von 18,5 Mio. € Ende 2019 fällig geworden, mit der ein langer Rechtstreit mit der ArGe Bunte erfolgreich im Rahmen eines Ver- gleichs abgeschlossen werden konnte.
Diese Entwicklungen mit einerseits hinter der Planung zurückbleibenden Einnah- men und andererseits höheren und ungeplanten Ausgaben führen dazu, dass die Liquiditätsreserven der Gesellschaft noch im laufenden Geschäftsjahr ausge- schöpft sein werden.
Insbesondere wegen der steigenden Baggerkosten hat die Geschäftsführung JWP- R bereits in der Vergangenheit und im aktuellen Wirtschaftsplan den künftig stei- genden Liquiditätsbedarf der Gesellschaft ausführlich dargestellt. Der Wirtschafts- plan ist am 09. Dezember 2019 unter Haushaltsvorbehalt durch den Aufsichtsrat beraten und beschlossen worden.
Laut Wirtschaftsplan vom Dezember 2019 sieht der Kapitalbedarf der Gesellschaft, der durch die Gesellschafter anteilig zu tragen ist, wie folgt aus:
- 2020: 4 Mio. € - 2021: 3 Mio. € - 2022: 5 Mio. € - 2023: 5 Mio. € - 2024: 5 Mio. €
Der für das Jahr 2020 angemeldete Kapitalbedarf wird sich zum einen aufgrund der durch die Covid-19 Pandemie aufgetretenen Unsicherheit in der Weltwirtschaft und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf den Containermarkt, zum anderen wegen der unvorhergesehenen hohen Kosten aufgrund der notwendigen Baggerungen vor dem CTW vollumfänglich realisieren. Zu dem tatsächlichen Be- darf über 2020 hinaus kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Prog- nose abgegeben werden.
Mit Schreiben vom 21. Juli 2020 hat die Geschäftsführung der JWP-R den im Wirt- schaftsplan dargelegten Kapitalbedarf in Höhe von 4 Mio. € für das Jahr 2020 bei ihren Gesellschaftern angezeigt.
B. Lösung
Um die Liquidität der Gesellschaft in diesem Jahr sicherzustellen, wird eine Kapital- zuführung entsprechend der Anteile Niedersachsens und Bremens erforderlich.
Der Zuführungsbedarf stellt sich wie folgt dar:
Bremen Niedersachsen Gesamt
2020 1.996.000 € 2.004.000 € 4.000.000 €
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Die bremische Beteiligung an der JWP-R wird im Sondervermögen Hafen gehalten.
Die Finanzierung der Kapitalzuführung konnte trotz Anmeldung durch das zustän- dige Fachressort in der Haushaltsaufstellung nicht berücksichtigt werden. Damit die Kapitalzuführung trotzdem vom Sondervermögen Hafen geleistet werden kann, ist eine Kürzung bei Projekten in den stadtbremischen Häfen erforderlich. Diese Kür- zungen erfolgen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Baggereiflotte, so dass eine Gegenfinanzierung für die Kapitalerhöhung aus dem Sondervermögen dargestellt werden kann.
Es muss auch in den Folgejahren mit Kürzungen bei den Instandhaltungskosten in den bremischen Häfen gerechnet werden, da die JWP-R voraussichtlich auch in Folge der Umbrüche im Containerverkehr bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie dauerhaft auf Finanzierungsbeiträge ihrer Gesellschafter Bre- men und Niedersachen angewiesen sein wird.
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen wird diese Finanzierungsbedarfe bei den anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2022ff. berücksichtigen.
C. Alternativen
Als Alternative käme grundsätzlich eine Beendigung der bremischen Beteiligung an der JadeWeserPort Realisierung GmbH & Co. KG in Frage. Dies würde jedoch umfangreiche Analysen und Abstimmungsprozesse voraussetzen und bietet deshalb zur kurzfristigen Absicherung der Liquidität der Gesellschaft keine Alternative.
D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung
Die erforderliche Kapitalzuführung für 2020 erfolgt durch Einsparung bei Instand- haltungsaufwendungen für die stadtbremischen Häfen in Höhe von 1,996 Mio. €.
Dieser Betrag ist Teil der ursprünglich geplanten Zuführung an das Sondervermö- gen Hafen (3801/884 22-8) und könnte dann zur Finanzierung des geplanten In- standhaltungsaufwands bei der JWP-R eingesetzt werden.
Die Bereitstellung von Mitteln für die JWP-R ist für Frauen und Männer gleicherma- ßen von Interesse und Bedeutung. Genderspezifische Aspekte bestehen nicht.
E. Beteiligung und Abstimmung
Die Vorlage ist mit der Senatskanzlei und dem Senator für Finanzen abgestimmt.
F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheits- gesetz
Zur Veröffentlichung nach Befassung des Senats geeignet.
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Beschluss
1. Der Senat stimmt der Eigenkapitalzuführung an die JadeWeserPort Reali- sierungs mbH & Co. KG in Höhe von 1.996.000 € zu.
2. Der Senat bittet die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, die Eigenkapital- zuführung der Freien Hansestadt Bremen an die JadeWeserPort Realisie- rungs mbH & Co. KG über den Senator für Finanzen dem städtischen Haus- halts- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Senat bittet die Senatorin für Wissenschaft und Häfen im ersten Halb- jahr 2021 über die Entwicklung des Kapitalbedarfes der JadeWeserPort Re- alisierungs mbH & Co KG zu berichten.