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TOP 58 - Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dreiundzwanzigste Coronaverordnung)

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Die Verordnung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/2020_12_15_GBl_Nr_0 156_signed.pdf

Beschluss des Senats

vom 15.12.2020

Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

(Dreiundzwanzigste Coronaverordnung)

(Tischvorlage der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz vom 14.12.2020)

________________________________________

Beschluss:

1. Der Senat stimmt dem Entwurf der Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz „Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dreiundzwanzigste Coronaverordnung)“ mit

Änderungen zu und bittet um Überarbeitung und Weiterleitung an die Bremische Bürgerschaft (Landtag).

2. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport und die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz werden gebeten, dem Senat bis zum 22. Dezember 2020 einen Vorschlag zur Testpflicht bei Besucherinnen und Besuchern von Pflegeeinrichtun- gen vorzulegen.

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