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Mitteilung des Dezernates Mensch und Gesellschaft zur Corona-Krise - Vorgehensweise in der Leistungsgewährung ab Mai 2020

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Academic year: 2022

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(1)

S-Bahn/Tram Haltestelle: Gottesauer Platz/BGV

Linien 1 S4 S5

Haltestelle Gottesaue/Hochschule für Musik-Tram 6

Bankverbindungen:

Landesbank BW IBAN: DE76 6005 0101 7402 0454 08 - BIC: SOLADEST600 Spk Kraichgau IBAN: DE35 6635 0036 0000 4048 48 - BIC: BRUSDE66XXX Spk Karlsruhe-Ettlingen IBAN: DE52 6605 0101 0001 0402 37 - BIC: KARSDE66XXX Postbank Karlsruhe IBAN: DE90 6601 0075 0004 3707 58 - BIC: PBNKDEFFXXX

I. Beschluss:

Landratsamt Karlsruhe, 76126 Karlsruhe Landratsamt Karlsruhe

Per E-Mail An die

Leistungserbringer

von Sozial- und Eingliederungshilfe, sowie Kinder- und Jugendhilfe

Mensch und Gesellschaft

Wolfartsweierer Straße 5 76131 Karlsruhe

 0721 936-50 Fax 0721 936-53199 Öffnungszeiten

Mo. Mi.- Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag keine Öffnungszeiten

Abteilung Ansprechpartner/in Kontakt

Dezernatsleitung Margit Freund Telefon

Fax E-Mail

0721 936-65000 0721 936-65001 margit.freund@

landratsamt-karlsruhe.de Aktenzeichen

III.1-407.00-5537147

(Bei Antwortschreiben bitte angeben) Karlsruhe, 30.04.2020

Mitteilung des Dezernates Mensch und Gesellschaft zur Corona-Krise

- Vorgehensweise in der Leistungsgewährung ab Mai 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 24.03.2020 und 06.04.2020 bzw. vom 20.03.2020 und 07.04.2020 haben wir Sie über die Vorgehensweise zur Weiterzahlung aller bereits zuerkannten und laufenden Leistun- gen der Sozial-, Eingliederungshilfe bzw. Jugendhilfe bis einschließlich 30.04.2020 informiert.

In der Zwischenzeit wurde die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verlängert.

Entsprechend möchten wir Sie heute über den weiteren Zahlungsverkehr für den Monat Mai 2020 informieren.

Der Landkreis Karlsruhe wird alle zuerkannten Leistungen der Sozial-, Jugend- und Eingliede- rungshilfe bis einschließlich 31.05.2020 ausbezahlen.

Keine Auswirkungen ergeben sich, soweit die Leistungen in der bisherigen Form oder in alternati- ver Ausgestaltung (hierzu zählt auch jegliche Form der Notbetreuung) weiterhin erbracht werden.

S-Bahn/Tram Haltestelle: Gottesauer Platz/BGV Linien 1 S4 S5 Haltestelle Gottesaue/Hochschule für Musik-Tram 6

Anlage 1

zur Vorlage Nr. /2020 an den Jugendhilfe- und Sozialausschuss

(2)

- 2 -

Sofern die Leistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang erbracht werden, ist die Zahlung ohne Rechtsgrund bzw. Zahlungsgrundlage erfolgt. Dies würde auch gelten, soweit Ihnen vorrangige Leistungen Dritter für den Monat Mai bereits zur Verfügung stehen, bzw. Ihnen vorrangige Leistun- gen wie z. B. Kurzarbeitergeld, Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, Zahlungen aus dem Rettungsschirm etc. zustehen. Sofern Sie diese noch nicht beantragt haben, bitten wir, dies unverzüglich nachzuholen.

Darüber hinaus kommen weiterhin Ansprüche nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Betracht.

Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SodEG sind:

- Bestehen eines Rechtsverhältnisses zum Landkreis Karlsruhe zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch

- Abgabe einer Erklärung, dass der soziale Dienstleister Ressourcen (Personal, Räumlich- keiten, Sachmittel etc.) zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise einsetzt, so- weit rechtlich zulässig und zumutbar

- Abgabe einer Erklärung, dass die betrieblichen Einschränkungen durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz mittelbar oder unmittelbar vorliegen

- Vorrangige Ansprüche (Kurzarbeitergeld, Entschädigungsleistungen nach dem Infektions- schutzgesetz, Zuschüsse des Bundes oder der Länder nach dem sog. Rettungsschirm etc.) sind grundsätzlich in Anspruch zu nehmen

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist auf Antrag ein Zuschuss nach dem SodEG in Höhe von max. 75 v. H. des Monatsdurchschnittes der im zurückliegenden Jahreszeitraum durch das Land- ratsamt geleisteten Zahlungen möglich. Das Land Baden-Württemberg muss die für das SodEG zuständigen Behörden noch bestimmen. Es ist davon auszugehen, dass hierzu die Land- und Stadtkreise in Kürze bestimmt werden. Sodann kann auch Näheres zum Ablauf mitgeteilt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an nachfolgende Mailadressen:

Jugendhilfe: jugendamt@landratsamt-karlsruhe.de

Sozial-und Eingliederungshilfe: versorgungsamt@landratsamt-karlsruhe.de

Ganz herzlichen Dank an Sie und Ihre MitarbeiterInnen für Ihre großes Engagement und Ihre Un- terstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Freund Dezernentin

II. Wv. fct. Mei.

Referenzen

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