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57. Festsetzung des Unterrichtsgeldes und der Prüfungsgebühren für den Universitätslehrgang für Öffentlichkeitsarbeit gemäß § 5 Abs. 1 und 2 HTG an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

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Erschienen im Mitteilungsblatt der Universität, Stück VIII, Nummer 57, am 27.11.2002, im Studienjahr 2002/03.

57. Festsetzung des Unterrichtsgeldes und der Prüfungsgebühren für den Universitätslehrgang für Öffentlichkeitsarbeit gemäß § 5 Abs. 1 und 2 HTG an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Das Unterrichtsgeld gemäß § 5 (1) des Hochschul-Taxengesetzes 1972, BGBl. Nr. 76 beträgt in den ersten drei Semestern jeweils € 850,-- im vierten Semester € 1.000,--.

Die Prüfungsgebühren für die Abschlussprüfung gemäß § 5 (2) des Hochschul-Taxengesetzes 1972, BGBl. Nr. 76 beträgt € 218,--.

Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums:

G. W e b e r

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