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Verhaltensregeln i.R. einer Prüfung

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FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Prüfungsamt FB WiSo/06/2019 Betrifft: alle Studierende des FB WiSo

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Verhaltensregeln i.R. einer Prüfung

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Prüfungsverfahrens und zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung/Chancengleichheit ist auf die Einhaltung folgender Regularien zu achten:

1. Identitätskontrolle durch Vorlage des Studierendenausweises bei Eintrag in die Anwesenheitsliste. Der Studierendenausweis verbleibt während der Klausur am Prüfungsplatz und wird noch einmal durch die Aufsichtspersonen kontrolliert.

2. Jacken/Taschen usw. sind an der Garderobe bzw. an den Kopf- oder Stirnseiten des Raumes abzulegen. Kleidungsstücke, die das Gesichtsfeld verdecken, sind nicht gestattet (z. B. Kappen, Base-Caps sind mit dem Schirm nach hinten zu tragen).

3. Belehrung der Studierenden

Die Studierenden erhalten eine kurze Belehrung über die folgenden Regularien:

a. Klausurdeckblatt

Bitte ausfüllen (Name auf freiwilliger Basis, Matrikelnummer) und auf die Einhaltung der von den Lehrenden zugelassenen Hilfsmittel achten.

b. Hilfsmittel

Nur die ausdrücklich erlaubten Hilfsmittel sind zur Klausur zugelassen. Die verwendeten Hilfsmittel werden ggf. durch die Aufsichtspersonen noch einmal hinsichtlich ihrer Zulässigkeit kontrolliert.

c. Taschenrechner

Sofern gestattet sind nur folgende Taschenrechner erlaubt:

- Texas Instruments TI 30 (alle Modellvarianten) - Casio FX-82 (alle Modellvarianten)

d. Handy und sonstige elektronische Geräte

Während der Klausuren besteht striktes Handy- und Internetverbot.

Handy, iWatch/Smartwatch, iPod, iPad bzw. sonstige elektronische Medien/Geräte müssen während der Klausur ausgeschaltet sein und sind am Prüfungsplatz nicht erlaubt. Klingelnde Handys sind kein Täuschungsversuch.

e. Täuschungsversuche

Täuschungsversuche und Verstöße gegen diese Verhaltensregeln werden umgehend durch Klausurabnahme geahndet, protokolliert und dem Prüfungsamt gemeldet.

f. Toilettengang

Ein Toilettengang ist nur in Klausuren mit einer Schreibzeit von mehr als 90 Minuten erlaubt. Der Toilettengang ist bis 15 Minuten vor Klausurende in Begleitung einer Aufsichtsperson möglich.

g. Klausurabgabe/Dokumentation der Abgabe

Eine vorzeitige Klausurabgabe ist bis 15 Minuten vor Klausurende möglich. Bei vorzeitiger Abgabe ist der Raum zügig und mit Ruhe und Sorgfalt zu verlassen.

Sollten die Studierenden nicht bis 15 Minuten vor Klausurende ihre Klausur abgegeben haben, so müssen die Studierenden bis zum Klausurende auf ihren Plätzen verweilen. Nach Ablauf der Zeit müssen die Studierenden ihre

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Schreibutensilien niedergelegt haben, ansonsten wird dies als Täuschungsversuch gewertet. Anschließend werden die Klausuren von den Aufsichten an den Plätzen eingesammelt.

Die Studierenden verbleiben bis zur Freigabe durch die Aufsicht ruhig auf ihren Plätzen. Erst im Anschluss daran ist es den Studierenden gestattet, die Plätze zügig und mit Ruhe und Sorgfalt zu verlassen.

4. Prüfungsplatz

Während der Klausur sind nur die unmittelbar notwendigen und erlaubten Utensilien (keine Mäppchen) und Hilfsmittel zugelassen. Ein kleiner Snack und ein Getränk sind ebenfalls erlaubt. Den Aufsichtspersonen ist es jederzeit gestattet, die am

Prüfungsplatz befindlichen Utensilien auf Täuschungsversuche zu kontrollieren.

5. Aufsicht/Kontrolle

Die Aufsicht führenden Personen sind direkt durch den Prüfungsausschuss

autorisiert. Dementsprechend ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen in jeglicher Hinsicht unmittelbar Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung werden die Studierenden von der betreffenden Klausur ausgeschlossen und der angetretene Prüfungsversuch wird mit "0 Punkten" gewertet.

Die Aufsicht führende Person ist befugt einen Raumverweis zu erteilen. In extremen Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Zur Durchsetzung des

Hausverbotes kann die Polizei gerufen werden.

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