t r e n d s
Entwicklungen in NRW
Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS NRW)
Städtebauinvestitionen des Landes NRW
Räumliche Verteilungswirkung des Stadterneuerungsprogramms sowie der Handlungsschwerpunkte Brachflächenentwicklung und Stadtumbau West.
Die Städtebauförderung ist auch nach der Föderalismusreform eine gesamt- staatliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen mit hoher Bedeutung für die Bewältigung des wirtschaft- lichen und demographischen Struktur- wandels geblieben. Mit der aktuellen Bundesinitiative1 für eine nationale Stadtentwicklungspolitik wird zudem das Ziel verknüpft, öffentliche Förder- programme inhaltlich, räumlich und zeitlich besser aufeinander abzustim- men und noch problembezogener und fl exibler auszugestalten. Auch auf der europäischen Ebene erhält der stadt- bezogene Förderansatz mit einer projektgebundenen und wettbewerbs- orientierten Mittelvergabe durch die Einführung der städtischen Dimension in die Ziel 2-Förderprogramme2 ein deutlich stärkeres Gewicht.
leisten, dass die Vergabe öffentlicher Mittel für städtebauliche Investitionen durch eine laufende Evaluierung und Akzentuierung neuen Anforderungen angepasst wird. Förderprogramme sind fortan befristet zu gewähren, de- gressiv zu gestalten und hinsichtlich ihrer Mittelverwendung in regelmä- ßigen Zeitabständen zu überprüfen.
Die Enquetekommission „Zukunft der Städte“3 des nordrhein-westfä- lischen Landtags hat bereits im Jahr 2004 ein detaillierteres Berichts- wesen zur Verbesserung der Ziel- genauigkeit der Städtebauförderung eingefordert, um ihrer hohen Bedeu- tung als integratives Instrument der Stadtentwicklungs-, Investitions- und Strukturförderung gerecht zu wer- den. Mit dem „Bericht zur Stadtent- wicklung in Nordrhein-Westfalen“
wurde dem Landtag im Jahr 2006 erstmals eine entsprechende Aus- wertung4 der Fördermethodik und der Mittelverteilung in der Städte- bauförderung zwischen 1995 und 2005 vorgelegt, deren zentrale Er- gebnisse hier zusammengefasst und um das Förderjahr 2006 aktualisiert dargestellt werden.
1 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung (2007): Auf dem Weg zu einer nationalen Stadt- entwicklungspolitik – Memorandum. Berlin
2 Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Artikel 8 der EFRE-Verordnung
3 Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, Enquete- kommission „Zukunft der Städte in Nordrhein-Westfa- len“ (Hrsg.) (2004): Zukunft der Städte. Bericht der Enquetekommission des Landtags von Nordrhein- Westfalen. Düsseldorf
4 Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nord- rhein-Westfalen (Hrsg.) (2006): Bericht zur Stadtent- wicklung in Nordrhein-Westfalen 2006. Herausforde- rungen des Demographischen Wandels. Red. Bearb.:
Cord-Rüdiger Carl u. Susanne Zaß. Düsseldorf
Autor der Ausgabe
Cord-Rüdiger Carl Fon +49 (0) 231 / 90 51 251 E-Mail cord-ruediger.carl@ils.nrw.de
Die veränderlichen Rahmenbedin- gungen städtischer Entwicklung er- fordern eine ständige Überprüfung der Förderpraxis und ihres Zielerrei- chungsgrades. Artikel 104b des Grund- gesetzes soll entsprechend gewähr-
Bielefeld Münster
Düsseldorf
Köln Aachen
Dortmund
Bemessung der Fördersätze in NRW
Auch wenn die Planungs- und Durch- führungskompetenz für das Politik- feld Städtebau bei den Ländern liegt, so beteiligt sich der Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Artikel 104a GG an den förderungsfähigen Kosten in der Regel mit einem Drittel. Dies betrifft in den alten Bundesländern Fördermaßnahmen zur städtebau- lichen Sanierung und -entwicklung (§§ 146 ff. und 165 ff. BauGB) so- wie Förderungen aus den Program- men Soziale Stadt (§ 171 e BauGB) und Stadtumbau West (§§ 171 a-d BauGB). Im Programmbereich des städtebaulichen Denkmalschutzes, der vom Bund noch bis Jahresende 2007 ausschließlich in den neuen Bundesländern gefördert wird, brin- gen sowohl der Bund 40 % als auch die Länder mindestens 40 % der zu- wendungsfähigen Kosten auf, damit der Eigenanteil der Gemeinden 20 % nicht übersteigt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Erhaltung des baukulturellen Erbes nicht nur im In-
se liegen. Bis zum 31.12.2005 galt dies zusätzlich auch in den Auslauf- gebieten der bisherigen Ziel-2-, Re- char- und Resider-Gebietskulisse5. Auf dieser Beurteilungsgrundlage setzt das Land für Gemeinden und Gemeindeverbände zunächst einen Regelfördersatz für Maßnahmen der Stadterneuerung von 70 % fest. Er erhöht sich für Gemeinden in struk- turschwachen Gebieten um 10 % und verringert sich für Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanz- kraft um 20 %. Außerdem kann bei Maßnahmen der Stadterneuerung mit hoher Landespriorität ein zusätz- lich um 10 % erhöhter Fördersatz in allen Gemeinden in Anspruch ge- nommen werden, sofern 80 % Ge- samtförderung nicht überschritten werden. Dies gilt für Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf und Stadterneuerung in Kombination mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Die starke räumliche Spreizung der Fördersätze zwischen 50 bis 80 % soll der angespannten Finanzsituati- on vieler Kommunalhaushalte Rech- nung tragen (vgl. Karte 1).
teresse der Städte liegt, sondern als eine nationale Aufgabe von beson- derem Stellenwert anzusehen ist. Im Übrigen gelten besondere Förder- bestimmungen des Bundes für das Programm Stadtumbau Ost.
Nordrhein-Westfalen berücksichtigt im Hinblick auf die Bemessung der Fördersätze für die Zuweisung der Städtebauförderung an die Ge- meinden auch ihre Beteiligung am Finanzausgleich. Der Finanzaus- gleich verfolgt die Zielsetzung einer Angleichung der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden. Für die Bemessung der Fördersätze ist also grundsätzlich zu berücksichtigen, ob eine Gemeinde auf Grund ihrer ge- ringen Einnahmekraft wiederholt auf Schlüsselzuweisungen angewiesen war oder ob sie über eine überdurch- schnittliche Finanzkraft verfügt. Für die Bemessung der Fördersätze des Stadterneuerungsprogramms wurde in Nordrhein-Westfalen da- rüber hinaus berücksichtigt, wenn Gemeinden in strukturschwachen Gebieten der Ziel-2-Gebietskulis-
KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN KREIS OLPE
OBERBERGISCHER KREIS
RHEIN-SIEG-KREIS
MÄRKISCHER KREIS HOCHSAUERLANDKREIS KREIS SOEST KREIS UNNA
KREIS WARENDORF
KREIS GÜTERSLOH
KREIS RECKLINGHAUSEN KREIS COESFELD KREIS BORKEN
KREIS STEINFURT
KREIS MINDEN-LÜBBECKE
KREIS HERFORD
KREIS LIPPE
KREIS PADERBORN KREIS HÖXTER
KREIS EUSKIRCHEN KREIS DÜREN KREIS
AACHEN
ERFTKREIS
RHEINISCH- BERGISCHER- KREIS KREIS HEINSBERG
KREIS VIERSEN
KREIS NEUSS KREIS KREIS KLEVE
KREIS WESEL
SOLINGEN
LEVERKUSE REMSCHEI WUPPERTA
HAGEN
KÖLN DÜSSELDORF KREFEL
DUIS-
BURG ESSEN
BOCHUM DORTMUND
BONN AACHEN
HERNE GEL- SEN-
KIR- CHEN
HAMM MÜNSTER
BIELEFEL
ENNEPE- RUHR- KREIS MÜLHEIM
a.d.Ruhr OBER-
HAU- SEN BOT-
TROP
MÖNCHEN GLADBAC
Münster
Bielefeld
Düsseldorf
Paderborn
Siegen Aachen
Bonn Köln
Essen
Dortmund
Bearbeitung und Kartographie:
Institut für Landes- und Stadt- entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW Datengrundlage:ILS NRW
Maßstab:1 : 2 000 000 Verwaltungsgrenzen
Gemeindegrenzen Regierungsbezirksgrenzen
NORDRHEIN-WESTFALEN
N I E D E R L A N D E
R H E I N L A N D - P F A L Z
B E L G I E N
H E S S E N
verringerter Fördersatz 50%
(Gemeinden mit überdurchschnittlicher Finanzkraft im Jahr 2005)
Regelfördersatz 70%
erhöhter Fördersatz 80%
(Gemeinden im Ziel-2 Gebiet) erhöhter Fördersatz 80%
(Gemeinden in Auslaufgebieten Ziel-2, RECHAR, RESIDER)
Fördersatzregelung für das
Stadterneuerungsprogramm (Stand 2005)
Fördersätze für das
Stadterneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 2005)
Karte 1: Fördersätze für das Stadterneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Quelle: eigene Darstellung)
5 EU-Gemeinschaftsinitiative RECHAR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Umstellung in Kohlerevieren, EU- Fonds RESIDER zur Unterstützung des Strukturwandels in den ehemals stark von der Stahlindustrie abhän- gigen Regionen
Bewilligung von Städtebauzu- schüssen in NRW
Die Finanzierung des Stadterneue- rungsprogramms in Nordrhein-West- falen setzt sich im Durchschnitt der Jahre 1995 bis 2006 zu 3,5 % aus Mit- teln der Europäischen Union, zu 16,5
% aus Bundesmitteln und zu 80 % aus Mitteln des Landes zusammen.
Ungeachtet der schwierigen Haus- haltssituation bewegt sich das För- dervolumen seither um 200 Millionen Euro jährlich (vgl. Abb. 1). Dies zeigt, dass der Städtebauförderung eine hohe Anerkennung als struktur- und wirtschaftspolitisches Instrument zur integrativen Bekämpfung städtebau- licher, sozialer und ökonomischer Probleme zukommt.
Der Tabelle (vgl. Abb. 2) ist zu ent- nehmen, dass im Zeitraum von 1995 bis 2006 über 7.500 Einzelmaßnah- men mit einem Gesamtvolumen von mehr als 2,3 Milliarden Euro aus Mitteln des nordrhein-westfälischen Stadterneuerungsprogramms geför- dert wurden. Die mit Abstand größ- te Anzahl der geförderten Projekte dient der Bewältigung aktueller He- rausforderungen in Innenstädten sowie in Stadtquartieren, in denen sich die gesellschaftlichen, ökono- mischen und ökologischen Probleme konzentrieren. Darunter fallen unter anderem mehr als 460 Maßnahmen aus dem Programmteil Soziale Stadt (ab 1998), 250 Beschäftigungsmaß- nahmen in der Stadterneuerung (ab 1998), die Förderung von fast 90 Be- gegnungsstätten oder auch die bau- liche Erneuerung des öffentlichen Stadtraumes (Plätze und Straßen) in mehr als 700 Fällen. Hohe Bedeu- tung kommt daneben der Erhaltung und Instandsetzung des baukultu- rellen Erbes (1.220 Förderfälle) so- wie der Unterstützung wichtiger bau- licher und strategischer Maßnahmen durch die Förderung von Planungen und vorbereitenden Untersuchungen zu (2.086 Förderfälle).
Erläuterung zu den gebildeten Gruppen von Teilmaßnahmen in Abb. 2
Brachfl ächenentwicklung (Herrichtung von Brachfl ächen, Mobilisierung von Brachfl ächen); Entw. von Wohn- und Mischgebieten (Entwicklung von Wohn-/Mischgebieten an Schienenhaltepunkten, Ent- wicklung von Wohn-/Mischgebieten/städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, Sonstige Erschließungs- maßnahmen); Gewerbefl ächenentwicklung (Erhalt, Entwicklung von Gewerbestandorten, Sicherung von Gewerbestandorten); Baudenkmäler (Baudenkmäler/Wohnungsnutzung, Baudenkmäler/Dienstlei- stungen/Gewerbe, Baudenkmäler/ öffentliche Nutzung); Freiraumgestaltung, Grünfl ächen (Landschafts- bezogene Freizeit-/Erholungsanlagen, öffentliche Grünfl ächen, Anlagen für Bewegung, Spiel und Sport);
Ruhender Verkehr, Verkehrsberuhigung (Parkierungseinrichtungen, Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Fahrradstationen, Punktuelle Verkehrsberuhigung, Wegesicherung an Schulen/Kindertageseinrichtungen);
Stadterneuerung und -stabilisierung (Beschäftigungsmaßnahmen in der Stadterneuerung, sonstige Stadterneuerungsmaßnahmen, Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf, sonstige Infrastruktur, Ge- staltung von Plätzen, Fußgängerbereichen, Straßen, Private Maßnahmen/Haus-/Hoffl ächen, Fassaden- programm, örtliche Begegnungsstätten); Planungen, Untersuchungen, Wettbewerbe
Bundesmittel
Landesmittel EU-Mittel
in Mio. Euro
0 50 100 150 200 250
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Abbildung 1: Bewilligung von Städtebauzuschüssen in Nordrhein-Westfalen (Quelle: eigene Berechnungen nach Datei der Zweckzuwendungen – ZZW)
Geförderte Maßnahmen Anzahl Gesamtförderung Ø Förderung je Projekt
1995-2006 der Maßnahmen in Euro in Euro
Brachflächenentwicklung 265 119.562.037 451.177
Entwicklung von Wohn- und Mischgebieten 208 139.376.102 670.077
Gewerbeflächenentwicklung 158 86.056.266 544.660
Baudenkmäler 1.220 652.487.077 534.825
Freiraumgestaltung, Grünflächen 702 212.742.670 303.052 Ruhender Verkehr, Verkehrsberuhigung 314 37.158.107 118.338 Stadterneuerung und -stabilisierung 2.552 1.002.566.208 392.855 Planungen, Untersuchungen, Wettbewerbe 2.086 230.623.653 110.558
Summe 7.505 2.480.572.120 330.523
Abbildung 2: Geförderte Maßnahmen aus dem Stadterneuerungsprogramm 1995 bis 2006 (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
Räumliche Verteilungswirkung aller Städtebauzuschüsse in NRW zwischen 1995 und 2006 Die Städtebauförderung dient der Stärkung von Innenstädten und Orts- zentren im Rahmen der städtebau- lichen Erneuerung und Entwicklung.
Damit ist die Förderung auf städte- bauliche Aufgabenstellungen sowohl in ländlichen Regionen als auch in Agglomerationen ausgerichtet. Es ist vereinbartes Ziel des Bundes und der Länder, Programmmittel auf Räume mit „erhöhten strukturellen Schwierigkeiten“ zu konzentrieren und Finanzierungsmittel für Aufga- ben, deren Ursache nicht aus unmit- telbarem Bezug zu städtebaulichen
Missständen herrühren, zuerst in an- deren Programmen mit Investitions- hilfen zu suchen.
Die Finanzhilfen aus dem Stadter- neuerungsprogramm in den Jahren 1995 bis 2006 wurden – der starken Verstädterung des Landes entspre- chend – zu 54 % in Projekte der Ballungskerne investiert, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt 41 %. Dagegen fl ossen den Bal- lungsrandzonen und den ländlichen Zonen Nordrhein-Westfalens im Ver- hältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend leicht geringere För- dersummen zu. Der Anteil der Maß- nahmen in den ländlichen Gebieten liegt hingegen sogar leicht über dem
Bevölkerungsanteil (vgl. Abb. 3).
Diese nach Gebietskategorien dif- ferenzierte Betrachtung zeigt damit im Wesentlichen, dass die zentrali- tätsbedingt höheren baulichen und gesellschaftlichen Kosten der Bal- lungsräume in der Förderung des Landes Berücksichtigung fi nden.
0 10 20 30 40 50 60
Ballungskerne
Ballungsrandzonen
Ländliche Zonen
in Prozent Anteil an der Gesamtfördersumme 1995-2006 Anteil an der Gesamtzahl geförderter Maßnahmen 1995-2006
Bevölkerungsanteil Solitäre
Verdichtungsräume
Abbildung 3: Vergleich von Förderanteilen und Bevölkerungsanteilen in der Städtebauförderung nach LEP-Gebietskategorie (1995-2006) (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
Es liegt nahe, dass die Darstellung der Mittelverteilung nach Einwohner- größenklassen der Städte zu einem ähnlichen Ergebnis kommen muss.
Sie macht allerdings noch einmal deutlich, dass das Verhältnis von För- deranteilen zu Bevölkerungsanteilen lediglich bis zu einer Größenordnung von 60.000 Einwohnern positiv ist. In diese Größenklasse fallen typischer Weise Städte mit Programmgebieten des Stadtumbaus oder der Sozialen Stadt. So haben über 90 % der aus dem Programm Soziale Stadt geför- derten Kommunen mehr als 60.000 Einwohner (vgl. Abb. 4).
Ziel der Städtebauförderung ist es auch, durch ihren Beitrag zur städ- tebaulichen Erneuerung die Attrak- tivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken und auf diese Weise die Schaffung neuer Arbeitsplätze direkt oder indirekt zu unterstützen. Zu den ökonomischen Wirkungen der Städ- tebauförderungen liegen einige Ana- lysen6 vor, die übereinstimmend ihre positiven Effekte bewerten und ihr eine hohe Anstoß- und Bündelungs- wirkung auf öffentliche und private Bauinvestitionen zusprechen. Die große Bedeutung städtebaulicher und sozialer Aspekte für den lokalen Arbeitsmarkt sowie deren Interdepen- denzen machen Städtebauförderung damit auch zu einem Instrument ei- ner aktiven Arbeitsmarktpolitik. Hier- für müssen Fördergelder gezielt auf Räume mit entsprechenden Struktur-
0 10 20 30 40 50 60 70 in Prozent bis unter 10.000 Einwohner
10.000 bis unter 25.000 Einwohner
25.000 bis unter 60.000 Einwohner
60.000 bis unter 100.000 Einwohner
100.000 Einwohner und mehr
Anteil an der Gesamt- fördersumme 1995-2006 Anteil an der Gesamtzahl geförderter Maßnahmen 1995-2006
Bevölkerungsanteil
Abbildung 4: Vergleich von Förderanteilen und Bevölkerungsanteilen in der Städtebauförderung nach Größe des Investitionsortes (1995-2006) (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
6 u. a. DIW Berlin (2004): Anstoßwirkung öffentlicher Mittel in der Städtebauförderung. Berlin und RWI (2004): Auswirkungen staatlich geförderter Maßnah- men zur Stadtentwicklung und -erneuerung auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. End- bericht. Essen
Gleichzeitig ist auch eine Konzen- tration des Fördermitteleinsatzes je Maßnahme in Abhängigkeit von der Größe des Investitionsortes zu erkennen (vgl. Abb. 6). Der Zusam- menhang überrascht sicherlich nicht, da besonders die Kernstädte von strukturellen Problemen des Arbeits- marktes und von städtebaulichen Defi ziten betroffen sind. Er führt da- her noch einmal einen zentralen An- satz der Städtebauförderung vor Au- gen, fi nanzielle Anstrengungen dort
Räumliche Verteilungswirkung im Handlungsschwerpunkt
„Brachfl ächenentwicklung“
Die seit vielen Jahren im Zuge des wirtschaftsstrukturellen Wandels wachsende Zahl gewerblicher Brach- fl ächen geht mit Fortschritten bei der Wiedernutzung dieser Standorte ein- her. Beispielsweise waren zwischen 1995 bis heute über 55 % der im Rahmen der Stadterneuerung und der Regionalen Wirtschaftsförderung bezuschussten Gewerbegebiete zu- vor Brachfl ächen. In den Ballungs- kernen waren es über 80 %. 1980 lagen diese Werte noch bei 20 %, für die Ballungskerne bei deutlich unter 60 %. Auch hinsichtlich des Mitteleinsatzes je Hektar geförderter Gewerbefläche, der bei Brachen dreimal so hoch war wie bei vorma- ligen Freifl ächen, werden die Bemü- hungen der Wiedernutzung deutlich.
Insgesamt belief sich die Mittelver- gabe aus dem Stadterneuerungs- programm für die Aufbereitung von Brachfl ächen zwischen 1995 und 2006 auf über 100 Millionen Euro.
Knapp zwei Drittel der Stadterneu- erungsmittel zur Brachfl ächenent- wicklung fl ossen Klein- und Mittel- städten der Ballungsrandzonen und der ländlichen Zonen zu. Seit Anfang der 90er Jahre geht es diesen Städ- ten um die Aktivierung von ehemals militärisch genutzten Flächen, zwi- schenzeitlich ist die Entwicklung von Bahnbrachen auch hier eine wichtige Aufgabe geworden. Ihre Wiedernut- zung beispielsweise als Gewerbe- oder Wohnstandort wird im Rahmen der Stadterneuerung vom Land ge- fördert und durch vorbereitende Un- tersuchungen unterstützt.
problemen konzentriert werden. Für Nordrhein-Westfalen zeigt sich ein positiver und statistisch signifi kanter Zusammenhang zwischen der Ver- gabe von Städtebauförderungsmit- teln und der Arbeitsmarktsituation.
Mit zunehmender Arbeitslosenquote in den Kreisen des Landes steigt die durchschnittliche Zuweisung je Ein- wohner erkennbar an und sinkt ent- sprechend bei geringer Arbeitslosig- keit auf ein unterdurchschnittliches Niveau ab (r=0,6) (vgl. Abb.5).
in besonderen Projekten zu bündeln, wo von den Kommunen besondere Lasten zu tragen sind.
Arbeitslosenquote in Prozent Abweichung vom Mittelwert (=100) Förderung pro Einwohner in Prozent
Abweichung vom Mittelwert (=100)
0 50 100 150 200 250
50 100 150 200
Datengrundlage:LDS NRW 2006a; LDS NRW eigene Berechnung
Abbildung 5: Arbeitslosenquote und Städtebauförderung in den Kreisen Nordrhein-Westfalens 1995-2006 (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
Abbildung 6: Fördermittel aus dem Stadterneuerungsprogramm je Maßnahme nach Größe des In- vestitionsortes 1995-2006 (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
0 100 200 300 400 500 600 in Tausend Euro
bis unter 10.000 10.000 bis unter 25.000 25.000 bis unter 60.000 60.000 bis unter 100.000 100.000 und mehr
Einwohner
Einwohner
bis unter 10.000 10.000 bis unter 25.000 25.000 bis unter 60.000 60.000 bis unter 100.000 100.000 und mehr
38,7%
12,2%
29,1%
18,5%
1,5%
Abbildung 7: Vergabe von Stadterneuerungsmitteln für die Brachfl ächenentwicklung nach Gemein- degröße 1995-2006 (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
Bei großfl ächigen, siedlungsstruktu- rell bedeutsamen und wegen ihres Zustandes besonders schwierigen Brachen wird das Instrument des Grundstücksfonds des Landes Nord- rhein-Westfalen angewendet. Der Fonds wurde bereits im Jahre 1980 mit dem Ziel eingerichtet, größe- re nicht mehr genutzte Flächen vor allem der Montanindustrie zu verwer- ten, um Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung und die bauliche Erneu- erung zu setzen. Über den Fonds wurden seit 1980 rund 2.650 Hektar Fläche vom Land angekauft. Davon sind mittlerweile 1.626 Hektar auf-
bereitet, erschlossen und weiterver- kauft. Für den Ankauf der Flächen, die Aufbereitung, Herrichtung und Er- schließung, für denkmalpfl egerische Aufgaben sowie für die Verwaltung wurden seit 1980 rund 1,76 Milliar- den Euro eingesetzt (vgl. Abb. 8).
Zwar liegen auch heute noch, be- dingt durch die Strukturverände- rungen in der Montanindustrie, viele Projekte des Fonds vor allem im nördlichen Ruhrgebiet. Neben die- sen industriellen Altstandorten gibt es aber auch in zahlreichen Klein- und Mittelstädten des Landes groß- fl ächige Brachen, die entwickelt wer-
0 20 40 60 80 100 120 140 160
Fördermittel des Stadterneuerungsprogramms für die Mobilisierung von Brachflächen Fördermittel des Stadterneuerungsprogramms für die Herrichtung von Brachflächen Jährliche Ausgaben des Grundstücksfonds
in Mio. Euro
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
laut Haushaltsansatz
Abbildung 8: Fördermittel für die Entwicklung von Brachfl ächen in Nordrhein-Westfalen (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
den müssen. Grundsätzlich kommt der Grundstücksfonds nur dann zum Einsatz, wenn private Träger für ent- sprechende Maßnahmen des Brach- flächenrecyclings nicht gefunden werden können und die betreffenden Städte und Gemeinden nicht über die notwendige Verwaltungskraft verfügen, um die Maßnahmen in Ei- genregie eventuell mit Unterstützung von Fördermitteln durchzuführen.
Der städtebauliche und strukturpoli- tische Stillstand auf vielfach zentral gelegenen innerstädtischen Flächen soll dann mit Hilfe des Grundstücks- fonds beendet werden.
Räumliche Verteilungswirkung im Handlungsschwerpunkt
„Stadtumbau West“
In Nordrhein-Westfalen wurden Stadtumbaumaßnahmen bisher mit einer Summe von rund 91 Mio. Euro gefördert. Etwa 80 % der aufge- wendeten Mittel stammen aus dem Bund-/Länderprogramm „Stadtum- bau West“, das im Jahr 2004 be- gonnen wurde. Drei Pilotprojekte in Essen, Gelsenkirchen und Oer-Er- kenschwick wurden bereits im Jahr 2003 aus dem ExWoSt-Programm des Bundes mit 5,5 Mio. Euro bezu- schusst. Bei einer Förderquote zwi- schen 70 und 80 % summieren sich die förderungsfähigen Gesamtko- sten aller Maßnahmen in Nordrhein- Westfalen zurzeit auf 150 Mio. Euro.
Der Stadtumbau konzentriert sich dabei auf zwei für das Land zentra- le Handlungsbereiche (vgl. Abb. 9).
Dies ist zum einen die Herrichtung von städtischen Brachfl ächen, die aufgrund wirtschaftstruktureller Ver- änderungen entstanden sind und de- ren Wiedernutzung ohne Unterstüt- zung der Kommunen nicht möglich wäre (37,9 Mio. Euro). Zum anderen handelt es sich um die Stabilisierung und Umstrukturierung von Wohn- quartieren, in denen sich bauliche, ökonomische, soziale und auch öko- logische Probleme teilweise über- lagern (25,7 Mio. Euro). Daneben spielt die Aufwertung des öffent- lichen Umfeldes eine wichtige Rolle
(11,4 Mio. Euro), da sie gleicherma- ßen stabilisierend für Wohnquartiere und Innenstädte wirken kann und so als ergänzende Einzelmaßnahme sinnvoll ist. Zudem fällt eine hohe Anzahl von Projekten ins Auge, bei denen zunächst einmal die Planung
Abbildung 9: Stadtumbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen nach Anzahl der Maßnahmen und Förderhöhen (2003-2006) (Quelle: eigene Berechnungen nach ZZW)
Diesen Handlungsschwerpunkten entsprechend bildet das Ruhrge- biet einen räumlichen Fokus des Programms Stadtumbau West.
Weitere Maßnahmen liegen in an- deren, ebenfalls zumeist altindu- striellen Regionen des Landes, wie dem Bergischen Städtedreieck, dem Siegerland und dem Sauerland. Ge- meinsames Kennzeichen fast aller Stadtumbau-Kommunen ist ein deut- licher Bevölkerungsverlust in der vergangenen Dekade, der sich auch in den kommenden Jahren in vielen dieser Kommunen in ähnlicher Wei- se fortsetzen wird (vgl. Karte 2).
Was die Verteilung der Stadtumbau- mittel nach landesplanerischen Kate- gorien angeht, so fl ießen über 53 % der Mittel in die Ballungskerne. Aber sowohl Ballungsrandzone (35 %) als auch die Ländliche Zone (11 %) bleiben nicht außen vor.
Bearbeitung und Kartographie:
Institut für Landes- und Stadt- entwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW Maßstab:1 : 2 000 000
Datengrundlage:LDS NRW 2006a Verwaltungsgrenzen
Gemeindegrenzen Regierungsbezirksgrenzen
NORDRHEIN-WESTFALEN
N I E D E R L A N D E
R H E I N L A N D - P F A L Z
B E L G I E N
H E S S E N
bis unter -5,0 -5,0 bis unter 0,0 0,0 bis unter 5,0 5,0 bis unter 10,0 10,0 bis unter 15,0 15,0 und mehr
Bevölkerungsentwicklung 1995 bis 2005 in Prozent
Stadtumbaumaßnahmen West und Bevölkerungsentwicklung 1995 bis 2005 in Prozent
Stadtumbaumaßnahme
Duisburg Essen
Remscheid Solingen
Wuppertal Geldern
Heiligen- haus
Velbert Kamp-
Lintfort Wesel
Leverkusen
Stolberg (Rhld.)
Bottrop
Gelsenkirchen Dorsten
Gladbeck Herten Marl
Oer-Erkenschwick
Bielefeld Versmold
Bochum Dortmund
Hagen Hamm Herne
Gevelsberg
Herdecke Arnsberg Brilon
Marsberg
Kreuztal Lünen
Datteln
Gummersbach
im Vordergrund steht. Sie resultiert aus der noch kurzen Laufzeit des Programms und den komplexen Umstrukturierungsvorhaben, deren Umsetzung fast immer einen Vorlauf zur Erarbeitung von Strategien und Konzepten erfordert.
Karte 2: Stadtumbaumaßnahmen West und Bevölkerungsentwicklung (Quelle: eigene Darstellung und Bevölkerungsdaten LDS NRW)
Stadtumbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen nach Anzahl der Maßnahmen und Förderhöhen (nach Fördersummen sortiert)
Fördergegenstand Gesamtförderung in Euro Anzahl
Herrichtung von Brachflächen 37.932.820 34
Umstrukturierung von Wohnquartieren 25.745.699 16 Planungen, Untersuchungen, Wettbewerbe,
Durchführung, Erfolgskontrolle etc. 13.893.170 53 Verbesserung des öffentlichen Raumes,
öffentlicher Grünflächen 11.448.551 19
Erhalt und Entwicklung von Gewerbestandorten 2.252.513 2
Umnutzung von Baudenkmälern 271.452 2
impressum
trends erscheint dreimal im Jahr entgeltfrei
Herausgeber und Verlag Institut für Landes- und
Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW (ILS NRW) Deutsche Straße 5, 44339 Dortmund Postfach 10 17 64, 44017 Dortmund Fon +49 (0) 231 / 90 51 0 Fax +49 (0) 231 / 90 51 155 E-Mail ils@ils.nrw.de
Internet http://www.ils.nrw.de Autor dieser Ausgabe
Layout & Satz
Druck
Joussen+Gocke, 44263 Dortmund
© ILS NRW 2007 alle Rechte vorbehalten
Aufl age 3.400, Dortmund, Ausgabe 3/07
Grundlage der hier vorgelegten Darstellung ist eine Auswertung der beim Landesamt für Datenver- arbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen geführten Da- tei der Zweckzuwendungen. Die Aufbereitung der Datenbestände erfolgte im Einzelnachweis aller im Datenbestand der Datei der Zweck- zuwendungen gespeicherten städ- tebaulichen Maßnahmen zur Städ- tebauförderung der Jahre 1995 bis 2006 mit Speicherstand vom 28.
März 2007. Bei der Abgrenzung von Größenklassen (z. B. Gemeinde- größe, Größe des Investitionsortes) wurde auf den Einwohnerstand zum 30.06.2006 abgestellt.
Die vorliegende Darstellung bildet lediglich die Mittelvergabe aus dem Stadterneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen ab.
Berücksichtigt sind damit die För- dermittel der EU, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der kommunale Anteil von durch- schnittlich 30 % je Maßnahme ist nicht enthalten. Weitere Fördermittel (z. B. KfW-Programm, Wohnraum- förderung, Gemeindeverkehrsfi nan- zierung, Mittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Mittel zur Verbesserung der Agrar- struktur, Mittel aus der Arbeitsförde- rung) sind ebenfalls nicht erfasst.
Der Text ist ein durchgesehener und aktualisierter Auszug aus dem „Be- richt zu Stadtentwicklung in Nord- rhein-Westfalen 2006. Herausfor- derungen des Demographischen Wandels“. Die vollständige Veröf- fentlichung kann in gedruckter oder digitaler Form kostenfrei bezogen werden: http://www.ils-shop.nrw.de
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Luzia Ungermann
Bericht zur Stadtentwicklung in Nordrhein-Westfalen 2006.
Herausforderungen des Demographischen Wandels.
Cord-Rüdiger Carl , Susanne Zaß Hrsg.: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen, Düsseldorf 2006, 101 Seiten mit zahlreichen Abbil- dungen und Fotos
Als Druck erhältlich:
http://www.call.nrw.de
Stadtumbau in Nordrhein-Westfalen Projekte, Ansätze, Erfahrungen Hrsg.: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen, SB-153
Aachen 2007, 164 Seiten kostenlos
Zu bestellen über:
mbv@gwn-neuss.de
Grundstückswertfragen im Stadtumbau.
Expertise Egbert Dransfeld, Daniel Lehmann
Hrsg.: Forum Baulandmanagement NRW
Dortmund 2007, 119 Seiten mit zahlr.
Abbildungen und Fotos
Nachhaltige Verkehrspolitik - Akteure und Prozesse Ein Leitfaden ILS NRW Schriften 206
Herbert Kemming, Mechtild Stiewe u.a.
Dortmund 2007, 106 Seiten 10 €
Demographischer Wandel in Nordrhein-Westfalen Sammelband ILS NRW Schriften 203
Dortmund 2007, 164 Seiten 10 €