Regierungsrat des Kantons Schwyz
Beschluss Nr. 1068/2011 Schwyz, 8. November 2011 / bz
Was kostet die Budgetrückweisung?
Beantwortung der Interpellation I 15/10
1. Wortlaut der Interpellation
Am 21. Dezember 2010 haben Kantonsrätin Karin Schwiter und Kantonsrat Patrick Notter im Namen der SP-Fraktion folgende Interpellation eingereicht:
„Mit einem Stimmenverhältnis von 59 zu 36 Stimmen entschied der Schwyzer Kantonsrat an seiner ordentlichen Wintersession vom 15. Dezember 2010, die Leistungsaufträge, Globalbudgets sowie den Voranschlag für das Jahr 2011 in globo an den Regierungsrat zurückzuweisen. Der immense zusätzliche Aufwand an Zeit und Kosten, welchen die Parlamentsmehrheit mit diesem Entscheid verursachte, muss transparent gemacht werden.
Ein überarbeiteter Voranschlag kann frühestens an der Kantonsratssitzung vom 20. April 2011 verabschiedet werden. Bis dahin dürfen ausschliesslich jene Ausgaben getätigt werden, die un- erlässlich sind. Da eine pauschale Abgrenzung zwischen unerlässlichen und aufschiebbaren Aus- gaben nicht möglich ist (siehe RRB 1268/2010), muss jede Ausgabe auf ihre Unerlässlichkeit hin geprüft und einzeln bewilligt werden. Parallel dazu muss der gesamte Budgetprozess ein zweites Mal durchgeführt werden. All dies beschert sämtlichen Amtsstellen sowie insbesondere dem Finanzdepartement einen massiven Zusatzaufwand. Anstatt ihre laufenden Geschäfte zu erledigen, wird ein grosser Teil der Verwaltung bis Ende April damit beschäftigt sein, die Folgen der Budgetrückweisung zu bewältigen.
Gleichzeitig führt der budgetlose Zustand dazu, dass unzählige Investitionsvorhaben, Leistungs- aufträge und Projekte bis zur Genehmigung eines neuen Voranschlags sistiert werden müssen.
Das Gewerbe muss in dieser Zeit massive Ausfälle bei den Aufträgen durch die öffentliche Hand in Kauf nehmen.
Die Bürger und Bürgerinnen des Kantons Schwyz haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Zeitaufwände und Kosten die Budgetrückweisung durch die Parlamentsmehrheit verursacht hat.
Aus diesem Grund bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Arbeitsstunden haben die Mitarbeitenden der Verwaltung während der budgetlo- sen Zeit insgesamt für die Prüfung der Unerlässlichkeit und entsprechende Freigabe oder
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Sistierung sämtlicher Ausgaben, Investitionsvorhaben, Leistungsaufträge und Projekte aufwenden müssen?
2. Welche Anzahl Stunden haben die Mitarbeitenden der Verwaltung insgesamt für die Über- arbeitung der Leistungsaufträge, Globalbudgets und des Voranschlags aufwenden müs- sen? Welche geplanten Arbeiten konnte die Verwaltung deshalb nicht termingerecht erle- digen?
3. Welche konkreten Investitionsvorhaben, Leistungsaufträge und Projekte mussten im Ein- zelnen gestoppt oder deren Beginn aufgeschoben werden? (z.B. Renovation der Kantons- schule Kollegium Schwyz, Ausbau der Muotathalerstrasse, Ersatz des Steinbachviadukts, Planung des Überholgleises zwischen den Bahnhöfen Siebnen-Wangen und Schübelbach usw.)
4. Auf welchen Gesamtbetrag in Franken belaufen sich die durch die Budgetrückweisung verursachten Kosten, sowie die bis Ende April blockierten Ausgaben und entsprechenden Auftragsausfälle beim Gewerbe?
Wo die gewünschten Zahlen nicht punktgenau ausgewiesen werden können, bitten wir um annä- hernde Schätzungen. Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen.“
2. Antwort des Regierungsrates
2.1 Allgemeines
Mit Beschluss Nr. 1343 vom 21. Dezember 2010 hat der Regierungsrat Richtlinien zur geordne- ten Regelung der Phase ohne genehmigten Voranschlag und Richtlinien zur Erstellung eines neu- en Voranschlags erlassen. Zur Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien hat der Regierungsrat un- ter anderem das Finanzdepartement beauftragt, nach Ablauf der Phase ohne genehmigten Voran- schlag, deren Auswirkungen zu evaluieren. Bei der Durchführung der Evaluation wurden auch die Fragen der vorliegenden Interpellation mit einbezogen. Die Beantwortung der Fragen stützte sich einerseits auf die Analyse der effektiven Ausgaben während der budgetlosen Zeit und andererseits auf die Auswertung einer schriftlichen Befragung aller Verwaltungseinheiten.
2.2 Beantwortung der Fragen
2.2.1 Zeitaufwand: Wie viele Arbeitsstunden haben die Mitarbeitenden der Verwaltung während der budgetlosen Zeit insgesamt für die Prüfung der Unerlässlichkeit und entsprechende Freigabe oder Sistierung sämtlicher Ausgaben, Investitionsvorhaben, Leistungsaufträge und Pro- jekte aufwenden müssen? Welche Anzahl Stunden haben die Mitarbeitenden der Verwaltung ins- gesamt für die Überarbeitung der Leistungsaufträge, Globalbudgets und des Voranschlags auf- wenden müssen?
Eine direkte Konsequenz der Budgetrückweisung waren die zusätzlichen Arbeitsaufwände für die Überarbeitung und Neuvorlage des Voranschlags zur Laufenden Rechnung (LR), zur Investitions- rechnung (IR) und der Leistungsaufträge mit Globalbudgets (LA). Zudem mussten die Verwal- tungseinheiten gemäss den regierungsrätlichen Weisungen alle Ausgaben auf die Unerlässlichkeit prüfen. Schliesslich fiel auch ein erhöhter Koordinationsaufwand sowohl intern als auch mit Drit- ten an; insbesondere um Projekte zu sistieren, respektive neu zu organisieren. Insgesamt wurden rund 3900 Arbeitsstunden an Zusatzaufwand aufgrund der Budgetrückweisung von den Departe- menten ausgewiesen. Folgende Tabelle fasst den von den Departementen geschätzten Zusatzauf- wand zusammen:
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Departement Prüfung Koordination Total (h)
LR IR LA Ausgaben Umorganisation
Allgemeine Verwaltung 1 0 1 5 5 12
Inneres 188 20 12 81 67 368
Volkswirtschaft 112 19 13 39 29 212
Bildung 311 14 55 77 74 530
Sicherheit 107 5 11 202 108 433
Finanz 474 70 165 179 46 934
Bau 110 114 116 238 332 910
Umwelt 161 20 34 106 142 463
Total (h) 1464 262 407 927 803 3862
Überarbeitung
2.2.2 Verschiebungen und Ausgabenverzichte: Welche geplanten Arbeiten konnte die Ver- waltung deshalb nicht termingerecht erledigen? Welche konkreten Investitionsvorhaben, Leis- tungsaufträge und Projekte mussten im Einzelnen gestoppt oder deren Beginn aufgeschoben wer- den? (z.B. Renovation der Kantonsschule Kollegium Schwyz, Ausbau der Muotathalerstrasse, Er- satz des Steinbachviadukts, Planung des Überholgleises zwischen den Bahnhöfen Siebnen- Wangen und Schübelbach etc.)
Folgende Tabelle fasst die Auswirkungen auf die Ausgabentätigkeit und somit insbesondere auf die Arbeiten, Investitionsvorhaben, Leistungsaufträge und Projekte zusammen:
Verzicht / Streichung
Allgemeine Verwaltung
- Neujahrs-Apéro im Juni - Medien-Apéro anstatt -Lunch
Inneres
Sämtliche Leistungsvereinbarungen (z.B. KJPD, Behindertenbetriebe, Spitäler)
Unterstützungsbeiträge gemeinnützige Org. - Abonnemente Zeitrschriften/Zeitungen - Materialbestellung, Ersatzanschaffung, Abos
(reduzierte) Akontozahlungen - kant. Spitäler Audits subventionierter Organisationen
(reduzierte) Akontozahlungen KJPD - Weiterbildung
Sämtliche Projekte (z.B. Jugendleitbild, Teilrevision Sozialhilfegesetz, Kostenrechnung APH)
Volkswirtschaft
Beiträge Vieh- und Hagelversicherung - Anschaffung EDV
Beitrag Trägerschaft kant. Zuchtorganisationen
Beiträge an den Betriebshelferdienst
Beitrag Greater Zurich Area Bildung
Projekt Case Manager Anstellungen - Apéro statt Nachtessen
Beiträge an private Weiterbildungsanbieter ESCADA-Modul Validierung Bildungsleistungen (Maturitätskommission)
Weiterentwicklung Berufspädagogik - Weiterbildung - Abonnemente Zeitschriften / Zeitungen
- Neuanschaffung Bücher für Kantonsbibliothek - Anschaffung Mobiliar, EDV, Geräten - Mitgliedschaften - Anschaffung von Informations- und Lehrmitteln - Zertifizierung KBS Q2E - Externe Evaluation - Anschaffung von Geräten und Maschinen
Sicherheit
- Anschaffung Mobiliar und Geräte - Anstellungen (Kantonspolizei) - Aushilfen
- Anschaffung von Literatur - Weiterbildung - Zusätzliche Stellen (RBD)
- Leistungsvereinbarungen / Verträge mit Dritten - Beschaffung von Fahrzeugen - Offiziersverabschiedung - Unterhalt von Bauten und Geräten - Schlussessen ehem. Jugendanwaltschaft - Anschaffung Mobiliar, EDV, Geräten Verschiebung
Innerhalb Jahr
Verschiebung Folgejahr
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Verzicht / Streichung
Finanz
Div. Projekte (u.a. Massnahmenplan 2011) Div. Projekte (u.a. HRM2) ISO-Zertifizierung AFI
Gebührentariferhöhung Kantonsnetzwerk: Aufbau redundanter Backbone
Aufbau Finanzcontrolling - Anschaffung von Mobiliar - PC-Submission
- Einführung von EDV-Programmen
- Versammlung Steuerkommission mit Nachtessen - Bücherbestellungen
Bau
Div. Planungsarbeiten Lärmschutz (1.4 Mio.) Aufträge an Dritte
Div. interne Projekte Ersatz Steinbachviadukt (Teilweise/10.7 Mio.)
Div. Unterhaltsarbeiten Gibelhorn (Teilweise/2.7 Mio.)
Anschaffung Fahrzeuge Fussgängersicherheit Eichli, Immensee
Belagserneuerungen (Teilweise) (Teilweise/1.1 Mio.)
Anschluss Steinerstrasse, Schwyz Div. Bergstrassen (Teilweise/2.8 Mio.)
Erneuerung Signalisationen
Kant. Radroutenkonzept: Aufarbeitung Grundlagen
Div. öV-Projekte (z.B. öV-Strategie, Erschliessung Höfe, Einsiedeln-Ybrig, Bussystem March)
Beteiligung an den Vorfinanzierungskosten der Durchmesserlinie Zürich
Entwicklungsfeld Grundangebot Höfe - Beitrag 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich - Ersatz Steinbachviadukt (Teilweise) - Gibelhorn (Teilweise)
- Fussgängersicherheit Eichli, Immensee (Teilweise) - Diverse Bergstrassen (Teilweise)
Umwelt
Div. Projekte (z.B. Abfallplanung, Auswirkungen aktueller und potenzieller Grundwassernutzungen für das Grundwasservorkommen Felderboden, GIS Anpassungen)
Div. Projekte (z.B. Radonmessungen,
Neophytenbekämpfung, Regulierung Lauerzersee, Nutzungsplan Lauerzersee, Vermessungsarbeiten)
- Detailkartierung im Flachmoor Pragel
- Erneuerung Softwarelizenzen Vertragsabschlüsse für kantonale Schutzobjekte Verschiebung
Innerhalb Jahr
Verschiebung Folgejahr
2.2.3 Auf welchen Gesamtbetrag in Franken belaufen sich die durch die Budgetrückwei- sung verursachten Kosten, sowie die bis Ende April blockierten Ausgaben und entsprechenden Auftragsausfälle beim Gewerbe?
Die direkt durch die Budgetrückweisung verursachten Kosten können nicht beziffert werden.
Auch eine Schätzung wäre unseriös. Ein Kostenfaktor waren sicherlich die oben aufgeführten zusätzlichen Stunden, die von der Verwaltung im Rahmen der Überarbeitung des Voranschlags und in der Reorganisation der Arbeiten und Projekte geleistet wurden.
Bezüglich blockierter Ausgaben kann eine Schätzung durch einen Vergleich der Ausgabentätigkeit mit der entsprechenden Vorjahresperiode gemacht werden. Die Datenanalyse zeigte auf, dass im Vergleich zur Vorjahresperiode per 30. April 2011 insgesamt 2.0 Mio. Franken weniger Aufwand in der Laufenden Rechnung verbucht wurde, was 0.9% der Gesamtausgaben dieser Periode ent- spricht. Betrachtet man die Aufwandentwicklung in den einzelnen Kontoarten, so kann der eigentliche Ausgabenrückgang hauptsächlich beim Sachaufwand (-13.7%) und bei den eigenen Beiträgen (-5.1%) geortet werden. Der Personalaufwand ist insgesamt leicht angestiegen
(+1.8%).
Betrachtet man die Ausgaben in der Investitionsrechnung während der Phase ohne genehmigten Voranschlag, so ist hier ein klarer Effekt sichtbar. Die Investitionsausgaben per 30. April 2011 belaufen sich auf knapp 4.0 Mio. Franken und liegen somit deutlich unter dem Wert des Vorjah- res (-52.8%). Wie folgende Tabelle aufzeigt, sind die substanziellen Minderausgaben sowohl im Bereich der Sachgüter (-33.5%) als auch im Bereich der eigenen Beiträge (-68.0%) deutlich sichtbar.
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Kontoart Bezeichnung Saldo per
30.4.2009
Saldo per 30.4.2010
Saldo per
30.4.2011 Abweichung, Vorjahr (abs.)
Abweichung, Vorjahr (rel.)
50 Sachgüter 9 168 064 7 319 877 4 865 732 - 2 454 145 -33.5%
56 Eigene Beiträge 4 119 298 1 592 649 509 925 - 1 082 723 -68.0%
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Total (Brutto) 13 287 362 8 912 526 5 375 657 - 3 536 868 -39.7%
Die entsprechenden Auftragsausfälle beim Gewerbe können nur als temporärer Natur bezeichnet werden. Wie die Zusammenstellung bezüglich der Verschiebungen und Verzichte zeigt, sind die effektiven und endgültigen Ausgabenverzichte vernachlässigbar. Es handelt sich grundsätzlich um Verschiebungen innerhalb des Jahres respektive aufs Folgejahr. Dies widerspiegelt die regierungs- rätliche Strategie, die eigentlichen Ausgabenverzichte mittels eines Massnahmenplans, losgelöst von der Neuauflage des Voranschlags, anzugehen.
Beschluss des Regierungsrates
1. Der Vorsteher des Finanzdepartements wird beauftragt, die Antwort im Kantonsrat zu vertreten.
2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und des Regierungsrates; Finanzdepartement; Fi- nanzkontrolle; Staatskanzlei.
Im Namen des Regierungsrates:
Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber