Anlage A des Hygiene- und Sicherheitskonzepts der Universität Greifswald (UG) Stand: 01.03.2022
Ampelsystem für die Universität Greifswald
Der Corona-Krisenstab der Universität Greifswald hat auf Basis und unter Beachtung der einschlägigen Rechtsgrundlagen, insbesondere der Hochschul-Corona-Verordnung (HochschulCoronaVO M-V), des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2 Arbeitschutzverordnung den folgenden risikogewichteten Maßnahmenkatalog zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Die Maßnahmen gelten sobald die entsprechende Ampelfarbe auf der Universitätswebseite angezeigt ist. Bitte halten Sie weiterhin die AHA+L-Regeln ein!
Maßnahme Stufe 1 (grün) Stufe 2 (gelb) Stufe 3 (orange) Stufe 4 (rot)
Studien- & Lehrbetrieb
Maskenpflicht
(medizinische Maske oder FFP2-Maske)
• In Fluren
• In Veranstaltungen außerhalb des festen Sitzplatzes, wenn der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird
• Wenn Abstand von mind.
1,5 m nicht eingehalten werden kann
• weitere
Ausnahmetatbestände in § 3 Abs. 1 des Hygiene- und Sicherheitskonzepts
• Innerhalb aller Gebäude unabhängig des Abstandes
• ausgenommen:
Einzelarbeitsplätze, Lehrende, wenn ausreichend Abstand zu Studierenden besteht
• weitere
Ausnahmetatbestände in § 3 Abs. 1 des Hygiene- und Sicherheitskonzepts
• Innerhalb aller Gebäude unabhängig des Abstandes (ausgenommen: fester Arbeitsplatz in Einzelbüro;
Lehrende wenn ausreichend Abstand zu Studierenden gegeben ist)
• weitere
Ausnahmetatbestände in § 3 Abs. 1 des Hygiene- und Sicherheitskonzepts
• Innerhalb aller Gebäude unabhängig des Abstandes (ausgenommen:
Einzelbüros)
• weitere
Ausnahmetatbestände in § 3 Abs. 1 des Hygiene- und Sicherheitskonzepts
• FFP2 empfohlen
Lehrbetrieb: 3G/2G-
Regelungen für Studierende ACHTUNG: für Beschäftigte gelten unabhängig von der Stufe die 3G-Regelungen am Arbeitsplatz (s.u.)
• 3G Präsenzbetrieb möglich
• Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Studierende mind. 2x die Woche
• Häuslicher Selbsttest mit eidesstattlicher Erklärung ausreichend
• Zutritt für Personen mit 2G- Status nur noch mit digitalem Zertifikat, Impfausweis, Papier-QR- Code; Zutritt für Getestete nur mit aktuellen
Testnachweis bzw. aktueller eidesstattlicher
Versicherung
• Stichprobenhafte Prüfung der Zertifikate/
Testnachweise durch die Lehrenden
• Standard: 3G- Präsenzbetrieb
• Aktueller Test für ungeimpfte und nicht genesene
Personen
• Kein häuslicher Selbsttest mehr zugelassen
Zutritt für Personen mit 2G- Status nur noch mit digitalem Zertifikat, Impfausweis Papier-QR- Code; Zutritt für Getestete nur mit aktuellen
Testnachweis;
• Überprüfung der
Zertifikate/Testnachweise durch Lehrende zu Beginn jeder Veranstaltung
• 2G-Präsenzbetrieb möglich, ausgenommen notwendige Präsenzpraktika, Prüfungen, etc.; dort gilt weiter die 3G- Regelung
• Für 3G-Veranstaltungen:
aktueller Test für ungeimpfte und nicht genesene
Personen
• Kein häuslicher Selbsttest mehr zugelassen
• Zutritt für Personen mit 2G- Status nur noch mit digitalem Zertifikat, Impfausweis, Papier-QR-Code;
• Zutritt für Getestete nur mit aktuellen Testnachweis;
• Überprüfung der
Zertifikate/Testnachweise durch Lehrende zu Beginn jeder Veranstaltung
• Standard: kein Präsenzbetrieb,
ausgenommen zwingend notwendige
Präsenzveranstaltungen wie Prüfungen (wenn digital nicht möglich), Praktika, etc.
• Zwingend notwendige Präsenzveranstaltungen müssen in festen Kohorten stattfinden
• Für 3G-Veranstaltungen:
aktueller Test für ungeimpfte und nicht genesene
Personen
• Kein häuslicher Selbsttest mehr zugelassen Zutritt für Personen mit 2G-Status nur noch mit digitalem Zertifikat, Impfausweis, Papier-QR- Code
• Zutritt für Getestete nur mit aktuellen Testnachweis;
• Überprüfung der Zertifikate durch Lehrende zu Beginn jeder Veranstaltung freiwillige Möglichkeit, zur Vereinfachung der Abläufe Zertifikate/Testnachweise im UMS zu erfassen, um die Prüfung des 3G/2G-Staus
über das COVID-19 Registrierungssystem zu ermöglichen Informationen unter www.uni-greifswald.de/3G-studierende
Prüfungen Es gilt unabhängig der Ampel-Stufe: Prüfungen können digital oder in Präsenz durchgeführt werden. Änderungen im Prüfungsformat sind nach §2a (4) RPO dem jeweiligen Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt anzuzeigen Bei Präsenz gelten die Regelungen für das 3G-
Modell, Maskenpflicht und Raumbelegung gem. der jeweiligen Ampelstufe.
Ab Stufe orange sollen Prüfungen digital durchgeführt werden.
Raumbelegung für
Lehrbetrieb • Schachbrettmuster • Schachbrettmuster • Schachbrettmuster • Schachbrettmuster, wo möglich 1,5m Abstand
Sonstiger Universitätsbetrieb
Sonstige universitäre Präsenzveranstaltungen, die nicht Studienbetrieb sind
• Erlaubt mit 3G- Erfordernissen des Lehrbetriebes
• Erlaubt mit 3G- Erfordernissen des Lehrbetriebes
• Erlaubt mit 2G- Erfordernissen des Lehrbetriebes
• vorzugsweise jedoch digital durchzuführen
• Nicht zugelassen
Gremiensitzungen • Präsenz mit 3G- Erfordernissen wie bei Lehrveranstaltungen
• Präsenz mit 3G- Erfordernissen wie bei Lehrveranstaltungen oder digital
• Präsenz mit 3G- Erfordernissen
• Vorzugsweise digital
• Digital
Besprechungen • Präsenz, hybrid oder digital • Präsenz, hybrid oder digital • Vorzugsweise hybrid oder
digital • Digital
Bewerbungsgespräche / Berufungsgespräche / Berufungsvorträge
• Präsenz, hybrid oder digital
•
Präsenz, hybrid oder digital • Vorzugsweise hybrid oderdigital • Digital
Dienstreisen • Zulässig
• Ausgenommen
ausgewiesene Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
• Zulässig, wenn notwendig
• An die Prüfung der Notwendigkeit ist strenger Maßstab zu legen
• Ausgenommen
ausgewiesene Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
• Unzulässig
• Ausnahmen nur mit Begründung und Genehmigung durch die jeweiligen Vorgesetzten.
• Ausgenommen ausgewiesene Hochrisiko- und
Virusvariantengebiete
• Unzulässig
• Ausnahmen nur mit Begründung und Genehmigung durch die Rektorin
• Ausgenommen
ausgewiesene Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
Exkursionen • Zulässig
• Ausgenommen
ausgewiesene Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
• Zulässig, wenn notwendig
• An die Prüfung der Notwendigkeit ist strenger Maßstab zu legen
• Ausgenommen
ausgewiesene Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
• Grundsatz: unzulässig, entsprechende Ersatzleistungen sind anzubieten
• Ausnahmen nur mit Begründung und Genehmigung durch die jeweiligen Vorgesetzten.
• Ausgenommen
ausgewiesene Hochrisiko- und Virusvariantengebiete
• Unzulässig
• Entsprechende Ersatzleistungen sind anzubieten.
Hochschulsport • Ja, gemäß Corona-LVO, bis Ende des WiSe 2021/2022*
• Geschlossene Übungsgruppen
• Innen: 2G+ für Teilnehmende mit höchstens 15 Teilnehmenden, 3G für Kursleiter*innen
• Außen: mit höchstens 25 Teilnehmenden
*Der Hochschulsport wendet bis Ende des Semesters zur besseren Planbarkeit die Regelungen der roten Stufe an
Arbeitsplatzregelungen
3G-Regel am Arbeitsplatz Es gelten die Regelungen gem. § 28b Infektionsschutzgesetz unabhängig der Ampel-Stufe: Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Corona-Test mitführen.
Sowohl 2G-Nachweise als auch Tests sind zu verifizieren und im UMS zu hinterlegen.
Informationen unter www.uni-greifswald.de/3G und www.uni-greifswald.de/testnachweis.
Home-Office Es gelten die Regelungen gem. § 28b Infektionsschutzgesetz unabhängig der Ampel-Stufe: Home-Office ist möglich im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten in enger Abstimmung mit vorgesetzter Person, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Anforderung an die Darlegung entgegenstehender betrieblicher Gründe steigen abhängig von der Ampelstufe. In
Stufe rot soll die Mehrfachbelegung von Büros vermieden werden. Die Beschäftigten sind verpflichtet, das Home-Office-Angebot anzunehmen, wenn ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Externe Besucher*innen und Veranstaltungen
Externe Veranstaltungen und
Führungen • Ja, gemäß Corona-LVO • Ja, gem. Corona-LVO • Ja, gem. Corona-LVO mit 2G • Unzulässig
Universitätsbibliotheken
Zugangsbeschränkungen • 3G, wie bei
Lehrveranstaltungen • 3G, wie bei
Lehrveranstaltungen • 3G, wie bei
Lehrveranstaltungen der Stufe 2 (gelb)
• 3G, wie bei
Lehrveranstaltungen der Stufe 2 (gelb)
Maskenpflicht • Maskenpflicht,
ausgenommen der feste Steh- oder Sitzplatz, wenn ausreichend Abstand von mehr als 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird
• Maskenpflicht,
ausgenommen der feste Steh- oder Sitzplatz, wenn ausreichend Abstand von mehr als 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird
• Maskenpflicht auch am
festen Steh- oder Sitzplatz • Maskenpflicht auch am festen Steh- oder Sitzplatz
Betretungsverbot
1. Personen, die sich aufgrund COVID 19 Infektion nach den jeweils geltenden Regelungen des Bundes, des Landes oder des Landkreises Vorpommern-Greifswald oder aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Isolation befinden
2. Personen, die als Kontaktpersonen von COVID 19-Infizierten nach den jeweils geltenden Regelungen des Bundes, des Landes oder des Landkreises oder aufgrund behördlicher Anordnung einer häuslichen Quarantäne unterliegen
3. Personen, die aufgrund etwaiger Einreiseverordnungen verpflichtet sind, sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
4. Personen, die einen positiven Schnelltest erhalten haben (in diesem Fall wenden Sie sich telefonisch an Ihre*n Hausärztin*Hausarzt oder die kassenärztliche Vereinigung (Tel: 115 116).
5. Personen mit Erkältungssymptomen oder Symptome die typisch für eine Infektion mit Corona sind (Fieber, Husten, Schnupfen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Luftnot, Halsschmerzen, Gliederschmerzen). Wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an Ihre*n Hausärztin*Hausarzt oder die kassenärztliche Vereinigung (Tel:
115 116). Ausgenommen, wenn ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 48h vor Betreten vorgenommen wurde, vorliegt.
Meldeketten
• Studierende: Sollten Sie PCR-positiv getestet sein, melden Sie dies bitte unter Angabe der besuchten Veranstaltungen (48h vor Symptombeginn bzw. bei asymptomatischem Verlauf vor dem Testzeitpunkt) an den Corona-Krisenstab: corona@uni-greifswald.de. Informieren Sie Kontaktpersonen, die Sie 48h vor Symptombeginn bzw. bei asymptomatischem Verlauf vor dem Testzeitpunkt getroffen haben, selbstständig und weisen Sie diese auf die jeweils geltende Allgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald hin.
• Mitarbeitende: Sollten Sie PCR-positiv getestet sein, melden Sie dies bitte an Ihre*n direkte*n Vorgesetzte*n sowie an den Corona-Krisenstab: corona@uni- greifswald.de. Informieren Sie Kontaktpersonen, die Sie 48h vor Symptombeginn bzw. bei asymptomatischem Verlauf vor dem Testzeitpunkt getroffen haben, selbstständig und weisen Sie diese auf die Allgemeinverfügung hin.