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Neuer Vorstand im Kreisverband Wittlage

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Mitteilungsblatt des Hauptverbandes

des Osnabrücker Landvolkes (HOL) Nr. 6 Bersenbrück, 30. Juni 2021

Fortsetzung auf Seite 2 Das Niedersächsische Ministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (ML) hat den Niedersächsi- schen Weg als Hof-Plakette für Engagier- te in Sachen Biodiversität vorgestellt.

So heißt es im Schreiben des ML: „Der

„Niedersächsische Weg“ sucht Partner.

„Wir gehen den Niedersächsischen Weg zusammen mit allen Niedersachsen.

Werden Sie zum Wegbereiter!“ Mit die- sem Wunsch tritt Landwirtschaftsminis- terin Barbara Otte-Kinast an alle heran, die sich auf vielfältige Weise für den „Nie- dersächsischen Weg“ engagieren. Mit ihrem Appell wendet sich das Landwirt- schaftsministerium an Akteure aus den Bereichen Landwirtschaft, Kommunen, Vereine, Verbände, Institutionen oder Firmen. Wer erfolgreich Maßnahmen für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz umsetzt, kann sich für eine Auszeich- nung des Landwirtschaftsministeriums bewerben. Die „Wegbereiter“ sollen ihr Engagement für den Niedersäch- sischen Weg deutlich machen – etwa

Werden Sie Wegbereiter – Niedersächsischer Weg als Hof-Plakette

durch Blühstreifen, Bauminseln, ver- ringerten Pflanzenschutzmitteleinsatz oder Maßnahmen des Wildtierschutzes.

Als Dank für die Unterstützung erhält der Bewerber oder die Bewerberin ein Schild mit dem Slogan „Wir gehen den Niedersächsischen Weg“.

Wie erhält man die Hinweistafel?

Auf der Homepage des Ministeriums (www.ml.niedersachsen.de/wegberei- ter) können sich Interessenten online bewerben. Die Teilnehmenden haben 18 Maßnahmen zur Auswahl, die sie mindestens zwei Jahre lang durchführen müssen. Auch Fotos der Aktionen im Rahmen des „Niedersächsischen Weges“

sind willkommen. Nach der Eingabe der Bewerbungsdaten erfolgt im ML die Prüfung, dann bekommt die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber ihre oder seine kostenlose Auszeichnung.

Eine gute Gelegenheit für uns als nie- dersächsische Landwirtschaft, die zum

Friedrich Steffen aus Ostercappeln verabschiedet sich vom Amt des Vorsit- zenden im Kreisverbands Wittlage. Sein Nachfolger ist Jens Holger Frese aus Bohmte. Unterstützt wird er in seinem Vorstands-Team von Stefan John, Orts- vorsitzender in Hunteburg, und Anna Schlukat, Vorsitzende des Ortsverbands Bad Essen.

Vor der Neuwahl warf Friedrich Steffen einen Rückblick auf seine Amtszeit. Seit Januar 2014 hatte er das Amt des Kreis- vorsitzenden Wittlage inne. In dieser setzte er sich gerne für die Belange des Berufsstandes ein. „Viele Themen sind heute Geschichte“, wie er sagt. „Ande- re bleiben Dauerbrenner.“ Da wären der Dümmer, die Nährstoffbelastung, das Thema Gewässerrandstreifen, die Düngeverordnung, stickstoff- und phos- phatsensible Gebiete. Doch auch in der

einen die Ergebnisse des Niedersächsi- schen Wegs konkret vor Ort umsetzt und sich zudem seit Jahren in einer Vielzahl freiwilliger Biodiversitätsmaßnahmen engagiert, bei der Aktion des ML mit dabei zu sein und wieder einmal mehr vorneweg zu gehen.

Wir freuen uns, wenn Sie an der Aktion teilnehmen.

Neuer Vorstand im Kreisverband Wittlage

Tierhaltung gibt es einige Baustellen: die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, der Kupierverzicht, Baugenehmigungen für Stallbauten, der Borchertplan, die Afrikanische Schweinepest und vieles mehr. Immer mehr Anforderungen kommen auf Landwirtinnen und Land- wirte zu. Die Politik schaffe immer neue Auflagen, die Gesellschaft stelle viele unrealistische Forderungen an die Land- wirtschaft und letztlich seien Verbrau- cherinnen und Verbraucher nicht bereit, mehr Geld für Lebensmittel zu bezahlen, so Steffen. Auch die Treckerdemos, mit denen der Berufsstand seinen Unmut und seine Anliegen auf die Straße brach- te, ließ bei der Politik kein nachhaltiges Verständnis erkennen.

Mit der Corona-Pandemie wurde die Landwirtschaft systemrelevant. Das scheint heute schon wieder vergessen,

so Steffen. Der scheidende Vorstitzende betont die Relevanz der landwirtschaft- lichen Branche. Aktuell arbeiten in der gesamten Agrarbranche, mit vor- und nachgelagertem Bereich, über vier Mil- lionen Beschäftigte. Auch die Bedeutung der Landwirtschaft für das Wittlager Land stellt Friedrich Steffen heraus.

„Ohne uns Bauern werden die Menschen nicht satt“, sagt er. Leider sei in der Vergangenheit versäumt worden, die Arbeit in der Öffentlichkeit transparent zu machen. Mit dem Bildungsprojekt

„Transparenz schaffen“ und der Kampa- gne „Echt grün – Eure Landwirte“ arbeite man nun dafür. Tage des offenen Hofes, der Zukunftstag oder Schulpraktika auf Bauernhöfen seien ebenso wichtige Maßnahmen, um die Bevölkerung und vor allem Kinder auf die Höfe zu bringen.

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Fortsetzung von Seite 1 Neuer Vorstand Kreisverband

Wittlage

Friedrich Steffen ließ auch die Stärke des Hauptverband des Osnabrücker Land- volkes nicht außer Acht. Die große Zahl der Mitglieder wird durch 40 Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter in allen Belangen der Landwirtinnen und Landwirte unter- stützt: ob Steuer- und Rechtsangelegen- heiten, Anträge in Sozial- und Renten- frage, GAP-Antragstellung, Stromeinkauf usw. „Macht Gebrauch davon!“, fordert er seine BerufskollegInnen auf. Er bedankt sich bei der Geschäftsführung des HOL, Frau Wöstmann und Herrn Brinkmann, dem ehemaligen Geschäftsführer Herrn Andrees, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Mit einem Dank an seine HOL-Vor- standskollegen Albert Schulte to Brinke und Johannes Schürbrock sowie an sei- ne bisherigen Amtsvertreter in Wittlage, Stefan John und Jens Holger Frese, und an „alle Landwirte und Berufskollegen“

schließt Friedrich Steffen seinen Rück- blick.

Der neue Vorsitzende Jens Holger Frese bedankte sich für das Vertrauen seiner Kolleginnen und Kollegen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit im Team.

Der neue Vorstand im Kreisverband Wittlage: v.l. Anna Schlukar (Bad Essen), Jens Holger Frese (Bohmte-Herringhause) und Stefan John (Bohmte-Hunteburg)

Foto: Conrad

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Im Mai ist die neue Landesdüngever- ordnung in Kraft getreten. Eine Über- sicht über die geltenden Anforde- rungen finden Sie weiterhin in einer Tabelle auf unserer Homepage: www.

osnabrueck-landvolk.de/formulare.

Abgebildet sind sowohl die Maßnah- men, die sich aus dem Bundesrecht ergeben, als auch die Landesmaß- nahmen.

Impressum

Herausgeber: HOL-Kreisbauernverband Redaktion: HOL-Geschäftsstelle Osnabrück,

49082 Osnabrück

Am Schölerberg 6, Tel.: 0541/560010, Vanessa Conrad

Anzeigen: Anita Lohbeck

Druck: Kuper Druck – 49594 Alfhausen Erscheinungsweise: monatlich zum Monatsende Redaktionsschluss: 20. des Monats

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Bilder etc. wird keine Haftung übernommen. Artikel, die mit Autoren- angabe gekennzeichnet sind, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

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In malerischer Atmosphäre am Weinberg der Familie Brinkmann in Bad Iburg wählte der Kreisverband Osnabrück seinen neuen Vorstand.

Bevor es zur Wahl ging, gab der noch amtierende Vorsitzende Albert Schulte to Brinke einen kurzen Bericht über aktuelle unbefriedigende, politische Themen: das staatliche Tierwohlkenn- zeichen komme wohl nicht zustande, der Borchert-Plan hake und die Finan- zierung – das Wichtigste – stehe noch nicht. Er hob die Erfolge mit dem Nieder- sächsischen Weg hervor, durch den eine Bezahlung der Leistungen der Landwirt- schaft gewährleistet wird und in dem Naturschutz, Politik und Landwirtschaft gemeinsam realistisch abgeschätzt ha- ben, welche Maßnahmen möglich sind und was bezahlt werden kann. Auch mit den Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene, die der HOL im Frühjahr digital durchgeführt hatte, sei man sich bei Gesprächen zum Aktionsprogramm Insektenschutz einig gewesen, dass der Niedersächsische Weg hierdurch nicht gefährdet werden darf.

Zum Abschluss richtete Schulte to Brin- ke seinen Dank für gute Zusammen- arbeit an Jörg Schomborg, Leiter der Landwirtschaftskammer Osnabrück, die „Mannschaft in Osnabrück“, an die Geschäftsführung Nadin Wöstmann und Friedrich Brinkmann, die an diesem Abend das Hauptamt vertraten, aber auch an den vorangegangenen, lang- jährigen HOL-Geschäftsführer Martin Andrees. Auch Almut Detert, Vorsitzende des LandFrauen Kreisverbands Osna- brück, sprach er seinen Dank für die Zu- sammenarbeit aus. „Mit euch allen war es nie langweilig. Ich liebe die kontro- versen Diskussionen. Der Abschied fällt mir ein bisschen leichter, weil ich sehe, dass es mit guten Leuten weitergeht“, schließt er seine Amtszeit mit Blick auf seine Nachfolger.

Nach vielen Jahren als Vorsitzender übergibt Albert Schulte to Brinke das

Neuer Vorstand in Osnabrück

Zepter an Dirk Westrup aus Bissendorf, der bislang sein Stellvertreter war. An seine Stelle tritt Gerd Brinkmann, der die Vertreter des Kreisverbands gemeinsam mit seiner Frau Renate und Sohn Jan bewirtete. Norbert Pott aus Hasbergen bleibt weiterhin zweiter Stellvertreter.

„Mit diesem Amt trete ich in sehr, sehr große Fußstapfen, das ist mir bewusst“, sagte der neue Vorsitzende Dirk West- rup. „Ich freue mich auf die Zusammen- arbeit und habe immer ein offenes Ohr für euch.“ Er möchte „der Sache“ und dem Verband dienen und freue sich auf die Arbeit im Team – sowohl mit dem Ehren- als auch mit dem Hauptamt.

Einen Dank an den scheidenden Vor- sitzenden sprachen auch Almut Detert und Jörg Schomborg aus. Beide hoben die Authentizität Schulte to Brinkes her- vor und bedankten sich für alle regen

Der neue Vorstand des Kreisverbands Osnabrück v.l. Gerd Brinkmann (Bad Iburg), Dirk Westrup (Bissendorf) und Norbert Pott (Hasbergen).

Foto: Conrad Dirk Westrup: „Ich habe Freude an der politischen Arbeit für die Land- wirtschaft. Gerade da die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe immer weiter sinkt, ist es mir ein Anliegen, mich für die Belange der Landwirtin- nen und Landwirte einzusetzen. Ins- besondere ist das die Ausgestaltung des Niedersächsischen Weges hier bei uns auf Kreisebene. Aber auch die Roten Gebiete bleiben hier vor Ort Thema. Wir müssen immer wieder prüfen lassen, ob die Messstellen in Ordnung sind.“

Diskussionen. Sie freuen sich auf eine ebenso erfolgreiche Zusammenarbeit mit Dirk Westrup.

Eine spontane Führung durch den Wein- berg am Teutoburger Südhang rundete den Abend nach dem offiziellen Teil ab.

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Auch in der Landwirtschaft können Sie mit unserer Unterstützung rechnen: beim täglichen Finanzmanagement genau wie bei Investitionen in Ihren Betrieb. Und durch unsere Verwurzelung in der Region wissen wir genau, was Landwirte heute brauchen, um immer fest im Sattel zu sitzen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater ganz in Ihrer Nähe oder gehen Sie online auf www.vr-networld.de

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Frage:

Der Generationswechsel im Kreisland- volkverband Wittlage ist vollzogen. Wie geht es für Sie persönlich weiter?

Antwort:

Natürlich helfe ich gerne meiner Toch- ter und meinem Schwiegersohn bei der Bewirtschaftung unseres Hofes.

Auch bin ich noch in anderen Berei- chen ehrenamtlich aktiv.

Frage:

Bleibt da noch Zeit, sich für die Be- lange der Landwirtschaft einsetzen?

Antwort:

Ganz und gar nicht. Die Landwirtschaft bleibt mir ein Herzensanliegen. Schon fast 30 Jahre vertrete ich die Inter- essen unseres ländlichen Raumes als Orts- und Gemeinderatsmitglied in der Gemeinde Ostercappeln. Wichtig für unseren Berufsstand ist, dass die Stimme der Landwirte in allen Kom- munal Parlamenten vertreten ist.

Frage:

Was kann die Kommunalpolitik für die Belange der Landwirtschaft erreichen?

Wichtige Entscheidungen für unsere Region werden doch auf Kreisebene getroffen.

Antwort:

Das ist richtig. Landwirtschaft steht im Spannungsfeld mit anderen raumbe- deutsamen Nutzungen. Naturschutz, Rohstoffgewinnung, Windvorrang- gebiete, Erholung, Gewerbe- und Siedlungsent-wicklung, Verkehr und Leitungstrassen seien genannt. Des- halb kandidiere ich dieses Mal auch für den Kreistag des Landkreises Osna- brück. Wichtig bleibt auch in Zukunft der Interessenausgleich zwischen städtischen und ländlichen Regionen.

Was nun, Friedrich Steffen?

Angaben bequem per Foto-App übermitteln

Auf Landwirte, die Agrarförderungen be- ziehen, wartet bei der Überprüfung der Angaben durch die Behörden ein verein- fachtes Verfahren: In Niedersachsen und Bremen können Antragsteller nun die App „FANi“ verwenden. Nach einer Pilot- phase im vergangenen Jahr soll „FANi“

nun verstärkt zum Einsatz kommen.

Benötigt die Landwirtschaftskammer als Bewilligungsstelle zum Beispiel Fotos zu bestimmten Antragsvoraussetzungen, erhalten Nutzer über die App einen ent- sprechenden Auftrag und können diesen über die App abwickeln.

Niedersachsens Landwirtschaftsmi- nisterin Barbara Otte-Kinast: „Nieder- sachsen ist das erste Bundesland, das Antragstellenden die Möglichkeit gibt, georeferenzierte Fotos über eine App an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Das spart Zeit und ist für beide Seiten ein Gewinn - für die Verwaltung und für die Antragsteller!“ Vor diesem Hinter- grund appellierte die Ministerin an die Landwirte, die App zu verwenden und die Vorteile der fortschreitenden Digitali- sierung zu nutzen. Auch hinsichtlich der Einführung eines Flächenmonitoringver- fahrens spielt der Einsatz der App künf- tig eine wichtige Rolle. In einem solchen Verfahren bekommen Antragstellende vermehrt die Möglichkeit, durch aktive Mitarbeit dazu beizutragen, dass weni- ger Vor-Ort-Kontrollen nötig sind.

Die App richtet sich an Landwirte, die als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen einen Antrag auf Agrarförderung

stellen. Um diese Zahlungen zu erhalten, sind verschiedene Angaben erforderlich - unter anderem die Flächengrößen und die angebauten Kulturen. Außerdem müssen Auflagen und Vorgaben ein- gehalten werden. Bisher führten offene Fragen und Antragsvoraussetzungen häufig zu Vor-Ort-Kontrollen auf den Betrieben. Hier setzt „FANi“ an. Werden zum Beispiel Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten in einem Antrag be- nötigt, erstellt die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer einen ent- sprechenden Auftrag zur Fotoerstellung.

Für diese in der App sichtbaren Aufträge können dann Fotos eingereicht werden.

Die Aufträge zur Erstellung von Fotos für die betroffenen Schläge und der Grund werden den Nutzern in einer Auf- tragsliste angezeigt. Das Erstellen der georeferenzierten Fotos ist nur an den betroffenen Schlägen möglich - befindet sich der Nutzer nicht auf der betroffenen Fläche, kann auch kein Foto aufgenom- men werden. In den Bewilligungsstellen und vom Prüfdienst werden die Fotos im Anschluss bewertet. Ein Besuch des Prüfdienstes ist dann in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Bei unklaren oder widersprüchlichen Angaben wird es auch künftig Kontrollen vor Ort geben.

Weitere Hinweise zur Nutzung der App findet man auf den Internetsei- ten der lwk-niedersachsen.de unter dem Webcode: 01039323.

ML

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In einem Geflügelbestand in Hagen wur- de der Ausbruch der Geflügelpest (Hoch- pathogene Aviäre Influenza) festgestellt.

Der Verdacht war aufgetreten, nachdem einige Tiere erkrankt und gestorben wa- ren, und der Tierhalter und der betreu- ende Tierarzt dies dem Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück mitgeteilt haben.

In dem Bestand wurden rund 300 Stück Geflügel verschiedener Arten gehalten.

Aufgrund des Verdachts auf Geflügelpest wurden alle Tiere des Geflügelbestandes bereits am Vortag getötet. Die Kadaver wurden anschließend von der dafür zu- ständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt übernommen.

In dem Haltungsbetrieb erfolgen Reini- gungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

Durch epidemiologische Ermittlungen und Untersuchungen soll aufgeklärt werden, wie es zum Eintrag des Erregers gekommen sein kann und ob es Kon- taktbestände gibt, die möglicherweise ebenfalls von der Seuche betroffen sein können. Zum Schutz vor der Geflügel- pest erlässt der Landkreis eine Allge- meinverfügung mit Maßnahmen, die für Vogelhaltungen in einer Sperrzone seit Samstag, 26. Juni gelten. Die Sperrzone setzt sich aus einer inneren Schutzzone

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Geflügelpestausbruch in einem Betrieb in Hagen

(ehemals Sperrbezirk) von mindestens drei Kilometer Radius und einer Über- wachungszone (ehemals Beobachtungs- gebiet) von mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb zusammen. Die Verfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Osnabrück www.landkreis-osnabrueck.

de unter der Rubrik Verwaltung – Be- kanntmachungen.

Dort ist auch die Sperrzone detailliert dargestellt, für die die Schutzmaßnah- men bis zu deren Aufhebung gelten:

Nach aktuellem Stand befinden sich in der Sperrzone 287 Geflügelhaltungen mit 41.000 Tieren. Sowohl für Nutztiere als auch für Heim-Hobbytiere gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht.

Vermehrte Krankheits- und Todesfälle

müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden. Das Verbringen von Vögeln, Ei- ern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt.

Der Landkreis Osnabrück hofft, dass es sich um einen Einzelfall handelt und zu keiner Verbreitung des Erregers ge- kommen ist.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Biosicherheitsmaßnahmen auf geflügelhaltenden Betrieben verschärft einzuhalten sind. Betriebsfremde Perso- nen dürfen Ställe und andere Standorte des Geflügels nur mit betriebseigner Schutzkleidung oder Einwegschutzklei- dung betreten. Die Schutzkleidung muss nach Gebrauch „unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. LK OS/HOL

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6 www.osnabrueck-landvolk.de Kurzfristige Beschäftigung für vier

Monate/102 Arbeitstage

Der neue § 132 Satz 1 SGB IV bestimmt, dass vom 1. März 2021 bis einschließ- lich 31. Oktober 2021 die Zeitgrenze für eine kurzfristige Beschäftigung iSv § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vier Monate oder 102 Arbeitstage beträgt.

Ab 1. Juni 2021 können damit Verträge über kurzfristige Beschäftigung mit einer Dauer von bis zu vier Monaten/102 Arbeitstagen sozialversicherungsfrei geschlossen und bestehende Verträge auf eine Gesamtdauer von bis zu vier Monaten/102 Arbeitstagen verlängert werden. Eine entsprechende Verlän- gerungsvereinbarung mit Übersetzung in verschiedenen Sprachen haben wir als Anlage b) beigefügt. Diese wurde uns vom Gesamtverband der Deut- schen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände mit dem Hinweis, dass es sich um eine eigenständig er- stellte Übersetzung ohne Anspruch auf 100-prozentige Genauigkeit handelt, zur Verfügung gestellt.

Hatte eine kurzfristige Beschäftigung vor Inkrafttreten des Gesetzes wegen Errei- chens der bislang geltenden Zeitgrenzen von drei Monaten/70 Arbeitstagen ge- endet, kann nun mit dem Beschäftigten ein neues kurzfristiges Beschäftigungs- verhältnis mit einer Dauer von einem

102-Tage-Regelung in Kraft

Die Regelungen zur befristeten Ausweitung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung sind seit Anfang Juni in Kraft.

Monat/32 Arbeitstagen geschlossen werden. Für Beschäftigungen, die vor dem 1. Juni 2021 mit einer Dauer von mehr als drei Monaten oder 102 Arbeits- tagen geschlossen wurden, gilt die Über- gangsregelung nach § 132 Satz 1 SGB IV nicht (§ 132 Satz 2 SGB IV). Diese Beschäftigungen waren zu ihrem Beginn wegen Überschreitens der damals gel- tenden Zeitgrenze von drei Monaten/70 Arbeitstagen versicherungspflichtig und bleiben dies auch, wenn sie die ab 1.

Juni 2021 geltende Zeitgrenze von vier Monaten/102 Arbeitstagen einhalten.

Die verlängerten Zeitgrenzen gelten nur bis 31. Oktober 2021. Ab dem 1. Novem- ber 2021 sind wieder die alten Zeitgren- zen von drei Monaten/70 Arbeitstagen bei einer kurzfristigen Beschäftigung einzuhalten. Eine Beschäftigung, die vor dem 1. November 2021 mit einer Dauer von bis zu vier Monaten vereinbart ist, kann damit bis zum 31. Oktober 2021 als kurzfristige Beschäftigung versiche- rungsfrei sein. Ab dem 1. November 2021 besteht die Versicherungsfreiheit nur noch, wenn die Beschäftigung von Beginn an auf höchstens drei Mona- te/70 Arbeitstage begrenzt ist. Wurde die Beschäftigung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten/ 70 Arbeitstagen vereinbart, wird sie ab 1. November 2021 wegen Überschreiten der dann

wieder geltenden Zeitgrenzen von drei Monaten/70 Arbeitstagen sozialversiche- rungspflichtig.

Meldepflicht des Arbeitgebers über Vorliegen eines Krankenversiche- rungsschutzes

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes wird in § 28a Abs. 9a SGB IV dauerhaft eine Melde- pflicht des Arbeitgebers über das Vorlie- gen eines Krankenversicherungsschut- zes des kurzfristig Beschäftigten in einer gesetzlichen oder privaten Krankenver- sicherung eingeführt. Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss nach § 8 Abs. 2 Nr. 7a BVV zu den Lohn- unterlagen genommen werden. Diese Regelungen treten erst zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Automatisierte Rückmeldung der Minijobzentrale über Vorbeschäfti- gungen

Ebenfalls zum 1. Januar 2022 wird in

§ 13 Abs. 2 DEÜV eine automatisierte Rückmeldung der Minijobzentrale an den Arbeitgeber bei Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung eingeführt.

Diese informiert den Arbeitgeber, ob für den Beschäftigten weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr vor-

liegen. DBV

Aktuelle Informationen

Abs.: Landvolkverband - Liebigstraße 4 - 49593 Bersenbrück Postvertriebsstück DPAG Gebühr bezahlt

Wie auch in anderen Regionen läuft die Antragstellung zur Auszahlung der Betriebsprämie im Landkreis Osnabrück sehr schleppend an. Aufgrund der für Bestellungsarbeiten günstigen, aber ansonsten auch in unserer Region viel zu trockenen Witterung, sind die Landwirte auf dem Feld und nicht im Büro. Bis zum Redaktionsschluss sind in der Be- zirksstelle Osnabrück erst 446 von ca. 2.400 Anträgen und in der Außenstelle Bersenbrück erst 378 von ca. 1600 Anträgen abgegeben worden. In der Regel hat sich die Antragstellung in diesem mittlerweile dritten Jahr der Agrarreform eingespielt, so dass in einer Vielzahl der Fälle die Dinge relativ einfach sind. Ausnahmen hiervon bilden die Antragstellungen in den Flurbereinigungsgebieten sowie die Anträge der Kartoffelan- bauer in unserer Region, da es hier häufig zu Flächentausch- aktivitäten kommt. Diese Gruppen der Antragsteller werden gebeten, möglichst umgehend Terminabsprachen mit den zuständigen Bearbeitern der Dienststellen in Bersenbrück bzw. Osnabrück zu treffen.

Aus dem Bereich der Niedersächsischen Agrar- und Um- weltprogramme ist für unsere Region nur die Maßnahme A3 (Umweltgerechte Ausbringung von Gülle) mit einem Fördersatz von max. 30 € pro ha relevant. Den Betrieben, die bisher noch nicht an diesem Programm teilgenommen haben, sollten diese Chance in die betrieblichen Überlegungen einbeziehen. Bei der Teilnahme an diesem Programm können günstige Um- weltaspekte mit arbeitswirtschaftlichen Vorteilen verbunden werden.

Der letzte Milchquotenbörsentermin auf der Ebene des Ver- kaufsstellengebietes Niedersachsen-Bremen erbrachte einen Börsenpreis von 41 Cent und lag damit höher als allgemein erwartet. Aufgrund der Einschätzung im Vorfeld des Termins haben fast alle Anbieter aus unserer Region die angebotenen Mengen veräußern können. Von 44 aufgabewilligen Milcher- zeugern im Bezirk der Außenstelle Bersenbrück wurden 2,95 Mio kg Referenzmenge veräußert. Im Dienstbezirk der Be- zirksstelle Osnabrück wurden von insgesamt 57 Betrieben ca.

4,1 Mio kg Referenzmenge verkauft. Aufgrund dieser Zahlen und auch der Referenzmengenabflüsse der letzten Termine ist festzustellen, dass der Strukturwandel in unserer Region sich dergestalt vollzieht, als dass die Milchviehhaltung allmählich bis auf wenige spezialisierte Betrieb ausstirbt.

Die Investitionstätigkeit in unserer Region ist hingegen ausge- sprochen rege. Dieses wird auch an den Antragszahlen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Agrarinvesti- tionsförderungsprogramm deutlich. Im Landkreis Osnabrück wurden insgesamt 74 Anträge auf AFP-Gelder gestellt. Die antragstellenden Landwirte beabsichtigen Investitionen in Höhe von 24 Mio € brutto durchzuführen und beantragten zur Mitfinanzierung Fördergelder in Höhe von 4,98 Mio €. 93 % der Anträge wurden im übrigen von Mitarbeitern der Dienststellen der Landwirtschaftskammer in Bersenbrück und Osnabrück erstellt. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt im Altkreis Bersenbrück. Die Landwirte hier haben die Anträge fast alle am ersten Antragstag, dem 08.03.2007 gestellt und können, da das Bewilligungsverfahren jetzt angelaufen ist, mit einer Nachricht in den nächsten Wochen rechnen.

Insgesamt sind in Niedersachsen bis dato gut 500 Anträge mit einem beantragten Mittelvolumen von gut 33 Mio € eingegangen. Von den insgesamt eingegangenen Anträgen sind gut 300 Anträge bereits am 08.03.2007 eingegangen.

Wenngleich eine Vielzahl von Anträgen, so auch die Anträge aus unserer Region ein gleiches Gültigkeitsdatum aufweisen,

bei der Bewilligung dieser Anträge kommen. Es heißt also, noch etwas Geduld üben.

Auf Gut Barenaue der Familie von Bar in Bramsche-Kalkriese wurde der Land-und Forstwirt Wilhelm Brockmeyer für eine 25 jährige Berufs-und Betriebszugehörigkeit geehrt. Der Arbeitnehmervertreter für unsere Region in der Kammerver- sammlung, Herr Johannes Mitzel und Arbeitnehmerberater Hermann Brengelmann von der Aussenstelle Bersenbrück überreichten Urkunde und Geschenk. Auch von hier aus

„Herzlichen Glückwunsch“.

Franz-Josef Schoo, Außenstelle Bersenbrück

Gärtnern mit Kindern

Mit Grundschulkindern aussäen, pflanzen, ihnen regionales Obst und Gemüse nä- herbringen und die Kinder an die Natur und den Garten heranführen. Das ist das Ziel des Projekts „Verbraucherbildung mit Kindern und Jugendlichen – Gärtnern mit Kindern“, das die beiden Niedersächsischen LandFrauenverbände Weser-Ems und Hannover zusammen mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen durch- führen. Gefördert wird das Projekt vom Niedersächsischen Ministerium für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Daher ist für Sie die Teilnahme an den Schulungen kostenlos.

Lehrgangsorte sind Osnabrück, Bad Zwischenahn-Wehnen und Hannover.

Die dreitägige Schulung in Osnabrück findet am

Dienstag, 07. September, Dienstag, 21. September und Montag, 11. Oktober jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr statt.

Inhalte:

Neben fachlichen Inhalten spielt die methodische Vorgehensweise im Umgang mit Kindern eine Rolle. Jede Teilnehmerin entwickelt selber eine gärtnerische Aktion für Grundschulkinder, die sie nach Abschluss der Maßnahme einer Grundschule anbieten kann.

Referentinnen:

Referentinnen des Produktteams Garten, Hof- und Dorfgrün der LWK Niedersachsen

Information und Anmeldung:

Christiane Rehkamp, LWK-Bezirksstelle Osnabrück, Tel.: 0541 56008 146, Email: christiane.rehkamp@lwk-niedersachsen.de

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Aktuelle Informationen

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Wie auch in anderen Regionen läuft die Antragstellung zur Auszahlung der Betriebsprämie im Landkreis Osnabrück sehr schleppend an. Aufgrund der für Bestellungsarbeiten günstigen, aber ansonsten auch in unserer Region viel zu trockenen Witterung, sind die Landwirte auf dem Feld und nicht im Büro. Bis zum Redaktionsschluss sind in der Be- zirksstelle Osnabrück erst 446 von ca. 2.400 Anträgen und in der Außenstelle Bersenbrück erst 378 von ca. 1600 Anträgen abgegeben worden. In der Regel hat sich die Antragstellung in diesem mittlerweile dritten Jahr der Agrarreform eingespielt, so dass in einer Vielzahl der Fälle die Dinge relativ einfach sind. Ausnahmen hiervon bilden die Antragstellungen in den Flurbereinigungsgebieten sowie die Anträge der Kartoffelan- bauer in unserer Region, da es hier häufig zu Flächentausch- aktivitäten kommt. Diese Gruppen der Antragsteller werden gebeten, möglichst umgehend Terminabsprachen mit den zuständigen Bearbeitern der Dienststellen in Bersenbrück bzw. Osnabrück zu treffen.

Aus dem Bereich der Niedersächsischen Agrar- und Um- weltprogramme ist für unsere Region nur die Maßnahme A3 (Umweltgerechte Ausbringung von Gülle) mit einem Fördersatz von max. 30 € pro ha relevant. Den Betrieben, die bisher noch nicht an diesem Programm teilgenommen haben, sollten diese Chance in die betrieblichen Überlegungen einbeziehen. Bei der Teilnahme an diesem Programm können günstige Um- weltaspekte mit arbeitswirtschaftlichen Vorteilen verbunden werden.

Der letzte Milchquotenbörsentermin auf der Ebene des Ver- kaufsstellengebietes Niedersachsen-Bremen erbrachte einen Börsenpreis von 41 Cent und lag damit höher als allgemein erwartet. Aufgrund der Einschätzung im Vorfeld des Termins haben fast alle Anbieter aus unserer Region die angebotenen Mengen veräußern können. Von 44 aufgabewilligen Milcher- zeugern im Bezirk der Außenstelle Bersenbrück wurden 2,95 Mio kg Referenzmenge veräußert. Im Dienstbezirk der Be- zirksstelle Osnabrück wurden von insgesamt 57 Betrieben ca.

4,1 Mio kg Referenzmenge verkauft. Aufgrund dieser Zahlen und auch der Referenzmengenabflüsse der letzten Termine ist festzustellen, dass der Strukturwandel in unserer Region sich dergestalt vollzieht, als dass die Milchviehhaltung allmählich bis auf wenige spezialisierte Betrieb ausstirbt.

Die Investitionstätigkeit in unserer Region ist hingegen ausge- sprochen rege. Dieses wird auch an den Antragszahlen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Agrarinvesti- tionsförderungsprogramm deutlich. Im Landkreis Osnabrück wurden insgesamt 74 Anträge auf AFP-Gelder gestellt. Die antragstellenden Landwirte beabsichtigen Investitionen in Höhe von 24 Mio € brutto durchzuführen und beantragten zur Mitfinanzierung Fördergelder in Höhe von 4,98 Mio €. 93 % der Anträge wurden im übrigen von Mitarbeitern der Dienststellen der Landwirtschaftskammer in Bersenbrück und Osnabrück erstellt. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt im Altkreis Bersenbrück. Die Landwirte hier haben die Anträge fast alle am ersten Antragstag, dem 08.03.2007 gestellt und können, da das Bewilligungsverfahren jetzt angelaufen ist, mit einer Nachricht in den nächsten Wochen rechnen.

Insgesamt sind in Niedersachsen bis dato gut 500 Anträge mit einem beantragten Mittelvolumen von gut 33 Mio € eingegangen. Von den insgesamt eingegangenen Anträgen sind gut 300 Anträge bereits am 08.03.2007 eingegangen.

Wenngleich eine Vielzahl von Anträgen, so auch die Anträge aus unserer Region ein gleiches Gültigkeitsdatum aufweisen, wird es zwangsläufig zu einer erheblichen zeitlichen Differenz

bei der Bewilligung dieser Anträge kommen. Es heißt also, noch etwas Geduld üben.

Auf Gut Barenaue der Familie von Bar in Bramsche-Kalkriese wurde der Land-und Forstwirt Wilhelm Brockmeyer für eine 25 jährige Berufs-und Betriebszugehörigkeit geehrt. Der Arbeitnehmervertreter für unsere Region in der Kammerver- sammlung, Herr Johannes Mitzel und Arbeitnehmerberater Hermann Brengelmann von der Aussenstelle Bersenbrück überreichten Urkunde und Geschenk. Auch von hier aus

„Herzlichen Glückwunsch“.

Franz-Josef Schoo, Außenstelle Bersenbrück

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Umfrage Maisschäden 2021 LWK Niedersachsen - Bezirksstelle Osnabrück PLZ / Landkreis

Maisanbaufläche gesamt (ha)

Schadensfläche (ha)

Schäden durch Vögel

(- bis +++)

Schäden durch Fritfliege

(- bis +++)

Schäden durch Sonstiges (Wildschwein, Drahtwurm, Tipula,

Wurzelfliege, etc.) (- bis +++)

Nach-/ Neuansaatfläche Mais (ha)

Saatgutbeizung auf geschädigter Fläche

Korit Force Nur Fungizid Sonstiges

Aussaatdatum / Auflaufdatum

Aussaat-/ Auflaufbedingungen

Zeitpunkt / Entwicklungsstadium

(Blattstadium) bei Schadenseintritt

- kein Schaden

o leichter Schaden (1-5% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) + mittlerer Schaden (> 5-10% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) ++ starker Schaden (> 10-30% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) +++ sehr starker Schaden (>30% geschädigte/ausgefallene Pflanzen)

Bemerkungen (Vogelart, weitere Auffälligkeiten, etc.)

Auch in diesem Jahr wurden wieder Maisflächen durch verschiedene Ursa- chen geschädigt. Diese Umfrage soll dazu dienen Informationen zur Ver- breitung und zum Ausmaß von Schäden durch Vogelfraß und weitere Schadursa- chen zu sammeln. Diese Informationen sind wichtig für die Bewertung des Aus- maßes dieser Schäden.

Die Datenauswertung erfolgt anonym.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Die Erhebung bezieht sich auf die ge- samte bewirtschaftete Maisfläche im Betrieb, nicht auf den Einzelschlag.

Bitte füllen Sie die den Bogen und sen- den Sie diesen per Fax oder Mail (als Foto) an uns zurück: Fax: 0541-56008- 150, E-Mail: bst.osnabrueck@lwk-nie- dersachsen.de

Ziel der Befragung ist es, eine Aus- nahmegenehmigung für entspre- chende insektizide Beizen zu erwir- ken. Es ist sehr wichtig, dass sich viele Landwirte daran beteiligen, um eine umfangreiche und aussage- kräftige Datenbasis zu bekommen.

Vogelfraß: Der Fasan frisst ausgedrillte Maiskörner und scharrt oder pickt Mais- keimlinge reihenweise aus dem Boden, um deren Hypokotyl und das Korn fressen zu können. Junge Maispflanzen werden aus dem Boden herausgehackt, um an das Korn zu gelangen. Im weite- ren Verlauf vertrocknen die freigelegten Pflanzen oder kippen später um. Weiter entwickelte Maispflanzen werden vom Fasan nicht mehr angenommen, daher entstehen vor allem größere Schäden bei schlechten Auflaufbedingungen und verzögerter Jugendentwicklung. Raben- krähen, Dohlen und Saatkrähen fressen ebenfalls entweder das Maiskorn bzw.

den Keimling und reißen Jungpflanzen aus dem Boden, um an das Korn zu gelangen. Es lassen sich zudem ober- irdisch abgezwickte Jungpflanzen fin-

Mais - Umfrage zu Schäden durch Vogelfraß oder Schädlinge

den. Ein ähnliches Schadbild zeigt der Taubenfraß.

Fritfliege: An den Maispflanzen werden durch den Larvenfraß auf den jüngeren Blattspreiten quer zu den Blattadern unregelmäßig geformte Löcher und parallel zu den Blattadern verlaufende, langgestreckte, vernarbte Fraßgänge in die Blatttüte hinein sichtbar. Dort reißen die Blätter später auf und kni- cken an der Lochreihe ab. Im weiteren

Verlauf kann es zu Blattverklebungen und einer Schlingenbildung der Blät- ter bis hin zur völligen Zerstörung der Pflanzen kommen. Häufig bilden sich am Stängelgrund Seitentriebe. Folgen des mittelschweren bis schweren Be- falls sind verminderte Produktion von Pflanzenmasse, keine oder minderwer- tige Kolben sowie erhöhte Anfälligkeit gegenüber Maisbeulenbrand. In großen Maisfeldern werden vor allem die Rand- zonen geschädigt.

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Umfrage Maisschäden 2021 LWK Niedersachsen - Bezirksstelle Osnabrück PLZ / Landkreis

Maisanbaufläche gesamt (ha)

Schadensfläche (ha)

Schäden durch Vögel

(- bis +++)

Schäden durch Fritfliege

(- bis +++)

Schäden durch Sonstiges (Wildschwein, Drahtwurm, Tipula,

Wurzelfliege, etc.) (- bis +++)

Nach-/ Neuansaatfläche Mais (ha)

Saatgutbeizung auf geschädigter Fläche

Korit Force Nur Fungizid Sonstiges

Aussaatdatum / Auflaufdatum

Aussaat-/ Auflaufbedingungen

Zeitpunkt / Entwicklungsstadium

(Blattstadium) bei Schadenseintritt

- kein Schaden

o leichter Schaden (1-5% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) + mittlerer Schaden (> 5-10% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) ++ starker Schaden (> 10-30% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) +++ sehr starker Schaden (>30% geschädigte/ausgefallene Pflanzen)

Bemerkungen (Vogelart, weitere Auffälligkeiten, etc.)

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Umfrage Maisschäden 2021 LWK Niedersachsen - Bezirksstelle Osnabrück PLZ / Landkreis

Maisanbaufläche gesamt (ha)

Schadensfläche (ha)

Schäden durch Vögel

(- bis +++)

Schäden durch Fritfliege

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Schäden durch Sonstiges (Wildschwein, Drahtwurm, Tipula,

Wurzelfliege, etc.) (- bis +++)

Nach-/ Neuansaatfläche Mais (ha)

Saatgutbeizung auf geschädigter Fläche

Korit Force Nur Fungizid Sonstiges

Aussaatdatum / Auflaufdatum

Aussaat-/ Auflaufbedingungen

Zeitpunkt / Entwicklungsstadium

(Blattstadium) bei Schadenseintritt

- kein Schaden

o leichter Schaden (1-5% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) + mittlerer Schaden (> 5-10% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) ++ starker Schaden (> 10-30% geschädigte/ausgefallene Pflanzen) +++ sehr starker Schaden (>30% geschädigte/ausgefallene Pflanzen)

Bemerkungen (Vogelart, weitere Auffälligkeiten, etc.)

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www.osnabrueck-landvolk.de

49593 Bersenbrück

Rundschreiben per E-Mail

Damit wir Sie in Zukunft möglichst schnell über aktuelle Themen infor- mieren können, benötigen wir Ihre E-Mailadresse. Senden Sie, sofern noch nicht geschehen, einfach eine Mail an: mitglieder@hol-landvolk.

de und wir nehmen Sie in unseren E-Mail-Verteiler auf. So können wir Sie schnellstmöglich von dringlichen Nachrichten und agrarpolitischen Entscheidungen in Kenntnis setzen.

Die Adressen werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet und nicht weitergegeben.

Hilfe und Rat bei familiären

Problemen:

Ländliche Familienberatung Tel. 05401-8668 62 (fast immer erreichbar) Landwirtschaftliches Sorgentelefon Oesede

05401-8668 20 montags, mittwochs,

freitags 8.30-12 Uhr dienstags, donnerstags

19.30-22 Uhr Landwirtschaftliches

Sorgentelefon Rastede 044 02 – 8 44 88 1 montags, mittwochs,

freitags 8.30-12 Uhr dienstags, donnerstags

19.30-22 Uhr

Wahlreport des DBV

In den kommenden Ausgaben unseres Landvolk Reports möchten wir Sie mit Ausschnitten aus dem „Wahlreport 2021“ des Deutschen Bauernverbandes über aktuelle Themen zur anstehenden Bundestagswahl informieren.

Das Wahlprogramm der SPD:

Im Wahlprogramm der SPD finden sich viele klassisch sozialdemokratische Forderungen – neben Vermögenssteuer, Mietenpolitik oder Tempolimit stellt die SPD jedoch die Klimapolitik auf den ers- ten Platz des Papiers. Die Landwirtschaft wird im Kapitel „Natur respektieren – wir wollen unseren natürlichen Lebensraum erhalten“ aufgegriffen. Man wolle sich für eine Biodiversitätspolitik einsetzen, um Ökosysteme zu schützen und wiederher- zustellen, ebenso wie für eine stärkere Reduzierung des Einsatzes von Dünger und Pestiziden. Die Landwirtschaft habe zudem bei der Bekämpfung des Klima- wandels und dem Erhalt der Artenvielfalt eine zentrale Rolle. Neben der Thema- tik Agrarförderung, faire Preise sowie Lebensmittelverschwendung dürfe der Boden kein Spekulationsobjekt werden – man werde ihn vor Investoren ohne Agrarbezug schützen.

Tierleid sei nicht zu rechtfertigen, auch nicht aus wirtschaftlichem Interesse.

In der Nutztierhaltung setze die SPD konsequent auf die Verbesserung des Tierwohls bei Einführung einer flächen- bezogenen Obergrenze. Zudem wolle man für die Einführung eines verpflich- tenden staatlichen Tierwohllabels mit nachvollziehbaren Regeln sorgen.

Das Wahlprogramm der FDP:

Der FDP-Entwurf mit dem Titel „Nie gab es mehr zu tun“ umfasst 75 Seiten, die aus Sicht der Liberalen Vorschläge unterbreiten, wie das Land in die richtige Richtung gelenkt werden könne. Siche- rung der Sozialen Marktwirtschaft und Stärkung der Wirtschaft, Modernisie- rung, Unkomplizierter Staat, Mobilität, Entlastung und faire Steuern, Innovation Nation, Digitalisierung, Moderne Arbeits- welt und Handlungsfähiger Rechtsstaat bilden Überschriften und Inhalte. Land- wirtschaft wird unter dem Hauptkapitel

„III. Nie waren die Chancen größer:

Bewältigen wir die großen Herausfor- derungen unserer Zeit!“ aufgegriffen.

Deutschland brauche eine zukunfts- orientierte Landwirtschaft, die sich rech- ne. Nur dort, wo die Menschen Geld mit ihrer arbeit verdienen könnten, werden modernste Produktionsmethoden ein- gesetzt, heißt es einleitend. Man wolle den Landwirten Chancen auf wirtschaft- lichen Erfolg, digitalen Fortschritt und eine eigenverantwortliche Risikovor- sorge gegen zunehmende Witterungs- risiken ermöglichen. Zudem listet man auf, dass man Landwirte unabhängig von Agrarzahlungen machen wolle. Die europäische Agrarpolitik brauche ein Update – weg von flächenbezogenen Direktzahlungen und hin zu mehr zu- kunftssichernder Investitionsförderung und Forschung. Dazu gehöre auch ein europaweites Tierwohllabel für Trans- parenz und verantwortungsvolle Haltung einschließlich der Auflösung von Wider- sprüchen zwischen konkurrierenden Rechtsbereichen wie zwischen Tierwohl und Immissionsschutz.

DBV In den kommenden Monaten werden wir Ihnen ebenfalls die Wahlpro- gramme der weiteren Parteien in Kürze vorstellen.

Referenzen

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