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Stand: 25.08.2010

Handreichung zur Anzeige eines Vorhabens

Nach den Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Vom 24.06.2009

Übungseinheiten (ÜE)

Räumlicher Arbeitsbereich für eine Teilnehmergruppe bezogen auf einen Kurs und einen Ausbilder im Werkstatt- und Theoriebereich.

Entscheidend ist, welcher räumliche Bereich für die Durchführung eines Kurses mit einem Ausbilder erforderlich ist. Hierbei kann es sich also im Einzelfall um mehr oder auch weniger als einen „Raum“ handeln. Werkstattnahe „Schmutz“-Unterrichtsräume sind nicht zu

berücksichtigen.

Gesamtauslastung der Bildungsstätte

Anzahl (Quantität) der tatsächlich durchgeführten Kurse in ÜE auf der Basis von Gruppenwochen* pro Jahr in Relation zur Gesamtkapazität (= Anzahl der ÜE x 40 Wochen / Jahr). Die Auslastung muss 75% betragen (in Ausnahmefällen minimal 50%)

• Es werden die Zahlen des Vorjahres zugrunde gelegt.

• Es werden Tages-, Abend- und Wochenendnutzung berücksichtigt.

• Die Inhalte der Kurse (Aus-, Fort- oder Weiterbildung) sind unerheblich.

• Teilnehmerzahlen werden nicht berücksichtigt.

• Alle Maßnahmen sind in Wochen darzustellen.

Berechnungsgrundlagen:

• *Gruppenwochen:

- 1 Gruppenwoche besteht aus 40 Zeitstunden für einen Kurs / eine Gruppe.

- Minimale Erfassungsgröße der tatsächlichen Nutzung ist ½ Tag (=0,1 Wochen) Beispiel: 1 Kurs dauert für eine Gruppe 20 Std. = 0,5 Gruppenwoche

1 Kurs dauert für eine Gruppe 40 Std. = 1 Gruppenwoche

• Die Kapazität der Bildungsstätte ist bei Nutzung aller gleichzeitig belegbaren ÜE mit jeweils 40 Gruppenwochen im Jahr zu 100 % ausgelastet

• Sofern im besonderen Fällen (z.B. bei Bildungsstätten in Trägerschaft der Industrie) keine eindeutigen ÜE identifiziert werden können (z.B. Großraumwerkstatt ), ist ersatzweise die Kapazität in Ausbildungsplätzen (Ausbildungsplatz x 40 Wochen) anzugeben und die Belegung entsprechend in Teilnehmerwochen pro Jahr (Teilnehmerwochen/ Jahr).

Nutzungsanteile des geplanten Vorhabens

Werden berechnet anhand der Inhalte der Kurse (Ausbildung oder Weiterbildung) und der Dauer in Wochen.

Hierbei sind Tages-, Abend- und Wochenendnutzung zu berücksichtigen.

Berechnungsgrundlage ist die geplante Jahresnutzung.

Vorgehen:

¾ Feststellung der Anzahl der geplanten Kurse in Wochen.

¾ Feststellung des Inhalts der geplanten Kurse (getrennt nach: überbetriebliche Ausbildung, Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung, Fort- und Weiterbildung, Umschulung usw.)

¾ Summe der jeweiligen Wochen pro Jahr (Gruppenwoche / Jahr).

Referenzen

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