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Anlage 1

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Academic year: 2022

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Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A – Leistungsbeschreibung –

Maßnahme: Beräumung und Entsorgung von chemischen Abfällen aus einer ehemaligen An- lage zur Oberflächenbehandlung von Aluminiumteilen (Eloxalanlage) der Fa. Elo- xal Blankenburg GmbH in Blankenburg, Sachsen-Anhalt

1. Allgemeines

Bei der Eloxalanlage handelt es sich um eine Produktionsanlage, welche seit 03/2015 nicht mehr betrieben wurde.

Zur Anlage gehören folgende Bereiche (vgl. Anlage 4):

 verschlossene Produktionshalle mit Wirk- und Spülbädern,

 räumlich getrenntes und verschlossenes Säurelager (bereits beräumt)

 räumlich getrenntes und verschlossenes Chemikalienlager (Garage)

 eingezäunte und verschlossene Freilagerfläche (Chemikalienfreilager) für Säuren und Laugen auf dem Grundstück außerhalb der Halle

Die Produktionshalle ist ein abgetrennter und verschlossener Teil eines Hallenkomplexes, welcher durch andere Firmen als Produktions-, Lager und Werkstatthalle genutzt wird.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde der Betrieb der Anlage eingestellt und die Anlage verlassen. Die zu diesem Zeitpunkt in der Produktionshalle und den Lägern vorhandenen Chemikalien wurden nicht entsorgt. Es handelt sich hierbei um gefährliche und nicht gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Insgesamt lagern schätzungsweise 237 Tonnen flüssige und feste chemische Abfälle in den einzelnen Bereichen der Anlage sowohl in Wirk- und Spülbädern (Produktionshalle) als auch in unterschiedlichen Gebinden (IBCs, Fässer, Kanister) in der Produktionshalle und im Chemikalienlager sowie in Tanks und Tongebinden auf der Freilagerfläche. Die Gebinde sind teilweise unzureichend gekennzeichnet.

Die Bäder und Behälter befinden sich aufgrund der langjährigen Lagerung bzw. Überlage- rung, der Temperaturschwankungen sowie der stofflichen Eigenschaften der Abfälle in ei- nem schlechten Zustand und weisen teilweise Undichtigkeiten auf, an denen die Chemika-

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lien bereits ausgetreten sind. Demnach ist bei der Durchführung der Maßnahme in Ver- bindung mit Umlagerungs- und Umverpackungsvorgängen äußerste Vorsicht gebo- ten.

Eine Auflistung der sich noch in der Halle befindenden chemischen Abfälle sowie eine Über- sicht der Lagerbestände sind ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen. Die Mengenangaben der Abfälle basieren auf Schätzungen.

2. Leistungsort zur Beräumung

Leistungsort zur Beräumung ist die folgende Adresse:

Michaelsteiner Straße 29b 38889 Blankenburg

Anlage 4 enthält einen Lageplan des Anlagengeländes.

Die ausgeschriebenen und vom Auftragnehmer zu beräumenden sowie zu entsorgenden Abfälle befinden sich in folgenden Bereichen:

Produktionshalle

Anlage 5 enthält einen Übersichtsplan der Produktionshalle, in welchem die zu ent- sorgenden Abfälle gekennzeichnet sind.

Chemikalienlager (Garage)

Anlage 2 enthält die Auflistung der zu entsorgenden Abfälle aus dem Chemikalien- lager (Garage). Ein Übersichtsplan wurde nicht angefertigt.

Chemikalienfreilager

Anlage 6 enthält einen Übersichtsplan des Freilagers mit der Kennzeichnung der entsprechenden Behälter.

Eine für die Beräumung notwendige Grundversorgung mit Strom und Wasser ist mit der am Standort ansässigen Firma Heli Leichtgerüst AG abzustimmen. Dies liegt in der Verant- wortlichkeit des Auftragnehmers.

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3. Leistungsumfang/Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben ist die Beräumung und vollständige Entsorgung (inkl. Analytik, Umverpa- ckung, Transport, notwendige Behandlung, Endentsorgung) von verschiedenen chemi- schen Abfällen.

Die in Anlage 2 aufgeführten Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Diese hat durch den Auftragnehmer in zugelassenen Entsorgungsanlagen sowohl unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften als auch unter Beachtung der Vorschriften für den Umgang und das Arbeiten mit Gefahrstoffen sowie gefährlichen Abfällen zu erfolgen.

Für die ausgeschriebenen Abfälle sind keine Analysen vorhanden. Die Einstufung nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wurde anhand der Behälterkennzeichnungen sowie der Prozessbedingungen abgeleitet. Für eine detaillierte und nachvollziehbare Angebots- erstellung besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Vor-Ort-Begehung entsprechende Probenahmen (auf eigene Kosten) durchzuführen. Der Umfang der Analytik sollte aus- reichend für die Bestimmung des Abfalls und des Entsorgungsweges sein. Bei Nichtbe- rücksichtigung des Angebotes können die anfallenden Kosten nicht erstattet werden.

Die Gestellung von notwendiger Technik zur Beräumung der Abfälle sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit (etc.) ist durch den Auftragnehmer selbst vorzunehmen. Eine Be- handlung der Abfälle zur Herstellung der Transportfähigkeit ist möglich.

Mögliche Anforderungen der Entsorgungsanlage in Bezug auf die Analytik, die ggf. Be- handlung der Abfälle, die Umverpackung, etc. sowie an die Herstellung der Transportfähig- keit sind vom Auftragnehmer abzusichern und zu berücksichtigen.

Die Abfälle können auch in einem zugelassenen Zwischenlager bis zur finalen Entsorgung zwischengelagert werden, sofern dies für eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich ist. Der Auftragnehmer muss Gewähr bieten, dass bei einer notwendigen Zwischenlage- rung – vor der finalen Entsorgung – ausreichend genehmigte Lagerkapazität zur Verfügung steht.

Der Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung der gefährlichen Abfälle ist durch Entsorgungsnachweise gemäß der Nachweisverordnung (NachwV) zu belegen.

Zum Nachweis über die durchgeführte Entsorgung der gefährlichen Abfälle sind Begleit- scheine gemäß NachwV zu führen.

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Ein Sammelentsorgungsnachweis (SN) kann geführt werden, sofern dies nach den Vor- schriften der NachwV sowie nach Maßgabe des Abfallentsorgers zulässig ist.

Zur Nachweisführung der nicht gefährlichen Abfälle sind Lieferscheine zu verwenden. Fol- gende Angaben müssen auf dem Lieferschein enthalten sein:

 Abfallschlüssel

 Abfallbezeichnung

 Menge in Tonnen

 Erzeugernummer

 Name, Anschrift des Erzeugers

 Übergabedatum

 Unterschrift des Erzeugers

 Beförderernummer

 Name, Anschrift des Beförderers

 Kfz-Kennzeichen

 Übernahmedatum

 Unterschrift des Beförderers

 Entsorgernummer

 Name, Anschrift des Entsorgers

 Annahmedatum

 Unterschrift des Entsorgers

Sämtliche zur Entsorgung vorgesehene Abfälle sind zu verwiegen. Die tatsächlich entsorg- ten Mengen der jeweiligen Abfälle sind durch Wiegescheine zu dokumentieren, welche dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben sind (z. B. per Fax, per E-Mail).

Die Beräumung der Abfälle und die Zulässigkeit der Entsorgung müssen eindeutig dokumentiert und nachvollziehbar sein (bereits bei der Angebotserstellung – vgl.

Entsorgungskonzept)!

Die Lieferscheine für die Entsorgung der nicht gefährlichen Abfälle sowie die Begleitscheine für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle sind mit dem Abschlussbericht in Kopie vorzu- legen. Diese bilden die Grundlage für die Leistungsabrechnung.

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4. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in eigener Verantwortung des Auftragnehmers zu berücksichtigen und vor der Angebotsabgabe mit der zuständigen Be- hörde, hier dem

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LaV) – Dezernat 53 Klusstraße 18

38820 Halberstadt

eigenverantwortlich abzustimmen.

Insbesondere sind zu regeln:

a) Forderungen nach den TRGS 524 über die „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“,

b) Erstellung eines Arbeits-/Sicherheitsplanes (vgl. Pkt. 6 der TRGS 524), c) Erfordernis einer Schwarz-Weiß Einrichtung,

d) Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), z.B. Atemschutz, Fuß- und Körperschutz

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