• Keine Ergebnisse gefunden

WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG 6 66

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG 6 66"

Copied!
54
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MONATSBERICHT

SCHLAGLICHTER

DER WIRTSCHAFTSPOLITIK

6 JUNI 2020

66

20 CORONA-KRISE

WIE DIE EU MIT SOLIDARITÄT GEGENSTEUERT

26 KLIMASCHUTZ

WIE DIE RAUMFAHRT DABEI HILFT

34 STEUERN

EINNAHMEN SINKEN DEUTLICH

SCHLAGLICHTER

DER WIRTSCHAFTSPOLITIK JUNI 2020

MONATSBERICHT

IM FOKUS

WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN

ÜBERGANGSLÖSUNG

WELTHANDEL: NACH EINER INITIATIVE DER EU SIND STREITSCHLICHTUNGEN WIEDER MÖGLICH

20 CORONA-KRISE

WIE DIE EU MIT SOLIDARITÄT GEGENSTEUERT

26 KLIMASCHUTZ

WIE DIE RAUMFAHRT DABEI HILFT

34 STEUERN

EINNAHMEN SINKEN DEUTLICH

WELTHANDEL: NACH EINER INITIATIVE DER EU SIND STREITSCHLICHTUNGEN WIEDER MÖGLICH

WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN

ÜBERGANGSLÖSUNG

IM FOKUS

(2)

EDITORIAL

„GEMEINSAM WERDEN WIR DIESE INTERNATIONALE KRISE MEISTERN.“

02SCHLAGLICHTER JUNI 2020

(3)

abzuwenden. Diese ersten Erfolge ermöglichen es uns, die Einschrän kungen nun vorsichtig und schrittweise zu lockern. Wir müssen mit den neuen Freiheiten jedoch sehr sorgsam umgehen, denn die Risiken der Pandemie werden uns weiterhin begleiten.

-

Nach der aktuellen Konjunkturschätzung der Bundesregierung wird das deutsche Bruttoinlandsprodukt bei graduellen Öffnungen der wirtschaftlichen Aktivität Anfang 2022 wieder das Niveau von Ende 2019 erreichen. Mit umfassenden Unterstützungsmaßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, die Unternehmen in dieser schwierigen Situation zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Wir werden weiterhin alles dafür tun, die wirtschaftlichen Folgen der Krise zu begrenzen. Dazu bedarf es auch der intensiven internationalen Zusam menarbeit. Eine internationale Krise lässt sich nicht im nationalen Alleingang meistern.

-

Die Bewältigung der Pandemie wird uns nur im Schulterschluss mit unseren europäischen und internationalen Partnerinnen und Partnern gelingen. Wir tauschen uns in Wissenschaft und Forschung eng aus, unterstützen uns bei der Versorgung mit medizinischer Ausstattung und stellen freie Kapazitäten im Gesundheitssystem zur Verfügung.

Flexibilität und Solidarität sind im europäischen Verbund nicht nur ein Zeichen von Mitmenschlichkeit. Es liegt auch im Interesse unserer vernetzten Volkswirtschaften, dass wirtschaftliche Strukturen und funktionierende Lieferketten erhalten bleiben und die europäische Wirtschaft schnell ihren Weg aus der Krise findet.

Handelsbeschränkungen sind dagegen nicht die richtige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Die Pandemie macht es umso dringlicher, das regelbasierte multilaterale Handelssystem zu stärken.

Doch die Welthandelsorganisation wird weiterhin dadurch geschwächt, dass die Streitschlichtungsinstanz durch die Blockade haltung einiger Mitgliedstaaten derzeit nicht ausreichend besetzt werden kann.

-

Ich begrüße es daher sehr, dass auf Initiative der Europäischen Union eine Übergangslösung gefunden wurde, die die Streitschlichtung in internationalen Handelskonflikten vorübergehend sicherstellt. Lang fristig bleibt jedoch unser Ziel, notwendige Reformen gemeinsam mit allen Mitgliedern voranzubringen und die volle Handlungsfähigkeit der WTO wiederherzustellen.

-

03SCHLAGLICHTER JUNI 2020

PETER ALTMAIER

Bundesminister für Wirtschaft und Energie

(4)

04SCHLAGLICHTER JUNI 2020

EDITORIAL 02

KONJUNKTUR

SCHLAGLICHT 06

­

W I R T S C H A F T S P O L I T I K

08— 37

IM FOKUS

WELTHANDEL: WTO­MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG

Nach einer Initiative der EU ist die Streitschlichtung nun nicht mehr komplett blockiert.

10

AUF EINEN BLICK

Fiskalpolitik: Globale Expansion 18

TELEGRAMM 19

SOLIDARITÄT UND GEMEINSAMES HANDELN

Wie die EU zur Über windung der Corona- Krise beiträgt

-

20

WORTMELDUNG

Prof. Lars P. Feld über die Corona-Finanzhilfen der EU

22

IM FOKUS

10

(5)

Umsetzung der Belegausgabepflicht

RAUMFAHRT UND KLIMASCHUTZ Satelliten- und andere Technologien helfen bei Klimamessungen und Erdbeobachtung

26

3 FRAGEN AN Thomas Jarzombek,

Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt

28

Social-Media-Reihe

#unternehmerbleiben in der Krise

BEST OF SOCIAL MEDIA 33

STEUEREINNAHMEN SINKEN DEUTLICH Corona-bedingter Konjunktureinbruch hat gravierende Folgen

34

TERMINE 37

K O N J U N K T U R

38— 51

DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE

IM MAI 2020 40

BIP­NOWCAST FÜR DAS 2. QUARTAL 2020 46

WELTWIRTSCHAFT 47

GRAFIKEN & TABELLEN

Den Zahlenteil mit Übersichten und Grafiken finden Sie in der Beilage

26

(6)

#KONJUNKTURSCHLAGLICHT

CORONA­KRISE ERFASST DEUTSCHE WIRTSCHAFT, INDIK ATOREN ABWÄRTSGERICHTET.

-

LEGENDE Indikatoren in einem Teilbereich wachsen mehrheitlich über durchschnittlich Indikatoren in einem Teilbereich entwickeln sich durchschnittlich bzw. gemischt

-

Indikatoren in einem Teilbereich gehen mehrheitlich zurück Nähere Informationen in Jung et al (2019): „Das neue Konjunk turschlaglicht: Was steckt hinter den Pfeilen?“, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik 01/2020

-

06SCHLAGLICHTER JUNI 2020

# KO N J U N K T U R S C H L AG L IC H T M A I 2020

GESAMTWIRTSCHAFT

BRUTTOINLANDSPRODUKT UND ifo GESCHÄFTSKLIMA*

* zentrierte gleitende Drei-Monats-Durchschnitte bzw. Quartale, saisonbereinigt, Veränderungen gegenüber Vorperiode in v. H. bzw. Salden bei ifo Quellen: StBA, BBk, ifo Institut

DER AUSBLICK FÜR DIE GESAMTWIRTSCHAFT BLEIBT WEITERHIN NEGATIV.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Wirtschaft in eine Rezession getrieben.

Die meisten harten Indikatoren liegen nun bis Berichtsmonat März vor und bilden die ersten Auswirkungen des Shutdown ab. Das Bruttoinlandsprodukt ging im ersten Quartal 2020 um 2,2 % gegenüber dem Vorquartal zurück.

Zeitnäher verfügbare Stimmungsindikatoren haben sich weiter eingetrübt und dämpfen den kurzfristigen Ausblick.

WELTWIRTSCHAFT

WELTHANDEL (CPB)

Monate, Volumenindex 2010 = 100, preis- und saisonbereinigt

Quellen: Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis (CPB), Macrobond

WELTWIRTSCHAFT UNTER DRUCK.

Die globale Wirtschaft befindet sich wegen Corona seit dem ersten Quartal 2020 in der Rezession. Es wird erwartet, dass sich diese im zweiten Quartal noch verstärkt.

Die Stimmungsindikatoren signa lisieren noch keine Aufhellung.

WELTHANDEL (CPB)

Monate, Volumenindex 2010 = 100, preis- und saisonbereinigt

BRUTTOINLANDSPRODUKT UND ifo GESCHÄFTSKLIMA*

(7)

AUSSENWIRTSCHAFT

AUFTRAGSEINGÄNGE AUS DEM AUSLAND UND ifo EXPORTERWARTUNGEN

Auftragseingang Ausland, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

ifo Exporterwartungen, 3 Monate, Salden, saisonbereinigt

Quellen: StBA, BBk, ifo

EINBRUCH DES AUSSENHANDELS.

Ein- und Ausfuhren sowie Auftragseingänge aus dem Ausland waren im März angesichts des weltweiten Shutdown rückläufig. Die ifo Exporterwartungen stellen noch keine Besserung in Aussicht.

PRIVATER KONSUM

Pkw NEUZULASSUNGEN

Monate, saisonbereinigt, Veränderung gegenüber Vorperiode in %

Quellen: StBA, BBk

CORONA­EINDÄMMUNGSMASSNAHMEN TREFFEN DEN PRIVATEN KONSUM AUF BREITER FRONT.

Im Mai verzeichnete das Konsumklima einen beispiel losen Rückgang. Daten des Einzelhandels für März weisen mit den Maßnahmen zur Einschränkung der sozialen Kontakte erhebliche Umsatzeinbußen aus.

PRODUKTION

PRODUKTION IM PRODUZIERENDEN GEWERBE Monate, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

Quellen: StBA, BBk

INDUSTRIE RUTSCHT IN DIE REZESSION.

Die Industrieproduktion verzeichnete deutliche Rück gänge im März, als die Corona-Krise spürbar wurde.

Die Stimmungsindikatoren haben sich im April weiter eingetrübt. Mit den Lockerungen der Beschränkungen kann die Produktion wieder ausgeweitet werden.

-

-

ARBEITSMARKT

ifo BESCHÄFTIGUNGSBAROMETER UND ERWERBSTÄTIGE (INLAND)

Monate, saisonbereinigt

Quellen: StBA, BBk, ifo

TRENDWENDE AM ARBEITSMARKT.

Die Frühindikatoren und Anmeldungen von Kurzarbeit hatten bereits im März eine Trendwende am Arbeits markt zum Negativen angezeigt. Im April hat sich nun aber auch die Zahl der Arbeitslosen erstmals kräftig erhöht. Die Zahl der Erwerbstätigen ging im März jetzt auch spürbar zurück.

-

07SCHLAGLICHTER JUNI 2020

AUFTRAGSEINGÄNGE AUS DEM AUSLAND UND ifo EXPORTERWARTUNGEN

Auftragseingang Ausland, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

ifo Exporterwartungen, 3 Monate, Salden, saisonbereinigt

Pkw NEUZULASSUNGEN

Monate, saisonbereinigt, Veränderung gegenüber Vorperiode in %

ifo BESCHÄFTIGUNGSBAROMETER UND ERWERBSTÄTIGE (INLAND)

Monate, saisonbereinigt

PRODUKTION IM PRODUZIERENDEN GEWERBE Monate, Volumenindex 2015 = 100, kalender- und saisonbereinigt

(8)

10

WTO­MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG

10

WTO­MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG

(9)

IM FOKUS: WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN ÜBERGANGSLÖSUNG 10 AUF EINEN BLICK: DIE GLOBALE EXPANSION 18 TELEGRAMM 19 SOLIDARITÄT UND GEMEINSAMES HANDELN 20 WORTMELDUNG 22

KURZ & KNAPP 24

DIE RAUMFAHRT HILFT BEIM KLIMASCHUTZ 26

3 FRAGEN AN … 28

BMWI AKTIV + BEST OF SOCIAL MEDIA 32

DEUTLICH SINKENDE STEUEREINNAHMEN 34

TERMINE 37

(10)

10SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K I M F O K U S

(11)

- -

-

-

- -

WELTHANDEL:

WTO-MITGLIEDER VEREINBAREN

ÜBERGANGSLÖSUNG

DIE USA BLOCKIEREN DIE BESETZUNG WICHTIGER POSTEN IN DER RECHTSMITTELINSTANZ DER WELT HANDELSORGANISATION. NUN WURDE – AUF INITIATIVE

DER EU – EINE ÜBERGANGSLÖSUNG VEREINBART.

IN KÜRZE Das Verfahren zur Streitschlich tung findet hohe Akzeptanz und Wertschätzung.

­

Z

ölle, Dumpingpreise, Einfuhrbeschränkun gen – der internationale Waren- und Dienst leistungshandel wird durch ein komplexes rechtliches Regelwerk geordnet. Dabei kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Handels partnern, die einander die Nichteinhaltung der vereinbarten Handelsregeln und Abweichungen von getroffenen Abkommen vorwerfen.

Für diese Fälle sieht die Welthandelsorgani sation (WTO) ein Schlichtungsverfahren vor. Der verbindliche Streitschlichtungsmechanismus mit einer Rechtsmittelinstanz wurde bei der Grün dung der WTO im Jahre 1995 errichtet. Er wird vielfach als „Herzstück“ und größte Errungen schaft der WTO angesehen. Seine Zuständigkeit zur verbindlichen Entscheidung von Streitfällen

erstreckt sich unter anderem auf alle multilateralen WTO-Abkommen. Über 500 Streitschlichtungs verfahren, in denen eine Handelsstreitigkeit auf friedlichem Wege gelöst konnte, belegen ein drücklich die Notwendigkeit sowie seine grund sätzlich hohe Akzeptanz und Wertschätzung bei den WTO-Mitgliedern.

- - -

In erster Instanz entscheidet das sogenannte

„WTO-Panel“. Werden die Entscheidungen dieses Gremiums von den Streitparteien angefochten, ent scheidet in zweiter Instanz der „Appellate Body“, ein ständiges Gremium von regulär sieben Personen, über Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Ent scheidung. Die Entscheidung in einem konkreten Streitfall wird jeweils von drei Mitgliedern des Appellate Body getroffen (Abbildung 1).

-

-

­

11SCHLAGLICHTER JUNI 2020

(12)

ABBILDUNG 1: SCHLICHTUNGSVERFAHREN AUF EINEN BLICK

-

-

1.

KONSULTATIONEN

• Ziel einer einvernehmlichen Einigung zwischen den Konfliktparteien

2.

12SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K I M F O K U S

ERSTINSTANZLICHES VERFAHREN VOR DEM PANEL

• Aus 3 Personen bestehender Spruchkörper, der für jeden Streitfall eingesetzt wird

• Verfahren endet mit dem Bericht des Panels.

3.

ZWEITINSTANZLICHES VERFAHREN VOR DEM APPELLATE BODY

• Permanente Rechtsmittelinstanz mit 7 Mitgliedern, von denen 3 über den konkreten Streitfall entscheiden

• Kann den Bericht des Panels ändern

4.

ANNAHME DES FINALEN BERICHTS DURCH STREITBEILEGUNGSGREMIUM (DSB)

• Für die Abwicklung der Streitbeilegung zuständiges Organ der WTO, in dem alle WTO-Mitglieder vertreten sind

• Nimmt den Bericht des Panels unter Einschluss aller Änderungen durch den Appellate Body an.

5.

UMSETZUNG DER ENTSCHEIDUNG

• Erfolgt binnen angemessener Frist

• Kompensationen oder Gegenmaßnahmen bei nicht frist gemäßer Umsetzung sind möglich

• Gegebenenfalls weitere Verfahren zur Überprüfung der erfor derlichen Umsetzung, soweit sich die Parteien nicht einig sind

• Ziel einer einvernehmlichen Einigung zwischen den Konfliktparteien

• Aus 3 Personen bestehender Spruchkörper, der für jeden Streitfall eingesetzt wird

• Verfahren endet mit dem Bericht des Panels.

• Permanente Rechtsmittelinstanz mit 7 Mitgliedern, von denen 3 über den konkreten Streitfall entscheiden

• Kann den Bericht des Panels ändern

• Für die Abwicklung der Streitbeilegung zuständiges Organ der WTO, in dem alle WTO-Mitglieder vertreten sind

• Nimmt den Bericht des Panels unter Einschluss aller Änderungen durch den Appellate Body an.

• Erfolgt binnen angemessener Frist

• Kompensationen oder Gegenmaßnahmen bei nicht frist gemäßer Umsetzung sind möglich

• Gegebenenfalls weitere Verfahren zur Überprüfung der erfor derlichen Umsetzung, soweit sich die Parteien nicht einig sind

(13)

­

APPELLATE BODY DERZEIT NICHT BESCHLUSSFÄHIG

Am 11. Dezember 2019 wurde die Rechtsmittelin stanz allerdings beschlussunfähig. Seitdem unter schreitet der Appellate Body die für den Erlass von Entscheidungen erforderliche Mindestzahl von drei Mitgliedern. An diesem Tag haben zwei von drei noch verbliebenen Mitgliedern des Appellate Body ihre Amtsgeschäfte turnusgemäß beendet, ohne dass Nachfolger benannt werden konnten.

Hintergrund ist die Blockade der Nachbesetzung ausgeschiedener Mitglieder durch die USA – und dies bereits seit 2016. Die Ernennung eines neuen Mitglieds erfordert die Zustimmung aller WTO- Mitglieder, die aber von den USA ohne Ansehen der vorgeschlagenen Person nicht erteilt wird. Alle in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Verfahren liegen deshalb auf Eis. Dies betrifft beispielsweise auch ein Rechtsmittel der Europäischen Union in einem der mit den USA über die Förderung des zivilen Luftfahrtsektors geführten Streitverfahren.

- -

DAS RECHTS MITTEL LÄUFT DERZEIT

„INS LEERE“.

Die USA rechtfertigen diese Blockade damit, dass der Appellate Body aus ihrer Sicht gegen die Vor gaben des WTO-Rechts verstoße, etwa durch un zulässige Rechtsfortbildung, besonders im Bereich der Antidumpingmaßnahmen, oder in der Anwen dung der Verfahrensordnung. Alle Bemühungen unter anderem der Europäischen Union, den Be denken der USA durch Reformvorschläge entgegen zukommen, blieben bisher fruchtlos.

- - - - - Die Entscheidungsunfähigkeit des Appellate Body betrifft nicht nur die Arbeit der Rechtsmittel instanz selbst. Denn nunmehr kann durch die Ein legung eines Rechtsmittels gegen Entscheidungen des erstinstanzlich zuständigen WTO-Panels ver hindert werden, dass WTO-Entscheidungen ver bindlich werden. Gleichzeitig ist eine Entscheidung über das Rechtsmittel in absehbarer Zeit nicht möglich – eben weil kein beschlussfähiger Appel late Body besteht. Das Rechtsmittel läuft derzeit

„ins Leere“. Die Krise des Appellate Body betrifft somit das gesamte Streitschlichtungssystem.

- - - -

-

IN KÜRZE USA argumen tieren, dass gegen die Vorgaben des WTO­Rechts verstoßen werde.

­

13SCHLAGLICHTER JUNI 2020

(14)

- - - - - - - -

- - MULTILATERALE HANDELSORDNUNG

IN EINER KRISE

Die Beschlussunfähigkeit des Appellate Body hat der Krise der regelgebundenen multilateralen Handelsordnung eine weitere Facette hinzugefügt.

Dieses System stand schon davor unter erheblichen Spannungen. Gründe hierfür sind nicht zuletzt der Aufstieg nicht-marktwirtschaftlich orientierter Schwergewichte im internationalen Handel und – auch als Reaktion darauf – eine erhebliche Zunahme unilateraler Handelsbeschränkungen.

Umso wichtiger ist es, das regelgebundene Handelssystem jetzt zu stärken und weiterzuent wickeln. Dabei kommt einer funktionierenden Streitbeilegung eine Schlüsselrolle zu. Denn die Regeln der WTO können nur Wirksamkeit entfal ten, wenn Streitfälle in einem rechtsförmlichen

-

-

Verfahren geklärt werden können, mit einer zwei ten Instanz, die unabhängige und verbindliche Ent scheidungen treffen kann.

MULTILATERALE ZUSAMMENARBEIT IST VORAUS

SETZUNG FÜR WACHSTUM UND WOHLSTAND.

­

14SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K I M F O K U S

Die Bundesregierung unterstützt den regel gebundenen Handel mit der WTO und einem funk tionsfähigen Streitbeilegungsmechanismus in seinem Zentrum nachdrücklich, denn für die Bun desregierung haben Multilateralismus und inter nationale Kooperation grundlegende Bedeutung.

Grenzüberschreitende und globale Herausforde rungen können nur unter gleichberechtigter Be teiligung aller Partner sinnvoll geregelt werden.

Multilaterale Zusammenarbeit ist Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Die Alternative zu einer regelgebundenen Welthandelsordnung be stünde letztlich in der Durchsetzung des „Rechts des Stärkeren“, das mit dem WTO-Streitbeilegungs system – gerade auch zugunsten kleinerer WTO-

(15)

Mitglieder – überwunden werden sollte. Diese kön nen sich unabhängig von ihrer wirtschaftlichen oder politischen Verhandlungsmacht gegen WTO- Regelverstöße wenden und werden damit gehört.

-

Deutschland hat als ex- und importstarkes Land ein besonderes Interesse an Rechtssicherheit in den Beziehungen zu anderen Handelspartnern.

Dies ist insbesondere für die zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen von Bedeutung, die nicht selten als Weltmarktführer bestimmte High- Tech-Produkte in viele Teile der Welt liefern, aber keine Rechtsabteilung wie ein internationales Großunternehmen zur Verfügung haben. Es würde vor allem der deutschen Wirtschaft schaden, wenn es keinen effektiven Mechanismus zur Einhaltung der WTO-Regeln mehr gäbe und der Protektionis mus weltweit zunähme.

-

-

- -

-

-

-

-

- - -

-

- -

IN KÜRZE Deutschland hat ein sehr großes Interesse an Rechtssicherheit im Welthandel.

Ein für Deutschland wichtiges Streitverfahren betraf beispielsweise Exportbeschränkungen durch China für sogenannte „Seltene Erden“. Im Jahre 2014 hatte der Appellate Body entschieden, dass die chinesischen Exportbeschränkungen gegen inter nationales Handelsrecht verstießen. Die Prüfung ging zurück auf Beschwerden, die neben den USA und Japan auch die Europäische Union eingereicht hatten. Die Versorgung der deutschen Wirtschaft mit diesen wichtigen Rohstoffen, eingesetzt in vie len Schlüsseltechnologien wie der Halbleiterher stellung, konnte so sichergestellt werden. Aktuell wendet sich die Europäische Union, ebenso wie weitere Länder, in Streitbeilegungsverfahren gegen Zusatzzölle, die die USA auf Importe von bestimm ten Aluminium- und Stahlprodukten verhängt haben – vorgeblich zur Wahrung der nationalen Sicherheit. Der Ausgang des Verfahrens ist auch für die deutsche Aluminium- und Stahlindustrie von großer Bedeutung.

18

MIT

-

15SCHLAGLICHTER JUNI 2020

weiteren WTO-Mitgliedern hat die Europäische Union vereinbart, vorübergehend eine schieds gerichtliche zweite Instanz für Handelsstreitigkeiten vorzusehen.

Wie wichtig der regelgebundene Handel ist, ver deutlicht derzeit auch die COVID-19-Krise, die eine globale Herausforderung mit gravierenden Folgen für Gesundheitssysteme und Weltwirtschaft be deutet. Internationale Kooperation ist auch hier notwendiger Teil der Lösung. Rechtssicherheit in den internationalen Handelsbeziehungen stärkt die Resilienz globaler Lieferketten, also ihre Ausfall sicherheit auch unter schwierigen Bedingungen.

Dies liegt im Interesse aller WTO-Mitglieder.

ÜBERGANGSLÖSUNG SICHERT SCHLICHTUNG VON

WTO­STREITVERFAHREN

Vor dem Hintergrund der Bedeutung des WTO- Streitbeilegungsmechanismus für die regelgebun dene Handelsordnung hat die Europäische Union mit 18 weiteren WTO-Mitgliedern vereinbart, vor übergehend eine schiedsgerichtliche zweite Instanz für Handelsstreitigkeiten vorzusehen (das soge nannte Multi-party interim appeal arbitration arrangement, MPIA). Der Rat der Europäischen Union hat dieser Vereinbarung am 15. April 2020 einstimmig zugestimmt. Neben der Europäischen Union haben Australien, Brasilien, Kanada, China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Mexiko, Hongkong, Neuseeland, Norwegen, Singapur, die Schweiz und Uruguay ihre Absicht erklärt, dem Abkommen beitreten. Mittlerweile sind auch Island, die Ukraine und Pakistan der Vereinbarung beigetreten. Nach Abschluss der internen Zustim mungsverfahren ist die Vereinbarung von diesen 19 WTO-Mitgliedern am 30. April 2020 bei der WTO notifiziert worden und damit in Kraft getreten.

Obgleich die Vereinbarung ausschließlich der Streitschlichtung unter den beigetretenen WTO- Mitgliedern dient, eröffnet das WTO-Recht die Möglichkeit zum Abschluss einer solchen Verein barung für die Lösung von Handels

30.4.2020

AM ist nach Abschluss der internen

Zustimmungsverfahren die Vereinbarung von 19 Mitgliedern der WTO notifiziert worden und damit in Kraft getreten.

(16)

streitigkeiten auf Grundlage des einschlägigen WTO-Rechts. Auch alle anderen WTO-Mitglieder können sich an der Vereinbarung beteiligen, so lange der Appellate Body nicht wieder voll funk tionsfähig ist.

- -

-

- - - -

-

- -

-

-

­

­ -

-

- - - - - -

-

-

-

AUS

3

-

16SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K I M F O K U S

persönlich und sachlich unab hängigen Mitgliedern muss die Rechtsmittelinstanz bestehen.

Der Abschluss der Vereinbarung ist ein großer diplomatischer Erfolg für die Europäische Union.

Mit der Teilnahme an der Vereinbarung unter streicht eine Reihe wichtiger WTO-Mitglieder ihr Engagement für die WTO und verpflichtet sich zur fortgesetzten Lösung internationaler Handelsstrei tigkeiten durch einen verbindlichen Streitbeile gungsmechanismus. Innerhalb der Europäischen Union hat die Bundesregierung eine solche Zwi schenlösung von Anfang an entschieden unterstützt.

Die Vereinbarung sichert einen zweistufigen Streit beilegungsmechanismus als Zwischenlösung für

die Dauer der Handlungsunfähigkeit des Appellate Body. Sie erlaubt allen beitretenden Staaten, Han delsstreitigkeiten untereinander weiterhin in einem rechtsförmlichen Verfahren zu lösen. Das WTO- Recht lässt den Abschluss einer derartigen Verein barung zwischen WTO-Mitgliedern ausdrücklich zu.

MIT DER TEILNAHME AN DER VEREINBARUNG UNTERSTREICHEN

WICHTIGE WTO­MITGLIEDER IHR ENGAGEMENT FÜR

DIE WTO.

Während es in der ersten Instanz bei dem Ver fahren vor dem WTO-Panel bleibt, übernimmt das Verfahren in der als Übergangslösung vorgesehenen schiedsgerichtlichen Rechtsmittelinstanz einige – für die Europäische Union wie auch für die Bundes regierung – wichtige Regeln, die auch schon für das Verfahren vor dem zweitinstanzlichen Appellate Body einschlägig waren. Dies war ein zentrales Verhandlungsziel der Europäischen Union wie auch der Bundesregierung. Dazu gehört insbeson

dere der Grundsatz, dass Entscheidungen von bei den Parteien vor einer unabhängigen Rechtsmittel instanz angefochten werden können, die aus drei persönlich und sachlich unabhängigen Mitgliedern bestehen muss. Die Umsetzung von ergangenen Entscheidungen erfolgt grundsätzlich innerhalb der für Entscheidungen des WTO-Panel und des Appellate Body gültigen Fristen und im Rahmen der dafür vorgesehenen, verbindlichen Verfahren.

IN KÜRZE Streitparteien können ver einbaren, von den allgemeinen Verfahrens prinzipien abzuweichen.

Die Vereinbarung greift zudem verschiedene Elemente auf, die im Rahmen der laufenden Dis kussion über die Reform des Appellate Body er örtert werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie eine fristgerechte Entscheidung sicher gestellt werden kann, oder um Klarstellungen zur Rechtswirkung von Präzedenzfällen oder zum Prü fungsmaßstab. Die Parteien eines konkreten Streit falls können vereinbaren, von den allgemeinen Verfahrensprinzipien abzuweichen. Neben ehema ligen Mitgliedern des Appellate Body können auch sonstige qualifizierte Personen in der neuen Rechtsmittelinstanz tätig sein. Diese Öffnung der Vereinbarung für Reformelemente ist das Ergebnis eines Kompromisses: Einige Teilnehmer der Ab sprache wollten den Appellate Body weitgehend kopieren. Anderen war eher an einem sichtbaren Neuanfang gelegen.

INTERIMSVEREINBARUNG IN DER PRAXIS MIT LEBEN FÜLLEN

Eine zukünftige Herausforderung wird sein, die Interimsvereinbarung nun in der Praxis mit Leben zu füllen. Erster Lackmustest ist die gemeinsame Auswahl eines Pools von zehn geeigneten Streit schlichtern, aus denen dann für einen konkreten Streitfall die drei jeweils entscheidenden Personen auszuwählen sind. Hierfür kann jedes der Verein

(17)

barung beigetretene WTO-Mitglied eine geeignete Person benennen, deren fachliche und persönliche Eignung in einem unabhängigen Verfahren geprüft wird. Aus den als geeignet befundenen Personen wählen die Mitglieder der Vereinbarung dann ein stimmig den Pool von zehn Streitschlichtern.

-

DIE ÜBERGANGSLÖSUNG ENDET, SOBALD DER

APPELLATE BODY WIEDER ENTSCHEIDUNGEN

TREFFEN KANN.

Eine weitere Aufgabe für die Zukunft ist die Entwicklung und praktische Etablierung von – soweit erforderlich – zusätzlichen Verfahrensregeln.

Darüber hinaus wird es darauf ankommen, weitere WTO-Mitglieder dafür zu gewinnen, sich der In terimsvereinbarung anzuschließen, solange der Appellate Body entscheidungsunfähig sein sollte.

-

ENTSCHEIDUNGSFÄHIGKEIT MUSS WIEDER HERGESTELLT WERDEN

Unabhängig von der Arbeit an der Übergangslösung bleibt es vorrangiges Ziel der Bundesregierung und der Europäischen Union, die Funktionsfähigkeit des Appellate Body wiederherzustellen. Die Verein barung ist nicht darauf angelegt, einen dauerhaften Alternativmechanismus zu etablieren. Deshalb sieht die Vereinbarung ausdrücklich vor, dass die verein barte Übergangslösung endet, sobald der Appellate Body wieder Entscheidungen treffen kann.

-

-

Die Europäische Union und die Bundesregie rung werden deshalb auch nicht in ihren Bemü hungen nachlassen, die Funktionsfähigkeit des Appellate Body wiederherzustellen, damit aus der Vereinbarung für einen Übergangszeitraum keine dauerhafte Lösung wird. Ein Erfolg der Übergangs lösung könnte im besten Falle zum Erhalt der ver bindlichen, multilateralen WTO-Streitbeilegung beitragen. Wie dargelegt greift das Regelwerk des vorübergehenden Streitbeilegungsmechanismus einzelne Kritikpunkte der USA am Verfahren des Appellate Body auf, beispielsweise zur Einhaltung von bestimmten Fristen. Wenn sich dieses vorüber gehende Streitschlichtungsverfahren einschließlich aller Reformelemente in der Praxis bewährt, könnte dies der Debatte über eine Reform der multilateralen WTO-Streitbelegung neuen Schwung verleihen.

- -

- -

-

KONTAKT

17SCHLAGLICHTER JUNI 2020

DENNIS BLOCH

Referat: Allgemeine Handelspolitik (EU/WTO), Dienstleistungen, Geistiges Eigentum schlaglichter@bmwi.bund.de

(18)

AUF EINEN BLICK

FISKALPOLITIK:

DIE GLOBALE EXPANSION

WELTWEIT VERSUCHEN REGIERUNGEN, KRISENBEDINGTE EINKOMMENSAUSFÄLLE ZU KOMPENSIEREN UND UNTERNEHMEN VOR DEM KONKURS ZU BEWAHREN.

DEUTSCHLAND HAT IM INTERNATIONALEN VERGLEICH AM STÄRKSTEN REAGIERT.

FISK ALPOLITISCHE REAKTIONEN AUF DIE CORONA­PANDEMIE

Die fiskalpolitische Reaktion eines Landes wird am finanziellen Umfang der getroffenen Maßnahmen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft gemessen. Bei den Angaben handelt es sich um Planzahlen.

Zu Mehrausgaben und Mindereinnahmen gehören zum Beispiel direkte Transfers an Unternehmen und Haus halte sowie Steuererleichterungen. Liquiditätshilfen umfassen vor allem Kredite und Garantien.

- MEHRAUSGABEN UND MINDEREINNAHMEN

in % des BIP

LIQUIDITÄTSHILFEN in % des BIP

DKO REA

1,5 % 6,4%

KANAD

A

5,2 % 3,3%

SPAN IEN

1,2 % 9,8%

USA

6,9 % 4,2%

AU STRA

LIEN

10,9 % 1,9 %

FRAN KREI

CH

0,7 % 13,9 %

GRO SSBR

ITAN NIEN

3,1 % 15,7 %

JAPAN

10,410 %

%

ITAL IEN

1,2 % 32,4 %

DEU TSCH

LAN D 29,64,4 %

%

18SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K

Quel le: IWF

, Datenstand

8. A pril 2

020

(19)

KANAD

A

DKO REA

­

- -

- - -

-

- -

TELEGRAMM

- -

-

- ZAHL DES MONATS

1,5 % 6,4%

19SCHLAGLICHTER JUNI 2020

RUND

M I L L I O N E N 1,4 1,4

M I L L I O N E N

ANTRÄGE WURDEN MIT EINEM VOLUMEN VON RUND 10,35 MRD.

EURO ALS ZUSCHÜSSE UNTER DEM SOFORTPROGRAMM BEWILLIGT (Stand 4. Mai 2020). Auch die anderen Hilfsprogramme werden stark in An spruch genommen: Es wurden über 25.000 KfW-Kredite beantragt und auch bewilligt, Bürgschaften wurden mit einem Kreditvolumen von 281 Mio. Euro bewilligt.

RUND

SCHLAGWORT

DRINGLICHKEITS VERGABEN

DAS BMWI HAT IN EINEM RUNDSCHREIBEN UMFASSEND DARGESTELLT, WELCHE MÖGLICHKEITEN ES GIBT, IN DER KRISE VERGABEVERFAHREN ZU BESCHLEUNIGEN. Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch private Unternehmen sein, die dem Ver gaberecht unterliegen – zum Beispiel bestimmte Energie- oder Verkehrsunter nehmen. Die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen und verhindern Korruption und Vetternwirtschaft. In der Corona- Pandemie kommt es jetzt insbesondere darauf an, schnell die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, insbesondere für die Kliniken, Ärzte und alle Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Personen, die an der Bewältigung der Pandemie-Krise arbeiten.

Förderdatenbank: Die Förderdatenbank des BMWi bietet die Möglichkeit, in den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union nach dem passenden Förderprogramm zu suchen. Das ist in Zeiten von Corona interessant, aber auch darüber hinaus. Mehr Informationen unter:

https://www.foerderdatenbank.de

INDUSTRIE

ZENTRALE

KONTAKTSTELLE LIEFERKETTEN

DAS BMWI HAT EINE ZENTR ALE ANL AUFSTELLE FÜR UNTER NEHMEN EINGERICHTET, die wegen der Corona-Krise Probleme in ihren Lieferketten haben – sei es auf europäischer Ebene oder global. Sie behandelt Schwierigkeiten bei der Herstellung und Lieferung von Zuliefe rerprodukten ebenso wie bei der allge meinen Rohstoffversorgung. Die Sicherung der Lieferketten in den aktuellen Krisenzeiten ist für die inter national stark verflochtene deutsche Wirtschaft enorm wichtig. Das Wieder hochfahren der industriellen Produk tion soll möglichst wenig durch gestörte oder gar unterbrochene Liefer ketten behindert werden.

Betroffene Unternehmen können sich an die Emailadresse kontaktstelle-lieferketten@bmwi.

bund.de wenden. Die Bundeskontakt stelle steht mit Ministerien und Ver bänden in engem Austausch, um zeitnah handeln und Erfahrungen schnell austauschen zu können.

IN EIGENER SACHE

CORONA-BLOG

DAS BMWI HAT EINEN #CORONABLOG IM VIDEOFORMAT GESTARTET. In diesem Blog erläutern Mitarbeiter*innen der Pressestelle des BMWi in loser Folge die Hilfen für Unternehmen in der Corona-Krise. Dieser Blog ergänzt das übrige Informationsangebot, abrufbar unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/hotlines-und- informationsangebote.html.

(20)

SOLIDARITÄT

UND GEMEINSAMES HANDELN

WIE DIE EU ZUR ÜBERWINDUNG DER KRISE BEITRÄGT

20SCHLAGLICHTER JUNI 2020

(21)

W

ie eng verflochten unsere Gesellschaf ten heute sind, führt uns die Corona- Pandemie gerade sehr deutlich vor Augen. Die Verbreitung des Virus macht vor keinen Landesgrenzen halt und unsere Wirtschaft ist nicht nur durch die nationalen Einschränkungsmaß nahmen betroffen, sondern auch durch fehlende Produktion und ausbleibende Nachfrage in anderen Teilen der Welt. Besonders eng ist die Verflechtung innerhalb Europas. Eine nachhaltige Bewältigung der Krise und anschließende wirtschaftliche Er holung kann daher nur gemeinsam gelingen. Der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union kommt hierbei eine besonders wichtige Rolle zu.

-

-

-

- -

-

- - IN KÜRZE

EU­Staaten dürfen temporär von fiskalischen Zielvorgaben abweichen.

21SCHLAGLICHTER JUNI 2020

EINE SCHNELLE REAKTION AUF EUROPÄISCHER EBENE ERMÖGLICHT UMFANGREICHE NATIONALE

RETTUNGSMASSNAHMEN

Seit Beginn der Krise wurde in der Europäischen Union eine Vielzahl an wichtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen beschlossen und in weiten Teilen bereits umgesetzt. Dazu gehört die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese ist ein wich tiger Baustein, damit alle Mitgliedstaaten die nöti gen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen ergreifen können. Gemäß der Ausweichklausel dürfen die Mitgliedstaaten dafür temporär von ihren fiskali schen Zielvorgaben abweichen und erhalten so einen weitgehenden Handlungsspielraum.

Als weitere Maßnahme hat die Europäische Kommission einen beihilferechtlichen Sonder rahmen verabschiedet und seitdem mehrfach an gepasst. Dieser Sonderrahmen macht umfangreiche nationale Rettungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Vergabe direkter finanzieller Zuschüsse oder die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen an von der Krise besonders betroffene Unternehmen, rechtlich überhaupt erst möglich.

37

MRD. EURO

Investitionsoffensive über EU-Strukturfonds

Beide Maßnahmen haben entscheidend dazu beigetragen, dass die nationalen Regierungen mit einem erheblichen fiskalischen Impuls auf die akute Krise reagieren konnten. Nach letzten Schätzungen der Europäischen Kommission lag dieser direkte

fiskalische Impuls Anfang April bei rund 3 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Die Liquiditätsunterstützung summierte sich gar auf rund 16 % des EU BIP.

BESTEHENDE EU­INSTRUMENTE WERDEN IN DER KRISE FLEXIBEL EINGESETZT

Zusätzlich zu nationalen Rettungsmaßnahmen werden gemeinsame EU-Programme flexibel zur Bewältigung der Corona-Pandemie herangezogen.

Hierfür hat die EU-Kommission kurzfristig zwei Vorschläge vorgelegt, um die Strukturfonds besser zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nutzen zu können. Beide Initiativen sind im April bereits in Kraft getreten. In der ersten Initiative geht es um eine Investitionsoffensive für EU-Strukturfonds (Corona Response Investment Initiative - CRII), die durch das Vorziehen bereits bewilligter Mittel zusätzliche Investitionen in Höhe von 37 Mrd. Euro mobilisieren soll. Die Mittel können z. B. für Liquiditätshilfen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), für Investitionen in Produkte und Dienstleistungen zur Stärkung der Gesundheitssysteme sowie zur Finanzierung von Kurzarbeitsmaßnahmen verwendet werden. Die zweite Initiative (CRII +) soll darüber hinaus eine nie dagewesene Flexibilität bei Verwendung der ausstehenden Strukturfondsmittel für das Jahr 2020 ermöglichen. Diese Mittel können so leichter zwischen den Regionen und Fonds transferiert werden. Für einen befristeten Zeitraum können zudem Investitionen zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert werden, ohne dass es eines

(22)

-

- -

-

­ ansonsten üblichen nationalen Finanzierungsbei

trages bedarf. Diese Maßnahmen zeigen, dass die EU-Strukturfonds einen wichtigen Beitrag zur kurzfristigen Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leisten können.

-

Auch der Anwendungsbereich des EU-Soli daritätsfonds (EUSF) wurde als Reaktion auf die Corona-Pandemie rasch erweitert und kann von nun an Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterstützen. Für das laufende Jahr stehen noch bis zu 800 Mio. Euro zur Verfügung.

-

EINIGUNG AUF UMFASSENDES KRISEN­

PAKET ZEIGT HANDLUNGSFÄHIGKEIT UND SOLIDARITÄT DER EU

Die Bundesregierung hat sich zudem für weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene eingesetzt, um Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Unter nehmen und Mitgliedstaaten der EU zu helfen. Sie unterstützt ausdrücklich das von den Staats- und -

Regierungschefs gebilligte Krisenpaket im Umfang von rund 540 Mrd. Euro, welches Anfang Juni ein satzbereit sein soll. Im Detail umfasst dieses Paket drei Säulen: Eine Säule besteht aus dem sogenannten Pandemic Crisis Support Instrument (PCSI) des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das europäische Staaten unterstützen soll. Die Einigung sieht vor, dass allen ESM-Mitgliedstaaten eine vor sorgliche Kreditlinie beim ESM in Höhe von bis zu 2 % ihres jeweiligen Bruttoinlandsprodukts einge räumt wird. Die entsprechenden ESM-Hilfen kön nen sich damit auf bis zu 240 Mrd. Euro belaufen.

Beantragt ein Mitgliedstaat eine solche Kreditlinie, müssen die gezogenen Kredite zur Finanzierung von (direkten und indirekten) gesundheitspoliti schen Maßnahmen verwendet werden. Die zweite Säule des Maßnahmenpakets sieht eine Unterstüt zung für Unternehmen über die europäische In vestitionsbank EIB vor. Mit der Schaffung eines paneuropäischen Garantiefonds als Reaktion auf die COVID 19-Krise sollen Finanzierungen von bis zu 200 Mrd. Euro insbesondere für kleine und mittlere -

- - -

- - -

22SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K

KRISENPAKET IM VOLUMEN VON RUND 540 MRD. EURO SOLL ANFANG JUNI

VERFÜGBAR SEIN.

WORTMELDUNG

DIE EUROPÄISCHE ANTWORT AUF DIE CORONA-PANDEMIE

PROF. LARS P. FELD ÜBER DIE FINANZIELLEN HILFS MASSNAHMEN DER EU – UND NOCH OFFENE FRAGEN Aufgrund der Corona-Pandemie steht die Europäische Union (EU) vor gewaltigen wirtschaftlichen Herausforderungen. In erster Linie müssen sich zwar die nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik dieser annehmen. Gleichwohl bedarf es aber einer Antwort durch die europäischen Institutionen. So hat die Europäische Zentralbank (EZB) beschlossen, zusätzliche Liquidität durch Anleihekäufe zur Verfügung zu stellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 verdeutlicht jedoch, dass die Mitgliedstaaten sich nicht nur auf die EZB verlassen dürfen.

Der Europäische Rat hat mit dem europäischen Kurzarbeitergeld (SURE), zusätzlichen Unternehmenskrediten der Europäischen Investitionsbank und mit geringen Auflagen versehenen Krediten des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für Staaten bereits umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Darüber hinaus soll die EU mit einem Wiederaufbaufonds helfen.

Der Wiederaufbaufonds soll sich über Kredite finanzieren, um nennenswerte Mittel für fiskalpolitische Maßnahmen in den Mitglied staaten bereitstellen zu können. Die EU soll sich dafür temporär verschulden können. Die Kredite sollen relativ lange Laufzeiten haben und durch Garantien der Mitgliedstaaten abgesichert sein.

Gesamtschuldnerische Haftung für so begebene Anleihen bestünde also nicht. Es müsste zudem sichergestellt sein, dass, wie beim ESM, keine Nachschusspflicht mit diesen Garantien verbunden ist.

Weitere Fragen sind jedoch offen. Vermutlich die wichtigste betrifft die Transferkomponente. Besonders von den Folgen von Covid-19 betroffene Staaten benötigen Zuwendungen, die ihre Schulden situation nicht verschlechtern. Dies spricht für aus dem Wieder aufbaufonds gezahlte Transfers und nicht nur Kredite. Leitidee könnte sein, dass solche Mitgliedstaaten zumindest temporär zum (stärkeren) Nettoempfänger des EU-Haushalts werden.

PROF. LARS P. FELD

Professor für Wirtschaftspolitik und Ordnungsökonomik an der Universität Freiburg und Direktor des Walter Eucken Instituts. Seit März 2020 ist er zudem Vorsitzender des Sachver ständigenrates, dem er seit März 2011 angehört.

(23)

europäische Unternehmen mobilisiert werden. Die dritte Säule umfasst das sogenannte Instrument SURE (temporary Support to mitigate Unemploy ment Risks in an Emergency) und dient vor allem der Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeit nehmerinnen. SURE soll es der Europäischen Kom mission ermöglichen, Kredite von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen und an einzelne Mitgliedstaaten weiterzugeben.

Die Mitgliedstaaten selbst können die Mittel ins besondere zur Finanzierung von Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld nutzen. Die Kommission gibt dabei die Finanzierungsvorteile aufgrund des guten Ratings der Union an die Mitgliedstaaten weiter.

Damit ist das Instrument für jene Staaten von Vor teil, die sich teurer am Kapitalmarkt refinanzieren müssen als die Union selbst. Damit die Kommission

Kredite aufnehmen kann, erfordert der Vorschlag nationale Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Mrd. Euro.

AUSBLICK: WIRTSCHAFTLICHE ERHOLUNG ERFORDERT ZUSAMMEN ARBEIT UND SOLIDARITÄT DER EU

­

Nach der akuten Krisenbewältigung muss es auch auf europäischer Ebene zügig um eine nachhaltige und koordinierte Strategie zur wirtschaftlichen Er holung gehen. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel haben dazu am 21. April 2020 einen Fahrplan für die Erholung Europas vorgelegt.

Dieser zeigt Perspektiven auf, wie Europa langfristig widerstandsfähiger, nachhaltiger und gerechter ge staltet werden kann. Bei der Umsetzung wird es auf wirtschaftspolitisch ausgewogene Maßnahmen und die richtige Balance zwischen Modernisierung und wirtschaftlicher Erholung ankommen. Die Dis kussion dazu ist in vollem Gange.

-

-

- Auf Basis einer genauen Bedarfsanalyse der Betroffenheit der verschiedenen Wirtschaftsbereiche der EU arbeitet die Europäische Kommission an einem Vorschlag für ein Erholungsinstrument („Recovery Instrument“). Dieses soll mit dem Mehr jährigen Finanzrahmen (MFR) verknüpft werden.

In den kommenden Tagen und Wochen wird die Diskussion dazu zwischen den Mitgliedstaaten und mit den europäischen Institutionen mit Nachdruck fortgesetzt. Die Bundesregierung wird sich auch hier für eine schnelle, effiziente und solidarische Lösung stark machen.

-

KONTAKT -

- -

-

-

23SCHLAGLICHTER JUNI 2020

DR. SYBILLE LEHWALD

Referat: Europäische Wirtschafts- und Währungsfragen

DR. KATHARINA BERNER Referat: EU-Grundsatzfragen schlaglichter@bmwi.bund.de

(24)

KURZ & KNAPP

WISSENSCHAFTLICHER BEIR AT LEGT

EMPFEHLUNGEN ZUR CORONA-KRISE VOR

UMFASSENDES THESENPAPIER GEHT AUF HERAUSFORDERUNGEN EIN

I

n einem am 5. Mai veröffentlich ten Brief an Bundeswirtschafts minister Peter Altmaier begrüßt der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi, dass die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schnell und entschlossen gehandelt haben, um die Pandemie unter Kontrolle zu bringen und die damit verbundenen massiven Aus wirkungen auf die Wirtschaft zu begrenzen. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern habe Deutschland diese Herausforderungen bisher gut gemeistert.

- -

-

In einem ergänzenden Thesenpapier geht der Beirat auf zahlreiche konkrete Herausforderungen im Zuge der Corona-Pandemie ein. Unter anderem empfiehlt er zusätzliche Unterstützung für Soloselbständige und Kleinunter nehmen sowie klare Kriterien für Hilfen im Rahmen des Wirtschafts stabilisierungsfonds. Um Start-ups zu unterstützen, regt der Beirat an, bestehende Förderprogramme auszu weiten und zusätzliche Maßnahmen schnell zu implemen-tieren. Deutlich weist der Beirat auf negative Auswir kungen von Schulschließungen hin und empfiehlt, allen Schülerinnen und Schülern so bald wie möglich einen zumindest teilweisen Wiedereinstieg in den schulischen Unterricht zu

- -

-

-

gewähren. Ferner wird vorgeschla gen, Konjunkturprogramme bereits jetzt vorzubereiten. Öffentliche Investitionen sollten insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Digitalisierung sowie Energie und Klimaschutz erfolgen.

-

Mit Blick auf die Sicherung der medi zinischen Versorgung sieht der Beirat die Notwendigkeit eines europäisch koordinierten Vorgehens, das die Bildung strategischer Reserven sowie die Diversifizierung von Versorgungs quellen einschließt. Vor einer Abkehr von Globalisierung und freiem Welt handel wird hingegen ausdrücklich gewarnt. Im Rahmen seiner EU-Rats präsidentschaft solle Deutschland eine Führungsrolle beim gemeinsamen Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft übernehmen.

-

- -

-

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Ange sichts der historischen Herausforde rungen im Zuge der Corona-Pandemie ist der Austausch zwischen Wissen schaft und Politik wichtiger denn je.

Daher danke ich dem Wissenschaft lichen Beirat ausdrücklich für seinen Brief und das Thesenpapier. Die Bundes regierung hat zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der - - -

- -

Pandemie den größten Rettungs schirm für Unternehmen aufgelegt, den es je gab. Jetzt sprechen wir über weitere Impulse, damit der Neustart der Wirtschaft gelingt. Wir werden jetzt Schritt für Schritt eine klare Perspek tive für die Wirtschaft schaffen. Die Vorschläge des Wissenschaftlichen Bei rats werden wir dabei genau prüfen.“

Der Wissenschaftliche Beirat berät das Bundesministerium für Wirt schaft und Energie unabhängig in Fragen der Wirtschaftspolitik und bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen selbst.

-

- -

-

MEHR ZUM THEMA

2424SCHLAGLICHTER JUNI 2020

W I RT S C H A F T S P O L I T I K

LINKS

Der Brief und das Thesenpapier des Wissenschaftlichen Beirats sind hier abrufbar:

https://t1p.de/

wissenschaftlicher-beirat-corona-krise KONTAKT

DR. KENAN ŠEHOVIĆ Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

schlaglichter@bmwi.bund.de

(25)

DIGITALE K ASSENBONS FÜR EINE MODERNE

UMSETZUNG DER

BELEGAUSGABEPFLICHT

BMWI­FACHGESPRÄCH EBNET DEN WEG FÜR EINE VEREINFACHTE HANDHABUNG DIGITALER KASSENBELEGE IM EINZELHANDEL

Z

um 1. Januar 2020 trat die Kassenbonpflicht in Kraft.

Seitdem müssen Händler zu jedem Einkauf einen Kassenbeleg erstellen. Zwar ist die Ausgabe laut Anwendungserlass zum Gesetz aus drücklich nicht nur in Papierform, sondern auch in digitaler Form mög lich. Vielen Einzelhändlern war jedoch bislang unklar, wann digitale und papiergedruckte Belege gleichwertig sind und insbesondere auch von der Finanzverwaltung anerkannt werden.

- -

Im Rahmen eines Fachgesprächs am 3. April 2020 haben Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums der Finanzen und von Handelsver bänden sowie Anbieter von Lösungen für digitale Kassenbelege über Praxis erfahrungen und verbleibende Hürden gesprochen. Positiv geklärt werden konnten Fragen zur technischen Umsetzung. Diskutiert wurden die

- -

elektronische Anzeige oder Übermitt lung von QR-Codes anstelle eines Papierbelegs, die Bereitstellung via Nahfeldkommunikation (NFC, also die kontaktlose Datenübertragung über kurze Distanzen) sowie die Interoperabilität verschiedener App-Lösungen.

-

Die Teilnehmer waren sich weitgehend einig, dass der weiteren Verbreitung digitaler Kassenbelege grundsätzlich weder technische noch steuerrechtliche Hürden entgegenstehen. So reiche zwar laut Anwendungserlass „die Sichtbarmachung eines Beleges an einem Bildschirm des Unternehmers allein“ nicht aus. Die Finanzverwal tung stellte allerdings ebenso klar, dass die gängigen Lösungen der Bon bereitstellung via NFC, QR-Code oder einer sonstigen Möglichkeit zum Download den rechtlichen Vorgaben

- -

der Abgabenordnung entsprechen.

Das heißt: Die Zurverfügungstellung digitaler Belege reicht aus rechtlicher Sicht aus, um Papierausdrucke zu ver meiden. Auf die Entgegennahme durch die Kunden zum Beispiel auf dem Smartphone kommt es nicht an.

-

Der Schutz sensibler Daten ist für Händler wie Kunden ein besonders kritischer Aspekt bei digitalen Kassen belegen. Mehrere Entwickler haben dies erkannt und bieten anonymisier bare Lösungen an. Daneben haben Unternehmen und Kunden auch künftig die Möglichkeit, Papierbelege zu nutzen. Dabei wünschen sich Anbieter digitaler Lösungen ein Gütesiegel und mehr Vertrauen der Händler in den Datenschutz. Einzelne Branchenverbände zeigten sich gegenüber digitalen Lösungen bereits aufgeschlossen.

- -

Das Fachgespräch hat gezeigt, dass eine umweltfreundliche, moderne Umsetzung der Belegausgabepflicht in Deutschland möglich ist. Dazu stellt die Finanzverwaltung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen klarstellende Informa tionen bereit. Für Händler ergeben sich durch eine Umstellung erhebliche Vorteile: Wenn sie „digitale Kassen bons“ anbieten, müssen sie Papierbe lege nur noch auf Kundenwunsch ausdrucken, was auch die Umwelt schont. Kunden können künftig ihre digitalen Belege nutzen, um ein digitales Haushaltsbuch zu führen.

Bei der Vielzahl von Angeboten bis hin zum herkömmlichen Ausdruck besteht für den Kunden zudem ein gutes Stück Wahlfreiheit.

-

- -

KONTAKT

25SCHLAGLICHTER JUNI 2020

KONSTANTIN QUECKE Referat: Steuerpolitik schlaglichter@bmwi.bund.de

(26)

Abbildung

ABBILDUNG 1: SCHLICHTUNGSVERFAHREN AUF EINEN BLICK
TABELLE 1: AKTUELLE SCHÄTZUNG DER STEUEREINNAHMEN UND DIFFERENZEN  ZUR OKTOBER­SCHÄTZUNG 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Aufkommen in Mrd
ABBILDUNG 1: GESCHÄTZTE ENTWICKLUNG AUSGEWÄHLTER STEUERARTEN UND DES NOMINALEN BIP Volumenindex 2019 = 100
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Now cast im Zeitverlauf. Zu Beginn des zweiten Quartals  zeigten sich die wirtschaftlichen Auswirkungen  der Corona-Krise maßgeblich in Umfragedaten

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das heißt, das Seminar erstreckt sich über einen Zeitraum von mindesten 4 Monaten in denen wir automatisch im Kontakt sind und auch außerhalb der Seminartage für Ihre Fragen zur

a) Die Sparkasse/Landesbank darf die digitale Kreditkarte mit individuali- sierten Authentifizierungsverfahren sperren (z. durch Löschung), wenn sie berechtigt ist, den

Artikel XX erlaubt Ausnahmen von den übrigen Bestimmungen des GATT, allerdings dürfen diese weder diskriminieren noch bloß vorgescho- ben sein, wie es in der Einleitung (cha- peau)

Derzeit bereitet im Auf- trag von EP und IPU ein Lenkungs- ausschuss von 30 Parlamentariern aus allen Kontinenten für Anfang 2003 eine große Post-Doha-Par- lamentarierkonferenz

Dies wird nicht nur zu einer Reduzierung des Anteils von auslän- disch kapitalisierten Unternehmen am Export (derzeit gut 40 Prozent) führen, sondern auch ein größeres Potenzial

Hier hat sicher die im Ver- gleich zu Seattle gründlichere Vor- bereitung eine Rolle gespielt: bevor Doha begann, waren etwa 80% der Wegstrecke bereits zurückgelegt – es fehlten

Der WTO-Beitritt Russlands ist die Voraussetzung für weiterführende Verhandlungen zwischen Russland und der EU zur Schaffung einer Freihandelszone und zur Integration Russlands in

Nur wer keine Möglichkeit hat, den Termin online zu buchen, kann bis auf Weiteres in Einzelfällen weiterhin unter den folgenden Rufnummern einen Termin in den genannten