• Keine Ergebnisse gefunden

Anlage 17

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anlage 17"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anlage 17

Entschließung der 84. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 7. und 8. November 2012 in Frankfurt (Oder)

Übermittlung von Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und die GEZ rechtskonform gestalten

Die Meldebehörden sind verpflichtet, regelmäßig Meldedaten an öffentlich-rechtliche Religi- onsgemeinschaften und an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu übermitteln. Die zu übermittelnden Daten beinhalten u. a. Angaben über die Religionszugehörigkeit, aber auch Meldedaten, für die eine Auskunfts- und Übermittlungssperre (beispielsweise wegen Gefahr für Leib und Leben oder einer Inkognito-Adoption) im Meldedatensatz eingetragen ist. Sie sind daher besonders schutzbedürftig.

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für den rechtmäßigen Umgang mit Meldedaten tragen allein die Meldebehörden. Eine Übermittlung in elektronischer Form ist nur dann zu- lässig, wenn die Identitäten von Absender und Empfänger zweifelsfrei feststehen und wenn die Daten vor dem Transport verschlüsselt werden. Diese Anforderungen werden jedoch häufig missachtet.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern, für die elektronische Übertragung von Meldedaten elektronische Signaturen und geeignete Verschlüsselungsver- fahren mit öffentlichen Schlüsseln zu verwenden, die der jeweils aktuellen Richtlinie des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik entnommen sind. Durch Zertifizie- rung oder Beglaubigung der eingesetzten Schlüssel lassen sich auch bei der Nutzung öffent- licher Netze Absender und Empfänger eindeutig und zuverlässig identifizieren.

Mit dem Online Services Computer Interface (OSCI) steht eine bewährte Infrastruktur für E- Government-Anwendungen zur Verfügung. Die Meldeämter setzen das Verfahren entspre- chend der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung u. a. für den Datenabgleich zwischen Meldebehörden verschiedener Länder ein. Wird ein auch nach heutigem Kenntnisstand si- cheres Verschlüsselungsverfahren eingesetzt, ist die OSCI-Infrastruktur geeignet, die Si- cherheit der Meldedatenübertragung auch an GEZ und öffentlich-rechtliche Religionsge- meinschaften zu gewährleisten. Wie jedes kryptographische Verfahren ist auch das Verfah- ren OSCI-Transport regelmäßig einer Revision zu unterziehen und weiter zu entwickeln.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfiehlt dem Bundesministerium des Innern, die Verwendung von OSCI-Transport für die Übermittlungen an GEZ und die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften vorzuschreiben und fordert die Kommunen und die Innenressorts der Länder auf, unverzüglich die gesetzlichen Vorga- ben bei Datenübermittlungen an die GEZ und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften umzusetzen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Vortrag gehalten im Rahmen der Präsentation von zweiten Zwischenergebnissen des vom Bundesinstitut für Sportwissen- schaft geförderten Projekts „Doping in Deutschland von 1950

Der AK Verwaltung richtet eine UAG zur datenschutzrechtlichen Bewertung der OZG-Umsetzung von Portalen und auch Fachanwendungen ein, die die möglichen Konstellationen

Die DSK begrüßt insoweit, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, das Sanktionsrecht für Unter- nehmen generell im deutschen Recht so zu ändern, dass „die von Fehlverhalten von

4 ruht der Anspruch auf Altersgeld für die Dauer von fünf Jahren, wenn der Beamte nach § 46 oder § 57 BBG erneut in das Beamtenverhältnis berufen wird und zwar ab dem Zeitpunkt

(Email Ad- resse: japitzsch@bos.bremen.de). Beachten Sie bitte, dass ein Stimmrecht bezüglich der erzielten Ergebnisse aktive Mitarbeit an der Erarbeitung von OSCI Transport 1.3

Die Anforderungen an den sicheren Nachrichtenaustausch im E-Government erfordern daher weite- re Festlegungen und Erweiterungen auf Basis dieser internationalen Standards, die im

Hinweis in Spezifikation (ggf. Anhang), dass hier benutzte Zertifikate in Transportebene eingestellt werden sollten, um OSCI- Infrastruktur auszunutzen (Validierung durch

– Der Energieverbrauchswert Wärme umfasst mindestens den nach Nummer 3 dieser Bekanntmachung witterungs- bereinigten Energieverbrauchsanteil für Heizung – auch dann, wenn