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ZDMG,, Bd. 68 (1914), Tafel I :
Sijakat-Partie aus einem türkischen Lehensbriefe vom Jahre 1682.
129
Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 1682.
Von J. H. Mordtmann.
Der hier veröffentlichte ,Ferman*, ein Lehensbrief {zi'ämet
beräty) aus dem Ende des 17. Jahrb., ist Eigentum Sr. Exz. Dr.
Fiedlers in Dresden, ehemaligen Leibarztes Sr. Majestät des Königs
Albert von Sachsen ; die nachfolgende Umschrift habe ich nach dem
Originale selber angefertigt, das mir zu diesem Zwecke durch die
Herren Prof Stumme und Steindorff zur Verfügung gestellt wurde.
Urkunden gleichen Inhalts finden sich unter den türkischen
Handschriftenbeständen der Bibliotheken zu Wien, Dresden, München
und Hamburg ; sie stammen vermutlich aus der Beute der großen
Türkenkriege zu Ende des 17. und Beginn des 18. Jahrhunderts,
während deren das Lager des Großvezirs mit seinen Archiven wieder¬
holt den Siegern in die Hände gefallen ist.
Das Lehen, auf das sich die vorliegende Urkunde bezieht, und
die damit verbundene Charge eines Jäjäbej sind nach Z. 2 des er¬
haltenen Textes in den „ersten Tagen" des Eamazan 1093 H. (An- i
fang September 1682) verliehen, der Lehensbrief selber, nach dem
Vermerk auf der Rückseite, am 8. Ramazan (10. September) aus¬
gestellt worden; außerdem erhielt der Belehnte, ein gewisser Mahmüd,
der bis dahin kjätib (Sekretär) des Janitscharen corps gewesen war,
den Posten eines müteferrika, worüber ihm eine besondere Bestallung (ru'its) ausgefertigt wurde i).
Die Schrift, abwechselnd in Schwarz, Rot und Gold''), ist die
für kaiserliche Diplome übliche diwänl, bezw. djelli diwäni-Qchnft;
das in Z. 5 eingeschobene — auf der zu diesem Artikel gehörigen
Tafel allein reproduzierte -— Verzeichnis der verliehenen Ländereien
ist dagegen , wie auch sonst , in der schwer lesbaren , durch ihre
Formen vor Fälschungen geschützten sijäkatSchnft abgefaßt.
Zu Anfang fehlt die großherrliche Tughra nebst zwei Zeilen
des Textes (s. unten S. 137); vermutlich hat ein früherer Besitzer
diesen Teil der Urkunde abgeschnitten , um ihn gesondert als
Dekorationsstück zu verwenden.
1) Das türkische Lehenswesen ist am übersichtlichsten und gründlichsten dargestellt von P. von Tischendorf in seiner Schrift: Das Lehenswesen in
den Moslemischen Staaten, insbesondere im OsmanischenKeiche.
Leipzig 1872.
2) Die auf der Tafel hier schwarz herausgekommenen dicken Punkte und die Umrandungslinie sind beim Originale in Goldschrift gegeben.
Zeitscbrift der O. H. O. Bd. 68 (1914). 9
130 Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 1682.
132 Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 1682.
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^»iXjI u>OL=»!y« »iX*Oy>ia5> g^j*^ JwÜULcj^ ^jÜjUU« JuXbo »OLo ^.^^^1*? ""^'"^ (.f't?^ L?*'*^
oUäx:! icftjyi ovxiLc «JLj^-i xaIj! ff''^.5 J:^'^ 'V f;^** sJoLJjt
|.Liuj
jL«j^..;:u«JI
Auf dem Rücken folgende Vermerke :
a) yS^LII ^jLa..^ A b) !.r a ^ ^^Lc ^^Uy ü c^'
k_AJ!^ ^^jA*..»Ö5 yliJLi ikvuw c) Die s. g. >..^>*j g>-o
134 Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 1682,
Übersetzung/)
(Z. I.) Es gehört zu den schönen Traditionen der Monarchen
und zu den löblichen Grundsätzen der Fürsten und Herrscher, die
verdienten Männer nach Gebühr mit reichlichen Gnadenbeweisen zu
5 überhäufen. Als daher der sehr zu ehrende Minister und würdige
Rat, der wirkliche Vezir und Agha der Janitscharen Meiner Residenz,
Mustafa — möge der Allmächtige seinen Glanz lange währen lassen !
— an Meine Pforte ein Schreiben gerichtet und darin, mit Rück¬
sicht darauf, daß der Anführer der Jäjä und Müteferrika (Hof-
10 fourier) Ibrahim, Sohn des Muslih ed-Din, Inhaber des Zi'ämet
(Großlehen) von der Ortschaft Esni6(?) und andern Ländereien im
Distrikt Viränschekir, Sandschak (Landschaft) Doli, mit einem Er¬
trage von 71 360 Aspern verstorben und sein Lehen vakant geworden
sei, die Bitte vorgetragen, es dem Träger dieser Allerhöchsten Kaiser- 15 liehen Urkunde und Inhaber dieses freudekündenden Großherrlichen
Diploms , dem Vorbilde der Edlen und Vornehmen , nämlich dem
derzeitigen Sekretär der Janitscharen Meiner allerhöchsten Residenz,
Mahmüd — möge sein Adel sich mehren ! —, den er als erprobt
und würdig bezeichnet , Allergn ädigst zu verleihen , so ist dem-
20 entsprechend in den ersten Tagen des Ramazan 1093 Meine Ent¬
schließung wegen der Verleihung ergangen, und Ich habe, nachdem
auch gemäß dem Antrage des Vorerwähnten die Muteferrikastelle
des verstorbenen Ibrähim mit beglaubigter Ausfertigung der Be¬
stallung vom 6. Ramazan desselben Jahres übertragen worden ist,
25 befohlen, dies in den Lehensbrief aufzunehmen. Auf solche Weise
ist das vorbezeichnete Großlehen (zi'ämet) von 71 360 Aspem samt
dem Posten des Jäjäbej und der Stelle eines müteferrika an Meinem
allerhöchsten Hofe durch Übergang hinter dem verstorbenen Ibrähim
dem p. Mahmüd übertragen worden und Ich verleihe es ihm hier-
30 mit, so wie es hier im Einzelnen aufgeführt und beschrieben wird :
1) Keine Interlinearrersion!, obwohl ich mich bemüht habe, annähernd wortgetreu zu übersetzen ; aber es ist unmögiich den pleonastischen Wortschwall und die Reimprosa des Originals sinngemäß wiederzugeben. Ebenso gehen in der Übersetzung die Unterschiede in den Prädikaten ^IwJLäJI) verloren, die im offiziellen Stil der Hohen Pforte von jeher für jede Rangklasse genau festgesetzt waren (vgl. die Liste bei Ferldün, münschi'ät, Bd. I, S. 2—13). Bei den Osmanen erstrecken sich diese Unterschiede auch auf die Prädikate der einzelnen Behörden und Verwaltungsbezirke, und sogar auf den Ausdruck, der dem ,p.' unseres Aktenstils entspricht : &jüt ^UmS Tür die hohen , xxit tj^y" mittleren Klassen, ^^ijA^ jjS^^Xa, ^"'^ gewöhnliche Menschen, ^y^yf vdA. ^y^ji früher für Nichtmohammedaner (letztere Bezeichnungen seit Abdulmedjid streng verpönt).
Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre i682. 135
Nähije (Distrikt) Vlranschehir, Liva (Sandjak) Boli.
1 EsnT6(?) nebst Jazärma(?), im genannten Ertrag:
Distrikt 10 800
2. Kuru Kavak bei Bunar ... 9148
3. Tasch diwänl, ebenda 497
4. Hisär özü, bei Gerede 2 500
5. ÄndT(?), ebenda 1000
6. Akkinik, ebenda 8170—5000
7. tschiftlik Toghandji Omer (Hamza?) oghlu bei
On-iki Diwän 167
30 040
8. tschiftlik Pir Suleimän, im Dorfe Scheref-
eddln bei Vlranschehir 2 700
9. tschiftlik 'All, Dorf Javän(?) bei Vlran¬
schehir 1950
10. tschiftlik 'Ali Pascha in Jedivän(?), auch
Seijid 'All genannt, ebenda ... 1 050
11. tschiftlik 'Ali bej, im Dorfe Javän (?) Virän 1100
12. tschiftlik Kizirdan(?) im Dorfe Güreschdji,
ebenda 850
13. tschiftlik Sazäk, im Dorfe Güreschdji, ebenda 950
14. tschiftlik Seferschäh tschelebi jeri, im Dorfe
Javän, ebenda 1150
15. tschiftlik Pir tschelebi, im Dorfe Jik(?),
ebenda
16. tschiftlik Suleimän, im Dorfe Viränschehir 1150
17. tschiftlik Murädoghlu Kadimi in dems. Dorfe 950
18. tschiftlik Djödje (?) im Dorfe Kulawoz' . . 1250
19. tschiftlik ^onlsa in demselben Dorfe. . . 450
20. tschiftlik 'A'ische in demselben Dorfe . . 730
21. tschiftlik Alälä in demselben Dorfe ... 650
22. tschiftlik Mai5lakl(?) in demselben Dorfe .. 550
23. tschiftlik Mehemmed in demselben Dorfe . 450
24. tschiftlik Mafkudja(?) in demselben Dorfe 650
25. tschiftlik Schlra(?) im Dorfe Kadri, ebenda 850
26. tschiftlik Bäjezid im Dorfe Nüri, ebenda . 1250
27. tschiftlik Sujeri im Dorfe Toplidj (?), ebenda 650
28. tschiftlik Hädjl im Dorfe Jund(? Levend?)
tchapasi(?), ebenda 850
29. tschiftlik Ibrähim, im Dorfe Tutasch, ebenda 750
30. tschiftlik Mustafa im Dorfe Muräd, ebenda 780
31. tschiftlik Hädjl im Dorfe Burdur (?), ebenda 850
32. tschiftlik Kodja Suleimän in demselben Dorfe,
ebenda 550
33. tschiftlik Nefes im Dorfe Maghäramend (?),
ebenda 150
136 Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 1682.
Ertrag:
34. tschiftlik Ishäkoghlu in demselben Dorfe . 820
35. tschiftlik AYruk(?) Virän, im Dorfe Kara-
tschai, ebenda 460
8 36. tschiftlik Kara Tür 'Ali, bei Toplidj (?),
ebenda 770
37. tschiftlik Scheich 'AU, im Dorfe Fakihdjik,
ebenda 650
88. tschiftlik Djandarak in demselben Dorfe . 550
10 39. tschiftlik Abdulnakl in demselben Dorfe,
ebenda 550
40. tschiftlik Sevindje, auch Tanri berd genannt,
in demselben Dorfe, ebenda . . . 750
41. tschiftlik Ishäk, im Dorfe Viränschehir . . 760
16 42. tschiftlik Ahmed im Dorfe Kurl, ebenda . 850
43. tschiftlik Sevindik(?) in demselben Dorfe . 750
44. tschiftlik Tschighrik (?), ebenda .... 2 750
45. tschiftlik Bozardan (V) im Dorfe Bögür
tschengi(?) 750
so 46. tschiftlih Raghmusch (?) im Dorfe Alty hasch,
ebenda 500
47. tschiftlik im Dorfe Aghy hasch, ebenda. . 600
48. tschiftlik Hadji in demselben Dorfe . . . 600
49. tschiftlik Ahmed und 'All, ebenda . . . 500
25 50. tschiftlik im Dorfe Hädji Bekir Pelld (für:
des Hadji Bekir im Dorfe Pelld ?),
ebenda 500
51. tschiftlik Judjvär(?) odjaghy kavak, ebenda 300
52. tschiftlik Barda (?) im Dorfe Tefene (?), ebenda 300
so 53. tschiftlik Umurdja Ahmed, ebenda . . . 300
54. tschiftlik Demirdji Ardjasch (?), ebenda . . 300
55. tschiftlik Ata (oder Ana) oghlu in demselben
Dorfe 1250
41360
S6 71 360
und befehle , daß diese Ländereien von heute ab in seiner Hand
seien und er sie verwalte , auf daß er die Einkünfte , die mit
den Posten eines Hoffouriers und Jäjä bejs beim Janitscharenkorps
verbunden sind, unverkürzt erhalte und genieße. Die Leute seines
40 Zi'ämets aber sollen ihn als Jäjä bej anerkennen und in den An¬
gelegenheiten , die sich auf diesen seinen Posten oder sein Lehen
beziehen, an ihn wenden ; das soll niemand verwehren und hindern.
Dies möge man wissen und das Hohe Diplom achten. In der
Residenz Konstantinija, der wohlbeschirmten.
Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 16S2. 137
Von den zu Anfang fehlenden zwei Zeilen enthielt die erste
dies ist zweifellos — die übliche Überschrift aller Permane,
die z. B. in einem Lehensbriefe der Dresdener Bibliothek lautet:
^'^^-5 ^^^^ a^c5^^ ^-r^
jü^jJ,! iMjJ^W J>.ftj ^LiLs. ^.,Lx«- 6
Dies ist die Bedeutung des allerhöchsten kaiserlichen Namenszuges
und der leuchtenden weltbeherrschenden großherrlichen Tughra,
möge sie mit der göttlichen Hilfe wirken!
Die zweite Zeile enthielt einen Teil des ersten Satzes des eigent¬
lichen Textes; der darin ausgedrückte Gedanke findet sich mit ver- lo
schiedenen Varianten regelmäßig als Eingang von Lehensbriefen
und ähnlichen ürkunden i). — Die Lesung des Wortes ^^LüL^.
ist sicher, die Verwendung dieses Epithetons neben ^^L^^ und
^^JiiXil^ nicht sehr geschickt.
Der Janitscharen-Agha Tekfurdaghli Mustafa, auf dessen An- i.'i
tra<r das Lehen verliehen wurde, bekleidete diesen Posten vom
12.°Djemazi II 1090 (21. Juli 1679) bis Anfang 1095 (beg. 20. 12.
1683), s. Raschid I, Bl. 90 r; II, 108 v; Hädji Chalfa, takvim ette-
värlch S. 231. Als solcher machte er den Feldzug des Karamustafa
gegen Wien im Jahre 1683 mit und ist dadurch weiter bekannt üo
geworden, daß er den nach dem unglücklichen Ausgange des Feld-
zuges gegen den Karamustafa ergangenen Hinrichtungsbefehl in den
ersten Tagen des Moharrem 1095 an diesem in Belgrad vollstreckte
(Räschid n, Bl. 108 v; von Hammer, Osm. Gesch. VI, 400, 408, 436);
später bekleidete er noch die Würde des Großvezirs, von 1099 25
bis Anfang 1101 H. (Biographie in der \^ ■^^\ aübj^, S. 114—116;
^Uic IV, 406); den Vezirsrang hatte er im Jahre 1092
erhalten. „Die Janitscharen der Residenz" : im Gegensatz zu den
in den Provinzen garnisonierenden Abteilungen dieser Truppe.
Das Sandjak (Livä) Bolt gehörte damals zum Ejälet (Provinz) so
Anadolu, heutzutage bildet es einen Teil des Vilajets Kastamüni,
s. Cuinet, Turquie d'Asie, IV. 493 ff. ; über Viränschehir (heute zum
Sandjak Kjanghri gehörig) s. Djihännumä 651, 652; Cuinet a. a. 0.
561. — Das Dorf vermag ich nicht zu identifizieren.
1) z. B. in dem Leliensbriefe des Alimed von Anfang Bedjeb 1069 H.
in der Dresdener Bibliothelt: v_ijt^j l»;ivjL$Li^tiXiUt Üa^Lc (..Äb!^ C'-J^
jjlXo t^kxs^, ^_A=-JJC*>^yaJ ^Lii gLftjj! oi:sS.wi |.jJLS)LioLj jLiibl! ä.*ä-»
1^ j iÜj jAij^i>.Ajj i^jjyka.» »iAaÜS» • Wörtlich ebenso,
nur etwas kürzer, in der Urkunde bei Feridün 11, 295.
138 Mordtmann, Türhisclier Lehensbrief aus dem Jahre 1682.
(Z.II.) 71 360 Asper (aktsche) entsprechen im Silberwerte
nngefähr 8920 heutigen Piastern oder 1600 M. unseren Geldes.
Die jäjä , auch piädegän genannt , waren eine speziell anato-
lische Truppe , die nur in Kriegszeiten Dienst tat , und dann dazu
6 verwendet wurde , Schanz- und Erdarbeiten zu verrichten , die Ge¬
schütze und Gewehre zu reinigen usw. Ihre Zahl wird verschieden,
auf 25—30 000, angegeben; sie waren in mehrere odjaks eingeteilt;
jedes odjak besaß staatliche Ländereien, tschiftliks, deren Zehnter
anstatt des Soldes den abwechselnd zum Kriegsdienste eingezogenen
10 Mitgliedern des odjaks angewiesen war (s. von Tischendorf a. a. 0.,
S. 49, 66). Im Jahre 960 H. wurden diese tschiftliks eingezogen
und in Einzellehen verwandelt, ihre bisherigen Inhaber aber als
gewöhnliche Bauern, rajas, eingetragen i).
Die Jäjäs standen unter 11 Jäjäbejs, die dem Corps der Jani-
15 tscharen entnommen waren ; das Lehen des Jäjäbej von Boli wird
auf 71384 Asper angegeben, also eine Kleinigkeit mehr, als der
in unserem Lehensbriefe dafür angesetzte Betrag (s. Kotschibeg,
S. 24 der Ausgabe CP. 1303 = ZDMG. 16, 282 und 'Aini 'Ali, S. 15
der Or. Ausg. , bei v. Tischendorf a. a. 0. S. 49 u. 66; aus 'Aini
so'All schöpfen Evlijä, I, 179, 196 und Hädji Chalfa, Djihännumä,
631; über den Ursprung der Jäjäs s. Sa'deddin, I, 40 u. 41, Djihän¬
numä 681, Leuncl.. Hist. Mus. 192).
Die müteferrika, die lande spezziate der Venezianischen Rela¬
tionen, sind die Hoffouriere ; ihre Zahl wird von 'Aini 'All auf 433
25 angegeben; sie waren teils besoldet (ulufeli), teils belehnt, letztere Klasse hies gedikli , ^Ij^lX.J', daher Z. III z. E. ^^OS vJüjOi^äX/i
(siehe v. Hammer, Osm. Gesch., 6, 624; Naslhatnäme, ZDMG. 18, 711
u. 712; 'Aini 'All, S. 97, der Or. Ausg.); es scheint, daß das müte-
ferrika-Lehen in der Liste Z. V mit enthalten ist.
30 Der Sekretär der Janitscharen hatte die Listen der Janitscharen
zu führen (Nasihatnäme a. a. 0. 708).
(Z. V.) Die Beschreibung des Lehens umfaßt 6 Dorfschaften
und 49 tschiftliks (in der Übersetzung mit Ordnungsnummem
1) Die Gescliictite des Wortes Raja ist nocii zu schreiben. Wie denen, die sich mit der älteren Geschichte des Osmanischen Reiches beschäftigen, von jeher bekannt war, bezeichnete es ursprünglich ausschließlich den Bauernstand
ohne Unterschied des Glaubens, während es uns aus der Geschichte der
Emanzipation der Christen unter türkischer Herrschaft als Bezeichnung der nicht¬
mohammedanischen Untertanen der Pforte ohne Unterschied des Be¬
rufes geläufig ist. Der Bedeutungswechsel beginnt bei den Osmanen selber in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Bis dahin hießen die nichtmohamme¬
danischen Untertanen ausschließlich ^_^^> und im offiziellen Stil ist ihnen diese Bezeichnung bis znr Emanzipation geblieben; jetzt gibt es weder j^^-*^ noch LjLxi^, sondern nur noch &Xaj, Untertanen, ohne Unterschied des Glaubens oder Berufes.
Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dm. Jahre 1682. 139
1—55 versehen). Der Umfang eines tschiftliks, „Landgut", wird
in den älteren Rechtsbüchem, je nach der Güte des Bodens, auf
70—80, 100—120, 140—150 dönüm (1 dönüm = 40 mäßige
Schritte im Geviert) angegeben. Bei den einzelnen Ländereien
erhob der Belehnte den Zehnten, in manchen Gegenden noch mehr, 5
von den Bodenprodukten und den größten Teil der s. g. rusumi
ra'ijjet, d. i. der persönlichen Abgaben der Lehenshörigen (vgl. den
Abschnitt „Von den Finanz- oder Untertansgesetzen, Kanüni Raaja"
bei V. Hammer, Staatsverfassung, I, S. 180—324). Über den Zahlen,
die den Betrag dieser Abgaben für jedes Gut angeben , steht ein 10
lang ausgezogenes Wort i_>uuc=», das ich nicht zu deuten vermag i).
Jedenfalls ist die Beschreibung der Lehensländereien nur ein summa¬
rischer Auszug aus den bezüglichen Eintragungen des in der Haupt¬
stadt im kaiserlichen Katasteramte {defter -chäne) verwahrten Reichs¬
grundbuchs, des sg. defteri ckäkäni ; nach Sa'deddin, 1 , 561 f. hat 16
Sultan Mehemmed II im Jahre 881 H. zuerst verordnet, solche
Auszüge {defter süreti) in die Lehensbriefe aufzunehmen.
Die Abkürzung |. für ^yy> (Nr. 6 und 21; vielleicht ist über¬
all »jjJj» '^^ lesen) kommt auch sonst vor, z. B. in dem Anm. 1
angeführten Lehensbriefe bei Petschevi; Verschreibungen und Aus- 20
lassungen scheinen vorzuliegen in Nr. 10, 15, 27, 32, 50; auffällig
ist, daß der Vermerk „richtig", der in anderen ähnlichen Ur¬
kunden den einzelnen Ziffern und Posten oder wenigstens der Ge¬
samtsumme regelmäßig beigeschrieben ist und die Vergleichung mit
den Eintragungen des defteri ckäkäni bezeugt, hier fehlt. 25
Der defter süreti ist, wie auch sonst, ohne diakritische Punkte
geschrieben; ich habe sie in der Umschrift da gesetzt, wo sie mir
sicher schienen und die zweifelhaften Lesungen in der Übersetzung
mit einem Fragezeichen versehen.
Nr. 3. Die Ortsnamen mit divän sind in der Gegend von 30
Boli sehr häutig; Hädjl Chalfa führt im Djihännumä, S. 653 und
654 dört divän, jedi divän, sikiz divän, oniki divän an; andere
werden von Evlijä 2, 195 und in dem Känünnäme des Seidi
bej (Anfang 16. Jahrh.) «), S. 28 f. und 33 erwähnt (^y »^5 ^.,1^
1) Es dürfte darin weder noch |.^^, noch auch J^Ls» stecken,
was in den bei PetschevT II, 102—105 mitgeteilten beiden Lehensbriefen an der entsprechenden Stell© erscheint.
2) Dieses KänünnSme i.st kurzlich von 'Ärif bej im Anhange zur Revue Histoi-ique jmhliee par I'lnstitut de l'Histoire Ottomane nach mehreren Hand¬
schriften veröffentlicht worden. Der Herausgeber vermutete als Kedaktor den Nischandji Seidi bej unter Selim I. während die Handschriften es entweder dem Djelälzäde Mustafa zuschreiben, oder gar keinen Kedaktor nennen. Hädjl Chalfa,
£
s. V. jkAjL».ic *-<Lsj^lj, scheibt es dem 'Aini 'Ali zu, was ganz ausgeschlossen ist Auf dem Vorsatzblatte meiner Handschrift (aus dem 16. Jahrb.) steht von
1 5
140 Mordtmann, Türkischer Lehensbrief aus dem Jahre 1682.
f<J^ C'b^' LT^y'- J**' e)!>^' LT^-'b Die Bezeich¬
nung stammt aus der Zeit der Herrschaft der Seldschuken und
und Isfendiare und geht wohl auf den Gebrauch des Wortes divän
in der Bedeutung ,Steuerrolle' zurück, vgl. namentlich die 12 defter
6 bei Houtsma, Recueil etc., III, S. 112 1. Z. Hädji Chalfa a. a. 0.
meint, der Ausdruck stamme daher, daß Suleimän I , als er durch
diese Gegenden zog, von Rheumatismus geplagt, halt machte und
Divansitzungen abhielt; Evlijä hat eine andere, ebenso haltlose, Er¬
klärung.
10 Nr. 10. ^.^y, i\j scheint verschrieben für ^.jI^jJ» i^^. y
oder Lyj ji,
Nr. 12. güreschdji „Ringer"; die Ringkämpfer von
Kastamüni waren besonders berühmt, s. von Hammer, Osm. Gesch.
II, 131.
16 Nr. 13. \Ji\y^ ist vielleicht identisch mit Kjs\y*i, bezw. ol^Lv,
Djihännumä 652, 654; Sälnäme von Kastamüni a. H. 1291, S. 175;
öijUo bei Evlijä 2, 173.
Nr. 14. ^ ist der allgemeine Ausdruck für ein Stück be¬
bauten Landes und wird gelegentlich für tschiftlik gebraucht ; daher so auch öfter in geographischen Eigennamen (Umur jeri, Ahmed jeri usw.),
speziell in der Umgegend von Boli.
p
Nr. 15 erscheint verschrieben für ».jji y ^j^^ jA^ tii^JLÄsji-
j^j- oij.
Nr. 40. l5j^" ä'ltere Schreibung tür ^^jJ», "ach
söjJjjO vermißt man ^o.
Nr. 50 scheint verschrieben für iAaLj i^j^i y ^ ^=-b>-.
Nr, 51 ist vielleicht aufzufassen als: tschiftlik Kawak des Odjak
JiySyi-, Vgl. das oben über die Odjaks der Jäjäs Bemerkte. Im
Berliner Inschä' 260, Bl. 319 r werden die Namen von zwei solchen
so Odjaks im Distrikt von Li=- angeführt: (J^ba-ji ^--^ Lf^-T^
c^L^_
* der Hand des Besitzers folgender, von Mitte Ramazan 997 datierter, Vermerk:
,_yAl^ iS^'^ ^5'-^'**" oLftAjUaj" oLLjU' J>^LiJiyjLf;
der Urheber dieses Vermerks verwechselt offenbar den Nischandji beidi Bej mit dem viel späteren S')ijid, bezw. Seidi 'Ali Tschelebi, der zwar ein Werk Mirät ul kjä'inat verfaßt hat (s. Hädji Khalfa s. v.) , aber nicht dei Kedaktor des fraglichen Känünnäme gewesen sein kann.
1 5
Mordtmann, Türhisclier Lehensbrief aus dem Jahre 1682. 141
Die Posten Nr. 1—7 sind am Ende der ersten Reihe mit 30 000,
die Posten 8—55 am Ende der letzten Reihe mit 41360 addiert;
als Gesamtsumme erscheint zum Schluß 71360, übereinstimmend
mit dem in Z. IV als Wert des Lehens angegebenen Betrage. Keine
dieser drei Additionen stimmt.
(Z. V. Schluß.) ^yiJ bezeichnet in diesem Zusammenhange
weder den Besitz , noch das Eigentum , sondern den Genuß am
Lehensgute, denn Besitzer waren ja die Bauern (ra'äja), Eigentümer
der Staat, und dem Inhaber des Lehens standen nur gewisse Ab¬
gaben der ra'Sjä zu, vgl. v. Tischendorf a. a. 0. S. 48 f. u. 123.
Zur Unterschrift ist zu bemerken , daß in den mir bekannten
Lehensbriefen das Datum regelmäßig fehlt. Zu bemerken ist ferner
die Schreibung jUiLiLw^Ji, wofür später KAjuliiiz-wji üblich ist.
Als Beiname der Hauptstadt wechselt ju^j^! mit xJt_-<^!; ersterer
ist korrekter, wenn die Kjätibs mit ihrer Behauptung Recht haben,
daß das erstere Epitheton den mit Wall und Mauern umgebenen,
das letztere den offenen Städten zukomme.
Wie ich nachträglich höre, ist das Original des Lehensbriefes
von Exz. Dr. Fiedler der Bibliothek des Semitistischen Instituts der
Universität Leipzig als Geschenk überwiesen worden.
142
Antwort auf die Besprechung meiner Schrift Ober
die Elephantiner Papyri durch Prof. J. W. Rothstein
ZDMG. 67, 718.
Von G. Jahn.
Meine Schrift, sagt Rez., sei dem Bedürfnis entsprungen, der
Rezension meines Buches über Esra und Nehemja von Bertholet in
der Theolog. Lit.-Zeitung „eine Antwort-Kritik entgegenzusetzen',
wozu mir, „wie ich angäbe" (!) die genannte Zeitung ihre
5 Spalten nicht geöffnet habe. Die Theol. Lit.-Zeitung habe ihr Ver¬
fahren zu rechtfertigen gesucht. Ich füge hinzu, daß meine Ant¬
wort auf diesen Rechtfertigungsversuch von der genannten Zeitung
zurückgewiesen worden ist, und daß ich dadurch genötigt wurde,
dieselbe ebenso wie die ebenfalls abgelehnte Antwort auf Bertholet's
10 Rezension meines Ezechiel in einer anderen Zeitschrift auf meine
Kosten drucken zu lassen (vgl. Lit. Zentralblatt vom 31. Mai 1913
S. 726). Auf diese m/sjne Erklärung ist der Redaktion des Lit.
Zentralblatts keine Antwort- zugegangen. In derselben habe ich
trotz der wiederholten Drohung der Redaktion der Theol. Lit.-
15 Zeitung, falls ich, der zu Unrecht Beleidigte, nicht revoziere, keine
meiner Schriften mehr zu besprechen , nachgewiesen , daß der von
der Redaktion gegen mich erhobene Vorwurf der Leichtfertigkeit
unbegrändet ist und derselbe vielmehr auf die Redaktion zurückfällt.
Ebenso ist von Bertholet eine Erwiderung auf meine Ezechiel-
20 Apologie unter nichtigen Vorwänden zweimal abgelehnt worden.
Rez. bezweifelt meine Behauptung, daß die allgemein geglaubte,
auf Grund der Auffindung des Gesetzes ausgeführte Kultusreform
unter Josia nicht stattgefunden haben könne, weil sich sonst die Josia
gleichzeitigen Propheten Jeremja und Ezechiel bei ihrem Kampf
25 gegen den Polytheismus auf dieselbe hätten berufen müssen. Pür
Ezechiel behauptet Rez., daß er sich „kaum je veranlaßt zu fühlen
brauchte, auf die Reform zurückzugreifen". .^Iso diese Propheten,
welche fort und fort gegen den Naturdienst des Volkes eiferten,
sollen keine Veranlassung gehabt haben, eine Reform zu erwähnen.