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Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

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Academic year: 2022

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Deutsche Gesellschaft

für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

DEGAM e.V., Friedrichstraße 88, 10117 Berlin

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Stellungnahme der DEGAM zum Gutachten der Prenzel-Kommission (Master- plan Medizinstudium 2020)

Die DEGAM erkennt an, dass sich die o.g. Kommission erhebliche Mühe gegeben hat, die Auswirkungen des Masterplans 2020 für die Ausbildung zukünftiger Ärztinnen und Ärzte zu beleuchten. Insbesondere begrüßen wir Hinweise zu didaktischen Anforderungen und zur Digitalisierung. Die Kommission hat sich allerdings nicht auf ihren eigentlichen Auftrag fokussiert. Ihr obliegt nicht eine Korrektur des Masterplans, sondern die Folgenabschätzung in Bezug auf Kapazität und Kosten sowie Hilfen zur Umsetzung. Der Deutsche Hausärzteverband hat bereits in seiner Stellungnahme benannt, auf welche Punkte des Masterplans sich der Auftrag an die Kommission bezog.

Offensichtlich dominierten in der Kommission diejenigen, die vor allem Interesse an vermehrten Ressourcen für die traditionellen universitären Einrichtungen haben und nicht bereit sind, die geforderte und notwendige Verlagerung von Teilen der For- schung und Lehre in den Bereich der primärärztlichen und vertragsärztlichen Versor- gung zu unterstützen und adäquat einzubinden. Insbesondere werden die Anfor- derungen der Bevölkerung in Bezug auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse, die durch die Gesundheitsministerien vertreten werden, völlig inadäquat berück- sichtigt. Genau dieser Aspekt sollte durch den Masterplan 2020 berechtigterweise gestärkt werden. Es ist völlig inakzeptabel, dass der Einfluss dieses Bereiches nicht den politischen Vorgaben entsprechend umgesetzt werden soll. Die Universitäten und der MFT haben keine demokratische Legitimierung, die dies auch nur annähe- rungsweise ersetzen könnte! Die Vorgaben zur Steuerung der Prüfungen müssen wie im Masterplan vorgesehen umgesetzt werden. Hier ist ein sehr guter Prozess im Gange, der NKLM und GK zusammenführt und die Examina adäquat reformiert. Die- ser Prozess muss unter der Aufsicht und Verantwortung der Gesundheitsministerien bleiben, denn es geht vor allem um eine nachhaltige und optimale gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unseres Landes.

Die Vorschläge zur Abwertung von Blockpraktika, geringen Unterrichtsanteilen in der außerklinischen Versorgung vor dem PJ und Stellenwert von Ambulanzen der Uni- versitätsklinika sind völlig inakzeptabel und konterkarieren die Intentionen des Mas- terplans. Unverzichtbar und nicht durch universitäre Einrichtungen wie Spezial- oder Notfallambulanzen ersetzbar ist das Pflichtquartal in der ambulanten ver- tragsärztlichen Versorgung.

Auch die Kapazitätsberechnung folgt dieser Fehleinschätzung. Faktisch kompensiert der verstärkte Unterricht in Lehrpraxen und Lehrkrankenhäusern den durch erhöhte Krankheitsschwere und verkürzte Verweildauer in Kliniken sowie weitere Vorgaben durch den Masterplan entstanden Engpass für den patientenbezogenen Unterricht.

Dafür ist allerdings ein deutlich höherer extramuraler Unterrichtsanteil als im Gutach- ten genannt anzusetzen. Der Vorschlag zur Einrichtung eines Beirates, der die Um- setzung des Masterplans eng begleitet, ist zu begrüßen. Hier müssen unbedingt

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auch jemand aus dem Bereich der Allgemeinmedizin sowie der ambulanten ver- tragsärztlichen Versorgung und die Gesundheitsministerien der Länder einbezogen werden.

Die Berechnung des Finanzbedarfs zeigt, worum es der Mehrheit der Kommission vor allem ging: mehr Ressourcen für die etablierten universitären Bereiche und even- tuell sogar Verhinderung der raschen Umsetzung des Masterplans, der ja unter Fi- nanzierungsvorbehalt steht. Faktisch ist Lehre in Arztpraxen und durch Lehrbeauf- tragte wesentlich günstiger, als wenn sie durch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universitäten entsprechend den gültigen Lehrdeputaten erfolgt. Auch das PJ im ambulanten vertragsärztlichen Bereich kostet für die dort zu erbringende und zu ver- gütende Lehrleistung etwa gleich viel wie die bisher an vielen Universitäten eingefor- derte Vorgabe, dass pro 8 PJ-Studierenden eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle vorzusehen sei. Hier entfällt lediglich der Einspareffekt, der durch Verlagerung in akademische Lehrkrankenhäuser oder fehlender Realisierung dieser Vorgabe z.B.

bei Wahlfächern entstanden ist. Wir stimmen den Ausführungen der Kommission zu, dass externe Prüfer und Lehrpersonen im PJ adäquat vergütet und die Studierenden im PJ eine Aufwandsentschädigung erhalten müssen. Neue und mehr praxisbezoge- ne Unterrichtsformate sowie Mobilitätsbeihilfen benötigen allerdings durchaus mehr finanzielle Ressourcen, die aber weit geringer einzuschätzen sind, als dies die Kom- mission errechnet hat. Hier sei erneut auf die Berechnungen der DEGAM verwiesen1. Wir werden zu dem Gutachten noch detailliert und schriftlich aus Sicht der Allge- meinmedizin Stellung nehmen. Wir sehen hier durchaus auch einige positive Ansät- ze, insbesondere bezüglich der Verknüpfung theoretischer, wissenschaftlicher und klinischer Inhalte.

Die Zeit drängt, damit Fehlentwicklungen nicht perpetuiert werden. Der Master- plan muss jetzt unverzüglich umgesetzt werden. Leider haben wir faktisch ein Jahr für die Umsetzung verloren.

Pressekontakt:

Dr. Philipp Leson, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Friedrichstraße 88 in 10117 Berlin

Tel.: 030 – 20 966 98 14; E-Mail: leson@degam.de

1 https://www.degam.de/files/Inhalte/Degam-

Inhalte/Ueber_uns/Positionspapiere/Pflichtquartal_Allgemeinmedizin_im_PJ.pdf

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