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E-Government-Strategie Schweiz: Stand und Ausblick | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Monatsthema

13 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2011

Am 24. Januar 2007 hat der Bundesrat die E-Government-Strategie Schweiz verabschie- det. Sie wurde unter Federführung des Infor- matikstrategieorgans Bund (ISB) in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Ge- meinden entwickelt und bildet die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestre- bungen auf gemeinsame Ziele auszurichten.

Zudem legt sie Grundsätze, Vorgehen sowie Instrumente zu deren Umsetzung fest. Die E-Government-Strategie Schweiz verfolgt – in der Reihenfolge ihrer Bedeutung – drei Ziele:

1. Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab.

2. Die Behörden haben ihre Geschäftspro- zesse modernisiert und verkehren unter- einander elektronisch.

3. Die Bevölkerung kann die wichtigen – d.h. häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen – Geschäfte mit den Behör- den elektronisch abwickeln.

E-Government funktioniert nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und zu- sammenarbeiten. Die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden ist in der

«Rahmenvereinbarung über die E-Govern- ment-Zusammenarbeit in der Schweiz» ver- ankert. Diese öffentlich-rechtliche Rahmen- vereinbarung regelt die Organisation und das Vorgehen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz für die Jahre 2007 bis und mit 2011.

Die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat der Rahmen- vereinbarung im Juni 2007 zugestimmt; bis Ende 2007 wurde sie von allen Kantonsregie- rungen ratifiziert. Der Bundesrat hat die Ver-

E-Government-Strategie Schweiz: Stand und Ausblick

E-Government hat zum Ziel, dass sowohl die Wirtschaft wie auch die Bevölkerung die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elek- tronisch abwickeln können. Die Behörden ihrerseits sollen ihre Geschäftsprozesse modernisieren und untereinander elektronisch verkehren. Um E-Government in der Schweiz voranzutreiben, haben Bund, Kantone und Ge- meinden ihre gemeinsamen Ziele in der «E-Government-Strategie Schweiz» definiert. Insbesondere für Unternehmen kann der inter- netgestützte Austausch mit Behörden eine deutliche Entlas- tung bieten.

Stephan Röthlisberger Leiter Geschäftsstelle E-Government Schweiz, Informatikstrategieorgan Bund ISB, Bern

E-Government funktioniert nur, wenn sich alle drei Staatsebenen vernetzen und zusammenarbeiten. Die Umsetzung der E-Government-Strategie der Schweiz erfolgt dezentral, aber koordiniert. Foto: Keystone

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Monatsthema

14 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2011

Strategie und beschliesst hierzu entsprechen- de Planungs- und Umsetzungsinstrumente.

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Vorhaben aus dem Katalog priorisierter Vorhaben werden Trägerschaft und Finan- zierung entsprechend den jeweiligen Anfor- derungen definiert. Hierzu setzt der Steu er- ungsausschuss geeignete Organisationen als federführend für ein priorisiertes Vorhaben ein.

Die Aufgaben und Kompetenzen der fe- derführenden Organisationen sind im Art.

16 der Rahmenvereinbarung geregelt. Sie be- inhalten insbesondere die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Akteuren, das Rechtsetzungskonzept, ein tragfähiges Finanzierungs- und Organisati- onskonzept sowie die Einhaltung von Stan- dards und der Interoperabilität der erarbei- teten Lösungen.

Als Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Expertenrates dient die Geschäfts- stelle. Sie ist das zentrale Dienstleistungszen- trum für die koordinierte Umsetzung der nationalen Strategie. Zudem dient sie als An- laufstelle für die federführenden Organisati- onen, pflegt die Umsetzungsinstrumente und macht diese über Internet zugänglich. Die Geschäftsstelle wird durch den Bund finan- ziert und ist beim ISB angesiedelt, das zum EFD gehört.

Messung der Umsetzung von E-Government Schweiz

Der Controllingprozess für die E-Govern- ment-Strategie Schweiz misst die Fortschritte bei der Umsetzung. Er umfasst einerseits die Beschaffung und Auswertung der ent- einbarung am 29. August 2007 verabschiedet.

Durch ihre Unterschrift bringen beide Part- ner ihre starke Absicht für eine gemeinsame Umsetzung von E-Government in der Schweiz zum Ausdruck.

Die Umsetzung der Strategie erfolgt de- zentral, aber koordiniert. Die Vorhaben, wel- che im Rahmen der E-Government-Strategie umgesetzt werden, sind im Katalog priorisier- ter Vorhaben erfasst, der regelmässig durch den Steuerungsausschuss beurteilt und bei Bedarf aktualisiert wird. Im Katalog werden die Vorhaben in zwei Gruppen unterteilt:

− Leistungen: Öffentliche Leistungen, die aus Sicht der Zielgruppen und der Ver- waltung ein besonders gutes Kosten-Nut- zen-Verhältnis ausweisen, wenn sie elekt- ronisch erbracht werden;

− Voraussetzungen: Bereitstellung von recht- lichen, prozessualen, organisatorischen oder technischen Voraussetzungen zur Bereitstellung der priorisierten Leistun- gen.

Die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz trägt der Steuerungsausschuss E- Government Schweiz. Er besteht aus je drei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes, der Kantone und der Städte bzw. Gemeinden und wird vom Vorsteher oder der Vorstehe- rin des Eidgenössischen Finanzdepartemen- tes (EFD) geleitet. Die Aufgaben des Steue- rungsausschusses sind in der Rahmenverein- barung Art. 7 definiert. Er ist für die Festle- gung des Katalogs priorisierter Vorhaben zuständig und bestimmt insbesondere die fe- derführenden Organisationen. Zudem steu- ert und überwacht er die Umsetzung der

Kasten 1

Geschäftsstelle E-Government Schweiz Als Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Expertenrates koordiniert die Geschäftsstelle die Umsetzung der E-Govern- ment-Strategie Schweiz. Sie ist sowohl für das strategische Controlling, die Kommunika- tion, als auch für den Informationsaustausch mit weiteren Organisationen, Forschung und Wirtschaft zuständig.

Kontakt:

Geschäftsstelle E-Government Schweiz Informatik Strategieorgan Bund ISB Friedheimweg 14, 3003 Bern Tel. +41 31 324 79 21

stephan.roethlisberger@isb.admin.ch www.egovernment.ch

Quelle: Röthlisberger / Die Volkswirtschaft Grafik 1

Umsetzungsorganisation E-Government Schweiz

Projekte zu L1 Projekte zu L2 Projekte zu Lx Projekte zu V1 Projekte zu Vx

Expertenrat

Federführende Organisation Leistung L1

Federführende Organisation Leistung L2

Federführende Organisation Leistung Lx

Federführende Organisation Voraussetzung V1

Federführende Organisation Voraussetzung Vx Steuerungsausschuss

Geschäftsstelle

eCH KdK

SIK

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Monatsthema

15 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2011

sprechenden Daten sowie andererseits das Ableiten und Ergreifen von korrigierenden Massnahmen. Dieses Steuerungsinstrument unterstützt durch zielgerechte Informations- aufbereitung die Entscheidungs- und Steuer- ungsprozesse. Die Resultate aus dem Cont- rollingprozess werden in Form eines Cockpits in einer Broschüre publiziert. Gemäss der aktuellen Planung werden per Ende 2011 19 der 45 priorisierten Vorhaben aus dem Kata- log zu über 80% in Betrieb sein; 2013 dürften es bereits 37 sein (vgl. Grafik 2).

Ein wichtiges Merkmal der E-Govern- ment-Strategie Schweiz ist die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Zielgruppen Wirt- schaft, Verwaltung und Bevölkerung. Hierzu werden alle 1-2 Jahre entsprechende Studien durchgeführt. Im Bereich der Wirtschaft ist es die im Auftrag des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco) und durch das Forschungs- institut GFS durchgeführte Studie «Firmen und E-Government». Befragt werden jeweils rund 1000 Unternehmen zum Online-Ange- bot der Verwaltung. Gemäss der aktuellsten Studie, welche 2009 durchgeführt wurde, schätzen 79% der Befragten das Internet- angebot der Verwaltung als sehr gut oder eher gut ein (vgl. Grafik 3).

Priorisierte Vorhaben

Zu den priorisierten Vorhaben der E- Government-Strategie Schweiz zählen insbe- sondere folgende Vorhaben:

SuisseID

Mit der SuisseID lancierte der Bund im Mai 2010 ein wichtiges Instrument, um dem elektronischen Geschäftsverkehr in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen. Die beschleunigte Einführung des elektronischen Identitätsnachweises wurde von Bundesrat und Parlament im Rahmen der dritten Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen beschlossen.

Die SuisseID ist in der Schweiz das erste standardisierte Produkt für einen sicheren elektronischen Identitätsnachweis. Geschäfte können von Privatpersonen zu Firmen, von Firmen untereinander sowie vom Bürger zur Verwaltung direkt über das Netz abgeschlos- sen werden. Das SuisseID-System enthält drei Elemente:

− elektronischer Identitätsnachweis;

− qualifizierte elektronische Signatur;

− elektronischer Funktionsnachweis.

Der Nutzer kann sich damit bei einem Online-Service sicher authentisieren sowie ein Dokument rechtsverbindlich elektro- nisch unterschreiben. Bei Bedarf schaffen Funktionsregister die notwendige Transpa-

Quelle: Röthlisberger / Die Volkswirtschaft Anmerkung: Per Ende 2010 haben alle Vorhaben mindestens

das Konzept erstellt. Jedoch ist bei einigen Vorhaben das weitere Vorgehen nach der Konzeptphase – meistens aus finanziellen Gründen – zur Zeit noch offen.

Quelle: Röthlisberger / Die Volkswirtschaft Grafik 2

Trendanalyse Umsetzung der priorisierten Vorhaben E-Government Schweiz

Grafik 3

Beurteilung des Internetangebots der Verwaltung insgesamt durch Firmen in der Schweiz, 2006–2009

Noch nicht begonnen Federführende Organisation

offen Planung offen Initialisierung /

Aufbau Koordination

Konzept Pilot Teilbereich Realisierung schweizweit Betrieb schweizweit

2008 2009 2010 2011 2012 2013

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

5 3 4

19

32

37

6 10 11 2 6 5

13 9 11 9

25 5 11

19 4 3

8 2 3

3 1 4 Anzahl Projekte

Sehr gut Eher gut Weiss nicht / keine Antwort Eher schlecht Sehr schlecht

2006 2007 2008 2009

0 20 40 60 80 100

9 13 13 11

46

57 61 68

33

22 17 13

10 2

7 1

8 1

8

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Monatsthema

16 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2011

ihrer E-Government-Infrastruktur auf nati- onale Richtlinien abstützen können. Nur so kann ein nachhaltiger Investitionsschutz ge- währleistet werden. Gerade kleinere Gemein- den können sich das erforderliche IT-Fach- wissen nicht in der Qualität leisten, die nötig wäre, um umfassende E-Government-Pro- jekte individuell durchzuführen. Hierzu braucht es klare Vorgaben und eine adäquate Unterstützung.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob nicht nur Schnittstellen und Datenaustauschfor- mate schweizweit zu standardisieren sind, sondern auch Dienste wie Datenaustausch- plattformen, Repositories für Identity- und Access-Management sowie weitere E- Government-Infrastruktur-Dienste. Durch die gegenseitige Abhängigkeit der meisten derartigen Angebote ist auch abzuklären, in- wieweit die Betriebsverantwortung oder der operative Betrieb dieser Dienste von einer noch zu definierende Organisation über- nommen werden soll.

Die öffentlich-rechtliche Rahmenverein- barung über die E-Government-Zusammen- arbeit in der Schweiz wurde 2007 vom Bun- desrat verabschiedet und von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) genehmigt.

Diese Rahmenvereinbarung gilt bis Ende 2011. Um die Kontinuität der E-Govern- ment-Strategie Schweiz und deren Umset- zung zu gewährleisten, hat der Steuerungs- ausschuss die Geschäftsstelle beauftragt, Varianten über die Erneuerung der Rahmen- vereinbarung auszuarbeiten und ihm diese bis im Frühling 2011 vorzulegen. Dabei soll eine schnellere Realisierung von E-Govern- ment und eine stärkere Führungsrolle des Bundes angestrebt werden, ohne die Kantone von ihrer Umsetzungsverantwortung zu ent-

binden. m

renz unter den Teilnehmern, wie z.B. Hand- lungsvollmachten, Zugehörigkeit zu Verbän- den und Berufsregister. Seit Mai 2010 ist die SuisseID in Form einer Chipkarte oder eines USB-Sticks für jede natürliche Person erhält- lich.

Die Zahl der Einsatzmöglichkeiten ist in- nerhalb von 8 Monaten auf über 110 Anbie- ter angewachsen. Vor allem grosse Städte und Gemeinden sind in dieser Zeit hinzugestos- sen. Bis am 31. Dezember 2010 wurden über 271 000 SuisseID bestellt.

Swissdec

Die Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lohndaten verschiedenen Behörden und Versicherungen regelmässig zu melden.

Durch die Möglichkeit der elektronischen Übertragung ihrer Lohndaten an die zustän- digen Stellen werden alle Unternehmen massgeblich von nicht wertschöpfendem Aufwand entlastet. Im Lohnprogramm der Unternehmen sind sämtliche Lohndaten vorhanden. Es erstellt für jeden Datenemp- fänger den ihm gesetzlich zustehenden Da- tensatz, der elektronisch an die gewünschten Stellen transferiert werden kann. Ein Unter- nehmen spart dadurch pro Jahr mehrere Stunden Arbeit ein. Auch auf Seiten der Ver- waltung ist das Effizienzsteigerungspotenzial hoch. Swissdec ist ein nicht gewinnorientier- tes Gemeinschaftsprojekt mehrerer staatli- cher und privater Partner. Als zentrale Infor- mationsplattform zur Standardisierung des elektronischen Datenaustausches via Lohn- buchhaltungssysteme unterstützt Swissdec Softwarehersteller bei Entwicklungsarbeiten, prüft und zertifiziert Lohnbuchhaltungen, dient dem Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten und überwacht die gesetz- lich konforme Datenübertragung. Lohn- buchhaltungssysteme mit dem Qualitätslabel Swissdec Certified erleichtern den Betrieben ihre Administration erheblich. Diese bieten eine standardisierte Form der elektronischen Übermittlung von Lohndaten der Unterneh- men zu den angeschlossenen Sozialversiche- rungen und Behörden. So können die Kun- den via Swissdec-Verteiler (Distributor) ihre einmal aufbereiteten Daten mit einem Maus- klick gleichzeitig an die Empfänger senden.

Ausblick

Das Bedürfnis, dass E-Government nicht nur national koordiniert, sondern auch stär- ker über alle föderalen Ebenen hinweg ge- führt wird, entspricht einer allgemeinen Ten- denz. Bei der immer höheren Komplexität der Verwaltungstätigkeiten sind klare Vorga- ben und Standards unerlässlich. Die Kantone und Gemeinden müssen sich beim Ausbau

Kasten 2

Mitglieder des Steuerungsausschusses

− Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Eidgenös sisches Finanzdepartement (EFD), Vorsitz

− Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Eidgenös sisches Volkswirtschaftsdeparte- ment (EVD)

− Bundeskanzlerin Corina Casanova, Bundeskanzlei (BK)

− Staatsrat François Marthaler, Kanton Waadt

− Regierungsrat Marcel Schwerzmann, Kanton Luzern

− Staatsschreiber Rainer Gonzenbach, Kanton Thurgau

− Grossrat Peter Bernasconi, Vorstandsmit- glied Schweizerischer Gemeindeverband

− Gemeindepräsident Roland Kuttruff, Gemeinde Tobel-Tägerschen, TG

− Stadtpräsident Ernst Wohlwend, Stadt Winterthur, ZH

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