LORENZ EUGSTERLandschaftsarchitektur und Städtebau GmbH Hardstrasse 81 8004 Zürich T +41 44 495 7000 mail@lorenzeugster.ch
Lärmschutzwände Kanton Zürich- LOS 4 Region Glattal Uster (GLU) Grütstrasse (Unterhofen 2-4, Gossau), 20. März 2015
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Auftraggeber
Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt
Projektieren und Realisieren Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich
Fachstelle Lärmschutz Projektleitung Peter Angst
Projektverfasser
Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH Hardstrasse 81
CH- 8004 Zürich Lorenz Eugster Jacqueline Prasser Alexander Schüch
Fotos/ Visualisierungen/ Pläne
Lorenz Eugster Landschaftsarchitektur und Städtebau GmbH, wo nicht anders vermerkt
Inhalt
1.1 Aufgabenstellung 3
2. Gossau, Unterhofen 2-4, Standort G18 3 2.1 Ortsbauliche Situation 4
2.2 Technische Rahmenbedingungen 5
2.3 Bestandsaufnahme 6
2.4 Bestandsplan 7
2.5 Situationsplan 8
2.6 Ansichten 9
2.7 Gestaltungsempfehlung 10
2.8 Besitzverhältnisse und Unterhalt 10
1.1 Aufgabenstellung
Das Tiefbauamt Kanton Zürich, P+R hat sich das Ziel gesetzt, zusammen mit der Fachstelle Lärmschutz die baulichen Massnahmen der Lärmsanierungen entlang von Staatsstrassen bis Ende 2020 zu realisie- ren.
Die Anforderungen an die Gestaltung von baulich siedlungsverträglichen Lärmsanierungsmassnahmen sind innerorts in Gemeinden erhöht. Je nach Höhe, Länge und Lage prägen sie den Strassenraum stark.
Die Fachstelle Lärmschutz vertritt den Standpunkt, dass an den wenigen Stellen, wo eine Lärmschutz- wand erstellt werden kann, auch eine möglichst gute Einpassung ins Ortsbild inkl. allfällig notwendige Begrünung/Bepflanzung stattfinden sollte.
Dazu werden bereits bei der Bearbeitung des Vorprojektes Lärmsanierung, dem Akustischen Projekt, zielgerichtet der Strassenraum und das Ortsbild betrachtet, sowie Anwohner und Gemeinde mit einbe- zogen.
Standort G 18 Unterhofen 2-4 2. Gossau, Unterhofen 2-4, Standort G18
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2.1 Ortsbauliche Situation
• Zwei Baukörper mit Geschosswohnungen, gelegen in der Wohnzone W2.4, benachbart zur Kernzone A am westlichen Ortsrand.
• Der Strassenraum Grütstrasse mit mittiger Baumreihe und Kreisel wurde kürzlich neu gestaltet.
• Nördlich der Grütstrasse befindet sich derzeit ein Bachrenaturierungsprojekt in Planung (nach Auskunft vor Ort, Sommer 2013).
• Einfassung strassenseitig mit ortsbildprägender, ca. 3m hoher Schnitthecke, begleitet von fünf mittelgrossen Ahornen (vor Haus 2/4)
• Gartenteil nordseitig dient zur Erschliessung der Gebäude, hier Hochparterre- situation ohne Terrassen/Balkone; Weg mit Hartbelag, Rasen, einzelne Sträu- cher, Velohäuschen; Sandkästen und Sitzmöbel werden heute wenig genutzt (nach Augenschein).
Beurteilungsplan Machbarkeit, Vorstudie Uster März 2009
2.2 Technische Rahmenbedingungen
• Die bestehende 3m hohe Hecke prägt den Ortseingang massgebend. Sie soll daher bestehen bleiben oder wo notwendig (baubedingte Schäden) ersetzt werden. Dies stellt auch die Anforderung der Gemeinde dar. Die Lärmschutz- wand wird rückseitig mit einem minimalen Abstand von 30-40cm angeordnet.
• Die das Grundstück prägenden Ahorne im Garten sind schützenswert.
Deren Erhaltung wird angestrebt und in weiteren Schritten geprüft.
• Nach Entscheid und Mitfinanzierung des Eigentümers können weitere Mass- nahmen umgesetzt werden: Anpassung Gartenweg, Grillplatz, Sitzbereich, neuer besser integrierter Velounterstand.
• Die im Plan eingetragenen Werkleitungen haben nur informativen
Charakter. Bestehende Telefonleitungen werden nach Werkleitungskataster teilweise tangiert. Die Werkleitungen sind vor der Arbeitsausführung von den entsprechenden Werken abstecken zu lassen. Die Grabarbeiten und Siche- rungsmassnahmen haben entsprechend den Anweisungen des Werkes zu erfol- gen.
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strassenseitige Hecke
Kreisverkehr, Blick nach Westen Strassenraum Grütstrasse, gegenüberliegende Parzellen Wohngebäude Unterhofen 2-4 mit Hecke und Bestandsbäumen
Blick Richtung Osten 2.3 Bestandsaufnahme
Gebäudezugänge
Bestehender Gartenraum (Velounterstand/ Sandkasten) Schützenswerte Bestandsbäume
451.00 451
.00
PP be stehe
nd
best. Betonsockel h= ca. 0.80m
4 2
70
Ahorn
Ahorn Ahorn
Ahorn Ahorn
Velo gedeckt
Sand- kasten Sitzbank
Velo gedeckt 2.4 Bestandsplan
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451.00 451
.00
452
.00PP be ste hend Velo U
nterstand Neu*
Velo gedeckt
best. Betonsockel h= ca. 0.80m Lärmschutzwand
Hecke Neu*
4
A
Velo gedeckt * Velo gedeckt* Sandkasten / Sitzbank*
30-40cm
70 Aufenthaltsbereich Neu *
Rodung Hecke
2 A
Sandkasten Neuer Standort*
Bank/ Tisch*
Rodung Ahorn
Hecke Bestand Ahorn
Bestand Ahorn
Bestand Ahorn
Bestand Ahorn
Bestand Grill
5m 0
1/ 150
2.5 Situationsplan
*) die Entscheidung und (Mit-)Finanzierung einer allfälligen Neugestaltung des Vorplatzes (Velounterstand, Sandkasten, Weg, Grillplatz, Sitzbereich) liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers.
Bestand
Abbruch/ Rodung Planung
Leitungen Abwasser Frischwasser Elektro
Swisscom / Cablecom
84 x 47 1:150/ 100 jp 09.01.15 - 001-G18 FALS Kt. Zürich
1017.5 Lärmschutz Kt. Zürich Wand - G18
Auflagenprojekt
Unterhofen 2-4, Gossau ZH
LEGENDE
Vegetation Bestandsbäume
Hecke bestehend h = 3 m
Ansicht strassenseitig M 1/150
Ansicht 2 strassenseitig Ansicht 2 strassenseitig
Hecke BestandLSW Oberkante Heckenrückseite
Parzellengrenze 2.503.00
2 4
Rodung Ahorn Ahorn Bestand Ahorn Bestand Ahorn Bestand
Parzellengrenze Parzellengrenze
Rodung Ahorn Ahorn Bestand
Ahorn Bestand Ahorn Bestand
2.6 Ansichten
*) die Entscheidung und (Mit-)Finanzierung einer allfälligen Neugestaltung des Vorplatzes (Velounterstand, Sandkasten, Weg, Grillplatz, Sitzbereich) liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers.
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2.7 Gestaltungsempfehlungen
• Die Höhe der Wand beträgt 2.50m ab Strassenniveau.
• Lärmschutzwand aus Holz mit Querlattung gebäudeseitig. Die Querlattung führt zu einer Breitenwirkung und reduziert die empfundene Höhe der Wand für die Bewoh - ner. Die Wandansicht wird zudem durch den höherliegenden Heckenhorizont aufgewertet.
• Der Wurzelraum der bestehenden Hecke wird durch die Konstruktion von Pfahl- fundamenten geschützt bzw. geringstmöglich tangiert.
• Punktuelle Rodungen/ Ergänzungen, die zur Verbesserung des Gartenraumes beitragen, werden in der weiteren Planung vertieft und mit dem Eigentümer abge- sprochen.
Referenzbild Holzquerlattung
Schnitt A M 1/100
LSW
Parzellengrenze 2.50
30-40
3.00
Hecke bestehend
Aufenthaltsbereich Neu*
Pfahlfundament
Rodung Ahorn Ahorn Bestand
Die folgenden Rechte und Pflichten sind vertraglich mit Grundbucheintrag festzulegen:
• Baulicher und betrieblicher Unterhalt:
Grundeigentümer mit Finanzierung durch Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
• Erneuerung:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
• Betrieblicher Unterhalt Hecke:
Grundeigentümer
• Besitzverhältnisse auf Privatgrund:
Lärmschutzwand und Bepflanzung im Besitz des privaten Grundeigentümers - Besitz und Bestand sind im Grundbuch festzuhalten
2.8 Besitzverhältnisse und Unterhalt
*) die Entscheidung und (Mit-)Finanzierung einer allfälligen Neugestaltung des Vorplatzes
(Velounterstand, Sandkasten, Weg, Grillplatz, Sitzbereich) liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers.