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Wegen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), insbesondere bei der Zuständigkeit für die Nationalstrassen, ergeben sich ab 1

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I 072/2008 BVE 3. September 2008 BVE C Interpellation

1495 Sommer, Wynigen (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 31.03.2008

Strassenrechnung

Der Regierungsrat hat 2003 in seiner Antwort zur Motion M 067/2003 Käser (FDP)/Grunder (SVP) «Zweckgerichteter Einsatz der Strassengelder» unter Bst. A.a. detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben im Strassenbereich gemacht.

Der Regierungsrat wird ersucht,

1. die erwähnte Aufstellung unter Berücksichtung allfälliger Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Jahre 2005 – 2007 im gleichen Detaillierungsgrad nachzuführen.

2. aufzuzeigen, wie sich die einzelnen Positionen nach seiner Einschätzung im Voranschlagsjahr 2008 und in den Planjahren 2009 – 2011 verändern werden.

Begründung:

Es ist von Interesse, wie sich die in der erwähnten Motionsantwort dargestellten Zahlen weiter entwickelt haben. Wegen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), insbesondere bei der Zuständigkeit für die Nationalstrassen, ergeben sich ab 1. Januar 2008 weitere Verschiebungen.

Dringlichkeit ist geboten, um allfällige Veränderungen aus der neuen Aufgabenteilung rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls im Hinblick auf den kommenden Budget- und Finanzplanprozess die nötigen Schlüsse ziehen zu können.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 03.04.2008

Antwort des Regierungsrates Allgemeines

Die Darstellung zur Verwendung der Strassengelder im Kanton Bern gemäss der Antwort des Regierungsrats zur Motion M 067/2003 Käser (FDP) / Grunder (SVP) wurde neu aufgebaut, damit auch die Einflüsse der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die Veränderungen der leistungs- abhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie des neuen Strassengesetzes einfacher ersichtlich sind (vgl. beiliegende Tabelle im Querformat).

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Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Rechnungszahlen von 2005 - 2007 Einnahmen

• Anteil des Kantons Bern an den Mineralölsteuern: Wegen der Veränderung des Finanzkraftindexes des Kantons Bern sind die Einnahmen erheblich zurückgegangen.

• Anteil des Kantons Bern an der LSVA: Ab 2005 wurden die LSVA-Ansätze stark erhöht. Dadurch ist auch der Anteil des Kantons Bern gestiegen.

• Werkgebundene Beiträge des Bundes für Nationalstrassen, Bau/Baulicher Unterhalt:

Ab 2004 wurde der Beitragssatz des Bundes für den Neubau der Nationalstrassen von 84 % auf 87 % erhöht. Die höheren Einnahmen sind aber vor allem aufgrund der Zunahme der Bautätigkeit für die Transjurane und die Umfahrung Biel sowie für den baulichen Unterhalt der Nationalstrassen entstanden.

Ausgaben/Kosten

• Kosten für den Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen: Im Jahr 2005 sind die Zahlen des August-Hochwassers enthalten. Alle Schäden wurden mittels Buchung einer Rückstellung dem Rechnungsjahr 2005 belastet.

• Kantonsbeiträge zugunsten Gemeinden für Gemeindestrassenunterhalt: Die Kantonsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Fixbetrag von 14 Millionen Franken und ab 2004 aus einem Anteil an den Einnahmen der LSVA. Der Anteil beträgt 2004 = 10 %, 2005 = 20 % und ab 2006 = 30 %.

Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Budget- und Finanzplanzahlen ab 2008 In diesen Zahlen sind die Änderungen infolge NFA ab 1. Januar 2008 berücksichtigt.

Einnahmen

• Anteil des Kantons Bern an den Mineralölsteuern: Mit dem NFA fällt der ausserordentliche Anteil an den Treibstoffzolleinnahmen des Bundes weg. Die Zahlen beruhen auf Mitteilungen des Bundes vom Herbst 2007.

• Anteil des Kantons Bern an der LSVA: Die LSVA wird ab 2008 nochmals erhöht. Die Angaben basieren auf den zum Budgetzeitpunkt zur Verfügung stehenden Zahlen des Bundes.

• Werkgebundene Beiträge des Bundes für Nationalstrassen, Bau/Baulicher Unterhalt:

Die Aufwendungen (Investitionen und Kosten) für den baulichen Unterhalt der Natio- nalstrassen entfallen ab 2008, da dies nun Sache des Bundes ist. Enthalten sind nur noch die Zahlen für die Netzvollendung.

• Bundesbeiträge für betrieblichen Unterhalt der Nationalstrassen: Der betriebliche Unterhalt der Nationalstrassen ist ab 2008 Sache des Bundes. Dieser delegiert ihn im Leistungsauftrag an den Kanton. Der Bund richtet dabei eine Entschädigung aus, welche die Kosten des Kantons zu 100 % deckt. In diesem Sinn steigt der Beitrag des Bundes von bisher 67 % auf 100 %, womit der Kostenanteil des Kantons entfällt.

• Werkgebundene Beiträge des Bundes für Haupt- und Kantonsstrassen: Mit dem NFA erhalten die Kantone für Bau, Betrieb und Unterhalt der Hauptstrassen Globalbeiträge anstelle der bisherigen projektgebundenen Beiträge. Desgleichen gibt es aufgrund einer Programmvereinbarung mit dem Bund Globalbeiträge für Lärmschutzprojekte an den übrigen Kantonstrassen. Zusätzlich erhält der Kanton Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr (Wankdorfplatz und Bypass Thun Nord).

• Werkgebundene Beiträge Gemeinden/Dritte für Kantonsstrassen: Wegfall der Gemeindebeiträge mit Inkrafttreten des neuen Strassenbaugesetzes ab 1. Januar 2009.

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Ausgaben/Kosten

• Bruttoinvestitionen in Nationalstrassen-Bau/Baulicher Unterhalt: Ab 2008 sind hier nur noch die Kosten für die Netzvollendung der Nationalstrassen enthalten, der weitere Ausbau der Nationalstrassen und der bauliche Unterhalt jedoch nicht mehr. Infolge der erhöhten Bautätigkeit im Berner Jura (Transjurane) und der Umfahrung Biel steigen die Bruttoinvestitionen trotzdem erneut auf über 300 Millionen Franken pro Jahr an.

• Bruttoinvestitionen in Hauptstrassen und Kantonsstrassen, Ausbau, Umgestaltung und Substanzerhaltung: Die steigenden Kosten sind auf den Nachholbedarf im Erneuerungsunterhalt und auf anstehende Grossprojekte zurückzuführen. In den Zahlen enthalten ist ebenfalls die Instandstellung des Lawinenschutztunnels Mitholz.

• Neue Beiträge an Gemeinden (Agglomerationen): Die Gemeinden erhalten für Projekte, an die der Bund Beiträge aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr zahlt, ebenfalls entsprechende Beiträge des Kantons. Die gesetzliche Grundlage dafür wird im Strassengesetz geschaffen, das am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll.

An den Grossen Rat

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Tabelle zur Interpellation Sommer (I 072/2008) betreffend Strassenrechnung Strassengelder im Kanton Bern Die Einnahmen und Ausgaben für die Strassen präsentieren sich für die Jahre 2001 bis 2011 wie folgt: (Motion 067/2003 Käser/Grunder) in Mio. CHFab 2008 Budgetzahlen ** 200120022003200420052006200720082009201020112012 Einnahmen Anteil des Kanton Bern an den Mineralsteuern91.095.786.382.482.471.071.850.045.045.045.045.0 Anteil des Kanton Bern an der LSVA32.136.532.732.557.460.760.661.267.067.067.067.0 Werkgebundene Beitge des Bundes r Nationalstrassen, Bau/Baulicher Unterhalt134.0119.3153.2158.4201.6194.1274.0222.1267.8278.2287.0287.0 Bundesbeitge für betrieblichen Unterhalt der NS6.210.18.27.58.49.111.1 Entschädigungen des Bundes für betr. UH mit NFA18.219.319.320.420.4 Werkgebundene Beitge des Bundes r Haupt- und Kantonsstrassen20.016.919.69.913.415.016.922.627.423.529.633.7 Werkgeb. Beitge Gemeinden/Dritte für KS11.28.012.517.016.821.020.218.50.00.00.00.0 Kantonale Motorfahrzeugsteuern (ohne Schiffe)289.1294.7303.2308.7314.0319.0323.2323.0326.3327.1327.1327.1 Total Einnahmen583.6581.2615.7616.4694.0689.8777.8715.6752.8760.1776.1780.2 Ausgaben/Kosten Bruttoinvestitionen in Nationalstrassenbau und baulicher Unterhalt bis 2007161.6142.7180.9186.5233.5224.1319.6258.0310.0321.0331.0331.0 Bruttoinvestitionen in Hauptstrassen und KS Ausbau, Umgestaltung und Substanzerhaltung98.590.891.288.584.795.792.299.6127.6115.4123.2128.4 Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der NS *17.418.117.919.719.820.022.028.926.627.528.829.0 Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der KS *57.855.858.560.2113.363.265.465.166.766.667.568.0 Kantonsbeitge zugunsten Gemeinden r Gemeindestrassenunterhalt14.014.014.017.024.232.433.032.534.134.134.134.1 Neue Beitge an Gemeinden (Agglomerationen)2.65.05.3 Total Ausgaben349.3321.4362.5371.9475.5435.5532.2484.1565.0567.2589.6595.8 Saldo (Einnahmen abzüglich Ausgaben)234.3259.8253.2244.5218.5254.4245.6231.5187.8192.9186.5184.4 * Kosten für den Betrieb + Unterhalt der NS+KSbis 2004 ohne kalk. Zinsenab 2005 mit kalk. Zinsen und anderer Berechnung der Abschreibungen infolge Einhrung FIS ** ab Jahr 2009: Stand Budget/Finanzplanung April 2008

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