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Erörterungstermin neue Landebahn. 58. Tag Freitag,

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Persönliches Protokoll Winfried Heuser

58. Tag – Freitag, 06.01.2006

Um 9.30 Uhr verkündet Herr Bach, die Verhandlung beginne etwa eine Viertelstunde später.

Beginn 09.51 Uhr

Leitung Dr. Gaentzsch – Etwa 30 Personen anwesend, davon 3 Privateinwender Gibt die Entscheidung zur Akteneinsicht bekannt: Der Beschluss sei schwieriger zu realisieren, als es sich der VGH vorgestellt habe. Es gebe rd. 1.300 Ordner, die auch nicht streng nach Einwendungen und Stellungnahmen getrennt seien.

Die Anhörungsbehörde hat entschieden: In der kommenden Woche werden die Akten in der Stadthalle Offenbach und im RP-Dienstgebäude zur Einsicht sukzessive bereitgelegt. Näheres wird Anfang nächster Woche bekannt gegeben.

Die Erörterung wird gemäß der TO fortgesetzt. Ergänzungen zu den eigenen Einwendungen können in der verlängerten Erörterung vorgebracht werden. Text der Entscheidung werde jetzt kopiert und ausgehändigt.

Herr Norgall, BUND

Schlägt Pause für eine halbe Stunde vor.

RA Dr. Diederichsen

Kann bei großem Mandantenkreis nicht binnen dieser Frist eine Entscheidung nicht herbeiführen.

RA Dr. Fislake, für die Stadt Kelsterbach u.a.

Muss Abstimmung in der Kollegenrunde herbeiführen und diese müssen ihre Mandanten, hauptsächlich die Kommunen, informieren und deren Weisung einholen. Unterbrechung bis mindestens 14 Uhr.

Privateinwender aus Hanau

Einzelpersonen können sich nicht zwischen Teilnahme und Akteneinsicht aufteilen. Fühlt sich für die Zeit der Akteneinsicht von seinem Recht auf Teilnahme an der Erörterung

ausgeschlossen.

RAin Fridrich für die Stadt Rüsselsheim Hat ebenfalls Zeitprobleme.

RAin Philipp-Gerlach

Ist mein Antrag auf Überlassung von Kopien entschieden?

Dr. Gaentzsch

Ist nicht entschieden. Die Äußerungen von Fraport gehören nicht zu den umweltrelevanten Akten. Fraport habe sich noch nicht geäußert.

RAin Philipp-Gerlach

Welche Umweltinformationen sind in den 1.300 Ordnern enthalten?

Dr. Gaentzsch

Die Äußerungen der Fraport haben nur vorläufigen Charakter, sie gehören nicht zu den Akten, die eingesehen werden können. Wie man die Stellungnahmen der Fachbehörden

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herausschält, ist unklar. Wir werden versuchen, die umweltrelevanten Teile gesondert bereit zu stellen.

RAin Philipp-Gerlach

Kann man, wie es im Gesetz steht, Kopien erhalten, gegen Kostenerstattung?

Dr. Gaentzsch

Ja, es werden dann aber 150 Ordner sein.

RAin Philipp-Gerlach

Wie soll ich beim laufenden TOP Naturschutz, meinem Hauptgebiet, substantiiert erörtern, wenn ich die Menge des Materials bis dahin nicht durcharbeiten konnte?

Dr. Gaentzsch

Die Erörterung kann auch ohne Akteneinsicht weitergehen. Die Akteneinsicht bietet für die Stellungnahmen keine grundlegend anderen Voraussetzungen.

Der VGH sagt zwar, dass die Einwender die Stellungnahmen einsehen können um ihre Einwendungen zu verstärken. Er sagt aber auch ganz klar, dass das Umweltrecht getrennt von dem Planfeststellungsverfahren zu sehen ist.

Es ist zu prüfen, ob Einwender eine eigene Rechtsposition zu den erörterten umweltrelevanten Themen haben.

Herr Böhm, HGON

Wie soll das praktisch gehen? 150 Aktenordner, wie viele Personen streiten dann um die Einsicht?

Dr. Gaentzsch

Es soll mehrere Aktensätze geben.

RA Friederichs für Neu-Isenburg u. a.

Ist mit der Entscheidung nicht einverstanden, er liest anderes aus dem Beschluss des VGH heraus. Er sieht insbesondere kein Recht der Anhörungsbehörde, zu bestimmen, welchen Umfang an Akteneinsicht es den einzelnen Einwendern zubilligt. Lehnt die Einsicht in der Halle ab. Die Terminplanung einer Kanzlei kann nicht so einfach auf die Zeitvorgaben durch die Anhörungsbehörde umgestellt werden, es gibt noch andere und bereits festliegende Termine, z. B. bei Gericht.

Herr Gaffga, Stadt Offenbach

Auch wir haben Abstimmungsbedarf in der Verwaltung und in den politischen Gremien, der nicht in so kurzer Zeit erledigt werden kann. Widerspricht der Fortsetzung nach der geplanten TO.

RA Dr. Diederichsen

Dankt für die „Hinweise“. Ist bereit weiter konstruktiv mitzuwirken, sieht aber das Gebot eines fairen Verfahrens gefährdet. Es muss genügend Zeit gewährt werden, sich auf eine neue Rechtssituation einzustellen. Fordert, dass es keine Nachteile geben darf, wenn er bei allem Bemühen längere Zeit für die Abstimmung benötigt. Selbst wenn er sich auf die Mandanten beschränke, die eine eigene Rechtsposition im Naturschutz haben, ist es unmöglich, sich mit diesen heute abzustimmen.

Privateinwender, Hanau

Hat bereits im September einen Antrag auf Einsicht in die Unterlagen der Antragstellerin (FRAPORT) gestellt. Dazu gebe der Beschluss des VGH ihm das Recht. Er verstehe nicht, dass diese kein Teil der Akten sein sollen, die eingesehen werden könnten.

Dr. Gaentzsch

Doch, das sei so. Über seinen Antrag speziell sei aber noch nicht entschieden.

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Vertreter Kreis GG

Bezweifeln, dass die vorgeschlagene Regelung den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere denen des europäischen Rechts entspricht.

Dr. Gaentzsch

Die Staaten der EU haben das Recht, der Regelung in ihrem nationalen System umzusetzen.

Frau Martin, BUND

Wie sollen die Privateinwender vorgehen? Brauchen wir neue Formalien, kostet es was? Es ist unmöglich, wenn man gleichzeitig hier einsehen und teilnehmen will.

Dr. Gaentzsch

Wir haben das noch nicht entschieden. Man sollte keine irreführenden Ratschläge geben. Der VGH hat den Bürgern in Sachsenhausen wegen ihrer Befürchtungen zu Immissionen das Recht gewährt. Im Naturschutz gibt es so ein Recht für die Bürger nicht. Ich befürworte die Beteiligung der Naturschutzverbände und deren Sachverstand, kann mir für diese deshalb aber auch nicht vorstellen, dass sie ohne Akteneinsicht nicht vollständig argumentieren könnten.

Frau Martin, BUND

Ich frage für die privaten Einwender, die wir vertreten, nicht für den BUND.

RA Dr. Fislake, für die Stadt Kelsterbach u.a.

Ich unterstütze das Bedürfnis der Kostenklärung. Mir hat man für nicht vorgelegte Akten und nicht stattgefundene Beaufsichtigung mal eine dicke Rechnung gestellt. – Ich teile auch nicht ihre Interpretation des VGH. Wenn ich das Recht der Teilnahme am Erörterungstermin habe und auch das zur Akteneinsicht, kann ich immer nur eines wahrnehmen. Sie nehmen mir also eines davon. Gegen eine solche Beschränkung wehre ich mich, notfalls muss man das vor Gericht klären.

RA Dr. Wagner

Ich gehe davon aus, dass sie ihren Beschluss länger beraten haben. Von uns können sie eine kurzfristige Entscheidung nicht verlangen, das verträgt sich nicht mit dem anwaltschaftlichen Dienstleistungsvertrag.

Pause um 10.42 Uhr bis 11.15 Uhr

Um 11.18 Uhr verkündet Herr Hoepfner, RP, vor leerem Saal, die Pause werde bis 12 Uhr verlängert, damit die Anwälte genügend Zeit hätten.

Dr. Gaentzsch

Um 12.01 Uhr: Wir warten noch bis Fraport anwesend ist.

Wir beginnen jetzt. 12.03 Uhr.

Wir werden wahrscheinlich die 150 Akten in zwei Exemplaren, im Aufenthaltsraum und in der Wandelhalle auslegen. Auch die Sonderakten der fachbehördlichen Stellungnahmen. Wir werden auch Kopien anfertigen lassen. So ist es angedacht, endgültig wird am Montag mitgeteilt, wie es geht. Auch zu den Kosten haben wir uns Gedanken gemacht.

Herr Faulenbach da Costa, für die Stadt OF

Antrag: 1. Die Erörterung ist zu beenden. 2. Hilfsweise den Erörterungstermin für drei Monate zu unterbrechen. Begründung: Die Unterlagen wurden uns rechtswidrig vorenthalten, wir wurden behindert. Die parallele Regelung ist uns nicht zumutbar. Wie bereits am Anfang des Verfahrens geäußert, jetzt ist es offenbar, das Verfahren ist mit solch gravierenden Mängeln behaftet, dass es nicht weitergeführt werden darf.

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RA Dr. Fislake, für die Stadt Kelsterbach u.a.

Ich schließe mich an, beantrage den Abbruch, hilfsweise eine Unterbrechung. Es ist nicht von den Einwendern zu vertreten, dass die Behörde so offenkundig und gewollt rechtswidrig gehandelt hat.

Ich sehe keine Rechtfertigung für die einschränkenden Regelungen in ihrer heutigen

Entscheidung. Ein schriftliches Verfahren, drei Voraussetzungen, die schriftlich zu begründen sind? Wo nehmen sie denn dazu das Recht her?

Wie soll ich denn 150 Ordner während des laufenden Verfahrens lesen? Selbst als geübter Aktenleser brauche ich für einen Ordner mindestens 2,5 Stunden, also 40 Arbeitstage. Wie soll ich das machen? So kann ich meinen Auftrag nicht wahrnehmen.

Dr. Gaentzsch

Sie haben ein Recht an der Erörterung teilzunehmen, das wird dadurch nicht eingeschränkt.

Die getroffene Regelung ist zumutbar.

RA Dr. Fislake, für die Stadt Kelsterbach u.a.

Wir scheinen über unterschiedliche Beschlüsse zu reden.

Dr. Gaentzsch

Nein, sie haben eine falsche Rechtsmeinung. Sie kennen die Rechtsmeinung …? Paragrafen werden genannt.

RAin Fridrich für die Stadt Rüsselsheim u. a.

Wir sind nicht auf einem juristischen Seminar. Ich vertrete eine Gemeinde, die ihr Recht wahrnimmt, solche Entscheidungen kenne ich nicht. Wenn weiter so verhandelt wird und ich parallel arbeiten soll, findet das im Gesetz keine Stütze. Wenn Sie so weiter machen, ziehe ich die Karte des Artikels 12. Ich werde durch sie in der Ausübung meines Berufs behindert. Sie behindern mich, meine Anwaltspflichten in vollem Umfang auszuüben. Dieses Recht werde ich durchsetzen. Ich bin zu anderem nicht bereit.

RAin Philipp-Gerlach

Es geht um mehr als den Beschluss. Es besteht weiter die Notwendigkeit zu beraten. Beim BUND muss der Vorstand informiert werden und entscheiden. Die Privateinwender konnte ich noch nicht befragen. Wir sind berechtigt sinnvoll zu erörtern. Ihre Äußerungen sind schon Einschüchterungsversuche. Sie versuchen unsere Rechte zu reduzieren. Ich habe vor und während des Termins vielfache Anträge gestellt. Der VGH hat uns doch Recht gegeben, wir hätten die Materialien schon vor dem Erörterungstermin haben müssen. Antrag: Abbruch des Erörterungstermins. Sinn und Zweck eines Erörterungstermins kann unter diesen

Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wir haben das von Anfang an bemängelt. Der RP hat immer die Antragstellerin gestützt, gibt sich mit nichts sagenden Antworten der Fraport zufrieden. Nach dem Beschluss des VGH müssen wir eine völlig andere Erörterung führen.

Der Beschluss gibt vor, wie erörtert werden muss. Das „übliche“ deutsche Verfahren ist nicht mehr so zu machen. Zitiert aus VGH: „ ... zur Kontrolle der Behörden ...“. Sie riskieren doch, wenn Sie so weiter machen, eine Aufhebung im Gerichtsverfahren.

Es ist ganz schwierig für meinen Mandanten BUND. Ich muss differenzieren zu den Privateinwendern. Wie soll ich die 150 Ordner sichten und auswerten? Was ist denn der

„Verhandlungsstand“, nach dem sie weitermachen wollen? Wie soll ich das denn machen?

Die Ziffer zwei ist undurchführbar. Sie wissen nicht, was sie verlangen! Aufs erste: Ihre Forderungen sind unverhältnismäßig, sie nehmen uns die faire Mitwirkungsmöglichkeit. Ich bin in unserer Kanzlei de Einzige, die dieses Verfahren betreuen kann. Sie haben uns früher für umfangreiche Stellungnahmen ganze 2 Wochen eingeräumt; sie wollen uns auch hier wieder unzulässig einschränken. Ihr Beschluss ist unverhältnismäßig; sie haben ihr Ermessen rechtswidrig gebraucht. Real ist uns die uns zustehende Akteneinsicht nicht möglich. Ohne Unterbrechung können sie nicht vom BUND erwarten, weiter zu machen. Wir können dann

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nicht sachgemäß erörtern. Aber das ist unser Recht. Insbesondere die TOP 8 und 9 können nicht ohne Akteneinsicht sinnvoll weiter erörtert werden. Wir brauchen die Pause zum

Einsehen der Akten. Machen sie mit einem anderen TOP weiter, wenn sie keine Zeit zugeben wollen. Wir bieten an, den Naturschutz dann später zu erörtern.

Dr. Gaentzsch

Wir werden über ihren Antrag beraten.

RAin Fridrich für die Stadt Rüsselsheim

Sie überfordern die Anwaltsbüros. Ich konnte noch lange nicht alle Mandanten erreichen. Es ist unfair uns so behandeln. Wir haben doch bewiesen, dass wir konstruktiv mitarbeiten. Ihre Behandlung ist unangemessen, unfair. Ihr Beschluss entspricht nicht dem VGH, sie wollen ihn wieder aushebeln. Es ist ein mündlicher Termin, ihre Ziffer 2 ist unzulässig, sie ist außerdem so schwammig, dass sie mir jederzeit was sagen können. Ich weiß nicht, auf was ich einlasse, wenn ich dem folge. Das ist keine effektive Rechtsgewährung. Ihr Vorschlag hat mit

effektiver Wahrnehmung des umweltrelevanten Rechts nichts mehr zu tun. Die Erweiterung der Rechte durch die EU wird wieder zurückgenommen. Das Recht zur Akteneinsicht wird zur leeren Hülle. Ich muss zur Kenntnis nehmen, bewerten, prüfen, wie ich sie verwenden kann, Gegenargumente finden ... Ich schließe mich deshalb den Anträgen der Kollegen an.

Die parallele Arbeit ist nicht möglich.

Ihr Aktenbegriff ist mir unverständlich. Wie sie das sehen ist unerheblich. Die Stellungnahmen der Fraport werden immer Umweltaspekte enthalten.

Vertreter der Stadt Rüsselsheim

Für die Verwaltung sind ihre Zeitvorgaben unmöglich. Wir sollten jetzt sogar etwas über die Weihnachtsfeiertage abgeben.

RA Dr. Diederichsen

Ich schließe mich den Anträgen auf Abbruch, hilfsweise Unterbrechung an. Das entspricht unseren bereits schriftlich in den Einwendungen gestellten Anträgen und dem, was wir hier bisher mündlich vorgetragen haben. Seit mindestens 10 Monaten weiss die

Anhörungsbehörde von dem Recht, das uns zusteht, sie hat sich bewusst darauf nicht

eingestellt. Die Mandanten, die ich bis jetzt erreichen konnte, sind mit dem vorgeschlagenen Vorgehen nicht einverstanden. Auch dort braucht man Zeit für Entscheidungen.

Welche Rechtsnatur hat denn ihre Entscheidung?

Dr. Gaentzsch

Es ist eine verfahrensleitende Entscheidung.

RA Dr. Diederichsen

Ihre Klarstellung ist so, wie ich es mir gedacht habe. Ich gehe davon aus, es fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung. Bekommen wir eine Begründung?

Dr. Gaentzsch

Die habe ich mündlich gegeben, sie könne sie im Protokoll nachlesen.

RA Dr. Diederichsen

Was sie uns anbieten, ist nicht akzeptabel; es entspricht nicht dem UIG und dem VGH. Ihre Vorgabe, schriftlich zu verfahren, ist nicht in Ordnung. Sie wollen das Verfahren

offensichtlich erschweren.

Dr. Rahn, Privateinwender

Schließt sich den vorherigen Anträgen an. Zusätzlicher Antrag: Eine elektronische Version der Akten zur Verfügung stellen, das könnte die Handhabung erleichtern.

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RA Friederichs für Neu-Isenburg u. a.

Schließt sich den vorhergehenden Anträgen an. Zitiert aus VGH-Urteil, folgert, die

gemachten Einengungen sind nicht zulässig, sind rechtswidrig. „Ich lasse mich auch nicht auf ihre Auswertungen beschränken“.

Privateinwender, Hanau

Es kommt nicht auf ihre Gnade an. Wir haben einen Rechtsanspruch. Ich verstehe die Gerichtsentscheidung anders. Notwendige Voraussetzung heißt doch vorher lesen, dann daraus argumentieren. Die EU will uns doch zusätzlich ein Recht gewähren, nicht einschränken. Stellt gleiche Anträge.

Dr. Gaentzsch

Will die weiteren 6 auf der Rednerliste stehenden Personen drängen, zu verzichten, die Mittagspause stehe an. Dann kämen die Privateinwender.

Herr Faulenbach da Costa, für die Stadt OF

Wir lassen uns nicht auf die formale Gewährung beschränken. Die Bürger haben das gesunde Empfinden, dass sie hier faktisch ausgeschlossen sind. Nur um die Terminvorgaben der Fraport durchzuziehen, ist das ein Missbrauch.

RA Dr. Fislake, für die Stadt Kelsterbach u.a.

Kennen Sie aus ihrer Praxis, dass die Anwälte während der Verhandlung zum Aktenstudium verpflichtet werden?

Dr. Gaentzsch

Wir haben hier keine Gerichtsverhandlung.

Vertreterin Kreis Groß-Gerau

Auch die Kommunen haben das Bedürfnis, sich umfassend auf die neue Rechtssituation einzustellen. Stellt die gleichen Anträge.

Herr Wetterling, Stadt Frankfurt

Antrag: Die TO soll so umgestellt werden, dass ab Montag die TOP ab 10 verhandelt werden, damit der Erörterungstermin zügig weiter gehen kann.

Pause um 13.12 Uhr bis 14.15 Uhr . Danach beginnt der Privateinwender-Nachmittag.

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